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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 379 Mandat Ks. Maximilians (Reichstagskommissare) an Ebf. Ernst von Magdeburg, Hg. Heinrich I. von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hg. Erich I. von Braunschweig-Calenberg und Lgf. Wilhelm II. von Hessen – Worms, 15. Juni 1509 »
Goslar, StdA, Alte Abteilung, Best. B, unverzeichnete Reichssachen 1509, unfol. (koll. Kop. mit imit. Verm. amdic. und Unterz. J. Storch; Kollationsverm. des Notars Heinrich Lippes).
Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar ließen Beschwerde über das Räuberunwesen auf der ksl. Reichsstraße in der Umgebung der Stadt erheben. Die Amtleute und Pfleger auf dem Eichsfeld würden diesem Treiben Vorschub leisten. Der Handel erleide dadurch beträchtliche Verluste. Der Stadt drohe der Niedergang, wenn nicht Gegenmaßnahmen ergriffen würden.
Diese Zustände sind mit dem ksl. Reichslandfrieden unvereinbar und können nicht geduldet werden. Befiehlt ihnen deshalb, bei ihren Amtleuten und Pflegern zu verfügen, dass sie ihr besonderes Augenmerk auf das Räuberunwesen richten. ŠFalls Goslar sich dagegen zur Wehr setzt, den Tätern nacheilt und dabei um Hilfe bittet, soll diese jederzeit gewährt und gegen die Täter, sollten diese sich in ihren Territorien aufhalten, gemäß der Landfriedensordnung verfahren werden. Dies dient der Sicherheit der Straßen und der Vorbeugung gegen weitere Straftaten.
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«Nr. 379 Mandat Ks. Maximilians (Reichstagskommissare) an Ebf. Ernst von Magdeburg, Hg. Heinrich I. von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hg. Erich I. von Braunschweig-Calenberg und Lgf. Wilhelm II. von Hessen – Worms, 15. Juni 1509 »
Goslar, StdA, Alte Abteilung, Best. B, unverzeichnete Reichssachen 1509, unfol. (koll. Kop. mit imit. Verm. amdic. und Unterz. J. Storch; Kollationsverm. des Notars Heinrich Lippes).
Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar ließen Beschwerde über das Räuberunwesen auf der ksl. Reichsstraße in der Umgebung der Stadt erheben. Die Amtleute und Pfleger auf dem Eichsfeld würden diesem Treiben Vorschub leisten. Der Handel erleide dadurch beträchtliche Verluste. Der Stadt drohe der Niedergang, wenn nicht Gegenmaßnahmen ergriffen würden.
Diese Zustände sind mit dem ksl. Reichslandfrieden unvereinbar und können nicht geduldet werden. Befiehlt ihnen deshalb, bei ihren Amtleuten und Pflegern zu verfügen, dass sie ihr besonderes Augenmerk auf das Räuberunwesen richten. ŠFalls Goslar sich dagegen zur Wehr setzt, den Tätern nacheilt und dabei um Hilfe bittet, soll diese jederzeit gewährt und gegen die Täter, sollten diese sich in ihren Territorien aufhalten, gemäß der Landfriedensordnung verfahren werden. Dies dient der Sicherheit der Straßen und der Vorbeugung gegen weitere Straftaten.