Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 174 Stadt Nürnberg an den ksl. Fiskalprokurator Dr. Christoph Moeller – Nürnberg, 7. April 1509 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 199’–200’ (Kop., am hl. osterabend).
Am 15. März ging Abt Wolfgang von St. Egidien ein von ihm, dem ksl. Fiskal, beantragtes kammergerichtliches Monitorial [vom 18.1.1509] zu, die auf den Reichstagen in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen in Gesamthöhe von 342 fl. innerhalb von sechs Wochen an den Reichsschatzmeister Hans von Landau auszubezahlen oder sich nach Verstreichen einer weiteren Frist von 30 Tagen zur Rechtfertigung am ksl. Kammergericht einzufinden. Der Abt hat das Mandat dem Rat der Stadt Nürnberg vorgelegt, sich über die Besteuerung durch das Reich als Neuerung beschwert und gebeten, die Kassation des Mandats zu erwirken. [Weitere Argumentation entsprechend Nr. 173 – Das Kloster ... absehen wird.].1
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 174 Stadt Nürnberg an den ksl. Fiskalprokurator Dr. Christoph Moeller – Nürnberg, 7. April 1509 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 199’–200’ (Kop., am hl. osterabend).
Am 15. März ging Abt Wolfgang von St. Egidien ein von ihm, dem ksl. Fiskal, beantragtes kammergerichtliches Monitorial [vom 18.1.1509] zu, die auf den Reichstagen in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen in Gesamthöhe von 342 fl. innerhalb von sechs Wochen an den Reichsschatzmeister Hans von Landau auszubezahlen oder sich nach Verstreichen einer weiteren Frist von 30 Tagen zur Rechtfertigung am ksl. Kammergericht einzufinden. Der Abt hat das Mandat dem Rat der Stadt Nürnberg vorgelegt, sich über die Besteuerung durch das Reich als Neuerung beschwert und gebeten, die Kassation des Mandats zu erwirken. [Weitere Argumentation entsprechend Nr. 173 – Das Kloster ... absehen wird.].1