Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Die kurbrandenburgischen Gesandten übergaben das Kredenzschreiben im Reichsrat am 19. Febr. 1543 bevor sie die Relation Kf. Joachims über den Türkenzug 1542 vortrugen (Nr. 128).
1
Wie aus der kursächsischen Instruktion für den RT (Nr. 47c, Anm. 6) hervorgeht, erhielten die Räte die Weisungen Kf. Johann Friedrichs für den Schweinfurter Bundestag nicht rechtzeitig, da die Versammlung wegen des Ausbruchs der Pest vorzeitig beendet und die unerledigten Themen auf die Nürnberger Zusammenkunft verschoben wurden. Die Ausführungen Kf. Johann Friedrichs über die in der Türkenhilfe einzunehmende Haltung wurden daher für die kursächsische Argumentation in Nürnberg bestimmend.
2
Instruktion Kf. Johann Friedrichs von Sachsen für seine Räte zum Bundestag in Schweinfurt betr. das weitere Vorgehen im eroberten Herzogtum Braunschweig und die Rekusation des RKG, Lochau, 1542 Dornstag nach Omnium Sanctorum (Nov. 2), in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 418–421, Nr. 153, fol. 107r–153r (Ausf.).
3
Auf dem obersächsischen Kreistag in Zerbst im Mai 1542 wurde über die Durchführung der Speyerer Beschlüsse zur Türkenhilfe beraten. Wegen des Widerstands von Hg. Moritz von Sachsen gegen die Ablieferung des Gemeinen Pfennigs konnte damals keine Einigung über die Errichtung einer Kreistruhe erzielt werden. Obersächsischer Kreistagsabschied, Zerbst, 1542 Mai 22, in: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 7873/5, fol. 1r–4r (Kop.).
1
Zu Biographie und Funktion Mag. Franz Burkhards auf mehreren Reichstagen der 40er Jahre sowie zu seinen Mitgesandten siehe: R. Aulinger, Ein treuer Diener seines Herrn, hier bes. S. 85f.
2
Als Administrator des eroberten Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel, über dessen einstweilige Verwaltung auf den Bundestagen in Braunschweig und Schweinfurt im Herbst 1542 beraten wurde, erhielt Mag. Franz Burkhard den Titel eines Wolfenbütteler Kanzlers.
1
Irriges Datum: In § 132 des Speyerer RAb 1542 war der 16. Juni 1542 als Termin für die Visitation des RKG festgesetzt worden. Siehe: RTA JR Bd. XII, Nr. 285, § 132, S. 1202.
2
Protestation der evangelischen Stände gegen die Suspension der Visitation des RKG, Verweigerung der weiteren Unterhaltung des RKG, Protest gegen den Gerichtszwang des RKG, datum Speyer 1542 Juni 25, in: Wien HHStA, MEA RTA 8/Konv. 1, fol. 547r–552v (Kop.). Diese Protestation wurde auf dem RT in Nürnberg 1542 bekräftigt und in etwas abgeänderter Form wiederholt, 1542 Aug. 22, in: RTA JR Bd. XIII, Nr. 205, S. 916–918.
3
Rekusation des RKG durch die evangelischen Stände in geistlichen und weltlichen Sachen, verlesen vor dem RKG in Speyer am 4. Dez. 1542; in: Wien HHStA, MEA RTA 8/Konv. 1, fol. 569r–580v (Kop.).
a
Marg. korr. aus: beyerischen.
4
Siehe die Protestationen der Reichsstädte sowie Kursachsens und Hessens gegen den Nürnberger RAb 1542: RTA JR Bd. XIII, Nr. 199–201.
5
Von Kf. Johann Friedrich von Sachsen und einigen anderen Fürsten waren zur Abfertigung Kf. Joachims von Brandenburg, dem obersten Feldhauptmann im Türkenzug 1542, jeweils 2000 fl. vorgestreckt worden: siehe RAb Speyer 1542, § 48, in: RTA JR Bd. XII, Nr. 285, S. 1181.
6
Die kfl. Weisungen erhielten die Räte in Schweinfurt nicht rechtzeitig, da sie bereits abgereist waren. Darin legte der Kurfürst nach Absprache mit Lgf. Philipp von Hessen die Richtlinien für die Taktik der Schmalkaldener in den Verhandlungen über die Türkenhilfe fest.
7
Mandat Karls V. über die Suspension der anhängigen Kammergerichtsprozesse in Religionssachen und die Suspension der Achtexekution gegen Goslar und Minden, Speyer, 1541 Jan. 28, in: RTA JR Bd. XI, Nr. 14.
8
Es handelt sich um den RT-Gesandten der Stadt Goslar, der auf der Rückreise vom Augsburger RT 1530 auf Befehl Hg. Heinrichs beraubt und gefangen genommen wurde und nach zwei Jahren Haft verstarb bzw. ermordet wurde. Wegen dieser und anderer Angelegenheiten wurde Hg. Heinrich 1539 des Landfriedensbruchs angeklagt. Siehe dazu: G. Blume, Goslar und der Schmalkaldische Bund, S. 17–19.
9
Geliebte Hg. Heinrichs, die dieser scheinbeerdigen ließ.
10
Instruktion Kf. Johann Friedrichs für die Räte in Schweinfurt betr. die Rekusation des RKG und die Verhandlungen in der Causa Braunschweig, in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 418–421, Nr. 153, fol. 107r–153r (Ausf.), ebd. fol. 176r–227r (Konz.).
11
Kf. Johann Friedrich war seit 1526 mit Sibylle von Jülich-Kleve, der Schwester Hg. Wilhelms V. von Jülich verheiratet. Die Forderung des Kaisers an Hg. Wilhelm, Geldern an ihn abzutreten, hielt der Kf. von Sachsen für unannehmbar.
12
Zu den hier angesprochenen Bestimmungen des Speyerer RAb zur Türkenhilfe siehe RTA JR Bd. XII, Nr. 285, § 12, § 125
13
Siehe Nr. 47a, Anm. 3.
14
D.h. in Ungarn, wo Hg. Moritz 1542 persönlich am Türkenzug teilnahm.
1
Die Instruktion beruht zum Teil auf einem Gutachten von Kanzler Dr. Gregor Brück über die Positionierung Kursachsens innerhalb der Reichsstände und die Haltung gegenüber den Habsburgern, o.D. (1543 erste Hälfte Febr.); gedr. bei: G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 3, Nr. 46, S. 489–494.
2
Zu den Torgauer Verhandlungen im Jan. 1542 siehe Nr. 7, Anm. 3.
3
Zur Frage der Königswahl Ferdinands grundlegend: A. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karls V, hier S. 374–391 (Ergebnisse und Ausblick). Siehe auch die Ausführungen von G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 2, hier S. 42–68, S. 100–102.