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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. Š234 Vollmacht Kf. Friedrichs III. von Sachsen für Gf. Philipp von Solms-Lich als Gesandten zum Reichstag – Wittenberg, 14. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Urk. 926 (Or., sambstag in der hayligen osterwochen; Gegenz.Hie[ronymus] R[udelauf]).
Ks. Maximilian hat ihn zum Wormser Reichstag eingeladen und ihn jetzt erneut zum Erscheinen aufgefordert [Nr. 228]. Er war aus Gehorsam gegenüber Ks. und Reich bereits im Begriff, zum Reichstag aufzubrechen, doch ergaben sich zwingende Hinderungsgründe. Er hat gleichwohl unverändert die Absicht, persönlich am Reichstag teilzunehmen. Falls Kff., Ff. und Stände bereits vor seiner Ankunft in Verhandlungen über die Reichssachen eintreten sollten, und damit der Ks. in seinen und des Reichs Angelegenheiten nicht aufgehalten wird, bevollmächtigt er bis zu seiner Ankunft seinen Rat und Pfleger zu Coburg, Gf. Philipp von Solms, an unser stat bey solchen handlungen zu sein; und ob von curfursten, fursten und andern stenden ksl. Mt. und dem Heiligen Reich zu nutz und gut etwas eintrechtiglich beslossen wurd, darein sol der gedacht unser phleger an unser stat willigen, dem wir, sovil uns betreffen werd, folge tun wellen. [Corroboratio, Datum].
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«Nr. Š234 Vollmacht Kf. Friedrichs III. von Sachsen für Gf. Philipp von Solms-Lich als Gesandten zum Reichstag – Wittenberg, 14. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Urk. 926 (Or., sambstag in der hayligen osterwochen; Gegenz.Hie[ronymus] R[udelauf]).
Ks. Maximilian hat ihn zum Wormser Reichstag eingeladen und ihn jetzt erneut zum Erscheinen aufgefordert [Nr. 228]. Er war aus Gehorsam gegenüber Ks. und Reich bereits im Begriff, zum Reichstag aufzubrechen, doch ergaben sich zwingende Hinderungsgründe. Er hat gleichwohl unverändert die Absicht, persönlich am Reichstag teilzunehmen. Falls Kff., Ff. und Stände bereits vor seiner Ankunft in Verhandlungen über die Reichssachen eintreten sollten, und damit der Ks. in seinen und des Reichs Angelegenheiten nicht aufgehalten wird, bevollmächtigt er bis zu seiner Ankunft seinen Rat und Pfleger zu Coburg, Gf. Philipp von Solms, an unser stat bey solchen handlungen zu sein; und ob von curfursten, fursten und andern stenden ksl. Mt. und dem Heiligen Reich zu nutz und gut etwas eintrechtiglich beslossen wurd, darein sol der gedacht unser phleger an unser stat willigen, dem wir, sovil uns betreffen werd, folge tun wellen. [Corroboratio, Datum].