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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 106 Inhibitionsmandat Ks. Maximilians an das ksl. Kammergericht – Tournai, 31. August 1508 »
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 17, Nr. 4d, Fasz. 1, fol. 3–3’ (Kop.1).
[1.] Kf. Joachim hat gegen das auf Antrag des ksl. Fiskalprokurators [Hieronymus von Croaria] ausgegangene, mit einer Vorladung verbundene kammergerichtliche Mandat an Bf.[Hieronymus] von Brandenburg2zur Zahlung seines Beitrags von 12 fl. zum Kammerzieler Beschwerde erhoben.3Seinen Einwand gegenüber dem ŠKammergericht, die Bff. von Brandenburg, Lebus und Havelberg unterstünden dem Kfm. Brandenburg und seien bislang niemals vom Reich besteuert worden, und die damit verbundene Bitte um Respektierung geltenden Rechts hätten sie lediglich mit der Ankündigung beschieden, beim Fiskal einen Aufschub bis zum 10. August (Laurency)erwirken zu wollen.4Befiehlt, gegen den Bf. von Brandenburg oder andere Stände, deren Zugehörigkeit zum Kfm. Brandenburg geltend gemacht wird, bis zum nächsten Reichstag nichts zu unternehmen. Er wird ihnen dann Bescheid geben, wie künftig in solchen Fällen zu verfahren ist.
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«Nr. 106 Inhibitionsmandat Ks. Maximilians an das ksl. Kammergericht – Tournai, 31. August 1508 »
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 17, Nr. 4d, Fasz. 1, fol. 3–3’ (Kop.1).
[1.] Kf. Joachim hat gegen das auf Antrag des ksl. Fiskalprokurators [Hieronymus von Croaria] ausgegangene, mit einer Vorladung verbundene kammergerichtliche Mandat an Bf.[Hieronymus] von Brandenburg2zur Zahlung seines Beitrags von 12 fl. zum Kammerzieler Beschwerde erhoben.3Seinen Einwand gegenüber dem ŠKammergericht, die Bff. von Brandenburg, Lebus und Havelberg unterstünden dem Kfm. Brandenburg und seien bislang niemals vom Reich besteuert worden, und die damit verbundene Bitte um Respektierung geltenden Rechts hätten sie lediglich mit der Ankündigung beschieden, beim Fiskal einen Aufschub bis zum 10. August (Laurency)erwirken zu wollen.4Befiehlt, gegen den Bf. von Brandenburg oder andere Stände, deren Zugehörigkeit zum Kfm. Brandenburg geltend gemacht wird, bis zum nächsten Reichstag nichts zu unternehmen. Er wird ihnen dann Bescheid geben, wie künftig in solchen Fällen zu verfahren ist.