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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 147 Der Hauptmann zu Burghausen, Kuno von Wallbrunn, an Hg. Wilhelm IV. von Bayern – [Burghausen], 1. Mai 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. 21–21’ (Or., am tag Philippi et Jacobi).
Er hatte gehofft, dass er, Hg. Wilhelm, auf seiner Reise auch hierher nach Burghausen gekommen wäre. Nun hat er aber erfahren, dass der Ks. ihn, den Hg., zu sich auf den Reichstag nach Worms geladen hat. Bittet unter Berufung auf gemachte Zusagen, ihm im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Bayern und Pfalz wieder zu seinem Besitz zu verhelfen.1Er selbst hat jüngst in Kreuznach (Kreichenach)den Ks. in Gegenwart pfälzischer Vertreter gebeten, aufgrund des ŠKölner Spruches2und eines an Hans Landschad als derzeitigem Besitzer übergebenen Mandats für die unentgeltliche Rückgabe zu sorgen. Der Ks. hat ihn daraufhin zum Reichstag nach Worms beschieden, wo er zwischen der Pfalz und Hg. Wilhelm vermitteln wolle, um den Streit endlich beizulegen; dann werde er auch seine Angelegenheit regeln. Falls aber kein Vertrag zustandekomme, würden seine Anträge und die für ihn eingelegten Fürsprachen berücksichtigt und nach Billigkeit verfahren. Bittet, ihm zur Rückerstattung seines Besitzes zu verhelfen. Seine Interessen würden es erfordern, seine Mitnahme zum Reichstag zu erbitten, damit er dort auf sein Anliegen aufmerksam machen kann. Er verzichtet aber darauf angesichts seiner dienstlichen Verpflichtungen. Deshalb befiehlt er seine Sache ihm als seinem Landesherrn.
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«Nr. 147 Der Hauptmann zu Burghausen, Kuno von Wallbrunn, an Hg. Wilhelm IV. von Bayern – [Burghausen], 1. Mai 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. 21–21’ (Or., am tag Philippi et Jacobi).
Er hatte gehofft, dass er, Hg. Wilhelm, auf seiner Reise auch hierher nach Burghausen gekommen wäre. Nun hat er aber erfahren, dass der Ks. ihn, den Hg., zu sich auf den Reichstag nach Worms geladen hat. Bittet unter Berufung auf gemachte Zusagen, ihm im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Bayern und Pfalz wieder zu seinem Besitz zu verhelfen.1Er selbst hat jüngst in Kreuznach (Kreichenach)den Ks. in Gegenwart pfälzischer Vertreter gebeten, aufgrund des ŠKölner Spruches2und eines an Hans Landschad als derzeitigem Besitzer übergebenen Mandats für die unentgeltliche Rückgabe zu sorgen. Der Ks. hat ihn daraufhin zum Reichstag nach Worms beschieden, wo er zwischen der Pfalz und Hg. Wilhelm vermitteln wolle, um den Streit endlich beizulegen; dann werde er auch seine Angelegenheit regeln. Falls aber kein Vertrag zustandekomme, würden seine Anträge und die für ihn eingelegten Fürsprachen berücksichtigt und nach Billigkeit verfahren. Bittet, ihm zur Rückerstattung seines Besitzes zu verhelfen. Seine Interessen würden es erfordern, seine Mitnahme zum Reichstag zu erbitten, damit er dort auf sein Anliegen aufmerksam machen kann. Er verzichtet aber darauf angesichts seiner dienstlichen Verpflichtungen. Deshalb befiehlt er seine Sache ihm als seinem Landesherrn.