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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 308 Lehenbrief Ks. Maximilians für Ebf. Philipp von Köln – Worms, 23. April 1509 »
Duisburg, LA NRW, Abt. Rheinland, Kurköln Urk. 3834 (Or. Perg., Vermm. prps./amdip., Registraturverm. J. Storch) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 52–53’ (Reinkonz. mit ex.-Verm.) = B.
Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 499, S. 616.
Mehr noch als anderen Untertanen von Ks. und Reich gebührt die ksl. Gnade denen, die ihn als die vornehmsten Glieder des Hl. Reiches mit ihren Diensten bei dessen Bewahrung unterstützen. Vor ihn, den Ks. in seinem Ornat, sowie vor Kff. und Ff. trat Philipp, Ebf. von Köln und Reichserzkanzler in Italien, und bat um die Belehnung mit den von Ks. und Reich herrührenden Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Est. Köln. Er hat diese Bitte wie auch die erwiesenen und künftigen Dienste der Ebff. von Köln für Ks. und Reich erwogen. In deren Würdigung verleiht er vorbehaltlich der Rechte von Ks. und Reich Ebf. Philipp die Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Erzstifts mit allem Zubehör, wie diese seine Amtsvorgänger innehatten. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der Ungnade von Ks. und Reich sowie einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
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«Nr. 308 Lehenbrief Ks. Maximilians für Ebf. Philipp von Köln – Worms, 23. April 1509 »
Duisburg, LA NRW, Abt. Rheinland, Kurköln Urk. 3834 (Or. Perg., Vermm. prps./amdip., Registraturverm. J. Storch) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 52–53’ (Reinkonz. mit ex.-Verm.) = B.
Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 499, S. 616.
Mehr noch als anderen Untertanen von Ks. und Reich gebührt die ksl. Gnade denen, die ihn als die vornehmsten Glieder des Hl. Reiches mit ihren Diensten bei dessen Bewahrung unterstützen. Vor ihn, den Ks. in seinem Ornat, sowie vor Kff. und Ff. trat Philipp, Ebf. von Köln und Reichserzkanzler in Italien, und bat um die Belehnung mit den von Ks. und Reich herrührenden Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Est. Köln. Er hat diese Bitte wie auch die erwiesenen und künftigen Dienste der Ebff. von Köln für Ks. und Reich erwogen. In deren Würdigung verleiht er vorbehaltlich der Rechte von Ks. und Reich Ebf. Philipp die Regalien, Lehen und Temporalien des Ebf. und des Erzstifts mit allem Zubehör, wie diese seine Amtsvorgänger innehatten. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der Ungnade von Ks. und Reich sowie einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.