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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 514 Weisung Ks. Maximilians an den ksl. Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden und den ksl. Protonotar Johann Storch – bei Padua, 22. August 1509 »
Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IVa, Nr. 22a, fol. 109–109’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdip. und Gegenz. Serntein; Präsentatvermerk: Worms, 29.8.1509, 15 Uhr).
ŠLaut einem Artikel des Reichsabschieds (Reichs abschid)[Nr. 303, § 15] sollen die Stände zum 3. September ihre Münzmeister und Wardeine zu Verhandlungen über das Münzwesen nach Frankfurt entsenden. Er kann in diesen Kriegszeiten seinen Münzmeister oder Wardein1jedoch nicht entbehren und befiehlt deshalb ihnen, an dessen Stelle nach Frankfurt zu reisen und dort mit den Vertretern der Reichsstände gemäß dem Abschied über das Münzwesen zu beraten. Dazu bevollmächtigt er sie hiermit. Er übersendet ihnen außerdem einen an die reichsständischen Gesandten in Frankfurt adressierten Kredenzbrief.
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«Nr. 514 Weisung Ks. Maximilians an den ksl. Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden und den ksl. Protonotar Johann Storch – bei Padua, 22. August 1509 »
Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IVa, Nr. 22a, fol. 109–109’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdip. und Gegenz. Serntein; Präsentatvermerk: Worms, 29.8.1509, 15 Uhr).
ŠLaut einem Artikel des Reichsabschieds (Reichs abschid)[Nr. 303, § 15] sollen die Stände zum 3. September ihre Münzmeister und Wardeine zu Verhandlungen über das Münzwesen nach Frankfurt entsenden. Er kann in diesen Kriegszeiten seinen Münzmeister oder Wardein1jedoch nicht entbehren und befiehlt deshalb ihnen, an dessen Stelle nach Frankfurt zu reisen und dort mit den Vertretern der Reichsstände gemäß dem Abschied über das Münzwesen zu beraten. Dazu bevollmächtigt er sie hiermit. Er übersendet ihnen außerdem einen an die reichsständischen Gesandten in Frankfurt adressierten Kredenzbrief.