Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 552 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen (kurpfälzischer Kanzler) und Johann Landschads (Bgf. zu Alzey) an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Hinzuziehung Bf. Lorenz’ von Würzburg zu den Beratungen der Kurpfälzer Gesandten; [2.] Beschwerde Bf. Georgs von Bamberg über Angriffe von kurpfälzischem Territorium aus; Beschwerde Bf. Lorenz’ von Würzburg über den Kurpfälzer Landrichter Balthasar von Seckendorff; [3.] Bemühungen um den Regensburger Bischofsstuhl für Pfgf. Johann; [4.] Bemühungen um die Lösung Heinz Kerlings aus der Reichsacht; [5.] in Konstanz anwesende Reichsfürsten; Reichshilfe als wichtigste Verhandlungsmaterie; Gerüchte bezüglich des Zuges Kg. Ludwigs von Frankreich gegen Genua; [6.] Empfehlung zur Anfertigung von Abschriften für die Verhandlungen über die Landvogteien im Elsaß und Ortenau; [7.] Maßnahmen der Gesandten zur Kostenersparnis.

[Konstanz], 5. Mai 1507 (mittwuchs nach cantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 122–128 (Or., Dorsalverm.: Ret by kgl. Mt., das sie den Bf. von Wurzpurg bruchen. Item den Bf. von Bamberg antreffend. Item etlich brief betreffend zu registrieren. Item myn gn. H., Hg. Johanß, berurn. Item, wes fur Ff. uf dem tag gwest. Item, das sie etlich pferde von ine schicken. Item Hainz Kerlingen antreffend.).

[1.] Sie haben bereits vor Eintreffen der kfl. Weisung [vom 20.4.; Nr. 61] den Bf. von Würzburg in ihre Beratungen einbezogen. Der Bf. stand ihnen mit Wort und Tat zur Seite. Sie haben ihn dennoch über die Weisung informiert.

[2.] Der Bf. von Bamberg kam vor wenigen Tagen zu ihm, Landschad, in die Herberge Pfgf. Friedrichs und beschwerte sich in Anwesenheit Adams von Törring (Deringer) darüber, daß seine Feinde ihn von kurpfälzischem Boden aus angriffen. Statt gemäß kgl. Landfrieden ihm zu helfen, würden diese unterstützt. Dies entspreche sicherlich nicht dem Willen Kf. Philipps, doch reiche dies nicht aus. Denn wenn der bfl. Hofmeister oder Marschall gegen seinen Willen etwas gegen die Pfalz unternähmen und er sähe nur untätig zu, so wäre dies auch nicht genug. Er bitte, daß er, Landschad, sich beim Kf. um eine Weisung an seine Amtleute und Untertanen bemühe, weitere Übergriffe gegen das Hst. zu unterbinden bzw. zu unterlassen. Andernfalls sei er zu Gegenmaßnahmen genötigt.

Ähnliches mußten sie sich vom Bf. von Würzburg in Anwesenheit des kgl. Kanzlers Serntein wegen H. Balthasars1 anhören. Sie versuchten dies wie gegenüber dem Bf. von Bamberg damit zu entschuldigen, daß dies gegen den Willen Kf. Philipps geschehe. Sie erklärten auch, dem Statthalter der Oberpfalz, Ritter Ludwig von Eyb, und anderen Personen entsprechende Weisungen geschickt zu haben. Zweifellos werde der Kf. weitere Schritte unternehmen, um gute Nachbarschaft zu wahren.

[3.] Sie haben bereits vor Eintreffen der kfl. Weisung wegen Pfgf. Johanns [Nr. 63, Pkt. 4] aufgrund eines Berichts Georgs von Wispeck an Pfgf. Friedrich2 mit dem Kg. verhandelt und ein Fürschreiben an Dechant und Kapitel zu Regensburg3 erwirkt, das bereits zugestellt wurde. Auf die kfl. Weisung hin haben sie ein weiteres, nachhaltigeres Fürschreiben erbeten, das sie morgen abschicken wollen. Helfen, sovil sie mogen, und verhoffen, wiewole viel mengel da sin. Wenn die Angelegenheit anders als bisher zielstrebig verfolgt wird, wird Pfgf. Johann im Hochstift bleiben können. Doch sollte man nicht desinteressierte Dritte einschalten, noch darf man jedem vertrauen. Er, der Kf., sollte seinem Sohn möglichst bald eine erfahrene geistliche Person zur Seite stellen, die ihn beraten und bei den Domkapitularen unterstützen kann und auch für Verhandlungen in Rom geeignet ist. Ansonsten könnte schließlich alle Mühe umsonst gewesen sein. Am kgl. Fürschreiben an das Domkapitel und an den Papst wird es nach ihrem eigenen Eindruck und aufgrund der erfolgten Zusagen nicht fehlen. Auf die Fugger aber kann man sich in dieser Angelegenheit nicht verlassen, da eines ihrer Familienmitglieder Dompropst in Regensburg ist4 und vielleicht selbst Ambitionen auf die Bischofswürde verfolgt.

[4.] Der Kg. wird bedrängt, Heinz Kerling5, einen abgesagten Feind Kf. Philipps, aus der Acht zu lösen oder diese wenigstens bis zu einem Verhör vor dem Kg. oder dem Kf. auszusetzen. Auch an sie hat man sich diesbezüglich gewandt. Da sie jedoch nicht gewußt haben, wie der Stand der Dinge ist oder was darüber auf dem [Schwäbischen] Bundestag in Augsburg verhandelt wurde, wollten sie sich in nichts einlassen. Sie erwarten aber, daß es zu einer einstweiligen Aussetzung der Acht kommen wird. Darüber soll auch der Viztum in der Oberpfalz [Ludwig von Eyb] informiert und er oder sie ggf. diesbezüglich instruiert werden.

[5.] Die Kff. von Mainz und Trier sowie Gesandte der Kff. von Köln und Brandenburg sind angekommen. Man erwartet täglich die drei Hh. [Kf. Friedrich, Hg. Johann und Hg. Georg] aus Sachsen und den Hg. von Württemberg, der bereits hier war, jedoch wieder abgereist ist.6 Von den Ff. sind der Ebf. von Magdeburg, die Bff. von Würzburg, Bamberg, Eichstätt, Augsburg, Konstanz, Chur, Trient und Freising anwesend, außerdem Pfgf. Friedrich, der Hg. von Liegnitz [Hg. Georg von Brieg], Hg. Erich von Braunschweig [-Calenberg], der junge Hg. [Albrecht] von Mecklenburg, Mgf. Kasimir [von Brandenburg-Ansbach] und die Gesandtschaft des Bf. von Speyer. Vertreter der Städte sind nur wenige anwesend. Und wurd am maysten nach gelt gehandelt, doch auch anderer dinge halben, die euwern ftl. Gn. on zweyfel unverhalten bliben werden. Und die sage, wie die zu Jenua dem Kg. von Frankrich etlich tusent Franzosen erschlagen haben sollen, das unser H. Kg. und die sin nit ser erschrecken. Etliche sagen eben den widersin, nemlich dz Jenua erobert sij etc. 

[6.] Empfehlen, von allen Schriftstücken, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Landvogteien voraussichtlich an den Kg. übergeben werden müssen, beglaubigte Abschriften anzufertigen, um für künftige Eventualitäten vorbereitet zu sein. Nach dem Vertragsabschluß bliebe dafür möglicherweise keine Zeit mehr oder es könnte Mißtrauen erregen.

[7.] Da sich die Verhandlungen in die Länge ziehen, schicken sie fünf Pferde und drei Knechte zurück. Jeder von ihnen behält zwei Pferde und zwei Knechte für den Fall bei sich, daß sie dem Kg. nachreisen müssen. Außerdem kommen sie so am kostengünstigsten wieder nach Hause.

Nr. 553 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Bestätigen den Empfang der kfl. Weisung [vom 28. April; Nr. 63] und versichern dem Kf. deren Umsetzung. Entschuldigen sich für ihr Schreiben [vom 24. April; Nr. 62] wegen Unklarheiten bezüglich Abweichungen zwischen den im kfl. Rat gefaßten Beschlüssen, ihrer Instruktion und späteren kfl. Weisungen sowie bezüglich der Reichweite ihrer Vollmacht. Sie haben um eine vom Kf. unterzeichnete schriftliche Vollmacht nicht aus Mißtrauen gebeten, sondern für die Verhandlungen und um später gegenüber seinen Erben und Nachfahren sichergestellt zu sein. Die Verhandlungen gestalten sich sehr schwierig. Sie wünschten beinahe, daß jemand anderer damit betraut würde, der diese anders als sie, rascher und ohne große Bedenken abschließen könnte. Sie wollen nicht unnötig disputieren, müssen jedoch darauf hinweisen, daß in ihrer offenen Instruktion [Nr. 58] und jetzt auch in der kfl. Weisung ausdrücklich steht, daß wa wir euern ftl. Gn., iren praelaten, Gff., ritterschaft und andern ein gn. Kg. finden, daß auch alle ungnade absij, euer Gn. und sie von der acht absolviert, darzu wider in die stende und wirden, als dieselb euer ftl. Gn. und sie alwegen geweßen sin vor dem bayerischen krieg, geseczt und gestelt wurden etc., daß wir alßdan etc. In dem wir euern ftl. Gn. und den reten, alß wir danyeden gewesen, mit außdrucktem teutschen und worten zu erkennen geben haben, daß solichs dermaß nit bescheen kunde noch werde, sonder mit dem namhaftigen anhang, daß es dem spruch oder abschied, zu Coln1 geben, unabbrüchlich, noch in dem, daß einer den andern für kgl. Mt. ersuchen oder furnemen solt, schaden bringen oder vergrifflich seyn. Wan die röm. kgl. Mt. (als wir derzijt auch angezeigt) in ansehen, wie sin Mt. verschrieben, verbrieft und ufs hochst verstrickt ist2, vermogs und kunts nit anderst dan mit bemeltem anhang tun. Würden sie nun gemäß Instruktion und Weisung verfahren, würden sie – was ihnen auch täglich versichert wird – nichts erreichen; der ganze Aufwand wäre umsonst gewesen. Sie interpretieren die diesbezügliche Position des Kf. und der Räte deshalb nach wie vor, wie in ihrem letzten Schreiben dargelegt. Bitten, ihnen ihre wohlbegründeten Bedenken nicht zu verübeln.

[Konstanz], 6. Mai 1507 (dornstags nach cantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 109–110’ (Or. Hd. Venningen).

Nr. 554 Dr. Florenz von Venningen und Hans Landschad an Kf. Philipp von der Pfalz

Bitten um Zehrungsgeld, da die Verhandlungen noch andauern werden. Es muß auch Vorsorge getroffen werden, daß Geld für die kgl. Kanzlei zur Verfügung steht, wenn der Vertrag zustandekommt. Laut der Empfehlung der kfl. Söhne und Räte wäre es gut, dem Kanzler Serntein ein Geldgeschenk von 1000 fl. zukommen zu lassen. Der röm. Kg. ist mit dergleichen Zuwendungen einverstanden, Hg. Albrecht von Bayern hat dem Kanzler vor kurzem durch Kaspar von Winzer 1500 fl. geschenkt. Diese Investition könnte 10 000–20 000 fl. einbringen.

Konstanz, 6. Mai 1507 (dorstag nach kantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 113 (Or.).

Nr. 555 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Supplikation an die Reichsstände um Fürbitte bei Kg. Maximilian zugunsten Kf. Philipps; [2.] Interzession der Reichsstände bei Kg. Maximilian, Antwort des Kg.; [3.] Unterredung mit Bf. Lorenz von Würzburg und dem kgl. Kanzler Zyprian von Serntein über die kurpfälzischen Verhandlungsziele; [4.] Verhandlungen der Kurpfälzer Gesandten mit Kg. Maximilian; Vermittlungsverhandlungen Bf. Lorenz’ und Sernteins; [5.] Empfehlung der Gesandten an Kf. Philipp zur Berechnung der von Kg. Maximilian zu übernehmenden Gültzahlungen.

[Konstanz], 7. Mai 1507 (fritags nach cantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 111–112’ (Or. Hd. Venningen), 114–114’ (PS von Schreiberhand).

[1.] Sie haben für sich selbst erwogen und sind anschließend auch bei Beratungen mit dem Bf. von Würzburg, dem Administrator von Freising [Pfgf. Philipp], Pfgf. Friedrich und Pfgf. Heinrich zu dem Schluß gelangt, daß es ihrer Sache förderlich wäre, die ihm gewogenen Kff. und Ff. um Fürsprache beim Kg. zu ersuchen. Der kgl. Kanzler [Serntein] und Gf. Eitelfriedrich von Zollern signalisierten, daß der Kg. einen solchen Schritt dulden würde. Die von ihnen daraufhin kontaktierten Kff. und Ff. sprachen sich indessen dafür aus, bei allen Kff. und Ff. vorstellig zu werden; sie wollten ihrer Bitte dann gerne willfahren. Insbesondere der Bf. von Würzburg riet zu diesem Schritt. Daraufhin trugen sie am 30. April (nechst verschienem fritag) in Anwesenheit der Söhne Kf. Philipps, des Administrators von Freising [Philipp], Pfgf. Friedrichs und Pfgf. Heinrichs, die aufstanden und zu ihnen traten, den Kff. und Ff. ihr Anliegen vor [Nr. 425]. Deren Antwort ist dem beiliegendem Zettel1 zu entnehmen.

[2.] Die haben auch danach uf sontag cantate [2.5.] mit röm. kgl. Mt. rede gehapt und unßer gnst. H. von Meynz von sin selbs und der andern aller wegen selbs montlich gepeten. Dwil aber die röm. kgl. Mt. die bit irer Gnn. dergestalt und daß sie dahin lende [= darauf hinauslaufe], dz sin Mt. alle ungnade abstellen, von der acht absolviern und in vorigs weßen stellen solt, verstanden, ist inen, denselbigen Kff. und Ff., zu antwort gefallen von kgl. Mt. durch irn selbs mont, daß sin Mt. als röm. Kg. euern Gn. nit ungnedig sij, aber als ein H. zu Osterich were er dem Swebischen Bund zuton und verwant, wolt deßhalben gern bij den bundischen zugutem handeln laßen.

[3.] Der kgl. Kanzler und der Bf. von Würzburg eröffneten ihnen beiden, daß der Kg. die Fürsprache der Stände wie gehört und nicht anders verstanden habe, sonst hätte er wohl eine andere Antwort gegeben. Auf deren Anfrage legten sie dar, daß es Kf. Philipp und seinen Söhnen am liebsten wäre, ohne Einschränkung restituiert zu werden; falls dies aber nicht möglich sei, müsse man das Verhandlungsergebnis dennoch akzeptieren, um wieder einen gnädigen Kg. zu haben. Hetten es desselbigen halben bij den Kff. und Ff. nit teutschlicher reden wollen. Uf daß uns aber, wie vor oft, zu erkennen geben, unßer H. Kg. kunts nit anderst tun dan mit dem anhang: dem spruch oder abscheid zu Coln2 unschedlich etc. Daß wir alzo pliben und gesagt, wir ließen es mit der kurz by vor gezettelter maynung.

[4.] Diese Stellungnahme wurde am 3. Mai (montags darnach) auch dem Kg. vorgetragen, der sie, als einem Verhandlungserfolg zuträglich, annahm. Der Kg. akzeptierte auch, daß der Bf. von Würzburg bei den Verhandlungen als Vermittler fungiert, und erteilte diesem eine entsprechende Weisung. Der Bf. lud sie daraufhin für den Morgen des 4. Mai (uf nachgeenden dinstag) zum Morgenmahl ein. Anschließend eröffneten der Bf. und der kgl. Kanzler ihnen ihren Auftrag vom Kg. und legten die ganze Angelegenheit ausführlich dar, ersuchten schließlich um Reduzierung der geforderten Summe und stellten dafür eine gnädige Haltung des Kg. in Aussicht. Sie beide gelangten jedoch zu dem Schluß, daß ein Entgegenkommen bei der Geldforderung eine noch weitergehende Senkung des Betrags nach sich ziehen würde, und beharrten deshalb auf der dem Kanzler vertraulich mitgeteilten Summe. Im übrigen bekundeten sie ihr Vertrauen auf einen gnädigen Kg. Es wurde vereinbart, daß der Kanzler dieses Verhandlungsergebnis dem Kg. mitteilt, der sich derzeit allerdings in Überlingen oder Rottweil aufhält und erst in zehn bis zwölf Tagen zurückerwartet wird. Dies ist der derzeitige Stand der Dinge. Sie sind der Ansicht, daß es jetzt besser ist, abzuwarten und die Kosten für den Aufenthalt hinzunehmen, als durch schnelles Nachgeben 10 000 oder 20 000 fl. zu verschenken.

[5.] /114/ [PS] Auch, gnst. F. und H., so ist unser handelung bisher by anderm auß ursach, on noit zu melden, fast uf den IIIIM fl. jarlicher gulten zu verfahen gewesen und im selbigen uns zugewagßen, auch unser gutbedunken, wiewole vormals geratschlagt, als unser instructiones melden, das die nit uf Straßburg und daselbs umb, da vom hundert nit wan vier geben, sonder, wie sie e. ftl. Gn. anzaigen wurden, gestelt solten werden, euern ftl. Gn. nutzer zu sin, das man eben dieselbigen, da man vom hundert nit mer dan vier pfligt zu geben, het tun bezeigen wan alwegen vier fl. als dan hundert fl. heuptgeltz; und das dergestalt VIIIM fl. eben als viel so dusent brechten. Das in der hauptsumme unsers dorrechten anschlags by den XVIM fl., wo es uf die bemelte summe IIIIM fl. mocht bracht werden, des wir doch noch zur zeyt gar kein wissen, sonder allein hoffnung haben kunden, uberschlug mer oder mynder ungevarlich, nachdem dan viel oder wenig IIII fl. vom hundert und nit funf geben wurden. Achten solchs e. ftl. Gn. gar viel ersprießlicher zu sin, dan das die gulten, so funf vom hundert geben werden, anzaigt wurden. Doch stellen wir solchs zu euern ftl. Gn. wolegefallen. Wo uns aber nit anderer bscheyd vor unserm beschliessen zukompt, werden /114’/ wir dieselb unser ban eins under dem andern funf und vier anzuzeygen zulassen und uß jetzt angeregten beweglichen ursachen vom vorigen ratschlagen und befelch, des ends bescheen, geen.

Nr. 556 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Bestätigt den Empfang ihres Berichts vom 5. Mai (mitwochs nach cantate) [Nr. 552]. Sie sollen sich beim Bf. von Würzburg bedanken und weiterhin dessen Rat suchen. Die Zurücksendung der Pferde findet seine Zustimmung.

[2.] Nürnberg bemüht sich nach den Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg beim Kg. um eine Entscheidung. Er wird ihnen die Unterlagen über die Verhandlungen der Kurpfälzer Räte auf dem Bundestag1, sowie sie eingetroffen sind, samt seiner Weisung bezüglich der beim Kg. zu unternehmenden weiteren Schritte zusenden. Bis dahin sollen sie darauf achten, daß die Nürnberger am kgl. Hof nichts erreichen. Ihm wurde berichtet, daß seine Position auf dem Bundestag völlig ausreichend gerechtfertigt wurde.

[3.] Sie sollen sich zum Bf. von Bamberg verfügen und diesem gegenüber beteuern, daß es nicht seine Absicht ist, dessen Feinde zu unterstützen. Er erinnert im übrigen an den Fall Kunz Arnold, der Überfälle auf pfälzisches Gebiet verübte. Falls der Bf. Beschwerden über das Verhalten der pfälzischen Amtleute hat, soll er ihm dies schreiben mit gutem, ronden teutschen. Er wird nach Feststellung der Fakten sein Mißfallen darüber deutlich machen. Vielleicht handelt es sich auch um Falschmeldungen von Leuten, die Zwietracht zwischen Bamberg und Pfalz säen wollen; davon darf sich der Bf. nicht gegen ihn einnehmen lassen.

[4.] Trägt ihnen auf, sich bezüglich des Bm. Regensburg beim Kg. entsprechend seiner Anweisungen zu bemühen. Er wird seinem Sohn Johann einen geeigneten Dr. zur Seite stellen und es auch sonst an nichts fehlen lassen.

[5.] Die vorgeschlagene Vidimierung der Urkunden wird er durchführen lassen.

[6.] Übersendet ein Schreiben der Stadt Neumarkt2, woraus hervorgeht, daß er Heinz Kerling Verhandlungen bewilligt und dafür freies Geleit gewährt hat. Er wird sie über deren Ausgang informieren. Bis dahin sollen sie dafür sorgen, daß in Konstanz in dieser Angelegenheit nichts weiter unternommen wird.3 

Heidelberg, 14. Mai 1507 (frytags nach unsers lb. hern uffarts tag).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 129–130 (Kop. mit ergänzenden Kanzleivermerken).

Nr. 557 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Absolution und Restitution der kurpfälzischen Anhänger und Gefolgsleute; [2.] Interzession der Reichsstände für Kurpfalz bei Kg. Maximilian; [3.] Billigung der bisherigen Verhandlungen der Kurpfälzer Gesandten in Konstanz; Zusendung eines Verzeichnisses über die von Kg. Maximilian zu übernehmenden, auf der Landvogtei im Elsaß liegenden Renten; [4.] Geschenk für Zyprian von Serntein; [5.] Beschränkung der Verzichtserklärung auf die Landvogtei und die von Kg. Maximilian eroberten Gebiete; [6.] angebliche Absicht Kg. Maximilians zur Einsetzung Pfgf. Friedrichs als Statthalter der Niederlande; [7.] angebliche Absicht Kg. Maximilians zur Übereignung der Ortenau und Hohengeroldsecks an den Bf. von Straßburg.

Heidelberg, 16. Mai 1507 (sontag exaudi).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 116–121 (Kop. mit ergänzenden Kanzleivermerken).

[1.] Bestätigt den Empfang ihres Berichts [vom 6. Mai; Nr. 553]. Er will darüber mit ihnen nicht weiter disputieren und spricht ihnen sein Vertrauen aus. Allerdings versteht er die Bedeutung ihres Hinweises auf ihre frühere deutliche Stellungnahme nicht, daß die Absolution der Prälaten, Gff., Hh. und Ritterschaft nicht zu erlangen sei. Denn es wäre inakzeptabel, wenn er von der Acht gelöst würde und sie nicht. Damit würden Prälaten und Adel stillschweigend von ihm getrennt. Er müßte sich den Vorwurf gefallen lassen, daß sie seinetwegen in diese Situation geraten seien und er sie dann im Stich gelassen habe. Doch erscheint der vom Bf. von Würzburg und ihnen gemachte Vorschlag annehmbar, daß ein ihren schriftlichen und mündlichen Weisungen entsprechender Vertrag mit dem Kg. zuständekäme und er – ob wir anders in achtpenen oder -beschwerden sein sollten – sampt unsern verwanten und zugetanen absolvirt wurden stands, wirden und person halben wie vor dem beyerischen krieg. Diese Bestimmung könnte mit angemessenen Worten in den Vertrag aufgenommen werden. Und liessen die wort: wider in vorigen stand wie vor dem krieg, ruwen. Dan solten dieselbigen wort dahin gestreckt werden, das man eynem jden darumb sollt schuldig sein, ir genomen gut widerzugeben, konnen wir wol besorgen, das es dißmals durch uch beschwerlich zu erlangen. Dan es nit in einer hand und doch eins manß werk etc. Aber es ist von uns dermassen gemeint, das ir kgl. Mt. mit der zeit wole mog als röm. Kg. helfen mit gnediger underhandlung, das dan dem abscheid zu Coln [vom 1.8.1505] nit widerwertig; welichem das mit willen nit folgt, wirt seiner zeit die gebuer zu bekomen sich auch schicken. Dan solich nemen oder das genomen der unsern ist nit eynerley gestalt, sonder etwa vil in kgl. anstande, etwavil nach dem abscheid zu Coln erst genomen worden. So ist vor solichem anstand etwavil personen, obwol wir oder unser anhenger in rechtlicher acht gewest, das sich nit findt, das ir genomen, die nit echter gewesen, rechtlich nit echter sein mogen, als jungen kinden, die noch under iren jaren, witwen, geistlichen personen und dergleichen. In das alles die kgl. Mt. pillich insehens hat und on zwyfel, so sie recht und gruntlich bericht, ir meynung auch sein wurd, zum wenigsten das gestatten, das pillich und recht ist. Mit den kgl. Mandaten und Bestätigungen1 wurde auch Mißbrauch zur Schmälerung des Eigentums von Kg. und Reich getrieben. Dies entsprach zweifellos nicht der Absicht des Kg., der sich mit der Zeit sicherlich darum kümmern wird. Sie sollen seinem Freund, dem Bf. von Würzburg, vertraulich darüber Mitteilung machen und, sofern ihm und ihnen dies ratsam erscheint, auch dem kgl. Kanzler, in der Hoffnung, daß der Kg. nach Kenntnis seiner Meinung und der näheren Umstände keine Bedenken mehr hat, alle seine Parteigänger und Untertanen aus der Acht zu lösen, wenn er den Vertrag mit dem Kg. und dem Haus Österreich schließt. Dies würde auch nicht im Widerspruch zum Kölner Abschied stehen.

[2.] Er hat aus ihrem Bericht vom 7. Mai (freitags nach cantate) [Nr. 555, Pkt. 2] von der Fürsprache der Kff. und Ff. beim röm. Kg. erfahren und billigt ihr Vorgehen. Er übersendet ihnen einen Kredenzbrief an die versammelten Kff. und Ff. mit der Weisung, diesen zu danken und erneut um eine Fürbitte beim Kg. anzuhalten, ihn und seine Söhne gnädig zu bedenken.

[3.] Er läßt es bei den im Schreiben der Gesandten berichteten Verhandlungen [Nr. 555, Pkt. 3f.] bleiben, unter der Voraussetzung, daß die Absolution auf ihn selbst wie auch seine Anhänger und Untertanen zu verstehen ist. Dies steht nicht im Widerspruch zum Kölner Abschied. Ermahnt sie, die Verhandlungen zum Abschluß zu bringen und den Kg. zu einer gnädigen Haltung ihm gegenüber zu bewegen.

Er billigt ihre Entscheidung, die durch den kgl. Kanzler geforderte Reduzierung der geforderten Summe abzulehnen; er hätte allerdings gern erfahren, wie hoch sie diesen Betrag angesetzt haben. Übersendet aufgrund der Nachschrift zu ihrem Bericht bezüglich der 4000 fl. ein Verzeichnis zur Mitteilung an den Kg., wo und wem diese Gelder verschrieben werden sollen.2 

[4.] Er ist mit dem von ihnen vorgeschlagenen Geldgeschenk von ca. 1000 fl. für den kgl. Kanzler [Nr. 554] einverstanden. Sie sollen diesen noch einmal ersuchen, sich beim Kg. für einen günstigen Vertragsabschluß einzusetzen. Falls der Vertrag entsprechend den kurpfälzischen Vorstellungen zustandekommt, können sie das Geld selbst aufnehmen, andernfalls sollen sie ihn informieren. Er würde die Zahlung dann binnen eines halben Jahres leisten.

[5.] Ermahnt sie noch einmal, darauf zu achten, daß sein vertraglicher Verzicht sich lediglich auf die Landvogtei und die vom Kg. eroberten Gebiete erstreckt, nicht auf die Eroberungen der übrigen Kriegsgegner oder die Verluste der kurpfälzischen Prälaten und des Adels. Stellt ihnen anheim, dem Bf. von Würzburg und dem kgl. Kanzler bei Gelegenheit zu eröffnen, daß zu den Kriegsverlusten noch die Notwendigkeit von Verkäufen und Verpfändungen von Schlössern und Ortschaften kommt, was sein Einkommen weiter schmälert. Vielleicht wird der Kg. dies beim Vertragsabschluß berücksichtigen. Er hofft, daß mit Hinblick auf seine Situation auch die Kanzleigebühren für den Vertrag nicht zu hoch ausfallen. Sobald er über deren Höhe informiert ist, wird er Mittel und Wege finden, das Geld aufzubringen.3 

[6.] [PS] Er bittet um Mitteilung, was im Zusammenhang mit der angeblichen Absicht des Kg., seinen Sohn Pfgf. Friedrich als Statthalter der Niederlande einzusetzen, weiter geschehen ist. Falls Friedrich dieses Amt bekommt, will er seinen Sohn Pfgf. Ludwig als Statthalter nach Bayern entsenden. Dadurch könnten hier [in Heidelberg] auch Kosten gespart werden. Falls die Absicht des Kg. bzgl. Pfgf. Friedrichs noch besteht, sollen sie ihn bitten, Pfgf. Ludwig als neuen Vormund [für die Pfgff. Ottheinrich und Philipp] einzusetzen.

[7.] [PPS] Er hat Nachricht erhalten, daß der Kg. die Ortenau und [Hohen-]Geroldseck an den Bf. von Straßburg übergeben will. Geroldseck gehört nicht zur Ortenau und zählt auch nicht zu den Verlusten im Bayerischen Krieg. Falls die Nachricht zutrifft, sollen sie sich beim Kg. dafür einsetzen, daß dieser mit den bisherigen Verhandlungen unvereinbare Schritt unterbleibt.

Nr. 558 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Verzögerung der Verhandlungen über die Landvogteien; [2.] Ausschluß der Kurpfalz vom RT; [3.] Bemühungen Pfgf. Friedrichs um die Unterbindung der Schwäbischen Bundeshilfe für Hg. Albrecht von Bayern; [4.] Überlegungen bezüglich der Übergabe der Pfründen und des Kanonikats Pfgf. Philipps, Administrators von Freising, an einen seiner Brüder; Anregung Bf. Lorenz’ von Würzburg zur Ausstattung Pfgf. Wolfgangs mit Kanonikaten in Würzburg und Augsburg.

[Konstanz], 16. Mai 1507 (sontags exaudi);  präs. [Heidelberg], 22. Mai 1507 (pfinstabent).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 131–136’ (Or. m. 2. Ss.).

[1.] Der Stand ihrer Verhandlungen entspricht noch dem ihres letzten Berichts [Nr. 555]. Zwar ist der Kg. am Abend des 15. Mai (gestern samstags) mit seinen Begleitern, darunter Serntein, nach Konstanz zurückgekehrt, doch ist in der kurpfälzischen Angelegenheit entgegen ihren Erwartungen nichts weiter geschehen. Wegen der intensiven Verhandlungen im Streit zwischen Hg. Albrecht von Bayern und Pfgf. Friedrich, der eidgenössischen Tagsatzung zu Schaffhausen, der Anwesenheit einer eidgenössischen Gesandtschaft in Konstanz und anderer für den Kg. und die Ff. wohl wichigerer Angelegenheiten steht eine weitere Verzögerung zu befürchten.1 

[2.] Wirt von der Ff. verwanten und botschaften, auch andern geandet und fast beredt, das wir als euer Gn. ret hie sin und doch zu andern nit erfordert noch in des Richs versamelung gesehen sollen werden. Machet euern ftl. Gn. auch nit wenigs geschreyß und rufs, wiewole wir es noch zur zyt uber vielfeltigs anhalten und moglichen ankerten vlyß nit wissen noch haben kunden wenden, mit nit kleiner befrembdung, das euer Gn. mitchurfursten sich des nit auch wyter noch in sonders annemen. [Schlußfloskel, Datum, Unterzeichnung]. 

[3.] [PS] Pfgf. Friedrich gingen eine Vielzahl von Warnungen zu, daß Hg. Albrecht und seine Verbündeten zu den Waffen greifen würden und daß die Schwäbischen Bundesstände aufgeboten seien, ihre Truppenkontingente am 30. Mai (trinitatis) bei Augsburg zu versammeln.2 Der Pfgf. hat den Kg. mehrmals, zuletzt auch schriftlich gebeten, dies zu verhindern [Nr. 389]. Der Kg. hat daraufhin seinen Räten hier in Konstanz schriftlich befohlen3, die Sache vor die anwesenden Stände zu bringen, um zu beraten, wie ein Krieg im Reich verhindert werden kann. Daneben hat Pfgf. Friedrich die Reichsversammlung ebenfalls um Unterstützung beim Kg. gebeten und sein Anliegen nach vorgetragener Rede auch in schriftlicher Form übergeben [Nr. 390]. Die Stände sagten zu, sein Anliegen beim Kg. zu unterstützen. Gleich anschließend traten die kgl. Räte vor die Stände und informierten sie durch Gf. Eitelfriedrich von Zollern (Zorn) über den ihnen erteilten kgl. Befehl. Die Stände setzten die kgl. Räte über die Beschwerde Pfgf. Friedrichs in Kenntnis und erklärten, daß sie die Sache vor den Kg. hätten bringen wollen. Dies habe sich durch die Vortrag der Räte als unnötig erwiesen; sie wollten dem Kg. jedoch gerne in dieser Angelegenheit raten. Und wiewole vielerley maynung gewesen, einßteyls sich auch groblich horen laßen, doch nach eim bedacht beschlußlich kgl. Mt. geraten worden, das sie erstlich Hg. Albrechten solt gebieten lassen, stiellzusten und kein ufrur zu machen by penen etc., derglich dem Schwebischen Pund auch, und sie bayde Hg. Albrechten herzukomen und die pundischen dorzuzuschicken vermogen etc. Daraufhin gingen entsprechende Mandate [Nrr. 391393] aus. Der Schwäbische Bund willigte nach weiteren Verhandlungen ein, auf die Aufmahnung seiner Mitglieder zu verzichten und zuvor Vermittlungsbemühungen zuzulassen. Man erwartet, daß Hg. Albrecht dem auch zustimmen wird. Der Kg. hat deshalb bereits eine Gesandtschaft zum Hg. abgeordnet. Ihrer Meinung nach wird die Sache gut ausgehen, wenn man für die Verhandlungen gut gerüstet ist, wozu sie ihren Teil beitragen wollen. Wenngleich Pfgf. Friedrich und seine Räte sich nach Kräften bemühen, so ist dennoch zu empfehlen, daß er, Kf. Philipp, weitere geeignete Leute hinzuzieht.

[4.] [PPS] Erinnern an Überlegungen im kfl. Rat, daß der Administrator von Freising von seinen Pfründen und seinem Kanonikat zugunsten eines seiner Brüder resignieren sollte, womit Pfgf. Philipp auch einverstanden war. Der Plan wurde jedoch wegen der noch ungeklärten Frage, ob man wegen der Übertragung in Rom vorstellig werden muß, nicht umgesetzt. Er, Kf. Philipp, hat sich diesbezüglich in Ladenburg und Speyer informiert und erfahren, daß die für den Administrator ausgestellte päpstliche Bulle maßgeblich ist. Sie haben sich deshalb an den Administrator gewandt, aber noch keine Antwort erhalten. Dieser hatte die Entscheidung, welcher seiner Brüder der Nutznießer sein soll, ihm, Kf. Philipp, anheimgestellt. Sie beide empfehlen Pfgf. Heinrich, der bislang am schlechtesten versorgt ist.

Der Bf. von Würzburg hat ihnen jüngst geraten, Pfgf. Wolfgang in den Besitz der zwei Kanonikate in Würzburg und Augsburg mit jährlichen Einkünften von je 1000 fl. zu bringen. Das Kanonikat in Augsburg sei zwar nicht viel wert, könne aber gegen ein Kanonikat in Bamberg getauscht werden. Man müsse sich indessen beeilen, denn sobald der Administrator [Pfgf. Philipp] das notwendige Alter erreicht habe und konsekriert werde, würden alle Kanonikate und Pfründen verfallen. Sie haben deshalb mit dem Administrator gesprochen und festgestellt, daß er mit dem Plan nach wie vor einverstanden ist. Die päpstliche Bulle schließt nach seiner Aussage lediglich die Mainzer Dompropstei aus und erwähnt die übrigen Kanonikate gar nicht. Er, Kf. Philipp, muß nun überlegen, ob die Übertragung in Rom oder anderswo stattfinden muß und welchen seiner Söhne er bedenken will. Falls er in dieser Sache nichts unternehmen will, so sollte er wenigstens auf die Würzburger Anregung wegen der zwei Pfründe eingehen, ihnen deshalb Weisung erteilen und ihnen ggf. Abschriften der diesbezüglichen Urkunden schicken. Der Administrator hat ihnen auch mitgeteilt, daß er ein Kanonikat in Köln innehabe, wovon er selbst und sie bislang nichts wußten.4 

Nr. 559 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Eingang der kfl. Weisung vom 6. Mai; [2.] Absolution und Restitution der kurpfälzischen Anhänger und Gefolgsleute; [3.] Bitte um Zusendung einer Vorlage für den Vertrag mit Kg. Maximilian über die Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg; [4.] mündliche Zusage Kg. Maximilians zu Verhandlungen mit den Exekutoren im Landshuter Erbfolgekrieg über die Restitution Kf. Philipps und seiner Gefolgsleute; [5.] Frage der kurpfälzischen Verluste während des kgl. Waffenstillstands und der Verluste der von der Acht ausgenommenen Personen; [6.] Interzession von Reichsständen für Kurpfalz bei Kg. Maximilian; [7.] Verhandlungen über die Absolution Kf. Philipps von der Reichsacht und über die Höhe der Entschädigungssumme für die Eroberungen Kg. Maximilians im Landshuter Erbfolgekrieg; [8.] Verzeichnis über die auf der Landvogtei im Elsaß liegenden Renten; [9.] Geschenk für den kgl. Kanzler Zyprian von Serntein.

[Konstanz], 20. Mai 1507 (dornstags nach exaudi); präs. [Heidelberg], 25. Mai (tertia post pentecoste).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 213–216’ (Or., Dorsalverm.: [Zusammenfassung des Berichts]. Item Wurzburg durch ein schrift zu danken. Item Bamberg, und wie es in Beyern ubel stee. Nurnberg und stift Regenspurg betreffend. Item Hg. Friderichs gubernatorn. Item Hg. Heynrich. Item Gerolzeck. Item LXX fl. entpfangen.).

[1.] /213/ Durchleuchtigster, hochgeborner F., euern ftl. Gn. syen unser untertenig, gehorsam, schuldig und willig dinst besonders vlyß zuvor. Gnst. H., euer Gn. widerantwort und schrift [Nr. 557], uns itzt uf unser vorgeendes by Hensel [Zeh]  boten, zukomen, haben wir nach der lenge sampt eingeschlossen zetteln verstanden und lassen das erst auch als (wie wir vor gehort) unnotturftiglich berouwen und versehen uns des und aller gnaden zu euer ftl. Gn.

[2.] Aber des puncten, betreffend euer ftl. Gn. prelaten, Gff., Hh. und ritterschaft halber ist on noit, das dieselb euer ftl. Gn. darin so hohe beschwerde machen. Dan es die maynung, das e. ftl. Gn. solt mit solcher oft angeregter clauseln allein von der kgl. acht absolviert und die frommen prelaten, Gff., Hh. und ritterschaft, die unschuldiglich als verwanten in das spiel kommen, stecken1 in pen der beschwerlichkeyt plyben oder gelassen werden, gar nit, sonder wie e. ftl. Gn. heruß kunden kommen und moglich ist zu erledigen, alzo und zu glicher form die irn auch, es sy glich, were es wol, prelaten, Gff., Hh., ritterschaft, burger oder buwersfolk. So das, wie euer Gn. annemen wollen oder werden, wirt dorzu im selbigen kein sonderung gemacht und im vertrag by euern Gn. irer auch meldung bescheen, aber nit anderst, dan wie e. ftl. Gn. montlich und schriftlich von uns vermerke, das ist mit der clauseln und anhang: unabbruchlich dem kgl. spruch zu Coln etc., wie wir in unserm schriben [Nr. 553] gemelt, das nun zuglich uf e. ftl. Gn. und die obgemelten ir prelaten, Gff., Hh. und ritterschaft zu versten ist. Welchem es auch dergestalt anzunemen nit gelegen sin will, der mag wole heruß sin und ander /213’/ wege furnemen, wan solchs nit anderst ist dan ein gnade von kgl. Mt., die eim nitwollenden ubel kan zugut kommen.

[3.] Und wiewole, so es daselbshin kompt, das die rachtungsbriefe sollen ufgericht werden, wir – als viel an uns, auch unsers verstands sind wirdet – untersten, was zu gutem kommen mag, inzubringen, so sehe uns doch nit vor ungut an, e. ftl. Gn. hetten irs gemuts donieden einen begriff ungevarlicher maynung stellen oder zum wenigsten sonst eins alten derglich vertragsbrief copy uns zuschicken lassen. Dan, wie euer Gn. wissen, wir der dinge nit so wole erfarn noch geubt sin, als irer Gn. notturft erfordern mocht. Wo es glich auch nit viel nutzt, als es doch tun mag, so mochts dannoch nit schaden und die brief alsdan euer Gn. willens oder gefallens dest gemesser ufgericht werden.

[4.] So achten wir by uns, wo sich die kgl. Mt. zu vertrag ergebe, wie sie mit uns dan itz in handelung stet, sin kgl. Mt. werde mit gnediger unterhandlung gegen den kriegsfursten und andern gern raten und verhelfen, das e. ftl. Gn., derglich ir prelaten, Gff., Hh. und ritterschaft wider zu dem irn komen, sovil moglich, als wir zu mer maln von irer Mt. vernomen haben. Das sich sin Mt. aber deßen verschribe oder derglich in die vertragsbrief setzen laß, besorgen wir, es werde in ansehung, das solchs den vor gegeben briefen widerig, auch siner Mt. ganz verkerlich sin wurde, gar nit bescheen. Und must man sich der gnadigen vertrostung und zusage zu dem oder des stucks halber /214/ settigen und benugen lassen.

[5.] Ferner wissen wir auch, wie e. ftl. Gn. schriben, das genommen nit ainer, sonder vielerley gestalt ist etc. Doch gedenken, nit not zu sin, in vertragen einzufuren, wan der abscheyd zu Coln unsers behalts allein uf das, was sich in der vede und krieg begeben, und nit uf das, im anstand und darnoch entwert worden, gestelt. Dorumb so steen dieselbigen fry, werden dorin auch nit begriffen, und besonderlich die nit, so in der acht (sie wern dan außdruckt) nit verstanden noch gemaynt werden, als gaystlich personen, witwen, alle frauen und jung kinder, so ir mundigen noch nit erraicht. Derhalben es nit noit, in die vertregsbriefe zu setzen. Die kgl. Mt. wirdet inen das recht oder billicheyt auch, als wir maynen, nit versperren etc.

[6.] Wyter der bet, so etlich Kff. und Ff. geton, und danksagung halben uf die credenzen irn Gnn. zu gescheen, wollen wir mit rat unsers gn. H. von Wurzpurgs handeln und, ob noit, ire ftl. Gnn. wyter anzuhangen bitten, ufs geschicklichst immer sin kan.

[7.] Aber unser handelung, die wir nach der lenge, wie sie sich eben mit den worten begeben, erzelet, stet noch alzo, wie wir in derselbigen und nesten schriften anzeygt haben. Halten darfur, es sy verstentlich gnoug gewesen, es were dan, das e. Gn. der kgl. Mt. wort, nemlich zu dem, das sie es zu besonderm, gnedigem gefallen gehept und gesagt, das es zur sachen dienen mecht etc., zweyfel oder unverstand trugen. Hat es, gnst. H., in einer summe die gestalt, als sich sin Mt. wider den abscheyd /214’/ zu Coln mit e. ftl. Gn. gar keins wegs vertragen kan. Und wie wir doruf zu erkennen geben, wo es nit anders sin moge, musten wir die absolucion wole derselbigen maß, hoc est mit dem anhang: dem colleschen abschied unabbruchlich etc., annemen. Dasselb ist dasgheen, das kgl. Mt. zu gefallen kommen und zu vertrag hat dienen mogen, nit das wir der summen mit siner Mt. eins sien. Ist noch etwas in weyten bergen, sie besten als uf den LM fl. So haben wir laut euer ftl. Gn. offen instruction [Nr. 58] by kgl. Mt. gehandelt, aber in schin grosses, heimlichen vertrauen nachmals uf sin ansuchen dem konigschen canzler, wie es unsers bedunkens ein maynung zu vertrag haben oder gewinnen mecht, ein hohe summe bestimpt. Und wiewole dasselb unser anschlagen fast fergeworfen und kgl. Mt. nit tunlich zu sin geacht worden, so sin wir dannoch uf etwas viel ob hunderttusent fl. e. ftl. Gn. zugut deßmals beharret, aber nit der gestalt, das wir endlich doruf besten und, wo es nit anders sin wolt, nit furter geen wolten, sonder zu einem anfang oder eingang ein gepot als von uns selbs geton, uf maynung, unsern H. Kg. zu verursachen, wider ein gegenbot zu tun und die sume der LM fl. selbs zu pessern. Dornach were unsers bedunkens dester baß e. ftl. Gn. zugut mitteln gewesen. Als wir nun in der unterhandlung unsers gn. H. von Wurzpurgs und des Seratiners vermerkt, das die kgl. Mt. nit wolt /215/ ufstigen noch die bemelt summe der LM in etwas erhohen, da haben wir besorgt, solten wir alzo von uns selbs balde niederer stigen und die summe uf hunderttusent oder viel mynder setzen, sie wurden aber uf der summen LM fl. beharren. Und wan wir glich lang dernoch getaydingt hetten, allerdinge kain XM fl. ufgestigen und alzo vlycht beswerlich uf LXM alsdan zu bringen gewesen weren. Dorumb und kainer ander ursachen wir alzo uf dem furschlag, by dem Seratiner in vertruwen bescheen, bestanden und uns desmals e. Gn. zugut nit wyter merken lassen wollen, biß wir sehen, wo sie oder kgl. Mt. hinußdeuten wolten, auch noch nit gestalt aller handelung unterlassen hetten. Das wir aber in unser schriften dieselb summe e. ftl. Gn. nit außdruckt, ist betrachtlich bescheen und der ursach, das wir e. ftl. Gn. mit dem, des wir noch gar kein wyssen noch, wo es hynußwagsen, vertrostung merken, nit in ein fliegende, unbestendige hoffnung setzen haben wollen; alß dan e. ftl. Gn. baß dan wir, wie es in den taydingen zuget, das nach gelegenheyt zu zyten hoch gespant und nyeder bas gedruckt wirdet, wissen tragen. Wir wolten es gern hochdenen und sovil moglich- und geschicklicheyt bruchen, damit wir viel zu huß brechten, so es uns folgen; wo nit, mussen wir biß uf unsern entlichen befelch nemen, was man uns gibt oder erlangen mogen.

[8.] Wir haben die außzeichnuß der viertusent fl. gulten /215’/ auch entpfangen, die unsers verstands zu Coln oder daselbshin fallen sind. Nun sin dorzu zwey dinge zu ermessen: eins, das unser handelung fast gewesen uf viertusent fl., die euer Gn. auß den fellen der landvogty habe entrichten lassen, das ubel gein Coln sin mag; am andern, das wir wenen, zu Straßburg gebe man sech IIII fl. vom hundert. So die verweysung daselbst beschee, das ubertrug, wo der vertrag uf die IIIIM fl. gulten und nit uf ein nemlich heuptsumme gestelt wurde, ein merklichs und wugßen in der hauptsummen euer Gn. zugut by den XVIM fl. zu, wie wir e. ftl. Gn. nehst eroffnet [Nr. 555, Pkt. 5] . Das ist zu betrachten, wiewole wir es darfur halten, so e. ftl. Gn. maynung ye sy und uf Coln bestan wol, wo man der summe sonst eins wurde und sich die sachen zu vertrag schicken, es werde by kgl. Mt. im selbigen auch nit mangel haben noch erwinden.

[9.] Der vererung des röm. canzlers halber wollen wir mit rat zu gelegner zyt zum geschicklichsten, wo es unserer achtung die sach fordern und euern ftl. Gn. zugut komen mag, handlung furnemen. Aber hie viel geltz ufzubringen wissen wir nit zu tun. Und so es dahin kompt, das zu der briefe ufrichtung gegriffen sol werden, wollen wir unsern vlyß anwenden und soviel uns moglich inziehen, derglich die ursach, /216/ das euer ftl. Gn. viel flecken verkaufen und verpfenden mussen etc., so es fuglich sin mag, by kgl. Mt., Wurzpurg und andern orten furzutragen, wiewole es vor auch bescheen, nit unterlassen. Datum dornstags nach exaudi Ao. etc. VIIo.

E. ftl. Gn. untertenige, willige Florenz von Venyngen, Hans Landschade etc.

Nr. 560 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Dank Kf. Philipps an Bf. Lorenz von Würzburg, vermutete Initiative Nürnbergs bei Kg. Maximilian wegen des Konflikts mit Kurpfalz, Beschwerde Bf. Georgs von Bamberg über Landfriedensverletzungen vom Kurpfälzer Territorium aus; [2.] Bemühungen Kg. Maximilians um die Kastvogtei des Klosters Schuttern; [3.] Bemühungen um den Regensburger Bischofsstuhl für Pfgf. Johann; [4.] Verhandlungen wegen Heinz Kerlings; Dienstgeldforderung Konrad Hablützels; [5.] angebliche Absicht Kg. Maximilians zur Ernennung Pfgf. Friedrichs zum niederländischen Statthalter; [6.] angebliche Absicht Kg. Maximilians zur Übereignung der Ortenau und Hohengeroldsecks an Bf. Wilhelm von Straßburg; [7.] Abreise Pfgf. Heinrichs aus Konstanz.

[Konstanz], 21. Mai 1507 (frytags nach exaudi).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 140–144, 146 (Or.).

[1.] Sie haben dem Bf. von Würzburg weisungsgemäß [Nr. 556, Pkt. 1] gedankt, ein eigenhändiges Schreiben des Kf. wäre jedoch besser gewesen. Von den angesprochenen Bemühungen Nürnbergs beim Kg. nach dem Augsburger Bundestag konnten sie nichts bemerken – wie vielleicht von den Nürnbergern beabsichtigt. Sie wollen sich jedoch um Informationen bemühen und erwarten im übrigen die Abschriften der Augsburger Verhandlungsunterlagen. Sie waren heute beim Bf. von Bamberg zum Frühstück eingeladen und haben ihn den auf Bamberg bezüglichen Punkt der kfl. Weisung [Nr. 556, Pkt. 3] selbst lesen lassen. Der Bf. betonte seine Geduld in der Angelegenheit und bat um Maßnahmen des Kf. Auf die Aufforderung hin, seine Beschwerden vorzubringen, legte er diese ausführlich dar. Einige der Vorkommnisse waren ihm, dem Kf., zum Teil bereits bekanntgemacht. Es würde zu lange dauern, alle Fälle zu schildern. Sie werden darüber nach ihrer Heimkehr Bericht erstatten.1 Der Bf. zitierte einen seiner Bauern, daß kein Friede einkehren werde, solange der Viztum [zu Amberg, Ludwig von Eyb], Balthasar von Seckendorff [Landrichter und Pfleger zu Auerbach], Kaspar Erlbeck [Pfleger im Amt Parkstein-Weiden] und Philipp von Feilitzsch [Amtmann zu Stein] in ihren Ämtern blieben. Wie sie beide und andere schon früher geraten haben, ist hier sein baldiges Eingreifen erforderlich, um weiteren Schaden zu verhüten.

[2.] Der Bf. von Bamberg teilte ihnen außerdem mit, daß der Kg. ihn täglich mit der Bitte behellige, ihn als Ehg. von Österreich mit der Kastvogtei zu Schuttern zu belehnen. Der Abt [Johann von Schuttern] halte sich ebenfalls in Konstanz auf. Auch der H. [Gangolf] von Geroldseck bitte um die Belehnung. Sie sind darüber in Anbetracht der laufenden Verhandlungen mit dem Kg. befremdet, wollen derzeit aber nicht mit dem kgl. Kanzler darüber disputieren, zum einen, um die Verhandlungen nicht zu verzögern, vor allem aber, weil sie Geroldseck im vorgelegten Verzeichnis der eroberten Orte [Nr. 426] nicht angegeben haben und auch von kgl. Seite davon nicht gesprochen wurde. Sie wollen zu gelegener Zeit darüber verhandeln und haben den Bf. gebeten, in dieser Angelegenheit mit Rücksicht auf Kf. Philipp hinhaltend zu agieren.2 

[3.] Bezüglich des Bm. Regensburg können sie derzeit nichts unternehmen. Die kgl. Interzessionsschreiben an das Domkapitel und an den Papst3 wurden bereits an Georg von Wispeck übersandt. Dieser wird auf Weisung Pfgf. Friedrichs alles Notwendige in die Wege leiten. Übersenden beiliegend ein mit dem Rat des Bf. von Würzburg erstelltes Gutachten des Administrators von Freising und Pfgf. Friedrichs.4 

[4.] Auch in der Angelegenheit Heinz Kerling können sie nichts weiter tun. Dieser hat die Tagsatzung erlangt, die Acht wurde nach ihrem Dafürhalten sistiert. Wegen Konrad Hablützels wollen sie sich bemühen; es wird aber ohne Geld wohl nicht viel zu erreichen sein, da er schon oft mit ähnlichen Zusagen vertröstet wurde.

[5.] [PS] Hinsichtlich der angeblichen Pläne für die niederländische Statthalterschaft Pfgf. Friedrichs [Nr. 557, Pkt. 6] konnten sie nichts in Erfahrung bringen. Sie halten aber auch nichts davon, solange der Streit über die Aufteilung des niederbayerischen Erbes nicht beigelegt ist. Sie können derzeit aus vielen Gründen nicht dazu raten, daß sich er, der Kf., oder Pfgf. Ludwig unter den gegenwärtigen Umständen weiter als bisher in diese Sache einlassen. Es würde ihm nichts nützen und den beiden jungen Ff. [Ottheinrich und Philipp] schaden.

[6.] Auch bezüglich der Ortenau und [Hohen-]Geroldsecks haben sie nichts gehört, wollen sich aber weiter erkundigen. Im Falle Geroldsecks ist zu bedenken, daß es nicht in den Händen des Kg. ist, weswegen wohl noch nicht mit ihnen darüber gesprochen wurde. Sie wollen den Punkt auch von ihrer Seite nicht berühren, um gar nicht erst Zweifel daran aufkommen zu lassen, daß Geroldseck wieder zurückgegeben muß, da es nicht nicht erobert, sondern bis zum Austrag an einen Treuhänder übergeben wurde.5 

[7.] Beteuern, daß sie von der gelegenheyt unsers gn. H., Hg. Heinrichs, oder auch das sin ftl. Gn. hinabegeschickt oder hat wellen riten, nichts gewußt oder bemerkt haben. Nachdem Pfgf. Heinrich morgens um 6 Uhr weggeritten ist, hat Adam von Törring (Derringer) sie am Abend informiert, mit der Aufforderung, sich nicht einzumischen. Hätten sie es gewußt, hätten sie ihm Bericht erstattet. Er, Landschad, wird dem Kg. die kfl. Weisung bezüglich des Wildbrets zu gelegener Zeit mitteilen. Bestätigen den Empfang von 70 fl. Zehrungsgeld.

Nr. 561 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Pfgf. Philipp, Administrator zu Freising, und Pfgf. Friedrich haben den Bf. von Würzburg und andere gebeten, sich hinsichtlich der Einsetzung Pfgf. Johanns als Administrator im Hst. Regensburg beim Kg. dahingehend zu verwenden, daß dieser seine Prokuratoren und andere Kontaktpersonen in Rom entsprechend dem an den Papst gesandten Fürschreiben instruiere. Der Kg. hat daraufhin einem Kardinal und einem als Prokurator in Rom fungierenden Bf. geschrieben.1 Auch Pfgf. Friedrich hat sie um Unterstützung der kurpfälzischen Gesandten gebeten und mitgeteilt, daß er, Kf. Philipp, das Geld entweder bereits abgeschickt habe oder dies in Kürze tun werde, so daß es daran also nicht fehlen werde. Ihrem Dafürhalten nach werden 6000–7000 fl. benötigt, sonst wird alle Mühe vergeblich sein. Hier [in Konstanz] kann in dieser Angelegenheit nichts weiter unternommen werden. Falls er das Geld nicht aufbringen kann, soll Georg von Wispeck die [Regensburger] Kapitelherren um ein Darlehen oder sonst um die Aufzeigung einer Alternative bitten, damit der angefengt handel nit spotlich ersitzen were.

[PS] Bitten um 2 fl. Zehrungsgeld für den Boten, einen Diener Pfgf. Friedrichs.

[Konstanz], 26. Mai 1507 (mittwuchs nach dem hl. pfingsttage) ; präs. [Heidelberg], 31. Mai (secunda post trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 154–155 (Or.).

Nr. 562 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Beläßt es bei ihrem Bericht in betreff der Absolution der kurpfälzischen Prälaten und Adligen [Nr. 559, Pkt. 2/5].

[2.] Item der copyen halben, so es zum vertrag komme, uch zu schicken, unsers willens dester baß wissen zu halten etc.: Solchs dunkt uns nit dinstlich sin, als uch selbs auch, sunder steet by uch, unserm bevelh nach; und wes uch begegent, darin wißt ir uch wol zu halten. So ist es auch, als ir selbs melden, noch in wyten bergen. Wan es aber zum begryfen und in die feder kombt, so uch dann icht merglichs uber unser instruction und gewalt irrt und uch not ducht, an uns langen zu lassen, habt ir in der yl wol zu tun. Uch soll auch unverzuglich antwort werden. Doch stet es alles by uch, ob es den verzug lyden woll. 

[3.] Bekundet seine Zustimmung zu ihren Verhandlungen über die Landvogtei. Er hat ihren Bericht bezüglich der 4000 fl. Gülten verstanden. Ihm ist es gleich, ob die Zahlungsverpflichtung auf die Landvogtei oder anderswohin verschrieben wird.

[4.] Bezüglich des Geschenks für den kgl. Kanzler beläßt er es bei ihrem Schreiben, doch soll man erst etwas geben, wenn die Verhandlungen zu seinem Vorteil abgeschlossen sind.

[5.] Das von ihnen angeregte eigenhändige Dankschreiben an den Bf. von Würzburg erachtet er für unnötig.

[6.] Er hat die Unterlagen über die Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg noch nicht erhalten. Er wird sie ihnen dann jedoch unverzüglich zusenden, damit sie ggf. mit dem Kg. und anderen verhandeln können.

[7.] [PS] Was die Übertragung der Pfründe des Administrators von Freising angeht, so hat laut Auskunft Johann Geyers Pfgf. Wolfgang das erforderliche Alter noch nicht erreicht. Geyers Gutachten1 übersendet er ihnen samt dem Entwurf einer Vollmacht (procuratorium), verbunden mit der Weisung an ihn, Venningen, gemeinsam mit dem Bf. von Würzburg weiter in dieser Angelegenheit zu verhandeln.

[8.] Er hat den Bericht über ihre Unterredung mit dem Bf. von Bamberg erhalten. Er wird dem Viztum [Ludwig von Eyb] einen weiteren strikten Befehl zusenden, die Übeltäter gefangenzusetzen und zu bestrafen.

[9.] Er wird den Bf. von Bamberg schriftlich ersuchen, ihm die Kastvogtei zu Schuttern nicht zu entziehen. Er ist zuversichtlich, daß der Bf. seiner Bitte willfahren wird. Sie sollen diese Angelegenheit ebenfalls weiterverfolgen.

Heidelberg, 27. Mai 1507 (dorstag nach dem hl. pfingstag).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 145–145’, 147, 149, 150 (vermutlich Or.).

Nr. 563 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Der Bf. von Bamberg hat ihnen mitgeteilt, daß der Kg. erneut wegen der Belehnung mit [Hohen-]Geroldseck – gemeint ist ihres Erachtens die Kastvogtei zu Schuttern – vorstellig geworden sei, so daß er die Sache nicht länger hinauszögern könne. Sie baten den Bf. erneut, den Kg. hinzuhalten. Sie haben sich anschließend mit dem Bf. von Würzburg, Sigmund von Thüngen und Peter von Aufseß darüber beraten, ob sie die Angelegenheit gegenüber dem Kg. oder Serntein zur Sprache bringen sollen. Sie kamen aber zu dem Ergebnis, nichts zu unternehmen, da man voraussichtlich nichts ausrichten werde und nur den Erfolg der Hauptverhandlungen gefährde.

[Konstanz], 27. Mai 1507 (durnstags nach dem hl. pfinsttag) ; präs. [Heidelberg], 31. Mai (secunda post trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 157–157’ (Or.).

Nr. 564 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Verzögerung der Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg; [2.] Verpfändung der Landvogtei Ortenau an Gf. Wolfgang von Fürstenberg; [3.] Gesandtschaft Kg. Ludwigs von Frankreich auf dem RT; [4.] Resolution der Reichsstände an Kg. Maximilian; Ausschluß der Kurpfalz vom RT.

[Konstanz], 27. Mai 1507 (dornstaigs nach dem hl. pfingsttage); präs. [Heidelberg], 31. Mai (secunda post trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 175–176’ (Or. Hd. Venningen m. 2 Ss., Postverm.: Zu irer Gn. selbs handen. Kanzleiverm. mit Zusammenfassung des Schreibens.).

[1.] /175/ Jesus, Maria, Anna, Iohannes. Durchleuchtigster, hochgeporner F., euer ftl. Gn. syen unser unterdenig, gehorsam, schuldig und willige dinst ungespartz vlijß zuvorn. Gnst. H., in den sachen, dern halber wir hergeschickt und hie sien, ist bißher nichts besonders noch wyters uber daß, euern ftl. Gn. jungst eroffet [Nr. 559, Pkt. 7] , gehandelt worden, dan allain, als wir nach der Swyzer botschaft abrijten (wie der bescheyd uns geben, so lange gedult zu tragen) vest und onunterwurflich mit etwaß ernst angehalten, haben wir an nesten dinstag [25.5.] spat herußbracht, daß unser gn. H. von Wurzpurg als einem unterdaitigern, deßglichen uns in ein garten gein hof als uf gestern, mittwochs [26.5.], umb drij uren zu kommen, stund und placz benent sint. Als wir nun daselbs erschienen und bijnahe ein stunde uf geheyß des kgl. canzlers gewartet, ist soliche stunde desselbigen tags gein dem abent uf die sibende (auß ursach, daß die kgl. Mt. in irem rate were und nach den vieren uren nachtmal nemen wirde) verruckt. Demnach wir aber abegewichen und zu sieben uren (wie wir beschieden) der ends widerumb kommen und uf acht uren oder lenger verharret, aber nymantz gesehen, der uns furhulfen ader handelung furzunemen einigen befelh hette. Dan soviel unser gn. H. von Wirzpurg H. Sigismunden von Tungen zu uns und H. Peter von Aufseß zu kgl. Mt. canzler, die dinge /175’/ zu erlernen, geschickt, der dan die antwort von im bracht: Es were nun spat und nit wole noch lang zu handeln. Aber unßer gn. H. von Wirzpurg und wir solten uf heut dato zu dryen uren bij kgl. Mt. zu hof sin; der zijt wurde gehandelt werden. Dan vor essens mocht es anderer obliegender gescheft halber nit gesin.

Alzo haben wir es abermalß gutlich darbij bliben laßen, deß gemuts, zur selbigen zyt widerumb da zu sin. Waß uns nun geben, auch wie die handelung furgenommen und sin werde, gewarten, gestimbt, wan man uns wijter alzo mit worten spijßen oder ufhalten wolt, uns alsdan etwas ernstlicher gegen dem kgl. canzler vernemen zu laßen, besonderlich e. ftl. Gn., auch unßern selbs person beswerlicheyt, verdruß und ungelegenheyt anzuzeigen, mit angehengter bit, daß er zu entlicher handelung furderlich verhelfen oder, wo es nit pesser zu erlangen, uns anheym zu rijten erlauben wolt etc. Und werden wir uns, das die zijt und handelung lernen wirt, uns merklich halten.

[2.] Auch, gnst. H., so hat Gf. Wolf von Furstenberg dieße verwylten tage bij den Kff., Ff. und andern ansuchung getan, die flecken, schlos und stett mit iren zugehorenden, so euer ftl. Gn. geweßen und durch die röm. kgl. Mt. ir abeer- /176/ obert worden, verpfent, zu bestetigen und confirmieren, aber dißmalß antwort entpfangen, nachdem ire ftl. Gnn. und Gnn., auch gonsten dieselbigen vor einmal euern ftl. Gn. bestetigt und confirmiert hetten, wolt iren Gnn. ein ander zu geben oder zu tun bewilligen nit gepurn etc.1 

[3.] Und als euer ftl. Gn. durch uns nechst geschrieben, welchermaß mit der frangrichschen geschickten botschaft gehandelt und waß bij inen erfunden2, haben wir sijt der zijt vernomen, wie dz auch ein credenz an euer ftl. Gn. gestanden sij und daß dieselb eben erst herußkommen, auch geleßen worden. Ob solichs zugericht oder nit und alzo von ungeschichten bescheen sij, darzu und wie mit der gesandten stugken wyter gehandelt, dieselbigen noch furhanden oder nach fischen anderßwohin den sehe hinabe geschickt sien, kunden wir nit wissen noch erfaren.

[4.] Die Kff., Ff. und stende deß Hl. Röm. Richs, alsviel wir vermerkt, haben an kgl. Mt. uf gesterig mittwochs [26.5.] irer Mt. beger ain ganz gefellig antwort [Nr. 158] geben oder widerfaren laßen. Und biten sonderlich zufurderst umb ein bestendigen friden im Rich, damit ein yder wiß, wer neben dem andern sicze, auch umb recht gepeten. Und sollen ir etlich, daß euer ftl. Gn. zum tage und diser deß Richs versamelung nit beschrieben syen noch werden, befrembden und hoch bereden. Einß teilß, als die noch bosers /176’/ begern und lyden mochten, laßen sichs gar nit anfechten, und alzo stilswigenlich zu schlißen. Daß haben wir euern ftl. Gn. unterdeniger maynung in der yle nit kunden verhalten. Euer ftl. Gn. sij unßer gnst. H. Datum dornstaigs nach dem hl. pfingsttage [27.5.] Ao. etc VIImo.

E. ftl. Gn. willige, unterdenige Florenz von Veningen, Hans Lantschade.

Nr. 565 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Sie sind am Vortag um drei Uhr gemäß Aufforderung im Dominikanerkloster erschienen. Der Bf. von Würzburg sprach eine Stunde lang allein mit dem Kg., während sie im Vorzimmer warteten. Anschließend teilte der Bf. ihnen auf kgl. Befehl folgendes mit: Der Kg. sei Kf. Philipp wohlgesonnen und würde diesem gern wieder aufhelfen. Seine Gesandten setzten die Forderung indessen zu hoch an. Der Kg. habe jedoch nach dem Zinsmeister [Hans Heinrich Armstorfer] geschickt, der heute eintreffen werde. Er wolle diesen anhören, die Register durchsehen und sich dann entscheiden. Bezüglich der Absolution von der Acht habe der Kg. dem Bf. geantwortet, daß er die den Kriegsfürsten und anderen Beteiligten ausgestellten Verschreibungen1 studieren müsse, um zu erfahren, was er diesbezüglich tun könne. Der Kg. wolle sich gnädig erzeigen.

Während der Bf. mit dem Stand der Dinge zufrieden ist, mißfällt ihnen die kgl. Antwort und die damit verbundene weitere Verzögerung. Vom kgl. Kanzler bekamen sie schon vor fünf Wochen eine ähnliche Antwort, um sie damit aufzuhalten. Die kgl. Stellungnahme bezüglich der Absolution stellt sogar eine Verschlechterung dar, da bislang lediglich ein Vorbehalt bezüglich der unbeeinträchtigten Fortgeltung des Kölner Abschieds ins Feld geführt wurde, nicht jedoch die kgl. Verschreibungen. Gleichwohl üben sie sich auf Anraten des Bf. in Geduld.

[Konstanz], 28. Mai 1507 (fritags nach dem hl. pfingsttage).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 151–151’ (Or. Hd. Venningen).

Nr. 566 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Der Bf. von Bamberg beklagte sich bei einem gemeinsamen Frühstück darüber, daß ihm – ungeachtet einer Zusage Kf. Philipps gegenüber dem Bf. von Würzburg und Peter von Aufseß – ein vom Domkapitel ausgestellter Pfandbrief bezüglich der Ablösung Vilsecks noch immer nicht ausgehändigt worden sei. Der Bf. bat sie – wie am Vortag auch der Bf. von Würzburg und Aufseß –, dafür Sorge zu tragen, daß die Verschreibung gesucht und ihm zugestellt werde. Empfehlen die Übersendung der Verschreibung an den Bf. Falls sie nicht auffindbar ist, sollte er, der Kf., dies gegenüber den beiden Bff. ausreichend begründen. Dan wiewole sie es nit mit außdruckung melden, so merken wir doch, man mochts darfur haben, das die noch furhanden, aber auß ursach, das sie vlycht euern ftl. Gn. nachteylig und dem stift Bamberg ersprießlich sin kunde, verhalten werde.1  

[Konstanz], 28. Mai 1507 (frytags nach dem hl. pfingsttage) ; präs. [Heidelberg], 31. Mai (secunda post trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 156–156’ (Or.).

Nr. 567 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Bestätigt für den 31. Mai den Eingang ihres Berichts [Nr. 561] über die Verhandlungen des Administrators von Freising und Pfgf. Friedrichs mit dem Kg. wegen des Bm. Regensburg. Er hat, anders als sie anklingen ließen, noch kein Geld nach Rom geschickt, da die Angelegenheit bislang noch nicht so weit gediehen und ihm auch noch kein Bericht von den Fuggern oder anderen involvierten Personen über etwaige Vereinbarungen zugegangen ist, sondern lediglich eine Mitteilung, daß man mit möglichst geringen Kosten zum Erfolg kommen wolle. Er hat daraufhin an die Fugger schreiben lassen, zügig weiterzuverhandeln und ihn über die Höhe der geforderten Summe zu informieren; er werde dann das Geld anweisen. Auf deren Antwort wartet er noch, weshalb die von ihnen angeregte Beauftragung Georgs von Wispeck zu Verhandlungen mit dem Domkapitel derzeit unnötig ist.

[2.] [PS] Hinsichtlich der Mitteilung des Bf. von Bamberg bezüglich [Hohen-]Geroldsecks [Nr. 563] ist er ebenfalls der Meinung, daß die Kastvogtei zu Schuttern gemeint sein muß, denn Schloß und Amt sind nicht sein Eigentum. Befiehlt ihnen, unter Einbeziehung Pfgf. Friedrichs und des Bf. von Würzburg mit dem Bf. von Bamberg zu sprechen und ihm darzulegen, daß er keinesfalls auf dieses Lehen verzichten will. Der Bf. ist dazu nicht befugt, die Kastvogtei wurde auch nicht erobert. Falls die Belehnung eines Dritten bereits erfolgt ist, sollen sie dagegen protestieren.

[3.] [PPS] Die Urkunden bezüglich Vilsecks [Nr. 566] wurden vergeblich gesucht. Es würde für ihn keinen Vorteil bedeuten, wenn er sie behielte. Befiehlt ihnen, dies den Bff. von Bamberg und Würzburg mitzuteilen.

Heidelberg, 1. Juni 1507 (dinstags nach trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 160, 158, 159 (Konz.).

Nr. 568 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Bestätigt den Empfang ihre Berichte. Er stimmt ihrer Einschätzung [Nr. 565] zu, daß sich die Dinge trotz der langen Verhandlungen keineswegs zum Besseren gewendet haben, woran er jedoch nicht ihnen die Schuld gibt. Sie sollen sich gegen den voraussichtlichen Versuch, mittels des Registers des Zinsmeisters [Armstorfer] den Preis zu drücken, zur Wehr setzen.

[2.] Seine Mit-Kff. wiesen bislang zu Recht das Ansinnen zurück, ihre Einwilligung zur Verpfändung kurpfälzischer Kriegsverluste an Gf. Wolfgang von Fürstenberg zu geben [Nr. 564, Pkt. 2]. Er erwartet, daß sie auf ihrer Ablehnung beharren und nicht etwa unter Verletzung der von ihren Vorgängern ausgestellten Urkunden zu seinem Nachteil Dritte begünstigen. Sie sollen die Kff. darin bestärken.

[3.] Was die von ihnen berichtete Haltung der Stände zum Ausschluß der Kurpfalz vom RT [Nr. 564, Pkt. 4] angeht: Konden wir nit widerfechten. Sy dem ergeben, deren iglichs nach synem wert zu belonen und strafen hat. Haben wir es verdient, so ist es uns leid.

[4.] In bezug auf die Mitteilung des Bf. wegen der Absolution von der Acht [Nr. 565] erfreut es ihn, daß ihm der Kg. so gnädig gesonnen ist, doch arbeiten ihm in dieser Frage mißgünstige Personen entgegen. Falls sich die Verhandlungen darüber auch verzögern, sollen sie den Kg. um ihre Verabschiedung oder um einen definitiven Bescheid bitten, da er ihren Aufenthalt nicht länger finanzieren kann.

[5.] [PS] Die Äußerung seiner beiden Söhne, des Administrators von Freising [Philipp] und Pfgf. Friedrichs, bezüglich Regensburgs habe es an Geld keinen Mangel, ist gut gemeint, doch sind seine Mittel tatsächlich knapp. Er will als Vater jedoch tun, was er kann.

Heidelberg, 2. Juni 1507 (mitwoch nach trinitatis).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 152–153 (vermutlich Or.).

Nr. 569 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Teilt ihnen streng vertraulich mit, daß er Nachrichten über den lebensbedrohlichen Gesundheitszustand des Lgf. von Hessen erhalten hat. Es kursieren auch Gerüchte, über genauere Informationen verfügt er bislang aber nicht. Falls etwas daran ist, müssen seine Interessen gewahrt werden. Befiehlt ihnen, auf diesbezügliche Neuigkeiten zu achten. Falls sie vom Tod Lgf. Wilhelms erfahren sollten, sollen sie gemeinsam mit Pfgf. Philipp, Administrator von Freising, und Pfgf. Friedrich den Kg. bitten, ihm die vom Lgf. schon vor längerer Zeit unrechtmäßig angeeigneten pfälzischen Besitzungen ebenso wie Umstadt und andere Eroberungen des Landshuter Erbfolgekrieges zurückzugeben. Sie sollen dem Kg. anbieten, daß man ihm im Gegenzug bei den jetzigen Verhandlungen entgegenkommen werde. Es wäre von großem Nachteil für ihn, wenn die Kriegseroberungen an die Erben des Lgf. fallen sollten. Sie sollen dies auch dem Bf. von Würzburg vertraulich mitteilen und mit ihm wegen Darmstadts1 beraten.

[2.] [PS] Übersendet zu ihrer Information die angekündigten Unterlagen [Nr. 562, Pkt. 6] des Schwäbischen Bundestages über seinen Konflikt mit Nürnberg für Verhandlungen unter anderem mit dem Kg.

Heidelberg, 6. Juni 1507 (sontag nach Bonifacii).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 161–162 (vermutlich Or.).

Nr. 570 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die pfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg; [2.] württembergische Initiative zu einem Ausgleich mit Kurpfalz; [3.] Antwort der kurpfälzischen Gesandten; [4.] Anregung Württembergs zu Vermittlungsverhandlungen und Erwägung einer dynastischen Verbindung; [5.] Bewertung der württembergischen Initiative durch die kurpfälzischen Gesandten; [6.] Bewertung des RT; [7.] Festveranstaltung am 30. Juni, Vorbereitungen für Reichsbelehnungen, bevorstehende Abreise des Kg. und der Reichsfürsten; [8.] Empfehlung zu einer baldigen Entscheidung Kf. Philipps insbesondere über die württembergischen Initiative und eine mögliche Vermittlung Kursachsens zwischen Kurpfalz und Nürnberg.

[Konstanz], 29. Juni 1507 (dinstags St. Peter und Pauls der hl. zwolfboten tag) ; präs. Heidelberg, 3. Juli.

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 179–180’ (Or. Hd. Venningen); ebd., Fürstensachen 217/II, fol. 184–188 (Nachschrift Hd. Venningen).

[1.] Sie wurden in den letzten acht bis zehn Tagen fünfzehn- bis zwanzigmal vom Kg. selbst, durch den kgl. Kanzler oder durch Paul [von Liechtenstein] vorgeladen und mußten dann jeweils vergeblich warten. Obwohl dafür verschiedentlich triftige Gründe bestanden haben mögen, haben sie sich doch über die Verzögerung beschwert und den Verdacht geäußert, es könnten dafür noch andere als die ihnen zur Kenntnis gebrachten Ursachen verantwortlich sein. Über ihre Geduld wunderte sich auch der Kg. schon. Indessen haben alle Zusagen bisher nichts gebracht, sie werden mit guten Worten abgespeist. Liechtenstein, der für glaubwürdiger gehalten wird als die anderen [kgl. Räte], hat ihnen für heute oder morgen die Fortsetzung der Verhandlungen angekündigt. In Übereinstimmung mit der kfl. Weisung1 haben sie beschlossen, den Kg. in drei oder vier Tagen um ihre Verabschiedung zu bitten, wenn bis dahin keine Fortschritte erkennbar sind, und nach Hause zu reisen, sobald dies die übrigen Angelegenheiten zulassen. Sie haben am Sonntag [27.6.] erfahren, daß der Grund für die Verzögerung darin bestehe, daß man nicht wisse, wann und wie man das Geld, gleich ob 50 000 fl. oder mehr, aufbringen oder worauf man es anweisen könne, da der größte Teil der Eroberungen und der daraus fließenden Einkünfte verkauft oder verpfändet worden sei bzw. Abgaben [an Kg. Maximilian] auch erlassen worden seien. Eine Barzahlung könne der Kg. keinesfalls leisten. Dies wolle man nicht publik werden lassen und schiebe deshalb andere Gründe vor.

Sie haben inzwischen vorbehaltlich seiner Zustimmung beschlossen, in einen Vertrag einzuwilligen, ungeachtet der Tatsache, daß eine sofortige Zahlung oder ausreichende Versicherung über die Summe nicht möglich ist. Voraussetzungen für einen Abschluß sind ihres Erachtens die Einigung auf eine für beide Seiten akzeptable Summe, die Rückgabe des kfl. Titels an ihn, seine Lösung und die seiner Gefolgsleute aus der vermeintlichen Acht sowie ihre Restituierung – vorbehaltlich des Kölner Abschieds – und die Bezahlung des Geldes in absehbarer Zeit bzw. eine Bürgschaft über die Bezahlung, wie sie im Reich üblich ist. Die Übergabe der Verzichtserklärung, der Pfandbriefe und anderer Urkunden soll allerdings erst dann vor sich gehen, wenn ihm das Geld bezahlt wurde oder regelmäßige Zahlungen aus Einkünften gesichert sind. Falls der Kg. oder seine Erben nicht bezahlen oder die Zahlung nicht sichern können, so hat er doch seinen kfl. Titel zurück, ist aus der Acht gelöst und hält die Verzichtserklärung und alle übrigen Urkunden noch in Händen. Zudem könnte er gemäß dem Vertrag Forderungen wegen des erlittenen Schadens und der vorenthaltenen Einkünfte erheben. Dies wäre in jedem Fall besser, als auf einer gesicherten Finanzierung zu bestehen und damit die ebenso mühseligen wie kostspieligen Verhandlungen vielleicht zum Scheitern zu bringen und ohne Titel, dafür jedoch in der Acht zu bleiben. Bitten um diesbezügliche Weisungen.

[2.] [PS] Bestätigen den Empfang seiner Weisung bezüglich Württembergs.2 Obwohl einige wohlmeinende Personen, die einen Ausgleich zwischen Kurpfalz und Württemberg befürworten, viele Gespräche führten, ist seither nichts Berichtenswertes mehr geschehen. Die Gründe benannte die württembergische Seite gegenüber einem guten Freund: Hg. Ulrich habe sich gegenüber Kurpfalz immer gutwillig und freundlich erzeigt. Die Gründe für sein, überdies vom Kg. befohlenes Vorgehen im Landshuter Erbfolgekrieg hätten auf pfälzischer Seite gelegen. Er habe sich danach mit Kf. Philipp wieder in ein freundliches Einvernehmen setzen und die nötigen Schritte dafür [während des RT] in Köln unternehmen wollen. Dieser habe Hg. Ulrich jedoch abgewiesen, was beim Hg., seinen Räten und den württembergischen Landständen einen gewissen Unwillen erzeugt habe. Doch sei Hg. Ulrich weiterhin zu einem bestimmten Entgegenkommen, wenn auch nicht so weitgehend wie in Köln, bereit gewesen und habe die Vermittlungsbemühungen gemeinsamer Freunde angenommen und seine Räte zu einem anberaumten Tag abgeordnet. Diese Haltung sei jedoch auf pfälzischer Seite nicht erwidert worden; bei den Verhandlungen hätten die Räte Kf. Philipps jede Nachgiebigkeit von seiner Seite mit noch höheren Forderungen beantwortet. Vom Willen zu einem Übereinkommen habe man nichts feststellen können. Der Hg. habe deshalb mit seinen Landständen beraten, wie man sich künftig gegenüber Kurpfalz stellen solle. Auf dem Landtag sei in Anbetracht der kompromißlosen kurpfälzischen Haltung beschlossen worden, anders als bis dahin angeboten, keine Eroberungen zurückzugeben und sich gleichzeitig gegen Kurpfalz abzusichern. Aufgrunddessen seien weitere Verhandlungen und die Rückgabe von Eroberungen schwierig. Dennoch wolle es Hg. Ulrich von seiner Seite an nichts fehlen lassen, sofern er feststelle, daß auf der Gegenseite der ernsthafte Wille zu einem Ausgleich vorhanden sei. Die Rückgabe Neuenstadts und Möckmühls sowie der Besitzungen Gf. Ludwigs von Löwenstein sei durchaus möglich. Weinsberg könne ein Problem werden, es sei denn, die pfälzische Seite wäre mit einer Geldzahlung einverstanden. Eine solche Regelung wäre mit dem Landtagsbeschluß vereinbar. Schließlich habe Hg. Ulrich auch erhebliche Kosten gehabt. Vielleicht eröffneten sich auf einem gütlichen Tag noch andere Auswege, die man jetzt noch nicht sehe. In jedem Fall sei Hg. Ulrich zur Aufnahme von Vermittlungsverhandlungen erst bereit, wenn er die Position der Gegenseite kenne und ihren ernsthaften Willen zu einer vertraglichen Einigung habe feststellen können.

[3.] Sie haben in ihrer Erwiderung die kurpfälzische Position gerechtfertigt und neben vielen anderen Aspekten, die wiederzugeben hier nicht der Raum ist, den Wunsch nach einem gutnachbarlichen Verhältnis zu Württemberg bekundet, einen Verzicht auf die eroberten Gebiete ohne Gegenleistung jedoch abgelehnt. Sie ersuchten ihre Gesprächspartner, Hg. Ulrich von zu harten Forderungen abzubringen und seine Zustimmung zu einem gütlichen Tag zu erlangen.

[4.] Ihre Gesprächspartner hörten ihre Darlegungen nicht ungern. Diese gaben ihrerseits vertrauliche Äußerungen ihrer Kontaktleute auf württembergischer Seite wieder, daß Hg. Ulrich keine große Neigung habe, die Tochter Hg. Albrechts [Sabine] zu heiraten und man unter der Voraussetzung der Wiederherstellung guter Beziehungen durchaus über eine Eheverbindung zwischen Württemberg und Kurpfalz sowie über eine Einung unter Einbeziehung von Kurmainz und Würzburg sprechen könne. Dies könne die Rückgabe von Eroberungen [Württembergs] an Kurpfalz mit Zustimmung der Landstände erleichtern. – Sie haben daraufhin gebeten, die Bemühungen fortzusetzen.

[5.] Das kürzliche Eintreffen des württembergischen Kanzlers [Gregor Lamparter] interpretieren sie als Hinweis auf weitere diesbezügliche Beratungen auf württembergischer Seite. Aus hier nicht im einzelnen darzulegenden Gründen halten sie es indessen für unwahrscheinlich, daß es in Konstanz zu einem abschließenden Ergebnis kommt, sondern lediglich ein Termin für einen Vermittlungstag vereinbart werden kann. Es liegt im Interesse beider Seiten, besonders aber Kf. Philipps, daß dieser stattfindet.

[6.] Dan wir wollen euern ftl. Gn. kainswegs ains, dz uns in hohem vertruwen eroffnet worden, bergen, daß diser deß Hl. Röm. Richs tag der Kff. und Ff. personen halben balde zergee und sin entschaft nemen wirdet und, als viel wir vermerken, on ends oder besonder groß außrichtung, daß auch viel dinge und mit etwas ungeschicklicheyt furgnommen und gehandelt worden, on rat, darzu wider der Kff., Ff. und stenden /186’/ deß Richs willen oder gefallen. Und wiewole ein anlegen gemacht und bewilligt, dorin euer ftl. Gn. wie ein Kf. (als wir bericht) auch begriffen und angelegt sin sol, die sie vlicht dar zu volzihen furhaben mogen, so laßt man sich doch sere bedunken, die anschlage und dz furgnommen wil warden, kunde uber lang oder kurz zu keinem guten ende wagßen. Und wirt der und ander sachen halber ein yder, wer der ehe sie, hie abwychen ader kurz darnach gedenken, wo und wie er bliben moge.

[7.] Es wirt auch, als die sage, uf morgen, mittwochs [30.6.], die röm. kgl. Mt. ein schiessen und darzu ain trefflich, schons banket halten, darzu dan ydem F., wieviel tisch und essen er haben, ufgelegt, verzeichnet zugeschickt und uf nachgeenden dornstags [1.7.] die lehen vor der statt uf einer wißen mit zugerichtem stul oder tabernakel mit großem bracht etlichen Ff. lyhen und, als man sich versiecht, wir auch in der geheim vernemen, darafter sins blibens nit lenger sin. Hg. Albrecht an nesten fritag [2.7.] oder samßtags [3.7.] abzuryten oder die pferd zu treffen willens. So haben Meynz und Wurzburg, derglich etlich ander in irn stiften und ander sachen außzurichten, konden nit wole pliben. Wollen aber ir ret doch gern hie laßen, zu ferner notturft zu ratschlagen. Dermaß unßerer achtung die uberigen auch tun werden, alzo daß in summa daruf stet, daß uber acht oder X tage ufs lengst nit viel Ff. hie gefunden werden, den nesten heimtrachten und yder, waß er im selbs schuldig und sin aygen sachen und nucz, bedenken.

[8.] Dies sollte auch er, Kf. Philipp, beizeiten tun. Dan solt euer ftl. Gn. also pliben siczen, der Kg. teuschen /187/ landen den ruck kern und vlicht auch ander zufell zusten oder wagßen, nichtdestweniger der Swabisch Bund besteen und in weßen pliben, darzu die andern euer ftl. Gn. widerwertigen nit etlichermaß zerdrent oder im nach nit abe [nach Italien] gezogen sin werden, waß sorglicheyt und fare euer ftl. Gn. zu besteen hett, sampt den sweren obliegenden schulden, auch der boheimschen und ander sachen halben e. ftl. Gn. landen und leuten zuwagßen mocht, haben euer ftl. Gn. selbs wole zu ermeßen. Er sollte sich also bald entscheiden, was er in seinen Angelegenheiten und insbesondere auch in bezug auf Württemberg zu tun gedenkt, damit man vor Abreise der Ff. den Termin für einen Vermittlungstag vereinbaren kann. Sie befürchten, daß Württemberg sich sonst mit den Eidgenossen und anderen einläßt und die jetzige Gelegenheit nicht mehr wiederkehrt. Sie sind wie der Bf. von Würzburg der Meinung, daß keiner seiner Kriegsgegner Kurpfalz mehr nützen oder schaden kann als der Hg. von Württemberg. Die Trennung der Kriegsgegner und die Verhütung künftigen Schadens kann jetzt und hier eher ins Werk gesetzt werden als zu einer anderen Gelegenheit. Falls er noch in Konstanz eine Vermittlung Kf. Friedrichs von Sachsen mit Nürnberg zulassen würde, was er, Landschad, schon vor Jahren vorgeschlagen hat, so bestünde die Möglichkeit, bald zu einer vertraglichen Einigung zu kommen. Sie könnten, sein Einverständnis vorausgesetzt, durch Vermittler den Termin für einen Tag vereinbaren lassen. Der Abschluß eines Vertrages noch in Konstanz ist wohl nicht möglich. Ersuchen ihn, sein eigenes Wohl wie das seiner Söhne, Lande und Untertanen zu bedenken und sie so bald wie möglich über seine Entscheidung zu informieren, ehe die riegel furgeschoben werden und die Gelegenheit vertan ist.

Nr. 571 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

Bestätigt für den 3. Juli (samstag) den Eingang ihres Berichts [vom 29.6.; Nr. 570]. Und gefelt uns, wo die kgl. Mt. lut uwers bevelhs uns eyn summa gelt bar zu geben nit stat tun oder eyn summa gelt by den, so wir schuldig sint, verfugen kont, das ir dann, eh man ongehandelt abscheide, lut uwers schrybens handlen und underston, die summa gelts, so uns uf ziel werden soll, uf das hochst zu bringen; dwyl sie uns nit bar werden soll, aund ob die ziel zu weyt gesteckt werden wolten, daruf arbeiten, sovil moglich zu erlangen, das uns mitler zeit solich gelt vergult werd, dwil wir doch die gult, uf der landvogty verschreiben, ußrichten mussen, doch das wir kein verzugk- oder ander brief herußgeben dorfen, wir sint dan des, darumb wir vertragen werden, bezalt; und zu aller forderung, als uwer schrift auch meldt, das die kgl. Mt. uns unser titel widergebe und uns zusampt unsern Gff., Hh., ritterschaft und verwandten von der acht absolvire und in vorigen stand stell. Am wichtigsten erachtet er es jedoch, wieder die Gnade des Kg. zu erlangen. Wenngleich die Verhandlungen nach ihrem Bericht ungünstig verlaufen, so würde ein ergebnisloser Abbruch doch bedeuten, daß er die Landvogtei nicht hätte, aber einen ungnädigen Kg.

Heidelberg, 4. Juli 1507 (sontags nach visitationis Marie).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 93–93’ (Konz.).

Nr. 572 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen Kurpfalz und Württemberg; [2.] Notiz bezüglich des Schlosses Stettenfels; [3.] Anfrage an Kf. Friedrich von Sachsen wegen einer Vermittlung zwischen Kurpfalz und Nürnberg.

Heidelberg, 5. Juli 1507 (montag nach Ulrici).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 164–165’, 168–168’, 166–166’ (Konz./Or.).

[1.] Bestätigt den Eingang ihres von Venningen geschriebenen Berichts bezüglich Württembergs [Nr. 570, Pkt. 2–5/8]. Es ist keineswegs so, wie dies ihnen gegenüber behauptet wurde, daß mit unß oder den unsern mit unserm wissen gehandelt oder auch wir unser ret zum handel geendert hätten. Doch will er unnötiges Disputieren vermeiden; dies wäre der Herstellung freundschaftlicher Beziehungen nicht dienlich. Auf die Äußerung, falls er ernsthaft an einem Ausgleich interessiert sei, so werde Hg. Ulrich von Württemberg sich entgegenkommend zeigen, sollen sie antworten, daß er willens sei, in für beide Seiten annehmbarer Weise einen Ausgleich herbeizuführen. So wollen wir und unser soine, unangesehen, was geschehen, unser lyb, lant, lud und gut ime zuseczen und nit allein mit worten, sunder auch mit den werken, und wie solchs uf die best form mit unser beider lantschaften, untertanen und verwanten mag versichert werden. Sie sollen feststellen, ob Hg. Ulrich aufrichtig ist oder nur darauf bedacht ist, seine Position zu erkunden und die Verhandlungen dann im Sande verlaufen zu lassen, wie dies Hg. Albrecht wiederholt getan hat. Sie sind hiermit gewarnt und gehalten, sich nicht zu sehr zu exponieren, bevor nicht die Ernsthaftigkeit der Gegenseite feststeht.

Sie haben mitgeteilt, daß Hg. Ulrich über die Rückgabe Möckmühls und Neuenstadts sowie der Besitzungen Gf. Ludwigs [von Löwenstein] reden, jedoch Weinsberg behalten wolle, dafür aber zu einer Geldzahlung bereit sei; vor Eintritt in Verhandlungen darüber wolle Württemberg jedoch über die kurpfälzische Position informiert werden und eine Zusage über die feste Absicht zu einer vertraglichen Einigung erhalten. Falls sie den württembergischen Wunsch nach einem Ausgleich für aufrichtig erachten, sollen sie mitteilen, daß er ebenfalls ernsthaft an einem für beide Seiten akzeptablen Ausgleich interessiert ist. Der Hg. soll den kurpfälzischen Adligen die eroberten Besitzungen, soweit er sie noch innehat, zurückgeben, ebenso Weinsberg, Möckmühl und Neuenstadt an ihn, und im Sinne guter Nachbarschaft eine Einung abschließen. Im Gegenzug will er auf Maulbronn und Besigheim verzichten. Falls sich bei den Verhandlungen erweist, daß Hg. Ulrich eine seiner Töchter zur Frau nehmen will, ist der bereit, für die Mitgift auf die 42 000 fl. verzichten, die der Hg. ihm wegen Marbachs schuldet1, und auch das Lehnsverhältnis aufzulösen. Falls Württemberg die Rückgabe Weinsbergs ablehnt, will er, um die Ernsthaftigkeit seines Ausgleichswillens unter Beweis zu stellen, anbieten, daß der Hg., wenn er alle übrigen Punkte, insbesondere die Restitution des Adels und die Rückgabe aller übrigen Eroberungen bis auf Maulbronn und Besigheim, akzeptiert, Weinsberg vorläufig behalten soll. Bei einer künftigen persönlichen Zusammenkunft könnten sie sich dann über eine Teilung zur Hälfte einigen. Sollte Württemberg auch dies ausschlagen, wäre wenigstens über eine Geldzahlung zu verhandeln. Falls bei der persönlichen Zusammenkunft keine Einigung über Weinsberg zustandekommt, sollen der württembergische Kanzler [Gregor Lamparter] und Marschall [Konrad Thumb] und sie beide eine verbindliche Vereinbarung aushandeln. In die projektierte Einung sollen auch Kurmainz und Würzburg aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage können sie, die Gesandten, mit ihren Verhandlungspartnern einen Termin für einen Tag zum Abschluß der Verhandlungen vereinbaren. Falls die Gegenseite seine Bedingungen für unannehmbar erachten sollte, sind sie zu weiteren Zugeständnissen ermächtigt. Die Wahl, welche seiner Töchter Hg. Ulrich heiraten will, ist ihm freigestellt. Falls der Hg. davon wieder Abstand nimmt, soll dies auch kein Hinderungsgrund sein.

[2.] [(2) beiliegende Zettel von anderer Hand:] Weist im Zusammenhang mit der Frage der Restitution des Adels darauf hin, daß der württembergische Marschall selbst das Schloß Stettenfels innehat, das dem Vogt von Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] und der noch minderjährigen Tochter seines Bruders [Stefan] gehört.2 Er schlägt vor, das Schloß an die Adelsheim zurückzugeben und den Marschall dafür finanziell zu entschädigen.

[3.] Weist die Gesandten aufgrund ihres Berichts an, bei Kf. Friedrich von Sachsen die Möglichkeit seiner Einschaltung als Vermittler im Konflikt mit Nürnberg zu sondieren.

Nr. 573 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

Der Viztum in Bayern, Ludwig von Eyb, hat ihm schriftlich berichtet, daß der Bf. von Bamberg seinen Untertanen untersagt habe, am Landgericht zu Auerbach zu prozessieren. Befiehlt ihnen, mit dem Bf. unter Hinweis auf das Herkommen über die Aufhebung des Verbots zu verhandeln. Falls dieser geltend macht, daß er das Verbot verhängt habe, weil der dortige Pfleger [Balthasar von Seckendorff] die bfl. Untertanen gerade unter Verletzung des Herkommens bedränge, sollen sie einwenden, daß der Bf. ihm dies billigerweise vor Verhängung des Verbots angezeigt und um Abstellung gebeten haben sollte. Sie sollen auch darauf hinweisen, daß er auf eine Beschwerde Nürnbergs [Nr. 620, Anm. 2] hin den Pfleger bezüglich des Landgerichts zu korrekter Amtsführung ermahnt habe. Befiehlt ihnen Berichterstattung und Rücksendung des Berichts Eybs.

Heidelberg, 8. Juli 1507 (dorstag nach Ulrici).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 255 (Konz.).

Nr. 574 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Verhandlungen über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg; [2.] Ausgleichsverhandlungen mit Württemberg; [3.] negative Bewertung des RT; [4.] Verhandlungen über die Aufteilung des niederbayerischen Erbes.

[Konstanz], 11. Juli 1507 (sontags vor Margrethe).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 192–193 (Or. Hd. Venningen; auf fol. 184 [!] zu diesem Stück gehörig: 2 Ss., Adresse, Postverm.: Zu siner ftl. Gn. selbs handen, präs. frytags nach Margrete [16.7.]. Vermm.: Der Kg. will bezüglich der Landvogtei eine Geldsumme festsetzen und eine Resolution übergeben. Bezüglich Württembergs besteht Hoffnung auf gütliche Verhandlungen. In der Angelegenheit Pfgf. Friedrichs wurde eine Deklaration übergeben.).

[1.] Bestätigen den Empfang der durch den Boten Ungerer überbrachten Weisung [Nr. 572] bezüglich der Verhandlungen mit dem Kg., Württemberg und Nürnberg. Beteuern, sich in diesen drei Angelegenheiten nach Kräften bemühen zu wollen. Sie sind bezüglich der ersten beiden Punkte zuversichtlich, nicht ohne Ergebnis heimzukehren. Mit Nürnberg wird man wohl später zu einem Abschluß kommen. Bei den Verhandlungen mit dem Kg. erhielten sie nach vielen Anstrengungen und langem Warten am vergangenen Freitag [9.7.] folgende Antwort: Er sei mit vielen Reichs- und anderen Angelegenheiten beschäftigt, weswegen er sich mit ihrem Anliegen derzeit nicht befassen könne. Wenn sie aber noch einige Tage Geduld hätten, so würden die Verhandlungen wieder fortgesetzt und von ihm nicht weniger als seine eigenen Angelegenheiten betrieben.

Solche Worte haben sie schon oft gehört, doch da die vom Kg. benannten Materien tatsächlich derzeit abgehandelt werden, haben sie sich bis heute mittag in Geduld geübt. Dann wurden sie auf ihr Drängen zwar vorgeladen, verbrachten jedoch den halben Tag mit vergeblichem Warten, bis der Kg. zum Abendessen ging und eben im oder unter dem essen disen abschied herußgeriessen: Er habe entschieden, noch an diesem Abend eine bestimmte, nicht mehr verhandelbare Summe festzusetzen und seine schriftliche Resolution darüber am Montagmorgen [12.7.] durch den Bf. von Würzburg und Paul von Liechtenstein übergeben zu lassen. Sie könnten dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollten oder nicht. – Sie erwarten also noch die kgl. Resolution.

[2.] Hegen aufgrund der in seiner Weisung deutlich gemachten Position nicht geringe Hoffnungen auf einen Vertragsabschluß mit Württemberg oder wenigstens die Bevollmächtigung des Bf. von Würzburg zu Vermittlungsverhandlungen.

[3.] Sonst sin die leuf und handelungen selczam und swinde gnoug und dermaß, daß wo der Almechtig sin gotlich gnade nit in sonderheyt erschinen laßen wirdet, zu besorgen, teutsch nacion und dz Röm. Rich balde ein swang nemen und zur abetuer nit eyn kleinen fal tun werde. Sie haben noch mehr erfahren, das aber der Feder nicht anvertraut werden kann. Doch werden der Koler von Lindenfels, Johannes Goldschmidt und der Bote Ungerer einiges mitteilen.

[4.] [PS] Seit ihrem letzten Bericht wurden in der Angelegenheit Pfgf. Friedrichs als Vormund die Bürgschaften [Nrr. 412415] geleistet und die Kommissare, darunter Kf. Friedrich von Sachsen als Obmann, ernannt. Obwohl Kf. Friedrich, wie sie berichteten1, diese Aufgabe zuerst ablehnte, hat er sie doch auf Drängen des Kg. und Hg. Albrechts [von Bayern] übernommen. Sie erwarten baldige Verhandlungen in Augsburg gemäß dem kgl. Spruch2 und der Deklaration. Sie müssen ihn aber doch auf einen bedenklichen Vorgang aufmerksam machen: Pfgf. Friedrich erhielt heute die mit dem großen kgl. Siegel versehene kgl. Deklaration [Nr. 410] ausgehändigt. Der Abgleich mit dem zuvor verlesenen Entwurf [Nr. 410 (C)] ergab allerdings Abweichungen in sechs bis acht Punkten. Mindestens vier Änderungen benachteiligen die beiden jungen Ff. [Ottheinrich und Philipp] in nicht hinzunehmender Weise. Sie umfassen nicht nur wenige Worte, was man verbessern könnte, sondern sind durch Einfügung von zehn bis zwölf Zeilen zustandegekommen, was Grund zu neuem Streit geben wird. Dies und anderes veranlaßt die Ff., noch in Konstanz zu bleiben. Es ist ungewiß, wann man abreisen kann; etliche meinen allerdings, bald.

Nr. 575 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Gf. Johann von Werdenberg übergab ihnen heute beiliegendes kgl. Schreiben1 und wies darauf hin, daß der Kg. ein entsprechendes Begehren auch an andere am Rhein gesessenen Kff. und Ff. gerichtet habe und dies auch bewilligt worden sei. Da dies den Kg. selbst betrifft, halten sie es mit Hinblick auf die laufenden Verhandlungen für ratsam, ihm wie die anderen Ff. zu willfahren. Sie haben Werdenberg geantwortet, daß sie das Schriftstück dem Kf. zusenden würden und dieser das kgl. Anliegen sicherlich nicht zurückweisen werde. Sie machten aber zugleich darauf aufmerksam, daß wiederholt Leute solche Urkunden vorgelegt hätten, ohne daß ein Nutzen für den Kg., sondern nur ein Schaden für den Kf. damit verbunden gewesen wäre. Sie hofften nicht, daß der Kg. dem Kf. zusätzlich zu seinen drückenden Schulden weitere Belastungen aufbürden wolle.

Werdenberg sagte zu, dies so an den Kg. zu bringen; was er zweifellos auch tun wird. Empfehlen, dem Wunsch des Kg. zu willfahren und ihnen die Zollfreibriefe mit der nächsten Post zu schicken. Sie werden diese aber erst aushändigen, wenn klargestellt ist, daß es sich wirklich um Frachten des Kg. und seiner Tochter [Ehgin. Margarethe] handelt. Er, Kf. Philipp, könnte den Briefen zwar einen Passus über einen entsprechenden Eid der Schiffsleute inserieren, doch erachten sie es für besser, darauf zu verzichten.

[Konstanz], 11. Juli 1507 (suntags vor Margrethe); präs. Heidelberg, 16. Juli (sexta post Margarete).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 254–254’ (Or. m. 2. Ss.).

Nr. 576 Nachschriften zu einem Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[PS] Übersenden ein Schreiben Pfgf. Friedrichs1, worin dieser bittet, ihm für die Taxationsverhandlungen auf dem bevorstehenden Augsburger Tag Hieronymus Friesbach (Fryspach) zur Verfügung zu stellen. Da Pfgf. Friedrich ihrer Meinung nach auf zu wenige rechtsgelehrte Räte zurückgreifen kann, empfehlen sie, seiner Bitte nachzukommen.

[PPS] Ihre frühere Bitte um Geld wurde ignoriert. Sie schulden ihrer Wirtin in Konstanz bis zu diesem Zeitpunkt 38 fl. Bitten erneut, ihnen Geld zu schicken, sie selbst können nichts mehr aufbringen. Die vor kurzem aufgenommenen 40 fl. sind aufgebraucht.

Sie haben ihm wegen der schweren Erkrankung des Bf. von Bamberg geschrieben und auch ein diesbezügliches Schreiben des Bf. selbst übersandt.2 Sie wissen nicht, ob er darauf geantwortet hat; falls nicht, bitten sie, dies nachzuholen.

Lassen es bei ihrem Bedenken hinsichtlich Kf. Friedrichs von Sachsen.3 

[PPPS] [Verhandlungen mit Melchior von Hohenlandenberg über dessen Abrechnung seiner Ausgaben bei dem vergeblichen Versuch, für Kf. Philipp eidgenössische Söldner anzuwerben.].

[Konstanz], s.d., jedoch wohl 11. Juli 1507; präs. Heidelberg, 16. Juli (sexta post Margarete).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 172, 173, 174–174’ (Or.).

Nr. 577 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Negative Wendung der Verhandlungen mit Kg. Maximilian und Württemberg; [2.] Verhandlungen über die Aufteilung des niederbayerischen Erbes; [3.] Scheitern der Ausgleichsverhandlungen mit Württemberg; [4.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg und die gegen Kf. Philipp und seine Anhänger verhängte Acht; Interzession der Reichsstände zugunsten Kf. Philipps; [5.] Verhandlungen über die gegen Kf. Philipp und seine Anhänger verhängte Acht; Abreise Hg. Albrechts von Bayern, bevorstehende Abreise Hg. Georgs von Sachsen; [6.] Bitte um Zehrungsgeld; [7.] bevorstehende Abreise Ebf. Jakobs von Mainz und Bf. Lorenz’ von Würzburg vom RT; [8.] Empfehlung zur Bestellung eines Prokurators am kgl. Hof.

[Konstanz], 19. Juli 1507 (montags in großer yle umb 12 urn nach Alexii) ; präs. Heidelberg, 23. Juli (fritag nach Marie Magdalene).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 175–178 (Or. Hd. Venningen), 181, 182, 183 (Postskripte von anderer Hd.).

[1.] Verweisen auf ihren letzten durch den Boten Ungerer überbrachten Bericht über die Verhandlungen in den Angelegenheiten Pfgf. Friedrichs sowie seinen, Kf. Philipps, mit dem röm. Kg., Württemberg, Nürnberg und anderen [Nr. 574, Pkt. 1f.]. Darin haben sie sich teilweise sehr zuversichtlich geäußert. Doch ist die Lage nun völlig verändert, und es steht zu befürchten, daß ihre Anstrengungen vergeblich waren. Wo wir auch euern ftl. Gn. dasselb, und waß ungeschickts, selczams und wilds, auch obetuerlichs uns syt unßerm bemelten nechsten scriben unter augen geschlagen und fürgehalten ist, nach der lenge, und wie es an im selber ergangen, erzelen solten, daß dan in X oder XII bogen bletter nit wole bescheen mocht und die zijt nit geben noch erlyden wil. Euer ftl. Gn. wurden sich deß on zwijfel hoch verwondern, und daß die firmament und sternen in irem weßen blieben, nit zur erden sich naigten. 

[2.] Dem Kg. mißfielen die in der Angelegenheit Pfgf. Friedrichs vorgenommen Änderungen1, und er rechtfertigte sich, daß sie ohne sein Wissen geschehen seien und im unterscriben verwendt sij worden, daß sie der nottel glichlutende were; und nachmalß in bijsin etlicher Ff. gutlich deßhalben zwischen den taylen gehandelt, aber als die nit folgen wolt, uber und wider der Ff. rat, auch (unßers bedunkens) alle recht und billicheyt gesagt, sin Mt. habs der sachen zugutem geton und demnach declarirt, daß die enderung bliben und in laut irer gehandelt werden solt, daß sie auch als röm. Kg. und obersten gerhaben zu tun gut macht gehapt.

[3.] Und daß in der einen. In der andern sachen, nemlich Wirtenberg betreffend: Die person ist in irer unterreden und handelung als von ir selbs furgefarn und die dinge so wyt geubt und gebracht, daß sie sich etlicher mittel horen laßen, derhalben wir genzlich gemeynt, die sach solt sich zu vertrag oder onzwyfelich zu einem tag fur unßern gn. H. von Wirzpurg gezogen haben. Aber iczt in drijen tagen und eben balde nach euer ftl. Gn. antwort [Nr. 572, Pkt. 1], die noch bij uns und nyemantz entdeckt, stumpflich alles und mit ernst gewendt worden. Der wirtenbergisch canzler [Gregor Lamparter] sich auch so ungeschickt uf ein abent horen laßen, daß viel maynten, wole gedrunken hett, aber den morgen, wie die nacht gefolgt, bij andern zu erkennen geben, es solt alles, waß gehandelt, nichts und die furschlege ab sin; man wol gern, wo es euer Gn. begern würde, frund und guter nachpar sin, aber, wie bij der lantschaft beschlossen2, euer ftl. Gn. nit eyn heller widergeben. Künden nit anderst merken, dan daß Hg. Albrecht, Hessen und Nurnberg oder vlicht auch yemantz anders ir list gebrucht und die dinge gewendt haben, zudem daß Judas Scarioth, hoc est der [Anton] Detzel, mit sinem butel auch groblich unterlaufen sin mag, daß ein teil mer wan der Costenzer trang mag zu irer ungeschicklicheyt bewegt haben. Ist deßhalber die handlung und hoffnung bij unßerm gn. H. von Wirzpurg und oftgedachter person erlegen und iczt hie ganz abe, mocht irgen der tage ein wider uf die ban kommen. Darumb sol sich euer ftl. Gn. deß gar nit entseczen auß viel ursachen, zu lang weren, zu beschriben, aber, wilß Got, in unßer ankunft wole mogen vernommen werden.

[4.] Ungeachtet aller früheren Zusagen bei den Verhandlungen mit dem Kg. eröffnete der kgl. Kanzler [Serntein] schließlich dem Bf. von Würzburg, daß der Kg. es bei den 50 000 fl. bleiben lassen werde3, und teilte diesem vertraulich mit, daß er als Unterhändler befugt sein solle, auch noch etwas dorin zu taydingen. Diesen Abschied wollten sie als den bisherigen Verhandlungen und ihren Weisungen ungemäß nicht annehmen, jedoch in weitere Vermittlungsverhandlungen einwilligen. Vielleicht hätte man sich hinsichtlich der Höhe der Zahlung einigen können, wenn die Absolution von der Acht erreicht worden wäre. Doch auch in diesem Punkt äußerte der Kg., wie sie berichteten4, zuletzt Bedenken. Der Kanzler ließ durchblicken, daß der Kg. eine weitere Fürbitte der Kff. und Ff. akzeptieren werde und bezüglich der Absolution dann um so mehr zu Entgegenkommen veranlaßt sei. Auch etliche wohlmeinende Persönlichkeiten rieten zu diesem Schritt. Sie unternahmen allerdings zuerst nichts, da das damit verbundene Eingeständnis der ergangenen Acht ihm, Kf. Philipp, zum Nachteil, den Kriegsfürsten mit ihren Verbündeten und Parteigängern dagegen zum Vorteil gereicht hätte. Um den Kg. jedoch nicht zu verärgern, baten sie auf den Rat Kf. Friedrichs von Sachsen, des Bf. von Würzburg, des Administrators von Freising, Pfgf. Friedrichs und anderer die Kff. und Ff., den Kg. noch einmal um Aufhebung seiner Ungnade gegen Kf. Philipp zu ersuchen. Dies haben die Kff. und Ff. auch getan, doch unmittelbar darauf sprachen sich Württemberg, Hessen und Nürnberg dagegen aus und erinnerten den Kg. an seine Verschreibungen. Gleichwohl antwortete der Kg., es bestehe keine Ungnade gegen Kf. Philipp; er wünsche als Ehg. von Österreich gern einen Ausgleich mit Kurpfalz und stehe deshalb in täglichen Verhandlungen mit den kurpfälzischen Gesandten. Doch könne er als Kg. nicht die den Kriegsfürsten und ihren Verbündeten und Anhängern ausgestellten Verschreibungen mißachten. Er wolle aber mit diesen darüber verhandeln.

[5.] Angeblich haben Württemberg und Hessen dem Kg. Verhandlungen bewilligt. Da die Räte allerdings ohnehin keine Vollmacht zu Verhandlungen über die Absolution haben, werden sie beide sich auch in nichts einlassen, es sei denn, es wird ein akzeptabler Vorschlag auf Hintersichbringen gemacht. Wenn sie jedoch jegliche Verhandlungen mit den Kriegsfürsten abschlagen, würde dies den Kg. verärgern und diese Ff. nur noch enger verbinden. Jeder wäre gern aus der Sache heraus; vielleicht sehen die Kriegsfürsten eine günstige Gelegenheit, um die Sache in ihrem Sinne zum Abschluß zu bringen. Den Kg. befinden sie indessen nicht abgeneigt, insofern eine Einigung unter Berücksichtigung seiner Interessen zustandekommt. Haben wir für und wollen ferner handeln, uns auch die absolucion, ob sie glich auß angeregter ursachen nit folgen sol, kondt oder mocht, nit irren noch hindern laßen (wo wir sonst einer redlichen summen eins werden) und ein gn. Kg. euern ftl. Gn. erlangen wurden und mogen, als auch unßer gn. Hh. Wirzpurg, Frysingen und Hg. Friderich, auch die irn sampt uns maynen, in gefallen laßen und geraten haben. Dwil die acht angestelt worden, euer ftl. Gn. in kfl. stand und weßen blieben und zu Coln geseßen5, auch derselbigen euern ftl. Gn. von allen Ff. ir titel geben und noch wirdet, zu dem, daß sie iczt hie als ein Kf. deß Hl. Röm. Richs angeschlagen sin6, es solt euern ftl. Gn. und besunderlich irn nachkommen nit soviel an derselbigen absolucion gelegen sin noch werden, wie wir es danyeden gstalt aller sachen, und wie es derzyt stunde, by euern ftl. Gn. haben helfen bewegen und ratschlagen, besunderlich auch dwil wir vermerkt, daß euern ftl. Gn. nit auß ungnaden nit geschrieben noch der titel geben wirdet, sonder allain darumb, daß, sobalde solichs beschee, daß sin Mt. euern ftl. Gn. schriebe, grüßten oder wirdigten, daß euer ftl. Gn. glich strags nach rechtlicher ordenung der acht erledigt, ganz abe und die absolucion stilswiglich eingefiert were, wie dan hievor durch uns und ander in rats wyße auch ermessen und bedacht worden. Ihres Erachtens ist es deshalb wichtiger, sich vertraglich zu einigen und wieder einen gnädigen Kg. zu haben, als von der Acht gelöst zu werden. Da sie diesbezüglich jedoch anders instruiert sind, wollen sie sich für sechs bis sieben Tage in keine verbindlichen Verhandlungen einlassen, um ihm Zeit für neue Anweisungen zu geben. Bitten nachdrücklich um diese Weisungen, da ihre bisherigen Befehle anders lauten und der allgemeine Aufbruch bevorsteht. Hg. Albrecht [von Bayern] ist bereits am Morgen abgereist, Hg. Georg von Sachsen wird ihm noch heute nachfolgen. Sie selbst hätten schon gestern ihren Abschied genommen, wenn sie nicht aufgehalten worden wären. Kurmainz und Würzburg bereiten ebenfalls ihre Abreise vor. Die übrigen Stände werden dann auch nicht mehr lange hierbleiben.

[6.] [PS] Bitten um Anweisung von 70 oder 80 fl. Zehrungsgeld, sonst können sie sich nicht aus der Herberge lösen. Sie konnten auf seine letzte Weisung nicht antworten, werden dies aber mit der nächsten Post nachholen.

[7.] Der Bf. von Würzburg und der Ebf. von Mainz werden spätestens in drei Tagen abreisen und rheinabwärts fahren. Sie haben den Bf. gebeten, ihn, Kf. Philipp, zu besuchen. Der Bf. hat sich nicht sehr gesträubt. Sie sind deshalb der Meinung, daß er kommt, wenn er nach seiner Ankunft in Selz oder Speyer durch ein kfl. Schreiben oder einen Gesandten eingeladen wird. Dies wäre zu seinem, Kf. Philipps, Nutzen. Er kann über alle Verhandlungen detaillierten Bericht erhalten und sich dazu vom Bf. beraten lassen. Da Würzburg mit Mainz reist, wäre zu überlegen, ob er auch den Ebf. einladen soll, um sich von ihm über die Geschehnisse [auf dem RT] informieren zu lassen. Der Ebf. wird dies wohl nicht abschlagen.

[8.] Empfehlen aus jetzt nicht darzulegenden Gründen, für ein bis zwei Jahre einen Prokurator am kgl. Hof zu bestellen. Bitten um diesbezügliche Weisung.

Nr. 578 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad

[1.] Er hat ihrem am Vorabend [23.7.] eingegangenen Bericht [Nr. 577] entnommen, daß seine Angelegenheiten eine ungünstige Wendung genommen und sich insbesondere die Verhandlungen mit Württemberg zerschlagen haben. Dies wird sich hoffentlich dereinst wieder zum Besseren wenden. Er will zu keiner Feindschaft Anlaß geben, im Moment sollen sie die Sache auf sich beruhen lassen.1 

[2.] Daß die Verhandlungen mit dem Kg. nicht das gewünschte Ergebnis zeitigten und einige Ff. sowie Anton Tetzel (Judas Schariotis) mit seinem Geld gegen die Fürbitte der Kff. und Ff. agitierten, um die Absolution von der Acht zu hintertreiben, überrascht ihn nicht. Wollte Gott, seine Widersacher hätten ihm sonst keinen Schaden zugefügt. Er gesteht nach wie vor nicht zu, daß er rechtmäßig geächtet war oder ist. Er wurde nie vorgeladen, seines Wissens ging auch kein Urteil gegen ihn aus. Er wünschte, er könnte dies vor einem unparteiischen Richter vertreten. Seine Hoffnung war, das ihm zugefügte Unrecht durch sie beide darlegen zu können. Er ist auch nicht als Parteigänger im Bayerischen Krieg der Acht verfallen. Der Grund für den Krieg wurde dem Kg. zur Entscheidung anheimgestellt, der einen RT nach Köln anberaumte und dort einen Spruch fällte, worin der Krieg, auch Fehde, Acht und alle gegenseitigen Ansprüche für aufgehoben erklärt wurden.2 Die Acht wäre jetzt in jedem Fall ohne Wirkung. Überdies ließ der Kg. es zu, daß er in seinem kfl. Habit neben ihm saß und als Kf. den [Kölner] Reichsabschied mitbesiegelte.3 Aufgrunddessen ist die Absolution als stillschweigend erfolgt und somit die Acht als erloschen anzusehen. Falls er wieder einen gnädigen Kg. haben kann, ist er bereit, mit ihm als Ehg. von Österreich einen Vertrag über 50 000 fl., oder gegebenenfalls mehr, zu schließen. Doch wird er seinen Verzicht erst dann erklären und die Urkunden aushändigen, wenn die Zahlung der Summe garantiert ist. Sie sollen in diesem Sinne auf einen baldigen Vertragsabschluß hinarbeiten. Es bedarf keiner förmlichen Absolution, doch sollen dem Vertrag folgende Worte inseriert werden: Wir setzen auch Pfgf. Philipsen, Kf., sampt seinen undertanen, dienern und verwanten und anhenger wider in ir vorgehepte titel, wird und alle gerechtigkeit, die sie gehept haben und gehapt haben mochten, wo der beyerisch krieg nie entstanden, gar noch ganz nicht ußgescheiden. Dies kann ein gnädiger Kg. für ihn tun, und es könnte ohne großes Aufsehen in der kgl. Kanzlei erledigt werden.

[3.] [PS] Ihrem Vorschlag, einen ständigen Prokurator am kgl. Hof zu bestellen, stimmt er zu. Da er keine geeignete vertrauenswürdige Person kennt, bittet er um diesbezügliche Vorschläge. Sie sollen mit den in Frage kommenden Räten über deren Vorstellungen wegen eines jährlichen Dienstgelds sprechen.

[4.] Auf ihre Anregung wegen der rheinabwärts reisenden Ff. [Ebf. von Mainz und Bf. von Würzburg] hin hat er entsprechende Vorkehrungen veranlaßt. Falls sich die beiden Ff. noch in Konstanz aufhalten, sollen sie sie nach Heidelberg einladen.

Heidelberg, 24. Juli 1507 (St. Jacobs abent des hl. zwolfboten).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 185–186’ (vermutlich Or.).

Nr. 579 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Johann Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

[1.] Einladung an Ebf. Jakob von Mainz und Bf. Lorenz von Würzburg nach Heidelberg; [2.] Scheitern der Ausgleichsverhandlungen mit Württemberg; [3.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg; [4.] Forderung Kg. Maximilians nach Bestätigung der Kff. über die Zugehörigkeit der Landvogtei Hagenau zum Haus Österreich; [5.] Bestätigung der Kff. über die Verpfändung der Landvogtei Ortenau an Gf. Wolfgang von Fürstenberg; [6.] Ernennung Kf. Friedrichs von Sachsen zum Reichsstatthalter; [7.] Angelegenheit zwischen Kf. Philipp und Gf. Haug von Montfort.

[Konstanz], 28. Juli 1507 (mittwochs nach Jacobi apostoli); präs. [Heidelberg], 31. Juli (sambstags nach Jacobi).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 181–183’ (Or. Hd. Venningen m. 2 Ss., Postverm.: Zu sin Gn. selbs handen.).

[1.] Nehmen Bezug auf ihre Empfehlung [vom 19.7.; Nr. 577, Pkt. 7], Ebf. Jakob von Mainz und Bf. Lorenz von Würzburg nach Heidelberg einzuladen. Der Aufbruch der beiden Ff. hat sich wegen des röm. Kg. verzögert. Dennoch waren sie zwei Stunden vor Eingang der kfl. Weisung [vom 24.7.; Nr. 578, Pkt. 4] zur Einladung an die beiden Ff. bereits abgereist. Sie beide hatten indessen schon zuvor in ihrem eigenen Namen erklärt, daß es ihm eine Freude wäre, sie zu sehen. Die beiden Ff. verwiesen zwar jeweils auf dringende Geschäfte, deuteten aber ihr Einverständnis zu einer Einladung an, wenn sie nicht länger als einen Tag aufgehalten würden. Sie empfehlen noch einmal nachdrücklich, Mainz und Würzburg zu sich nach Heidelberg zu bitten, sie aber – auch aus Gründen der Kostenersparnis – nicht länger als einen Tag aufzuhalten. So werden euer ftl. Gn. an zwyfel mirabundria mundi, mancherly und selczams und wole wunderbarlichs, ainßtails daß uns, wie in unßern vorgeenden schriften vermerkt, unverborgen, aber darneben viel in irer ydes Gnn. herzen noch beschlossen sin mag, euern ftl. Gn. deß wyssenz zu haben zum nucz und gutem, auch vielerlay anrichtung dienend, vernemen und vlicht daßghen, so sie sonst keinem lebenden menschen noch rat, wer der, ob er glich St. Peter (qui prosequitur Cristo) were, eroffenen wurden. Anders als geplant sind die beiden Ff. gestern [27.7.] um 10 Uhr zu Pferde auf dem Landweg abgereist. Es ist nicht sicher, ob sie später auf dem Wasserweg weiterreisen wollen. Der Überbringer dieses Schreibens, Hans Zeh, hat den Auftrag, dies zu erkunden. Nach ihren Informationen werden die beiden Ff. zuerst nach Landenberg ziehen, um dort zu übernachten. Beide Ff., vor allem aber der Bf. von Würzburg, haben sich hier [in Konstanz] in den kurpfälzischen Angelegenheiten so freundlich und rührig erzeigt, daß sie sie nicht genug loben können. Sein persönlicher Dank könnte die Freundschaft noch vergrößern und die beiden Ff. noch bereitwilliger machen.

[2.] Verweisen auf ihren letzten Bericht bezüglich Württembergs [Nr. 577, Pkt. 3]. Sie haben sein Angebot in der Hoffnung auf eine spätere günstigere Gelegenheit nicht in vollem Umfang eröffnet. Sie wurden davor auch gewarnt. Sie haben zu verstehen gegeben, daß er an einem Ausgleich interessiert sei, aber die besten Besitzungen wegzugeben und dafür wenig zurückzubekommen, sei ihm auch nicht tunlich. Warnen ihn davor, sich in Verhandlungen einzulassen, bevor sie ihm nicht mündlich über Vorgänge berichtet haben, die sie nicht schriftlich mitteilen können. Wan, gnst. F. und H., damit wir euern ftl. Gn. nichts bergen, so ist der handel, Wirtenberg betreffend, schon etlichermaß (wie ser es gebliczt und getonnert) iczt wider gezettelt und zur ban gericht. Und haben war wißen, daß sie gern vertragen, allain daß sie fast angefochten und es zu irem forteil lieber tun wollen.

[3.] Sie verhandeln weiterhin mit dem Kg. und hoffen, nach der Abreise der RT-Teilnehmer Bescheid zu erhalten; falls nicht, werden sie weiterhin darum anhalten, solange der Kg. noch in Konstanz weilt. Falls dies nicht gelingt und der Kg. vorher abreist, was innerhalb der nächsten sechs Tage erwartet wird, so werden sie nach Hause reiten und ihm nicht weiter folgen. Dies hat auch der Bf. von Würzburg empfohlen. Keinen verbindlichen Bescheid erhalten zu haben, wäre zumindest weniger schädlich, als solten wir irgen mit worten ein ungereumten [Abschied] – als etlichen andern, die sichs nit versehen, bescheen – entpfahen; besonderlich so wir horen, daß die kgl. Mt. iczt nyemantz kein gut wort gebe.

[4.] [PS] Jesus, Maria, Anna, Iohannes. Auch, gnst. F. und H., so hat die röm. kgl. Mt. am leczten abscheyden der Ff. bestetung uber die lantvogtij Hagnawe bij dem huß Osterich zu pliben begert, aber ir Mt. von den Kff. abgeschlagen worden.

[5.] Derglich dan kurz darvor Gf. Wolf von Furstenberg auch getan und abermalß der ubergabe Ortenburgs bestetung gebeten, dieselb auch biß in XXIIIIM fl., doch mit angehengten worten und clauseln zu sinen rechten etc., erlangt [Nr. 430].

[6.] So ist Hg. Friderich von Sachßen in abweßen kgl. Mt. zu einem vicarien im Hl. Röm. Rich verordent, daß Hg. Albrechten von Bayern, deß Gn. sin in hoffnung gestanden, zorn tut und sin großen verdruß entpfangen. Versten, eß sij nit zu abbruch euer ftl. Gn. gerechtickeyt, sonder gestalt aller sachen bescheen. Euer ftl. Gn. nemen sich deß wissentz zu haben nit an. aWan es, als zu besorgen, ob man glich fuerschießen und mit dem kopf durch die want wolt, nit zu endern, auch nichts offentlichs darwider zu handeln sy, dan mit gutickeyt dahin zu furen, daß brieflich urkund, dz es euern ftl. Gn. nit schaden solt, herußbracht werden, deß wir treuen vlyß haben wollen.

[7.] Die Antwort Gf. Haugs von Montfort auf sein Schreiben und ihren mündlichen Vortrag übersenden sie beiliegend.1  

Anmerkungen

1
 Gemeint ist Balthasar von Seckendorff, kurpfälzischer Landrichter zu Auerbach (Rechter, Seckendorff II, S. 53–56; Ders., Klientel, S. 213, Nr. 193).
2
 Wispeck hatte Pfgf. Friedrich mit Schreiben vom 21.4. empfohlen, unverzüglich in Verhandlungen mit Kg. Maximilian einzutreten, dank dessen Förderung Pfgf. Johann bereits die Koadjutorie erhalten hatte. Der Kg. sollte zum einen das Domkapitel mit Nachdruck ermahnen, nichts zu unternehmen, was eine Bestätigung der Koadjutorie gefährden könnte, zum anderen Ulrich und Jakob Fugger auffordern, die Verhandlungen in Rom rasch voranzutreiben, und sich schließlich schriftlich bei Papst Julius für Pfgf. Johann einsetzen. Als möglichen Gegenspieler machte Wispeck den Regensburger Domdekan und Kanzler Hg. Albrechts [Dr. Johann Neuhauser] aus (Or. Neuburg, mitwochen nach sonntag misericordia Domini; HStA München, Fürstensachen 972, fol. 14–15’). Am 5.5. antwortete Kf. Philipp auf einen Bericht seines Sohnes Friedrich über Verhandlungen mit Kg. Maximilian wegen Pfgf. Johanns und informierte ihn über seine Unterredung mit den Gesandten des Domkapitels [Nr. 63, Anm. 1]. Er wies ihn an, gemeinsam mit Bf. Lorenz von Würzburg und den kurpfälzischen RT-Gesandten den Kg. und andere um Unterstützung beim Papst zu bitten (Or. Heidelberg, mittwoch nach cantate; ebd., fol. 17, 16’). Friedrich war erfolgreich. Pfgf. Johann bestätigte am 16.5. gegenüber Wispeck den Empfang eines kgl. Interzessionsschreibens an das Regensburger Domkapitel, konstatierte aber auch Abweichungen zwischen dessen Inhalt und dem Vorgehen seines Vaters. Er zeigte sich überzeugt, daß die inzwischen nach Rom abgeordneten Gesandten bei der Bestätigung der Koadjutorie erfolgreich sein würden, machte aber auch darauf aufmerksam, daß das Kapitel aufgrund des Berichts der aus Heidelberg zurückgekehrten Gesandten der Auffassung sei, daß Kf. Philipp gegen die Wahl eines neuen Bf. nichts einwenden könne, falls die Bestätigung bis zum Wahltermin nicht erlangt sei. Aber wes uns die kgl. Mt. bey unserm hl. vater, dem babst, uf furgenomene handlung mit furdernus erspriessen mocht, das haben wir hiebey unserm brueder Hg. Friderichen entdecken und schreiben lassen, solhes bey kgl. Mt. zu handlen und zu erlangen (Or. m. S. Regensburg, sonntag exaudi; ebd., fol. 3, 2). Ulrich Fugger teilte Kf. Philipp am 16.5. mit, daß sein Bevollmächtigter in Rom hoffe, die Koadjutorie und alle Pfründen Pfgf. Johanns für 5000–5500 fl. zu erlangen, sich aber um eine weitere Kostensenkung bemühe. Für die Verhandlungen würden außerdem Angaben über das Jahreseinkommen des Stifts Klingenmünster benötigt (Kop. Augsburg, sontag exaudi; ebd., fol. 4–4’). Kf. Philipp ermahnte Fugger am 22.5., seine Leute in Rom zu intensiven Bemühungen insbesondere auch hinsichtlich der Senkung der Forderungen der Kurie zu veranlassen, sagte aber zugleich die Bezahlung des geforderten Preises zu (Kop. Heidelberg, hl. pfingstabent; ebd., fol. 6). Am gleichen Tag informierte er Wispeck über das Schreiben an Ulrich Fugger und seine Weisung an die RT-Gesandten, sich beim Kg. und den versammelten Reichsständen um weitere Unterstützung beim Papst und beim Kardinalskolleg zu bemühen (Or. Heidelberg, sambstag nach exaudi; ebd., fol. 5–5’).
3
 Liegt nicht vor.
4
 = Markus Fugger (Schulte, Fugger, S. 28 Anm. 2).
5
 Kerling, ehemaliger kurpfälzischer Richter in Velden, schilderte in einer vermutlich Anfang Mai Kg. Maximilian übergebenen Supplikation seinen Fall (Verweigerung der Herausgabe von während des Landshuter Erbfolgekrieges bei Ludwig von Eyb deponierten Wertsachen und Bargeld im Wert von 500 fl., widerrechtliche Enteignung seiner Mühle zu Engelthal durch Balthasar von Seckendorff, Fehdeabsage Kerlings an Eyb und Seckendorff nach forgesetzter Rechtsverweigerung, Achterklärung Kg. Maximilians gegen Kerling aufgrund von Angaben Kf. Philipps von der Pfalz) und bat um Absolution von der Acht oder wenigstens um deren Aussetzung für ein Jahr sowie um Bewilligung einer auf den Abt von St. Egidien/Nürnberg und Balthasar Wolf von Wolfsthal lautenden Schiedskommission (Konz., s.d.;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 84, Nr. 7, unfol.; Chroniken der deutschen Städte XI, S. 703; Reicke/Reimann, Briefwechsel I, S. 407). Laut einem Schreiben Kerlings an Sixtus Ölhafen setzte der Kg. daraufhin einen Gerichtstag auf den 24.6. (St. Johannis baptiste) an und gewährte bis dahin den Aufschub der Acht (Kop., mentag nach trinitatis [31.5.]1507; ebd., unfol.). In einer zweiten Supplikation bat Kerling den Kg. unter Hinweis auf einen von Abt Friedrich von Michelfeld anberaumten Schiedstag um Verschiebung des Gerichtstages und weitere Suspension der Acht (Kop., s.d., jedoch 1.6.1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 84, Nr. 7, unfol.). Ölhafen berichtete am 10.6. an Jakob Hofmann, den Schwager Kerlings, daß er die Supplikation erhalten und in der Sache verhandelt habe; das Ergebnis werde sein Bruder Leonhard Ölhafen mitteilen (Kop., s.d.; ebd., unfol.). Anscheinend hatte Kg. Maximilian dem Anliegen Kerlings willfahren. Im Entscheid Abt Friedrichs wurde noch einmal auf die Suspension der Acht durch den Kg. hingewiesen. Demnach sollte Kf. Philipp die Schadenersatzforderung Kerlings erfüllen. Alle sonstigen gegenseitigen Ansprüche wurden aufgehoben. Der Kf. sollte auf die Geltendmachung des Achturteils gegen Kerling und seine Helfer verzichten (Kop., s.d.; ebd., unfol.).
6
 Vgl. den Bericht Georg Eisenreichs vom 17.5.1507 [Nr. 591, Pkt. 4].
1
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
2
 Gemeint sind die Verschreibungen Kg. Maximilians gegenüber den exekutierenden Ständen im Landshuter Erbfolgekrieg [Nachweise s. Nrr. 59, Anm. 1; 275, Anm. 1].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
1
 Zu den Verhandlungsgegenständen s. Nr. 615 [Pkt. 5]. Vgl. im übrigen die auf dem Bundestag am 23.4. übergebene Beschwerdeschrift der kurpfälzischen Anwälte (Kop., freitag nach dem sonntag misericordia Domini;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 84, Nr. 9, fol. 37–55’) und die Erwiderung des Nürnberger Vertreters Willibald Pirckheimer vom 24.4. (Kop., sambstags nach misericordia Domini; ebd., fol. 56–68).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Am Textende folgen vier Notavermerke: Ausfertigung eines Kredenzbriefs für Landschad und Venningen an den Bf. von Bamberg; Anfertigung einer Abschrift von der Korrespondenz bezüglich Kerlings; Weisung an den Viztum [Ludwig von Eyb] zur Berichterstattung über die Verhandlungen bezüglich Kerlings; Beilage zum Schreiben an die Gesandten, [Konrad] Hablützel um Geduld wegen des Dienstgelds zu bitten.
1
 Gemeint sind die im Frühjahr 1504 ausgestellten Achtexekutionsmandate gegen Pfgf. Ruprecht und seine Anhänger sowie die Verschreibungen Kg. Maximilians über die im Vollzug der Exekution gemachten Eroberungen. Vgl. Heil, RTA-MR VIII, S. 542 Anm. 4, 792 Anm. 6, S. 1015 Anm. 6.
2
 Liegt nicht vor.
3
 Am Textende folgen zwei Notavermerke: Ausfertigung eines Kredenzbriefs an die in Konstanz versammelten Kff. und Bff.; Ausfertigung eines Kredenzbriefs an die kfl. und ftl. RT-Gesandten.
1
 Am Morgen des 17.5. beschied der kgl. Kanzler Serntein die pfälzischen Gesandten, sie sollten mit ihrem Anliegen Geduld haben, biß der Aydgenoßen [handlung], so durch die röm. kgl. Mt. angefangen, ir ende erraiche (Venningen/Landschad an Kf. Philipp von der Pfalz, Or. [Konstanz], montags nach exaudi; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 137).
2
 Schwäbischer Bundesabschied vom 18.4.1507 [Nr. 81].
3
 Liegt nicht vor.
4
 Kf. Philipp erachtete in seinem Antwortschreiben die Entsendung weiterer Räte zu den Vermittlungsverhandlungen zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich für unnötig. Statt dessen kam er der Bitte Pfgf. Friedrichs nach, ihm Venningen zur Verfügung zu stellen. Notfalls sollte auch Landschad aushelfen. Wegen der Pfründe des Administrators von Freising kündigte er Beratungen mit Johann Geyer (Dechant zu Mosbach) an. Das – nicht vorliegende – Schreiben an Bf. Lorenz von Würzburg legte er der Weisung an seine Gesandten bei (Or. Heidelberg, hl. pfingstag [23.5.]1507; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 138–138’).
1
 Schreibfehler, richtig: sollten.
1
 Bf. Georg informierte Statthalter und Räte in Bamberg über das Gespräch mit Venningen und Landschad. Demnach hatten die Kurpfälzer Gesandten beteuert, daß es nicht dem Willen Kf. Philipps entspreche und er auch keine Kenntnis davon habe, daß Feinde des Hochstifts in seinem Territorium geduldet und unterstützt würden. Der Kf. bitte um genauere Informationen, um gegen die Friedbrecher vorgehen zu können. Der Bf. hatte daraufhin auf den Fall Kunz Arnold, die von Auerbach ausgehenden Übergriffe und auf die Taten des wirdigen reuterßvater – Heimhofer wisse, wer damit gemeint sei – hingewiesen und gebeten, dies abzustellen. Der Bf. befahl, Kf. Philipp ggf. weitere Vorkommnisse zu melden (Postskript zu einem nicht vorliegenden Schreiben, s.d., jedoch wohl Konstanz, 21.5.1507; StA Bamberg, B 23, Nr. 77I, unfol.).
2
 Vgl. Nr. 526, Anm. 2.
3
 Liegen nicht vor. Kaspar von Gumppenberg berichtete am 11.6. über die Verlesung des kgl. Fürschreibens für Pfgf. Johann im Domkapitel. Der Kg. habe darin geltend gemacht, daß das Kapitel auf sein früheres Fürschreiben hin (Kg. Maximilian an Dompropst, Dechant und Kapitel zu Regensburg, Kop., s.d., jedoch Graz, 6.10.1506; HStA München, Fürstensachen 972, fol. 11’) die Ernennung Pfgf. Johanns zum Koadjutor bewilligt habe. Zwar habe man zu Lebzeiten Bf. Ruprechts die päpstliche Konfirmation dafür nicht erlangen können, doch stehe man durch kgl. Fürschreiben und die kgl. Prokuratoren in Rom in Verhandlungen darüber und sei hinsichtlich eines baldigen Erfolgs zuversichtlich. Er habe erfahren, daß das Kapitel für den 12.6. die Bischofswahl anberaumt habe, wenn die Konfirmation nicht bis dahin vorliege. Er ersuche das Kapitel nachdrücklich, entweder die Wahl zu verschieben oder Pfgf. Johann als Administrator zu postulieren. Das Kapitel beschloß daraufhin, den Wahltermin um drei Monate zu verschieben und den Kg. darüber durch eine Gesandtschaft zu informieren. Eine Wahl oder Postulation Pfgf. Johanns wurde weiterhin ausgeschlossen (Kaspar von Gumppenberg an Georg von Wispeck, Or. Regensburg, freitag nach dem achtend unsers Herrn fronleichnamstag; ebd., fol. 18–19’). Am 24.6. mußte Kf. Philipp seinen beiden Gesandten in Regensburg, Dr. Johannes Wacker und Michael Haberkorn, allerdings mitteilen, daß er ihm in Aussicht gestellte 40 000 fl. nicht erhalten habe und daß die Fugger ihm nichts leihen würden. Es sei deshalb nicht zu umgehen, die Verhandlungen in Rom um das Administratorenamt einzustellen und den Wahltermin abzuwarten. Die Adressaten sollten gemeinsam mit Wispeck die Regensburger Domherren bitten, Pfgf. Johann zu postulieren, und die Erstattung der Ausgaben für die päpstliche Konfirmation der Postulation zusagen (Kop. Heidelberg, Johannis baptiste tag; ebd., fol. 20–20’). Wispeck verhandelte gemeinsam mit Ludwig von Habsberg Mitte Juli in Regensburg über die Postulation Pfgf. Johanns und erklärte sich selbst zu einer Bürgschaft wegen der Kosten bereit (Antwortschreiben Pfgf. Friedrichs an Georg von Wispeck, Kop. Konstanz, montag nach Margarethe [19.7.]1507; HStA München, Fürstensachen 218/I, fol. 72–73, hier 72). Vgl. Theobald, Reformationsgeschichte I, S. 11f.; Hausberger, Geschichte I, S. 316. Kardinal Sigismondo Gonzaga berichtete am 3.11. aus Rom, daß sich Kg. Maximilian gegenüber dem Papst mehrfach und mit großem Nachdruck für Pfgf. Johann eingesetzt hatte. Auch die Gonzaga bemühten sich in Rom um den Regensburger Bischofsstuhl (S. Gonzaga an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or.; AS Mantua, E.XXV.3, busta 857, fol. 348, 349’).
4
 Liegt nicht vor.
5
 Laut dem am 10.9.1504 geschlossenen Waffenstillstandsvertrag zwischen Kg. Maximilian und Kf. Philipp von der Pfalz wurde Hohengeroldseck als Unterpfand an den Vermittler Mgf. Christoph von Baden übergeben (Heil, RTA-MR VIII/1, S. 338 Anm. 1).
1
 Die Schreiben liegen nicht vor. Gemeint sind wahrscheinlich Kardinalbf. Melchior von Brixen und Bf. Christoph von Laibach.
1
 Johann Geyer hielt die Resignation Pfgf. Philipps von seinen Domherrenpfründen in Würzburg und Augsburg zugunsten Pfgf. Wolfgangs [geb. 31.10.1494] nach Vollendung des 14. Lebensjahrs für problemlos. Bis dahin war seines Erachtens ein päpstlicher Dispens notwendig. Die päpstliche Bulle „de non conservando“ für den Administrator sollte außerdem auf eine Klausel hinsichtlich der Übertragung seiner Domherrenpfründen vor seiner Konsekration hin geprüft werden. Auch Geyer bewertete die Augsburger Domherrenpfründe mit Hinblick auf einen möglichen Tausch gegen eine Domherrenpfründe zu Bamberg als wertvoll und erachtete die Einschaltung Bf. Lorenz’ von Würzburg für ratsam. Die zwei Domherrenpfründen in Köln und Trier sollten an Pfgf. Heinrich übergehen; Pfgf. Philipp sollte Geyer und Johann Jochgrim (Kanoniker zu St. Wido/Speyer) und weitere geeignete Personen in Köln zu Prokuratoren ernennen. Seine Pfründe in Straßburg dagegen sollte Pfgf. Philipp vorläufig noch behalten (Kop., s.d.; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 148–148’).
1
 Am 25.7. erklärten die in Konstanz anwesenden Kff. von Mainz, Trier und Sachsen doch ihre Zustimmung zur Verpfändung [Nr. 430].
2
 Liegt nicht vor.
1
 Gemeint sind die Verschreibungen Kg. Maximilians gegenüber den exekutierenden Ständen im Landshuter Erbfolgekrieg [Nachweise s. Nrr. 59, Anm. 1; 275, Anm. 1].
1
 Bf. Georg von Bamberg hatte Vilseck 1505 von der Kurpfalz zurückgekauft. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, S. 1251 Anm. 3; Looshorn, Geschichte IV, S. 459f.; Kopf, Vogtei, S. 29–36.
1
 Es ging um die von Lgf. Wilhelm von Hessen angestrebte, von Kf. Philipp bis dahin blockierte Auslösung Darmstadts, das als Witwengut an Elisabeth (Tochter Kf. Philipps, Witwe Lgf. Wilhelms III. von Oberhessen und Gemahlin Mgf. Philipps von Baden) überschrieben worden war (Urkunde vom 28.8.1498; Demandt, Regesten II/2, Nr. 2556, S. 1016–1021). Vgl. Heil, RTA VIII/1, Nr. 401, hier S. 598f., Nr. 402, hier S. 602f.; Stauber, Herzog, S. 736; Rommel, Geschichte III, S. 147 mit Anm. 80 (Anmerkungsteil, S. 89–91).
1
 Gemeint ist wohl trotz des zeitlichen Abstands Nr. 568 [Pkt. 4].
2
 Liegt nicht vor.
a
–a und ... mussen] Einfügung am Rand.
1
 Laut Vertrag vom 26.4.1463 betrug die Auslösesumme für Marbach 30 000 fl.rh. (Schaab/Lenz, Urkunden, Nr. 127, S. 271–273; Fritz, Ulrich, S. 277f., 280).
2
 Vgl. die Supplikation Adelsheims an Kg. Maximilian vom 24.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 431, S. 651).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Gemeint ist der Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 771–779).
1
 Liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegen nicht vor.
3
 Liegt nicht vor.
1
 Gemeint sind die von pfälzischer Seite festgestellten und kritisierten Änderungen an der Konstanzer Deklaration. Vgl. Nrr. 418420, 574 [Pkt. 4].
2
 Vgl. Nr. 570 [Pkt. 2].
3
 Vermutlich ist hier Nr. 429 gemeint.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Gemeint ist die Teilnahme Kf. Philipps am Kölner RT 1505.
6
 Reichsanschlag zur Romzughilfe vom 21.7. [Nr. 271, Pkt. 1] und zum Kammerzieler [Nr. 272, Pkt. 1].
1
 Hg. Ulrich schrieb am 17.9. an Hg. Albrecht von Bayern, daß seine RT-Gesandten ihn über die Bemühungen Bf. Lorenz’ von Würzburg zu einer Vermittlung zwischen Kurpfalz und Württemberg und über die Bereitschaft Hg. Albrechts informiert hätten, gemeinsam mit dem Bf. einen Termin für Vermittlungsverhandlungen zu benennen, vorausgesetzt er, Hg. Ulrich, sei einverstanden. Ulrich betonte sein Interesse an gutnachbarlichen Beziehungen zu Kurpfalz, machte aber für die Verhandlungen zur Vorbedingung, daß er die im Landshuter Erbfolgekrieg gemachten und von Kg. Maximilian bestätigten Eroberungen behalten werde. Hinsichtlich des von Hg. Eberhard von Württemberg hinterlassenen Silbergeschirrs und der Kleinodien [vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 590 Anm. 3] zeigte er sich aber kompromißbereit (Or. Stuttgart, freytag nach crucis exaltationis; HStA München, KÄA 4496, fol. 5–5’). Bf. Lorenz teilte Hg. Albrecht unter Berufung auf ihre in Konstanz geführte Unterredung über eine Vermittlung zwischen Kurpfalz und Württemberg mit, daß er das Schreiben Hg. Ulrichs an Hg. Albrecht nach Heidelberg weitergeleitet habe. Kf. Philipp sei grundsätzlich einverstanden, lehne Vorbedingungen jedoch ab (Or. Würzburg, sambstag nach Mathei apostoli [25.9.]1507; ebd., fol. 8–8’). Hg. Albrecht informierte Hg. Ulrich über das Schreiben des Bf. (Konz., s.d.; ebd., fol. 9). Anscheinend wurde die Vermittlung danach nicht mehr weiterbetrieben.
2
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
3
 Kölner RAb vom 31.7.1505 (Druck: ebd., Nr. 366, S. 530, Pkt. 11, fol. 250 – Des zu urkunt ... abschied tun henken.].
a
–a Wan ... wollen] Einfügung am Rand.
1
 Liegen nicht vor.