Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 98 Vortrag des bfl. Naumburger Gesandten Fabian von Feilitzsch (Hauptmann zu Zeitz) an kursächsische Räte – act. Torgau, 19. Oktober 1508 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. B, Nr. 831, fol. 10–12, hier fol. 10’–11 (Kop., dornstags nach St. Luce evangeliste).
[...]. Der Bf. von Naumburg hat die ihm auf den Reichstagen in Köln und Konstanz auferlegten Reichshilfen von insgesamt beinahe 1100 fl. gemäß ksl. Befehl an den Kf. von Sachsen übergeben. Er wurde jetzt vom Ks. aufgefordert, am 1. November (aller heiligen tag)auf dem Reichstag in Worms zu erscheinen, wie dies aus dem vorgelegten ksl. Mandat [Nr. 44] hervorgeht. Der Bf. bittet, ihn dises Reichs tags alder gewonheit nach gnediglichen zu benemen.1 [...].
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 98 Vortrag des bfl. Naumburger Gesandten Fabian von Feilitzsch (Hauptmann zu Zeitz) an kursächsische Räte – act. Torgau, 19. Oktober 1508 »
Weimar, HStA, EGA, Reg. B, Nr. 831, fol. 10–12, hier fol. 10’–11 (Kop., dornstags nach St. Luce evangeliste).
[...]. Der Bf. von Naumburg hat die ihm auf den Reichstagen in Köln und Konstanz auferlegten Reichshilfen von insgesamt beinahe 1100 fl. gemäß ksl. Befehl an den Kf. von Sachsen übergeben. Er wurde jetzt vom Ks. aufgefordert, am 1. November (aller heiligen tag)auf dem Reichstag in Worms zu erscheinen, wie dies aus dem vorgelegten ksl. Mandat [Nr. 44] hervorgeht. Der Bf. bittet, ihn dises Reichs tags alder gewonheit nach gnediglichen zu benemen.1 [...].