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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 510 Zahlungsmandat des ksl. Fiskalprokurators Dr. Christoph Moeller an Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg – Worms, 3. November 1509 »
Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 3 (Or. m. S.; sampstag nach allerheyligen tag).
Erinnert an die mit einer Strafandrohung bewehrten früheren Mahnungen zur Bezahlung der ihm 1500 [auf dem Reichstag] in Augsburg und 1508 [auf dem Visitationstag] in Regensburg auferlegten Beiträge zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts. Weder wurde die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist geleistet noch erschien ein gfl. Bevollmächtigter vor Gericht. Dennoch hat er als Fiskal auf das Eintreiben der fälligen Strafe verzichtet, weil er, Gf. Ludwig, die Reichsanschläge bislang immer gehorsam bezahlt hat. Er fordert ihn deshalb noch einmal auf, die fällige Summe binnen vierzehn Tagen zu erlegen. Andernfalls würden die angedrohten Strafen gegen ihn verhängt.1
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«Nr. 510 Zahlungsmandat des ksl. Fiskalprokurators Dr. Christoph Moeller an Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg – Worms, 3. November 1509 »
Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 3 (Or. m. S.; sampstag nach allerheyligen tag).
Erinnert an die mit einer Strafandrohung bewehrten früheren Mahnungen zur Bezahlung der ihm 1500 [auf dem Reichstag] in Augsburg und 1508 [auf dem Visitationstag] in Regensburg auferlegten Beiträge zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts. Weder wurde die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist geleistet noch erschien ein gfl. Bevollmächtigter vor Gericht. Dennoch hat er als Fiskal auf das Eintreiben der fälligen Strafe verzichtet, weil er, Gf. Ludwig, die Reichsanschläge bislang immer gehorsam bezahlt hat. Er fordert ihn deshalb noch einmal auf, die fällige Summe binnen vierzehn Tagen zu erlegen. Andernfalls würden die angedrohten Strafen gegen ihn verhängt.1