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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 434 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und anderer Vormünder Hg. Wilhelms an die Reichstagsgesandten Hieronymus von Stauff, Hans von Closen und Dr. Dietrich von Plieningen – Kaufbeuren, 17. Mai 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. [29–30] (Or., am tag ascensionis Domini) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3137, fol. 139 (Konz., am abend ascensionis Domini [16.5.]) = B.
[1.] Hg. Wilhelm und die ihn begleitenden Vormünder haben in Kaufbeuren beim Ks. Weisungen an die Reichstagskommissare in Worms wegen des ihm, Hg. Wolfgang, auf dem Konstanzer Reichstag auferlegten Reichsanschlags und in Sachen Kunos von Wallbrunn erwirkt, wie sie aus den beiliegenden Abschriften [Nrr. 395f.] entnehmen können. Befehlen ihnen, die ksl. Schreiben unverzüglich an die Kommissare zu übergeben und mit diesen gemeinsam bei den Reichsständen in Worms zu beantragen, dass die Besitzungen Hg. Wolfgangs künftig vom Reich nicht mehr separat besteuert werden und sein Mündel gleichzeitig nicht höher als die Kff. veranschlagt wird. Näheres dazu finden sie in ihrer Instruktion [Nr. 144, Pkt. 5] und in der beigelegten Abschrift der Supplikation an den Ks.[Nr. 370]. Auch in der Angelegenheit Wallbrunns sollen sie sich nach Kräften bemühen.1
[2.] [PS] Der Ks. hat wegen des Streits mit Regensburg a–einige Räte in Augsburg mit einer Anhörung beauftragt–a2und befohlen, den gefangenen [Christoph] Gießer Šdorthin in seine Obhut zu überführen.3b–Sie haben deshalb den gefangenen [Regensburger] Bürgern bewilligt, sich erst nach Abschluss der Verhandlungen wieder zu stellen–b. Aufgrund der veränderten Sachlage haben sie es nun doch unterlassen, ihnen die angekündigte Instruktion [Nr. 145] zu schicken.
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«Nr. 434 Weisung Hg. Wolfgangs von Bayern und anderer Vormünder Hg. Wilhelms an die Reichstagsgesandten Hieronymus von Stauff, Hans von Closen und Dr. Dietrich von Plieningen – Kaufbeuren, 17. Mai 1509 »
München, HStA, KÄA 1242, fol. [29–30] (Or., am tag ascensionis Domini) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3137, fol. 139 (Konz., am abend ascensionis Domini [16.5.]) = B.
[1.] Hg. Wilhelm und die ihn begleitenden Vormünder haben in Kaufbeuren beim Ks. Weisungen an die Reichstagskommissare in Worms wegen des ihm, Hg. Wolfgang, auf dem Konstanzer Reichstag auferlegten Reichsanschlags und in Sachen Kunos von Wallbrunn erwirkt, wie sie aus den beiliegenden Abschriften [Nrr. 395f.] entnehmen können. Befehlen ihnen, die ksl. Schreiben unverzüglich an die Kommissare zu übergeben und mit diesen gemeinsam bei den Reichsständen in Worms zu beantragen, dass die Besitzungen Hg. Wolfgangs künftig vom Reich nicht mehr separat besteuert werden und sein Mündel gleichzeitig nicht höher als die Kff. veranschlagt wird. Näheres dazu finden sie in ihrer Instruktion [Nr. 144, Pkt. 5] und in der beigelegten Abschrift der Supplikation an den Ks.[Nr. 370]. Auch in der Angelegenheit Wallbrunns sollen sie sich nach Kräften bemühen.1
[2.] [PS] Der Ks. hat wegen des Streits mit Regensburg a–einige Räte in Augsburg mit einer Anhörung beauftragt–a2und befohlen, den gefangenen [Christoph] Gießer Šdorthin in seine Obhut zu überführen.3b–Sie haben deshalb den gefangenen [Regensburger] Bürgern bewilligt, sich erst nach Abschluss der Verhandlungen wieder zu stellen–b. Aufgrund der veränderten Sachlage haben sie es nun doch unterlassen, ihnen die angekündigte Instruktion [Nr. 145] zu schicken.