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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 96 Lgf. Wilhelm II. von Hessen an Kf. Friedrich III. von Sachsen – Kassel, 18. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 92–92’ (Or., mitwochens nach dem sonntage quasimodogeniti; Gegenz. Antonius Alberti) = Textvorlage A. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 296, Fasz. 18, fol. 184 (Konz.) = B.
Seine inzwischen zurückgekehrten Räte haben ihn darüber informiert, dass er es ihm freistellt, ob der Vermittlungstag zwischen Kurmainz und Hessen vor, auf oder nach dem Wormser Reichstag oder an einem anderen Ort stattfinden soll. Er hat ihm die Entscheidung über diese Angelegenheit bereits anheimgestellt und überlässt ihm deshalb auch die Festsetzung des Termins, sei es auf dem Reichstag oder anderswo.1
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«Nr. 96 Lgf. Wilhelm II. von Hessen an Kf. Friedrich III. von Sachsen – Kassel, 18. April 1509 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 92–92’ (Or., mitwochens nach dem sonntage quasimodogeniti; Gegenz. Antonius Alberti) = Textvorlage A. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 296, Fasz. 18, fol. 184 (Konz.) = B.
Seine inzwischen zurückgekehrten Räte haben ihn darüber informiert, dass er es ihm freistellt, ob der Vermittlungstag zwischen Kurmainz und Hessen vor, auf oder nach dem Wormser Reichstag oder an einem anderen Ort stattfinden soll. Er hat ihm die Entscheidung über diese Angelegenheit bereits anheimgestellt und überlässt ihm deshalb auch die Festsetzung des Termins, sei es auf dem Reichstag oder anderswo.1