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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 539 Hg. Ulrich von Württemberg an Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach – Stuttgart, 26. Juni 1509 »
Stuttgart, HStA, A 77, Bü. 1, Fasz. 3, unfol. (Konz. mit Korrekturen und Ergänzungen Hd. Hg. Ulrich, zinstag nach Joannis batiste).
Bestätigt den Empfang seines Schreibens [Nr. 538, Anm. 3]. Ungeachtet seiner Einwände beabsichtigt er, gemäß der Wormser Abredeaden Einungsvertrag mit dem Ebf. von Mainz zu schließen. Ebenso will er auf sein Angebot zum Abschluss einer Einung gemäß der älteren Urkunde eingehen. Zu diesem Zweck sollen sich ihre Räte an einem ihm genehmen Ort treffen. Doch behält er sich vor, Kurmainz von den Šgegenseitigen Bündnispflichten auszunehmen. b–Sein Wunsch wäre ein gemeinsames Abkommen zwischen ihnen drei Fürsten, doch stellt er ihm die Entscheidung darüber anheim–b.
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Anmerkungen
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«Nr. 539 Hg. Ulrich von Württemberg an Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach – Stuttgart, 26. Juni 1509 »
Stuttgart, HStA, A 77, Bü. 1, Fasz. 3, unfol. (Konz. mit Korrekturen und Ergänzungen Hd. Hg. Ulrich, zinstag nach Joannis batiste).
Bestätigt den Empfang seines Schreibens [Nr. 538, Anm. 3]. Ungeachtet seiner Einwände beabsichtigt er, gemäß der Wormser Abredeaden Einungsvertrag mit dem Ebf. von Mainz zu schließen. Ebenso will er auf sein Angebot zum Abschluss einer Einung gemäß der älteren Urkunde eingehen. Zu diesem Zweck sollen sich ihre Räte an einem ihm genehmen Ort treffen. Doch behält er sich vor, Kurmainz von den Šgegenseitigen Bündnispflichten auszunehmen. b–Sein Wunsch wäre ein gemeinsames Abkommen zwischen ihnen drei Fürsten, doch stellt er ihm die Entscheidung darüber anheim–b.