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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 188 Stadt Nürnberg an die Stadt Weißenburg/Franken – Nürnberg, 14. Oktober 1508 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 62, fol. 159’–160 (Kop., sonstag [!] [= Samstag] nach Dionisy).
Bestätigen den Eingang ihres Schreibens1mit der Erinnerung an die Zusage des Nürnberger Rates an einen Weißenburger Ratsherrn, ihr Fernbleiben vom bevorstehenden Reichstag zu erklären. Sie haben diese Zusage keineswegs vergessen. Doch wird auf dem bevorstehenden Schwäbischen Bundestag in Ulm voraussichtlich darüber beraten, ob die Bundesstädte getrennt oder durch eine gemeinsame Gesandtschaft am Reichstag teilnehmen sollen. Sie haben deshalb noch keine Entscheidung getroffen, ob sie eigene Gesandte dorthin schicken werden. Sollte aber der Nürnberger Bundesgesandte zur Teilnahme an der Reichstagsgesandtschaft verpflichtet werden oder Nürnberg einen eigenen Gesandten nach Worms abordnen, werden sie veranlassen, dass ihr Fernbleiben entschuldigt wird.2
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«Nr. 188 Stadt Nürnberg an die Stadt Weißenburg/Franken – Nürnberg, 14. Oktober 1508 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 62, fol. 159’–160 (Kop., sonstag [!] [= Samstag] nach Dionisy).
Bestätigen den Eingang ihres Schreibens1mit der Erinnerung an die Zusage des Nürnberger Rates an einen Weißenburger Ratsherrn, ihr Fernbleiben vom bevorstehenden Reichstag zu erklären. Sie haben diese Zusage keineswegs vergessen. Doch wird auf dem bevorstehenden Schwäbischen Bundestag in Ulm voraussichtlich darüber beraten, ob die Bundesstädte getrennt oder durch eine gemeinsame Gesandtschaft am Reichstag teilnehmen sollen. Sie haben deshalb noch keine Entscheidung getroffen, ob sie eigene Gesandte dorthin schicken werden. Sollte aber der Nürnberger Bundesgesandte zur Teilnahme an der Reichstagsgesandtschaft verpflichtet werden oder Nürnberg einen eigenen Gesandten nach Worms abordnen, werden sie veranlassen, dass ihr Fernbleiben entschuldigt wird.2