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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 431 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und weiterer Vormünder Hg. Wilhelms an Dr. Dietrich von Plieningen – Straubing 29. April 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. 20–20’ (Kop.suntag vor Philippi et Jacobi) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 1575, fol. 23 (Konz., sambstag vor Philippi et Jacobi [28.4.]) = B.
Der Rat der Stadt Regensburg hat den hgl. Landsassen und Amtmann Christoph Gießer aufgrund einer unbewiesenen Beschuldigung verhaften und unter Missachtung des Reichslandfriedens peinlich befragen lassen. Er, Plieningen, soll deshalb gemeinsam mit Hieronymus Stauffer zu Ehrenfels und Hans von Closen, die eine entsprechende Instruktion [Nr. 145] mitbringen werden, Verhandlungen mit dem Ks. führen. Sie befürchten jedoch, dass die Stadt schon vorher ein ksl. Mandat gegen Bayern erwirken könnte. Er soll deshalb mit Unterstützung geeigneter Personen an dessen Hof beim Ks. erreichen, dass kein Mandat bewilligt wird, ohne dass sie zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten haben bzw. Hg. Wilhelm, der sich bald zum Reichstag verfügen wird, den Ks.über die Angelegenheit unterrichtet hat.1
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«Nr. 431 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und weiterer Vormünder Hg. Wilhelms an Dr. Dietrich von Plieningen – Straubing 29. April 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. 20–20’ (Kop.suntag vor Philippi et Jacobi) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 1575, fol. 23 (Konz., sambstag vor Philippi et Jacobi [28.4.]) = B.
Der Rat der Stadt Regensburg hat den hgl. Landsassen und Amtmann Christoph Gießer aufgrund einer unbewiesenen Beschuldigung verhaften und unter Missachtung des Reichslandfriedens peinlich befragen lassen. Er, Plieningen, soll deshalb gemeinsam mit Hieronymus Stauffer zu Ehrenfels und Hans von Closen, die eine entsprechende Instruktion [Nr. 145] mitbringen werden, Verhandlungen mit dem Ks. führen. Sie befürchten jedoch, dass die Stadt schon vorher ein ksl. Mandat gegen Bayern erwirken könnte. Er soll deshalb mit Unterstützung geeigneter Personen an dessen Hof beim Ks. erreichen, dass kein Mandat bewilligt wird, ohne dass sie zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten haben bzw. Hg. Wilhelm, der sich bald zum Reichstag verfügen wird, den Ks.über die Angelegenheit unterrichtet hat.1