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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. Š5 Schwäbischer Bundesabschied – Ulm, 8./9. April 1508 »
Verhandlungen über den Antrag Ks. Maximilians auf eine Bundeshilfe.
Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 145’–149 (Kop.1, Datumverm.: Auf oculi [26.3.] anno etc. octavo gein Ulm furgenomen.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Schwäbischer Bund, Jan.-Dez. 1508, unfol. (Kop.) = B. Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. 912, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A, Bd. 17/4, fol. 276–277’ (Kop.). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). München, HStA, KÄA 2013, fol. 234–237 (Kop.). Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 97–98’ (Kop.). Straßburg, AV, AA 343, fol. 7–8’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 75 (Kop.).
Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 19–21 (mit den fünf nicht als separate Aktenstücke gekennzeichneten Erklärungen der Bundesversammlung).
Der Ks. beantragte [am 28.3.] durch seine Räte entsprechend den früher ausgegangenen ksl. Mandaten und Schreiben2eine Bundeshilfe. Die Bundesversammlung nahm dazu in einer ersten Antwort Stellung.3Der Ks. machte in der von seinen Räten vorgetragenen Erwiderung die bestehende Notlage und die Dringlichkeit der Angelegenheit geltend. Daraufhin übergab die Bundesversammlung eine zweite Erklärung.4Der Ks. ersuchte im Gegenzug, ungeachtet der Überzeugung, als Ehg. Švon Österreich ein Anrecht auf die Bundeshilfe zu haben, um eine Hilfe ausserhalb der eynung.5Die dritte Erklärung der Bundesversammlung enthielt ein Angebot der anwesenden Ff., Prälaten und Gff.6
Der Ks. trat daraufhin persönlich vor die Bundesversammlung7und erklärte, dass er nur wegen der Erlangung der Kaiserkrone, wie dies der Konstanzer Reichstag beschlossen habe, in diesen Krieg geraten sei. Dabei sei eine erhebliche Zahl von Eidgenossen den Venezianern und Franzosen gegen die dem Schwäbischen Bund angehörende Gft. Tirol zu Hilfe geeilt. Er könne diesen drei Mächten allein mit den erbländischen Truppen keinen Widerstand leisten. Wenn ihm keine Hilfe Šbewilligt würde, wäre die Kaiserkrone für alle Zeit verloren und der Aufwand so vieler Jahre vergeblich. So würde das Heylig Reich, auch der Pund zertrent. Die italienischen und eidgenössischen Verbündeten des Ks. wie auch die Erblande Österreich und Burgund als Schilde des Reiches gegen Frankreich und andere Feinde müssten verzweifeln. Nach dem Verlust der ksl. Grenzlande würden in der Folge zweifellos weitere Bundesstände angegriffen. Er, der Ks., müsste erklären, dass der Bund ihn wegen Verweigerung seiner Hilfe um die Kaiserkrone gebracht hätte. Der Krieg lasse keine Zeit für den von der Versammlung vorgeschlagenen Reichstag. Er bitte deshalb nachdrücklich um eine unverzügliche Hilfe. Jetzt könne mit wenig Aufwand mehr erreicht werden als später mit einer größeren Hilfe. Falls die in Kaufbeuren getroffenen Vereinbarungen8nicht eingehalten würden, würden die bislang befreundeten Eidgenossen und andere Mächte zu Feinden werden.
Daraufhin erfolgten die vierte und fünfte Erklärung der Bundesstände.9Nach weiteren Verhandlungen beantragten die ksl. Räte [am 8.4.], 50 000–51 000 [!] fl. Šfür den Unterhalt der eidgenössischen Knechte zu bewilligen, wobei die einzelnen Beiträge mit der nächsten Reichshilfe verrechnet werden sollten. Jeder Bundesstand sollte seinen Anteil zum künftigen Bundestag mitbringen, damit alßdan dester fruchtbarlicher gehandelt mog werden. Die Bundesstände verabschiedeten daraufhin den Beschluss, dass sy di sachen inhalt yrer gegeben antwurt hinder sich bringen und auf den tag quasimodogeniti [30.4.] schirist widerumb zu Ulm erscheinen wellen, ungezweivelt, ire herrn und frund werden sich darauf geburlich und unverweislich halten.10 [a–Brandenburg-Ansbach gegen Nürnberg; Gefangene Heinz Baums–a].
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«Nr. Š5 Schwäbischer Bundesabschied – Ulm, 8./9. April 1508 »
Verhandlungen über den Antrag Ks. Maximilians auf eine Bundeshilfe.
Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 145’–149 (Kop.1, Datumverm.: Auf oculi [26.3.] anno etc. octavo gein Ulm furgenomen.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Schwäbischer Bund, Jan.-Dez. 1508, unfol. (Kop.) = B. Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. 912, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A, Bd. 17/4, fol. 276–277’ (Kop.). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). München, HStA, KÄA 2013, fol. 234–237 (Kop.). Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 97–98’ (Kop.). Straßburg, AV, AA 343, fol. 7–8’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 75 (Kop.).
Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 19–21 (mit den fünf nicht als separate Aktenstücke gekennzeichneten Erklärungen der Bundesversammlung).
Der Ks. beantragte [am 28.3.] durch seine Räte entsprechend den früher ausgegangenen ksl. Mandaten und Schreiben2eine Bundeshilfe. Die Bundesversammlung nahm dazu in einer ersten Antwort Stellung.3Der Ks. machte in der von seinen Räten vorgetragenen Erwiderung die bestehende Notlage und die Dringlichkeit der Angelegenheit geltend. Daraufhin übergab die Bundesversammlung eine zweite Erklärung.4Der Ks. ersuchte im Gegenzug, ungeachtet der Überzeugung, als Ehg. Švon Österreich ein Anrecht auf die Bundeshilfe zu haben, um eine Hilfe ausserhalb der eynung.5Die dritte Erklärung der Bundesversammlung enthielt ein Angebot der anwesenden Ff., Prälaten und Gff.6
Der Ks. trat daraufhin persönlich vor die Bundesversammlung7und erklärte, dass er nur wegen der Erlangung der Kaiserkrone, wie dies der Konstanzer Reichstag beschlossen habe, in diesen Krieg geraten sei. Dabei sei eine erhebliche Zahl von Eidgenossen den Venezianern und Franzosen gegen die dem Schwäbischen Bund angehörende Gft. Tirol zu Hilfe geeilt. Er könne diesen drei Mächten allein mit den erbländischen Truppen keinen Widerstand leisten. Wenn ihm keine Hilfe Šbewilligt würde, wäre die Kaiserkrone für alle Zeit verloren und der Aufwand so vieler Jahre vergeblich. So würde das Heylig Reich, auch der Pund zertrent. Die italienischen und eidgenössischen Verbündeten des Ks. wie auch die Erblande Österreich und Burgund als Schilde des Reiches gegen Frankreich und andere Feinde müssten verzweifeln. Nach dem Verlust der ksl. Grenzlande würden in der Folge zweifellos weitere Bundesstände angegriffen. Er, der Ks., müsste erklären, dass der Bund ihn wegen Verweigerung seiner Hilfe um die Kaiserkrone gebracht hätte. Der Krieg lasse keine Zeit für den von der Versammlung vorgeschlagenen Reichstag. Er bitte deshalb nachdrücklich um eine unverzügliche Hilfe. Jetzt könne mit wenig Aufwand mehr erreicht werden als später mit einer größeren Hilfe. Falls die in Kaufbeuren getroffenen Vereinbarungen8nicht eingehalten würden, würden die bislang befreundeten Eidgenossen und andere Mächte zu Feinden werden.
Daraufhin erfolgten die vierte und fünfte Erklärung der Bundesstände.9Nach weiteren Verhandlungen beantragten die ksl. Räte [am 8.4.], 50 000–51 000 [!] fl. Šfür den Unterhalt der eidgenössischen Knechte zu bewilligen, wobei die einzelnen Beiträge mit der nächsten Reichshilfe verrechnet werden sollten. Jeder Bundesstand sollte seinen Anteil zum künftigen Bundestag mitbringen, damit alßdan dester fruchtbarlicher gehandelt mog werden. Die Bundesstände verabschiedeten daraufhin den Beschluss, dass sy di sachen inhalt yrer gegeben antwurt hinder sich bringen und auf den tag quasimodogeniti [30.4.] schirist widerumb zu Ulm erscheinen wellen, ungezweivelt, ire herrn und frund werden sich darauf geburlich und unverweislich halten.10 [a–Brandenburg-Ansbach gegen Nürnberg; Gefangene Heinz Baums–a].