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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 141 Aufzeichnung über Verhandlungen Pauls von Liechtenstein mit den niederösterreichischen Landtagsausschüssen – act. Salzburg, 6. März 1509 »
[1.] Mitteilung des Bündnisvertrags von Cambrai und Antrag auf eine Kriegshilfe; [2.] Verhandlungen des Landtags mit Liechtenstein über die Venedighilfe und andere Punkte.
Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 106–117 (undat. Kop.).
Druck: Verbič, Deželnozborski I, Nr. 24, S. 22–27.
[1.] Paul von Liechtenstein legte, auch stellvertretend für Michael von Wolkenstein, den niederösterreichischen Ausschüssen einen Kredenzbrief vor und bat um Eröffnung der Beschlüsse bzw. Instruktion von Mürzzuschlag [Nr. 137], was daraufhin geschah. Liechtenstein informierte die Ausschüsse anschließend vertraulich über das ksl. Bündnis mit dem Papst sowie den
[2.] Die Ausschüsse verweigerten die geforderte Hilfe unter Hinweis auf die wirtschaftliche Lage Niederösterreichs und schlugen stattdessen vor, über ihre in Mürzzuschlag erstellte Instruktion zu verhandeln. Liechtenstein ging daraufhin auf deren erste vier Artikel ein (Defensionsordnung der niederösterreichischen Länder, Rückeroberung der Verluste an Venedig, gegenseitige Hilfe der nieder-, oberösterreichischen und burgundischen Länder, Beschwerden gegen das ksl. Regiment). Bevor die Ausschüsse dazu Stellung nehmen konnten, traf die ksl. Antwort auf die Instruktion der Stände ein [Nr. 140]. Diese widersprach in allen wichtigen Punkten den Beschlüssen von Mürzzuschlag. Die Gesandten erklärten deshalb, sie mangels Vollmacht weder akzeptieren noch auf deren Grundlage Beschlüsse fassen zu können. Liechtenstein schlug vor, ihre Einwände schriftlich niederzulegen, um den Ks. darüber informieren zu können. Die weiteren Beratungen sollten auf den für den 25. März (judica)einberufenen Landtagen stattfinden. Die Gesandten erklärten sich damit einverstanden und eröffneten ihre Antwort zu den ersten vier Artikeln der Instruktion: 1. Es soll bei der [in Mürzzuschlag] verabredeten Einigung der niederösterreichischen Länder über eine gegenseitige Hilfe2bleiben. 2. Für die Rückeroberung der Verluste und aufgrund des Antrags Liechtensteins bewilligen sie eine viermonatige Hilfe von einem Reiter und zwei Fußsoldaten auf je 200 fl. Gülterträge. [Details der Landeshilfe]. Der Ks. soll seine Zusagen hinsichtlich seines eigenen Beitrags einlösen. Diese Bewilligung erfolgt, sover die ksl. Mt. der landscheften diemuetig bitten nach vermugen gemelter instruction auch gnediglich halt.3[…]. Bezüglich der Gesandtschaft zum Wormser Reichstag lassen sie es auf der ŠAntwort des Ks. beruhen. Bitten allerdings, dabei die notwendige Unterstützung für die Türkenabwehr nicht zu vergessen.4 […].5
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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«Nr. 141 Aufzeichnung über Verhandlungen Pauls von Liechtenstein mit den niederösterreichischen Landtagsausschüssen – act. Salzburg, 6. März 1509 »
[1.] Mitteilung des Bündnisvertrags von Cambrai und Antrag auf eine Kriegshilfe; [2.] Verhandlungen des Landtags mit Liechtenstein über die Venedighilfe und andere Punkte.
Klagenfurt, KLA, Ständisches Archiv I, Akten, Sch. 651, Fasz. 4, fol. 106–117 (undat. Kop.).
Druck: Verbič, Deželnozborski I, Nr. 24, S. 22–27.
[1.] Paul von Liechtenstein legte, auch stellvertretend für Michael von Wolkenstein, den niederösterreichischen Ausschüssen einen Kredenzbrief vor und bat um Eröffnung der Beschlüsse bzw. Instruktion von Mürzzuschlag [Nr. 137], was daraufhin geschah. Liechtenstein informierte die Ausschüsse anschließend vertraulich über das ksl. Bündnis mit dem Papst sowie den
[2.] Die Ausschüsse verweigerten die geforderte Hilfe unter Hinweis auf die wirtschaftliche Lage Niederösterreichs und schlugen stattdessen vor, über ihre in Mürzzuschlag erstellte Instruktion zu verhandeln. Liechtenstein ging daraufhin auf deren erste vier Artikel ein (Defensionsordnung der niederösterreichischen Länder, Rückeroberung der Verluste an Venedig, gegenseitige Hilfe der nieder-, oberösterreichischen und burgundischen Länder, Beschwerden gegen das ksl. Regiment). Bevor die Ausschüsse dazu Stellung nehmen konnten, traf die ksl. Antwort auf die Instruktion der Stände ein [Nr. 140]. Diese widersprach in allen wichtigen Punkten den Beschlüssen von Mürzzuschlag. Die Gesandten erklärten deshalb, sie mangels Vollmacht weder akzeptieren noch auf deren Grundlage Beschlüsse fassen zu können. Liechtenstein schlug vor, ihre Einwände schriftlich niederzulegen, um den Ks. darüber informieren zu können. Die weiteren Beratungen sollten auf den für den 25. März (judica)einberufenen Landtagen stattfinden. Die Gesandten erklärten sich damit einverstanden und eröffneten ihre Antwort zu den ersten vier Artikeln der Instruktion: 1. Es soll bei der [in Mürzzuschlag] verabredeten Einigung der niederösterreichischen Länder über eine gegenseitige Hilfe2bleiben. 2. Für die Rückeroberung der Verluste und aufgrund des Antrags Liechtensteins bewilligen sie eine viermonatige Hilfe von einem Reiter und zwei Fußsoldaten auf je 200 fl. Gülterträge. [Details der Landeshilfe]. Der Ks. soll seine Zusagen hinsichtlich seines eigenen Beitrags einlösen. Diese Bewilligung erfolgt, sover die ksl. Mt. der landscheften diemuetig bitten nach vermugen gemelter instruction auch gnediglich halt.3[…]. Bezüglich der Gesandtschaft zum Wormser Reichstag lassen sie es auf der ŠAntwort des Ks. beruhen. Bitten allerdings, dabei die notwendige Unterstützung für die Türkenabwehr nicht zu vergessen.4 […].5