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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 554 Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach (eigentlich: Hauptmann, Statthalter und Räte zu Ansbach) an Hg. Ulrich von Württemberg – [Ansbach], 28. Oktober 1509 »
Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 47–47’ (Konz., a–Simonis et Jude–a).
Bestätigt den Empfang seiner Antwort [Nr. 553] samt dem beigelegten Schreiben des Ebf. von Mainz [Nr. 549]. Er sieht sich veranlasst, die für ihn unerwartete Änderung am Entwurf als Absage zu bewerten. Die bisherigen Ebff. schlossen Einungen mit den Vorgängern Mgf. Friedrichs, ohne das Hst. Würzburg vom Bündnisfall auszunehmen. Auch jetzt hätte sich der Ebf. in dieser Frage entgegenkommend zeigen können. So bleibt es bei der in Heilbronn beschlossenen Einung zwischen Brandenburg-Ansbach und Württemberg, worüber nunmehr die gegenseitigen Verschreibungen ausgestellt und ausgetauscht werden sollen.1
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«Nr. 554 Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach (eigentlich: Hauptmann, Statthalter und Räte zu Ansbach) an Hg. Ulrich von Württemberg – [Ansbach], 28. Oktober 1509 »
Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 47–47’ (Konz., a–Simonis et Jude–a).
Bestätigt den Empfang seiner Antwort [Nr. 553] samt dem beigelegten Schreiben des Ebf. von Mainz [Nr. 549]. Er sieht sich veranlasst, die für ihn unerwartete Änderung am Entwurf als Absage zu bewerten. Die bisherigen Ebff. schlossen Einungen mit den Vorgängern Mgf. Friedrichs, ohne das Hst. Würzburg vom Bündnisfall auszunehmen. Auch jetzt hätte sich der Ebf. in dieser Frage entgegenkommend zeigen können. So bleibt es bei der in Heilbronn beschlossenen Einung zwischen Brandenburg-Ansbach und Württemberg, worüber nunmehr die gegenseitigen Verschreibungen ausgestellt und ausgetauscht werden sollen.1