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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. Š511 Zahlungsmandat Ks. Maximilians (eigentlich: Reichskammergericht) an Reichsstände – Worms, 19. Dezember 1509 »
Stuttgart, HStA, A 1, Bü. 1, Stück-Nr. 6 (Or. m. S., gedr. Formular; Adresse, Anrede, Geldsummen, Legort, Gerichtstermine und Datum handschriftlich inseriert; Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler, Protonotar am ksl. Kammergericht; Adressat: Hg. Ulrich von Württemberg) = A. Marburg, StA, Best. 81, A/230/2, fol. 26–26’ (Or., wie A; Präsentatvermerk: Sambstag purificationis Marie[2.2.]1510. Adressat: Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg) = B. München, HStA, KÄA 3136, fol. 363–363’ (Or., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Hg. Wilhelm von Bayern) = C. Stuttgart, HStA, B 123 M, Nr. 438, Stück-Nr. 66 (Kop.; Adressaten: Gff. von Montfort). Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 5 (Or., wie A; Präsentatvermerk: Dinstag nach quasimodogeniti[9.4.]1510. Adressat: Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg) = D. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10077/2, fol. 17–17’ (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Hg. Georg von Sachsen). Esslingen, StdA, F 288, Nr. 4, unfol. (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen). Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 145, Nr. 28, unfol. (wie A; Präsentatvermerk: 23.2.1510. Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg). Wertheim, StA, G-Rep. 102, Nr. 7117, unfol. (Or., wie A; Adressat: Gf. Michael von Wertheim).1
ŠRegest: Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 479, S. 426 (Adressat: Gf. Wolfgang von Fürstenberg).
Auf dem Konstanzer Reichstag wurde ein kleiner Anschlag zur Finanzierung des für sechs Jahre bewilligten ksl. Kammergerichts vereinbart. Zusätzlich hat er, der Ks., hierfür die Verwendung der Kanzlei- und fiskalischen Gefälle genehmigt. Weiter wurde beschlossen, dass der Kammerrichter jeweils am Jahresende einen Tag ausschreiben soll, an dem ksl. Räte sowie zwei Kff. und Ff. bzw. deren Vertreter teilnehmen, um über alle Angelegenheiten des Kammergerichts zu beraten, die Einnahmen und Ausgaben des Gerichts sowie die fiskalischen und Kanzleigefälle zu prüfen. Diese Visitatoren sind gemäß Konstanzer Reichsabschied auch bevollmächtigt, über die weitere Finanzierung des Gerichts in Form einer Fortsetzung des Anschlags zu entscheiden.2Im vergangenen Jahr haben demgemäß die Räte des inzwischen verstorbenen Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelms von Bayern eine Verlängerung des Kammerzielers beschlossen.3Dieser Beschluss wurde von ihm, dem Ks., nachträglich ratifiziert. Entsprechende Ausschreiben gingen in das Reich aus.4
Vnd aber auff den jungstgehalten Reichs tag zuͦ Worms durch vnser tzuͦ solchem Reichs tag verordent Rete, auch Churfursten, Fursten vnd ander stende des heilgen Reichs gemeinlich nach entphangner rechnungen vnd eigentlicher erlernung vnd ermessung des obgemelten vnsers Keyserlichen Camergerichts vnd seiner vnderhaltunge gebrechen vnd notdurfft der obb[e]rurt anschlag auff diß drit jar, So sich auff Sant Gallen tag [16.10.] nechst verschinen angehaben hat, wider vnd von newem auffzuͦsetzen fur not angesehen und erkant, auch auffgesetzt vnd tzuͦ betzalen gemeinlich bewilligt vnd angenommen worden ist [Nr. 303, § 10]. Sein Anteil daran beläuft sich auf 120 fl.aBefiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 10 Markblötigen Goldes, die Summe innerhalb von dreicWochen nach Zustellung des Mandats bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Ulmdzu hinterlegen. Für den Fall der Weigerung wird ihm nach Verstreichen des Termins eine weitere Frist von einundzwanzigeTagen anberaumt, um sich am ksl. Kammergericht gegen eine Fiskalklage zu verteidigen.5
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«Nr. Š511 Zahlungsmandat Ks. Maximilians (eigentlich: Reichskammergericht) an Reichsstände – Worms, 19. Dezember 1509 »
Stuttgart, HStA, A 1, Bü. 1, Stück-Nr. 6 (Or. m. S., gedr. Formular; Adresse, Anrede, Geldsummen, Legort, Gerichtstermine und Datum handschriftlich inseriert; Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler, Protonotar am ksl. Kammergericht; Adressat: Hg. Ulrich von Württemberg) = A. Marburg, StA, Best. 81, A/230/2, fol. 26–26’ (Or., wie A; Präsentatvermerk: Sambstag purificationis Marie[2.2.]1510. Adressat: Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg) = B. München, HStA, KÄA 3136, fol. 363–363’ (Or., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Hg. Wilhelm von Bayern) = C. Stuttgart, HStA, B 123 M, Nr. 438, Stück-Nr. 66 (Kop.; Adressaten: Gff. von Montfort). Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 5 (Or., wie A; Präsentatvermerk: Dinstag nach quasimodogeniti[9.4.]1510. Adressat: Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg) = D. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10077/2, fol. 17–17’ (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Hg. Georg von Sachsen). Esslingen, StdA, F 288, Nr. 4, unfol. (Or. m. Siegelrest, wie A; Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen). Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 145, Nr. 28, unfol. (wie A; Präsentatvermerk: 23.2.1510. Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg). Wertheim, StA, G-Rep. 102, Nr. 7117, unfol. (Or., wie A; Adressat: Gf. Michael von Wertheim).1
ŠRegest: Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 479, S. 426 (Adressat: Gf. Wolfgang von Fürstenberg).
Auf dem Konstanzer Reichstag wurde ein kleiner Anschlag zur Finanzierung des für sechs Jahre bewilligten ksl. Kammergerichts vereinbart. Zusätzlich hat er, der Ks., hierfür die Verwendung der Kanzlei- und fiskalischen Gefälle genehmigt. Weiter wurde beschlossen, dass der Kammerrichter jeweils am Jahresende einen Tag ausschreiben soll, an dem ksl. Räte sowie zwei Kff. und Ff. bzw. deren Vertreter teilnehmen, um über alle Angelegenheiten des Kammergerichts zu beraten, die Einnahmen und Ausgaben des Gerichts sowie die fiskalischen und Kanzleigefälle zu prüfen. Diese Visitatoren sind gemäß Konstanzer Reichsabschied auch bevollmächtigt, über die weitere Finanzierung des Gerichts in Form einer Fortsetzung des Anschlags zu entscheiden.2Im vergangenen Jahr haben demgemäß die Räte des inzwischen verstorbenen Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelms von Bayern eine Verlängerung des Kammerzielers beschlossen.3Dieser Beschluss wurde von ihm, dem Ks., nachträglich ratifiziert. Entsprechende Ausschreiben gingen in das Reich aus.4
Vnd aber auff den jungstgehalten Reichs tag zuͦ Worms durch vnser tzuͦ solchem Reichs tag verordent Rete, auch Churfursten, Fursten vnd ander stende des heilgen Reichs gemeinlich nach entphangner rechnungen vnd eigentlicher erlernung vnd ermessung des obgemelten vnsers Keyserlichen Camergerichts vnd seiner vnderhaltunge gebrechen vnd notdurfft der obb[e]rurt anschlag auff diß drit jar, So sich auff Sant Gallen tag [16.10.] nechst verschinen angehaben hat, wider vnd von newem auffzuͦsetzen fur not angesehen und erkant, auch auffgesetzt vnd tzuͦ betzalen gemeinlich bewilligt vnd angenommen worden ist [Nr. 303, § 10]. Sein Anteil daran beläuft sich auf 120 fl.aBefiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 10 Markblötigen Goldes, die Summe innerhalb von dreicWochen nach Zustellung des Mandats bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Ulmdzu hinterlegen. Für den Fall der Weigerung wird ihm nach Verstreichen des Termins eine weitere Frist von einundzwanzigeTagen anberaumt, um sich am ksl. Kammergericht gegen eine Fiskalklage zu verteidigen.5