Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 566 Bürgermeister und Rat der Stadt Worms an Ks. Maximilian und ksl. Reichstagskommissare – Worms, 20. Juni 1509 »
Worms, StdA, 1 B, Nr. 516/6, Stück-Nr. 84 (Kop.) = Textvorlage A. Ebd., Stück-Nr. 82 (Konz.) = B.
Auf ksl. Befehl hin führten er, Mgf. Kasimir von Brandenburg, und andere ksl. Räte und Reichstagskommissare im Streit zwischen den Kämmerern von Dalberg und der Stadt Worms Anhörungen und Verhandlungen durch [Nrr. 330f.]. Doch haben die Kämmerer das Verfahren abgebrochen. Bei den anschließenden von der Stadt bewilligten gütlichen Verhandlungen vor Freunden der Kämmerer bekundeten Bürgermeister und Rat ihr Interesse an einer einvernehmlichen Beilegung des Streits. Sie legten noch einmal ihre Gründe für die Zurückweisung deren Ansprüche dar, erklärten aber auch, der Gegenseite im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen entgegenkommen zu wollen. Doch wiesen die Kämmerer auch dieses großzügige Angebot zurück. Die Stadt bietet deshalb hiermit für sämtliche gegenseitigen Forderungen den Rechtsweg vor den für beide Parteien zuständigen Instanzen, dem Ks. oder dem ksl. Kammergericht, an.1
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 566 Bürgermeister und Rat der Stadt Worms an Ks. Maximilian und ksl. Reichstagskommissare – Worms, 20. Juni 1509 »
Worms, StdA, 1 B, Nr. 516/6, Stück-Nr. 84 (Kop.) = Textvorlage A. Ebd., Stück-Nr. 82 (Konz.) = B.
Auf ksl. Befehl hin führten er, Mgf. Kasimir von Brandenburg, und andere ksl. Räte und Reichstagskommissare im Streit zwischen den Kämmerern von Dalberg und der Stadt Worms Anhörungen und Verhandlungen durch [Nrr. 330f.]. Doch haben die Kämmerer das Verfahren abgebrochen. Bei den anschließenden von der Stadt bewilligten gütlichen Verhandlungen vor Freunden der Kämmerer bekundeten Bürgermeister und Rat ihr Interesse an einer einvernehmlichen Beilegung des Streits. Sie legten noch einmal ihre Gründe für die Zurückweisung deren Ansprüche dar, erklärten aber auch, der Gegenseite im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen entgegenkommen zu wollen. Doch wiesen die Kämmerer auch dieses großzügige Angebot zurück. Die Stadt bietet deshalb hiermit für sämtliche gegenseitigen Forderungen den Rechtsweg vor den für beide Parteien zuständigen Instanzen, dem Ks. oder dem ksl. Kammergericht, an.1