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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 555 Ebf. Uriel von Mainz an Gf. Michael von Wertheim – Aschaffenburg, 6. August 1509 »
Wertheim, StA, G-Rep. 57/2, Korrespondenz Gf. Michaels II. von Wertheim, Nr. 76, unfol. (Or. m. besch. S., montags Sixti).
Bei den Verhandlungen auf dem Wormser Reichstag vor ihm, Gf. Michael, als Unterhändler hat er Gf. Emich zur Begleichung seiner vermeintlichen Forderung, weniger aufgrund eines berechtigten Anspruchs als vielmehr aus Gnade und Freundschaft, die Zahlung von 2000 fl. angeboten. Doch wollte sich der Gf. damit nicht begnügen. Er hat sich daraufhin verpflichtet, beim Domkapitel eine weitergehende Bewilligung zu erwirken und ihn, Gf. Michael, über das Ergebnis seiner Bemühungen zu informieren. Teilt ihm hiermit mit, dass das Kapitel ihm als Unterhändler einen Ermessensspielraum von bis zu 3000 fl. einräumt, wobei die Zahlungsfristen so großzügig angesetzt werden sollen, dass sie auch eingehalten werden können. Er hofft, dass die Gegenseite sich damit zufriedengibt. Eine größere Summe wird er keinesfalls zugestehen. Die von ihm bereits in Worms angebotene Alternative wäre ein rechtliches Verfahren vor unparteiischen Richtern.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
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«Nr. 555 Ebf. Uriel von Mainz an Gf. Michael von Wertheim – Aschaffenburg, 6. August 1509 »
Wertheim, StA, G-Rep. 57/2, Korrespondenz Gf. Michaels II. von Wertheim, Nr. 76, unfol. (Or. m. besch. S., montags Sixti).
Bei den Verhandlungen auf dem Wormser Reichstag vor ihm, Gf. Michael, als Unterhändler hat er Gf. Emich zur Begleichung seiner vermeintlichen Forderung, weniger aufgrund eines berechtigten Anspruchs als vielmehr aus Gnade und Freundschaft, die Zahlung von 2000 fl. angeboten. Doch wollte sich der Gf. damit nicht begnügen. Er hat sich daraufhin verpflichtet, beim Domkapitel eine weitergehende Bewilligung zu erwirken und ihn, Gf. Michael, über das Ergebnis seiner Bemühungen zu informieren. Teilt ihm hiermit mit, dass das Kapitel ihm als Unterhändler einen Ermessensspielraum von bis zu 3000 fl. einräumt, wobei die Zahlungsfristen so großzügig angesetzt werden sollen, dass sie auch eingehalten werden können. Er hofft, dass die Gegenseite sich damit zufriedengibt. Eine größere Summe wird er keinesfalls zugestehen. Die von ihm bereits in Worms angebotene Alternative wäre ein rechtliches Verfahren vor unparteiischen Richtern.