Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 241 Beschlüsse des Mainzer Domkapitels – Mainz, 21. April/25. Mai 1509 »
Würzburg, StA, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 647’, 652’ (lat./dt. Reinschr. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).
[1.] /647’/ [21.4.] Der Ebf. beantragte, Personen für seine Begleitung zum Wormser Reichstag abzuordnen. Das Domkapitel genehmigte die Auswahl ihm genehmer Domherren durch den Ebf. selbst.
/652’/ [25.5.] Auf Wunsch der Kff. von Trier und Sachsen wurde gemäß einhelligem Beschluss dem Domherrn Dietrich Zobel für die Verhandlungen zwischen dem Klerus und der Stadt Worms ein einmonatiger Urlaub gewährt. [...].
Der Mainzer Viztum1informierte den Schulmeister [Lorenz Truchseß von Pommersfelden] über den Wunsch des Ebf., ihm für den Besuch des Reichstages und für andere wichtige Angelegenheiten in Worms Vertreter des Domkapitels beizuordnen. Die vom Domkapitel daraufhin benannten Herren, der Schulmeister, [Ulrich von] Schechingen und Zobel, sollen am 28. Mai (lune post dominicam pentecostes) aufbrechen.2
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 241 Beschlüsse des Mainzer Domkapitels – Mainz, 21. April/25. Mai 1509 »
Würzburg, StA, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 647’, 652’ (lat./dt. Reinschr. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).
[1.] /647’/ [21.4.] Der Ebf. beantragte, Personen für seine Begleitung zum Wormser Reichstag abzuordnen. Das Domkapitel genehmigte die Auswahl ihm genehmer Domherren durch den Ebf. selbst.
/652’/ [25.5.] Auf Wunsch der Kff. von Trier und Sachsen wurde gemäß einhelligem Beschluss dem Domherrn Dietrich Zobel für die Verhandlungen zwischen dem Klerus und der Stadt Worms ein einmonatiger Urlaub gewährt. [...].
Der Mainzer Viztum1informierte den Schulmeister [Lorenz Truchseß von Pommersfelden] über den Wunsch des Ebf., ihm für den Besuch des Reichstages und für andere wichtige Angelegenheiten in Worms Vertreter des Domkapitels beizuordnen. Die vom Domkapitel daraufhin benannten Herren, der Schulmeister, [Ulrich von] Schechingen und Zobel, sollen am 28. Mai (lune post dominicam pentecostes) aufbrechen.2