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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 105 Weisung Kf. Joachims I. von Brandenburg an Eitelwolf vom Stein – [wahrscheinlich Cölln/Spree, 25. Juni 1508] »
[1.] Fernbleiben Kf. Joachims vom Reichstag; [2.] Verhandlungsanweisungen für Stein; [3.] kammergerichtliches Zahlungsmandat an Kf. Joachim; [4.] Bürgschaft für die vom Ks. geforderte Reichsanleihe, Verweisung ksl. Schulden auf die Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg, Bestätigung des Niederlagsprivilegs für Frankfurt/Oder und Breslau; [5.] Verhandlungen mit Ebf. Hermann von Köln für Mgf. Albrecht; [6.] Bestallung Kf. Joachims für den ksl. Romzug.
ŠBerlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Nr. ♃♆, Fasz. 2N, fol. 13–14 (undat. Konz.).
[1.] Bestätigt für den 24. Juni (Johannis baptiste)den Eingang eines ksl. Mandats [Nr. 36] und weiterer Schreiben [Nrr. 33, 37, 104] sowie eines Berichts Steins1. Er kann indessen aus mehreren triftigen Gründen nicht persönlich am Wormser Tag teilnehmen und schickt ihm deshalb eine Vollmacht. Befiehlt ihm, sein Ausbleiben gegenüber dem Ks. mit einer durch einen Sturz bedingten Verletzung am Fuß zu begründen, weswegen ihm vom Reiten abgeraten wurde. Außerdem hat er Warnungen erhalten, dass sich seine Feinde sammeln, um mit der Unterstützung polnischer Adliger seinem Land und seinen Untertanen Schaden zuzufügen. Er kann deshalb sein Kfm. nicht gefahrlos verlassen.
[2.] Was aber ander kurfursten, fursten und stende des Reichs im besten furnehmen und volzihen, das wissen wir uns auch nicht zu weygern, wie dann unser mandat mitbringt. Ir wist aber, das wir allzeit in volzihung der zugesagten hilf gemeinlich mit den ersten sein, aber ander, als wir versteen kurfursten und fursten, seumig und noch an der hulf, zu Costanz ufgelegt, nichts ußgericht.
[3.] Uns ist auch ein ksl. mandat bei grossen penen zukomen, hundert und XX gulden zu erhaltung des camergerichts gein Regensburg zu schicken.2 Nu wist ir, wie es umb die gulden steet euer handlung nach, das doctor [Anton von] Emerßhoven uns der benehmen sol. In dem wellet uns bei ksl. Mt. entschuldigen und verfugen, das der doctor uns benehme, wie er sich verwilligt, damit wir des one anfechtung bleiben.3
[4.] Was die Bürgschaft angeht, bleibt es bei seinem vorigen Schreiben4: Er wird sich den anderen weltlichen Kff. anschließen. Dies soll er dem Ks. so bald wie möglich eröffnen und dabei auch ein Angebot wegen der Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg unterbreiten. Er soll sich bei [Niklas] Ziegler darum bemühen, dass dies ebenso wie die Bestätigung des Niederlagsprivilegs [für Frankfurt/Oder und Breslau] bewilligt wird. Falls er das ihm mitgegebene Siegel nicht benötigt, soll er es zerschlagen lassen und die Teile zurückschicken.
Š[5.] Übersendet ihm einen an den Komtur zu Koblenz [Ludwig von Seinsheim] adressierten Kredenzbrief. Er soll diesen bitten, für seinen Bruder [Mgf. Albrecht] mit dem Ebf. von Köln zu verhandeln.5
[6.] Falls die Kff. oder sonst jemand ihn wegen seiner, Kf. Joachims, Bestallung ansprechen, soll er in nichts einwilligen, sondern ihm darüber berichten.
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«Nr. 105 Weisung Kf. Joachims I. von Brandenburg an Eitelwolf vom Stein – [wahrscheinlich Cölln/Spree, 25. Juni 1508] »
[1.] Fernbleiben Kf. Joachims vom Reichstag; [2.] Verhandlungsanweisungen für Stein; [3.] kammergerichtliches Zahlungsmandat an Kf. Joachim; [4.] Bürgschaft für die vom Ks. geforderte Reichsanleihe, Verweisung ksl. Schulden auf die Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg, Bestätigung des Niederlagsprivilegs für Frankfurt/Oder und Breslau; [5.] Verhandlungen mit Ebf. Hermann von Köln für Mgf. Albrecht; [6.] Bestallung Kf. Joachims für den ksl. Romzug.
ŠBerlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Nr. ♃♆, Fasz. 2N, fol. 13–14 (undat. Konz.).
[1.] Bestätigt für den 24. Juni (Johannis baptiste)den Eingang eines ksl. Mandats [Nr. 36] und weiterer Schreiben [Nrr. 33, 37, 104] sowie eines Berichts Steins1. Er kann indessen aus mehreren triftigen Gründen nicht persönlich am Wormser Tag teilnehmen und schickt ihm deshalb eine Vollmacht. Befiehlt ihm, sein Ausbleiben gegenüber dem Ks. mit einer durch einen Sturz bedingten Verletzung am Fuß zu begründen, weswegen ihm vom Reiten abgeraten wurde. Außerdem hat er Warnungen erhalten, dass sich seine Feinde sammeln, um mit der Unterstützung polnischer Adliger seinem Land und seinen Untertanen Schaden zuzufügen. Er kann deshalb sein Kfm. nicht gefahrlos verlassen.
[2.] Was aber ander kurfursten, fursten und stende des Reichs im besten furnehmen und volzihen, das wissen wir uns auch nicht zu weygern, wie dann unser mandat mitbringt. Ir wist aber, das wir allzeit in volzihung der zugesagten hilf gemeinlich mit den ersten sein, aber ander, als wir versteen kurfursten und fursten, seumig und noch an der hulf, zu Costanz ufgelegt, nichts ußgericht.
[3.] Uns ist auch ein ksl. mandat bei grossen penen zukomen, hundert und XX gulden zu erhaltung des camergerichts gein Regensburg zu schicken.2 Nu wist ir, wie es umb die gulden steet euer handlung nach, das doctor [Anton von] Emerßhoven uns der benehmen sol. In dem wellet uns bei ksl. Mt. entschuldigen und verfugen, das der doctor uns benehme, wie er sich verwilligt, damit wir des one anfechtung bleiben.3
[4.] Was die Bürgschaft angeht, bleibt es bei seinem vorigen Schreiben4: Er wird sich den anderen weltlichen Kff. anschließen. Dies soll er dem Ks. so bald wie möglich eröffnen und dabei auch ein Angebot wegen der Jubelablassgelder in Lübeck und Hamburg unterbreiten. Er soll sich bei [Niklas] Ziegler darum bemühen, dass dies ebenso wie die Bestätigung des Niederlagsprivilegs [für Frankfurt/Oder und Breslau] bewilligt wird. Falls er das ihm mitgegebene Siegel nicht benötigt, soll er es zerschlagen lassen und die Teile zurückschicken.
Š[5.] Übersendet ihm einen an den Komtur zu Koblenz [Ludwig von Seinsheim] adressierten Kredenzbrief. Er soll diesen bitten, für seinen Bruder [Mgf. Albrecht] mit dem Ebf. von Köln zu verhandeln.5
[6.] Falls die Kff. oder sonst jemand ihn wegen seiner, Kf. Joachims, Bestallung ansprechen, soll er in nichts einwilligen, sondern ihm darüber berichten.