Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

19.1. Die Einsammlung des Augsburger Reichsanschlags

Nr. 601 Verzeichnis von Quittungen für in Augsburg gezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

Nr. 602 Ks. Maximilian an Kf. Friedrich III. von Sachsen

Nr. 603 Nürnberg an Schweinfurt und in gleicher Form an Rothenburg ob der Tauber, Windsheim und Weißenburg

Nr. 604 Dr. Johannes Krause, Goslarer Syndikus, an Mühlhausen

Nr. 605 Nürnberg an Hieronymus Imhof (Augsburger Kaufmann)

Nr. 606 Nürnberg an Ks. Maximilian

Nr. 607 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Hg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel und in gleicher Form an die Hgg. Heinrich V. und Albrecht VII. von Mecklenburg

Nr. 608 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 609 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

Nr. 610 Ks. Maximilian an Städte im Schwäbischen Bund

Nr. 611 Speyer an Frankfurt a. M.

Nr. 612 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

Nr. 613 Ks. Maximilian an Augsburg

Nr. 614 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Paul von Liechtenstein

Nr. 615 Nürnberg an Ks. Maximilian

Nr. 616 Ks. Maximilian an die ksl. Kommissare zur Einhebung des Augsburger Reichanschlags, Gf. Franz Wolf von Zollern, Paul von Liechtenstein und Eitelwolf vom Stein

Nr. 617 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Jakob von Landau zu einer Werbung bei Hg. Wolfgang von Bayern

Nr. 618 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

Nr. 619 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

Nr. 620 Heilbronn an Schwäbisch Hall

Nr. 621 Nürnberg an Windsheim

Nr. 622 Verschreibung Ks. Maximilians für Augsburg

Nr. 623 Verschreibung Ks. Maximilians für Augsburg

Nr. 624 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 625 Ks. Maximilian an die Kommissare zur Einhebung des Augsburger Reichsanschlags, Gf. Franz Wolf von Zollern, Paul von Liechtenstein und Eitelwolf vom Stein

Nr. 626 Esslingen an Heilbronn

Nr. 627 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingehobene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

Nr. 628 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler)

Nr. 629 Reutlingen an Augsburg

Nr. 630 Ks. Maximilian an Hans von Landau (ksl. Schatzmeister) und den ksl. Pfennigmeister Jörg Hackenay

Nr. 631 Nürnberg an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler) und in gleicher Form an Bf. Matthäus von Gurk (ksl. Rat)

Nr. 632 Augsburg an Frankfurt a. M.

Nr. 633 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Nr. 634 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Nr. 635 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

Nr. 636 Nordhausen an Mühlhausen

Nr. 637 Worms an seine Gesandten am ksl. Hof, Ludwig Böhel und den Stadtschreiber Adam von Schwechenheim

Nr. 638 Ks. Maximilian an Augsburg

Nr. 639 Quittung Augsburgs für Heilbronn

Nr. 640 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Jakob Villinger (ksl. Kammermeister)

Nr. 641 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 642 Nördlingen an seinen Ratsherrn Kaspar Scholl

Nr. 643 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 644 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingenommene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

Nr. 645 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Diener Johann Begen zu einer Werbung bei Hg. Ulrich von Württemberg

Nr. 646 Augsburg an Ks. Maximilian

Nr. 647 Gf. Eberhard von Königstein an Gf. Michael II. von Wertheim

Nr. 648 Ks. Maximilian an Straßburg

Nr. 649 Quittung Ks. Maximilians für Gengenbach

Nr. 650 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 651 Augsburg an Frankfurt a. M.

Nr. 652 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 653 Instruktion Ks. Maximilians für seine Räte Gf. Hoyer von Mansfeld und Heinrich von Thun zu einer Werbung bei Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

Nr. 654 Verschreibung Augsburgs für Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall) in Sachen Augsburger Reichsanschlag

Nr. 655 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Nr. 656 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingenommene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

Nr. 657 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 658 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 659 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Nr. 660 Gf. Hoyer von Mansfeld (ksl. Rat) an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler)

Nr. 661 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Zyprian von Serntein

Nr. 662 Mandat Ks. Maximilians an (Hg. Bogislaw von Pommern)

Nr. 663 Ks. Maximilian an Abt Franz von St. Gallen

Nr. 664 Ks. Maximilian an den Kölner Bürger Adolf Rinck

Nr. 665 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nr. 666 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nr. 667 Quittung Ks. Maximilians für Köln

Nr. 668 Ks. Maximilian an den Verwalter des Reichskammerrichteramts und die Beisitzer des Reichskammergerichts

Nr. 669 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nr. 670 Mandat Ks. Maximilians an Bf. Erich von Paderborn, Administrator zu Osnabrück

Nr. 671 Ks. Maximilian an Pfalzgf. Friedrich

Nr. 672 Ks. Maximilian an Gf. Johann V. von Nassau-Dillenburg

Nr. 673 Quittung Ks. Maximilian für Kf. Joachim I. von Brandenburg

Nr. 674 Gf. Johann V. von Nassau-Dillenburg an den ksl. Sekretär Jörg Mosbach

Nr. 675 Quittung Ks. Maximilians für Lübeck

Nr. 676 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nr. 677 Quittung Ks. Maximilians für Regensburg

Nr. 678 Quittung Ks. Maximilians für EB Philipp von Köln

Nr. 679 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nr. 680 Quittung Ks. Maximilians für EB Richard von Trier

Nr. 681 Ein ungenannter ksl. Rat an den Dompropst von Magdeburg (Adolf von Anhalt)

Nr. 682 Quittung Ks. Maximilians für Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) und Hieronymus Imhof (Augsburger Kaufmann)

19.2. Die Einsammlung der Hilfe der Juden in den Erbländern und im Reich

Nr. 683 Instruktion Ks. Maximilians für die ksl. Kommissare Michael Reuter und Hans Rümelin zu einer Werbung bei den Juden in den Erbländern und im Reich

Nr. 684 Mandat Ks. Maximilians an die Juden im Reich und in den Erbländern

Nr. 685 Mandat Ks. Maximilians an Regensburg

Nr. 686 Mandat Ks. Maximilians an die Juden in Frankfurt a. M.

Nr. 687 Ks. Maximilian an die Juden in Worms und in gleicher Form an die Juden in Frankfurt a. M.

Nr. 688 Ks. Maximilian an die Juden im Hgt. Braunschweig-Lüneburg

19.3. Der Wormser Rätetag zur Visitation des Reichskammergerichts

Nr. 689 Abschied der Versammlung ksl., Kurtrierer und hgl.-sächsischer Räte zur Visitation des Reichskammergerichts

Nr. 690 Verzeichnis auszunehmender bzw. unsicher erscheinender Zahler der Unterhaltsbeiträge für das Reichskammergericht

Nr. 691 Dr. Erasmus Toppler, Propst zu St. Sebald, an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler)

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Nürnberg vom 31. Mai 1510 (freytag nach corporis Cristi) teilte Bf. Georg von Bamberg Augsburg mit, obwohl laut Abschied des Augsburger Reichstags die erste Hälfte der dort dem Ks. bewilligten Hilfe erst am 24. Juni ( St. Johanstag sonwenden schirst) zur Zahlung fällig werde, so übersende er seinen halben Anteil in Höhe von 1632 fl. dem Ks. zu Gefallen bereits jetzt. Bittet darum, die entsprechende Quittung auszustellen und sie dem Überbringer des Geldes auszuhändigen. Bamberg, StA, Hst. Bamberg, Geheime Kanzlei Nr. 6, fol. 292a u. b, Konz. – Am selben Tag schrieb Bf. Georg an Gf. Eitelfriedrich von Zollern, dieser habe kürzlich in Augsburg mit ihm darüber gesprochen, ob er dort die Hälfte der beschlossenen Reichshilfe aufbringen und sie dem Ks. aushändigen könne. Er täte damit dem Ks. einen Gefallen. Nu haben wir solchs aus ursachen, euch dozumal erzelt, wiewol wirs gern getan hetten, nicht zuwegen bringen mogen, aber uns unterwegen dermassen beerbet, das wir den halb teyl zu Nurmberg aufpracht und den von stund an uf Augspurg geschickt haben, des versehens, sich soll die zalung desselben nicht seumen. Das wollet dannoch, als wir auch in freuntschaft bitten, ksl. Mt. von uns zum besten, als ir zu tun wol wist, anzeigen. Dann wir uns ye in allem dem, dorin wir ir Mt. untertenig wolgefallen erzeigen konten, gern bevleyssigen wolten. Ebd., fol. 293a, Konz.
2
 Dazu der Eintrag im Augsburger Baumeisterbuch unter dem Datum dornstags nach Viti [20.6.10]: Item 936 fl. rh. Jeronimussen Imhof uf 3000 fl., ksl. Mt. vormals laut zwayer schuldbrief gelihen. Damit hat ain ersamer rat des Reichs anschlag hie zu Augspurg, sovil im deshalb geburt hat, gar bezalt, und hat der Imhof die zwey schuldbrief hinausgenomen. Der hieig anschlag ist bezalt wie der kölnisch [von 1505], hat troffen 14 pferd, 47 ze fuß. Augsburg, StadtA, Baumeisterbücher Nr. 104, fol. 51a.
3
 Quittung Augsburgs vom 27. Juli 1510 für EB Leonhard von Salzburg über die Zahlung des am 24. Juni (Johannis baptiste) und 29. September 1510 (Michaelis) fälligen Augsburger Anschlags in Höhe von 5292 rh. fl. Wien, HHStA, AUR 1510 VI 27.
4
 Dazu folgende Einträge im Augsburger Domkapitelprotokoll des Jahres 1510: Die veneris ultima Maii: Hat dominus vicarius ainem capitel furgehalten, wie mein gn. H. von Augspurg ime geschriben und bevolhen hab, an ain capitel ze pringen, nachdem sein Gn. ain merklich expens in vergangen kriegsleufen und gehaltem reichstag aufgeloffen, darzu sey sein Gn. sampt andern Ff. und stend des Reichs yetz umb ain treffenliche summa angeschlagen, wie dann ain capitel des gut wissen, hab sein Gn. furgenomen, ain steur uf die priesterschaft ze schlagen, dann die bey sein Gn. nie gesteurt, sonder allain in seiner Gn. angeen charitativum subsidium bezalt haben, mit beger, ain capitel wolle solhs bewilligen. Hat ain capitel darvon red gehalten und erwegen, das dannocht die expens nit so gar gros und treffenlich seyen, darmit fuglich ain steur angeschlagen und genomen werden mug, und beschlossen, solhs diser zeit meinem gn. H. uf das glimplichist abzeschlagen. [...] Die veneris 14. Junii: [...] Item H. Cristof von Knoringen hat von wegen meins gn. H. von Augspurg ainem capitel anpracht, nachdem sein Gn. uf den gehalten reichstagen zu Costenz und hie mit zerung und in ander weg ain merklich kostung aufgeloffen, zusampt dem, das sein Gn., wie ander Ff. im Reich, umb hilf angeschlagen, welhe kostung sein Gn. allain zu gedulden und ze tragen etwas schwer und unvermugenlich sey, mit beger, ain capitel wolle nochmals bewilligen, die priesterschaft zu steuern oder, was das ainem capitel ye nit gemaint sein, das dann ain capitel mitsampt andern prelaten sein Gn. ain hilf daran tun woll etc. Ist beschlossen, sein Gn. nochmals zu ersuchen und ze bitten, solhs diser zeit ansteen ze lassen. Augsburg, StA, Hst. Augsburg, NA 5492, fol. 135a, 141b, Orig. Pap.
5
 Quittung Augsburgs vom 3. August 1510 für Rothenburg ob der Tauber über die Zahlung der am 24. Juni 1510 (Johannis baptiste) fälligen ersten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe von 312 rh. fl. Nürnberg, StA, Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 747, Orig. Perg. m. S.
a
 Folgt gestrichen: Adi – ditto ditto enpfangen von wegen H. Sigmund und H. Hansen von Schwarzenpurg fur den halben anschlag.
6
 Quittung Augsburgs vom 7. September 1510 für Bf. Philipp von Freising über die Zahlung der ersten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe des Kölner Anschlags (von 1505) von 324 rh. fl. München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/7, o. Fol., Orig. Perg. m. S.
b
–b Von anderer Hand.
7
 Quittung Augsburgs vom 20. September 1510 für Rothenburg ob der Tauber über die Zahlung der am 29. September 1510 (Michaelis) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe von 312 rh. fl. Nürnberg, StA, Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 746, Orig. Perg. m. S.
8
 Quittung Augsburgs vom 9. November 1510 für Bf. Philipp von Freising über die Zahlung der am 29. September 1510 (Michaelis) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe des Kölner Anschlags (1505) von 324 rh. fl. München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/7, o. Fol., Orig. Perg. m. S.
1
 Textergänzungen wegen Beschädigung am Blattrand.
1
 Auf diese ksl. Weisung bezüglicher Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum Sexta in die Albani [21.6.10]: Item wo gelt des anslags, uf dem reichstag zu Augsburg beslossen, von den stenden von ksl. Mt. wegen alher geliebert wirdet, sollen Bm. und der statschriber inzunemen und uszugeben und weß inen des lute ksl. befelhs zu tun gepuren wil, zu handeln macht haben und rechenung und bescheit davon zu tun, ire ufzeichnis und sonder register daruber zu machen. Frankfurt, IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 132a, Orig. Pap.
1
 Das Schreiben dürfte in etwa zeitgleich mit dem Brief Ks. Maximilians an Frankfurt vom 18. Juni (Nr. 608) ergangen sein.
2
 In dieser Vollmacht vom 29. Mai 1510 erklären Gf. Franz Wolfgang von Zollern und Eitelwolf vom Stein, daß sie zusammen mit anderen Personen durch Ks. und Reichsstände auf dem Augsburger Reichstag zu Kommissaren für die dort bewilligte Hilfe ernannt worden sind, also das die Bmm. und rete der stett Augspurg und Frankfort als verordent ynnemer angezaigter hilf dasselb gelt nach unser und andern commissarien gescheft und bevelh ausgeben sollen, wie dann das der articl in dem abschid hie solhs lauter anzaigt. Da sie jedoch diese Tätigkeit derzeit wegen dringender anderer Geschäfte nicht ausüben können, bevollmächtigen sie ihren Mitkommissar Paul von Liechtenstein, bis zu ihrer Rückkehr an den ksl. Hof den Reichsanschlag zu empfangen, dafür zu quittieren und alles zu tun, was sie selbst gemäß der Augsburger Ordnung tun würden, doch das solh gelt nicht in ander hende oder anderswo, dann wie der abschid vorangezaigts reichstag vermag und zugibt, gewendt werde. Den entsprechenden Maßnahmen Liechtensteins soll niemand zuwiderhandeln. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 48a u. b, Konz.
1
 Gleichfalls am 18. Juni 1510 übersandte Ks. Maximilian Dr. Matthäus Neithart, Hauptmann des Schwäbischen Bundes, die Zahlungsaufforderungen an die Bundesstädte mit dem Ersuchen, sie den Empfängern durch einen eigenen Boten zuzustellen und zu rascher Zahlung zu mahnen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 56a u. b, Konz. Am 30. Juni 1510 (sonntags nach Petri et Pauli) führte Neithart den ksl. Befehl aus. Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 157, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (an Heilbronn).
1
 Am 20. Juni 1510 (dornstags nach Viti) antwortete Frankfurt, es wisse nur, daß laut Augsburger Abschied dem Ks. zugesagt sei, jeder solle das geben, was ihm gemäß Kölner Abschied (von 1505) zu geben gebühre, und den entsprechenden Betrag nach Frankfurt schicken. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 8a, Konz.
1
 Der Adressat des Schreibens ist nicht zwar genannt, doch handelt es sich, wie sich aus Nr. 615 ergibt, um Bm. und Rat von Augsburg.
1
 Am 4. Juli 1510 (donerstag nach visitationis Marie) erwiderte Nürnberg auf ein (nicht vorliegendes) Antwortschreiben des Ks., obwohl es eigentlich auf die Zahlung einer derartigen Summe nicht eingerichtet sei und sich zudem an den im Reichsabschied genannten Zahlungsterminen orientiert habe, werde es, um seinen Gehorsam zu beweisen, das Geld an Bm. und Rat von Augsburg übersenden, sobald dies gefahrlos möglich sei. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 123b, Kop.
1
 Ausgestellt in Augsburg am 28. Juni 1510. München, HStA, KÄA 3137, fol. 175, Orig. Pap. m. S. – In den Wochen zuvor hatte Ks. Maximilian bereits drei andere Kredenzschreiben an Hg. Wilhelm von Bayern übersandt, das erste vom 4. Juni 1510, ausgestellt auf Degen Fuchs von Fuchsberg, Hauptmann zu Kufstein, das zweite vom 17. Juni 1510, auf Jakob von Landau lautend, und das dritte vom 22. Juni 1510, ausgestellt auf den ksl. Diener Jobst von Oberweinmar. Degen Fuchs sollte mit dem Hg. über eine (nicht näher bezeichnete) Angelegenheit sprechen, an der dem Ks. merklichen und vil gelegen war, in den beiden anderen Kredenzschreiben ist der Augsburger Reichsanschlag als Gesprächsthema genannt. Ebd., fol. 179, 180, 181, Orig. Pap. m. S. (jew. p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein). In diesen Kontext gehört auch eine am 8. Juni 1510 in Augsburg ausgestellte Instruktion Ks. Maximilians für Degen Fuchs, mit der er diesem Weisungen erteilte, wie er den Augsburger Anschlag Hg. Wilhelms von Bayern und des EB von Salzburg für Kriegsrüstungen verwenden solle. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 23a-24b, Konz.
2
 Mit Schreiben aus Landsberg vom 1. Juli 1510 (montag unser lb. Frauenabend irer haymsuechung) teilte Hg. Wolfgang von Bayern seinem Pflegesohn Hg. Wilhelm und den bei ihm befindlichen Vormündern mit, am Vortag habe, wie aus den beigefügten Abschriften zu ersehen sei, der Landvogt in Schwaben, Jakob von Landau, im Auftrag des Ks. einen Kredenzbrief überbracht und gemäß seiner Instruktion eine Werbung vorgetragen. Weil er (Hg. Wolfgang) darin als erster Vormund vom Ks. aufgefordert werde, bei Hg. Wilhelm zu handeln, demnach tun wir uch des berichtn, habn auch solch irer Mt. begern, als ir selbs versteet, nit waigern mögen. Darin wist ir uch wol zu halten, wo auch not sein will, so uns bemelter landvogt sonders angesonnen hat, ksl. Mt. deshalb unser antburt, wes wir uns miteinander auf solh ir begern entsliessn, furderlich wissen zu lassen, damit wir uns gegn ksl. Mt. deshalb habn unverweislich und gehorsamlich zu haltn. Ob aber eur lieb uns in der antburt selbs vervassen und begreifen lassen wolln, stelln wir in irn willn, doch das uns eur liebe desselbn irs willens berichte, solh unser fursorg bey ksl. Mt. dardurch wissen zu verhütn. München, HStA, KÄA 3137, fol. 173, Orig. Pap. m. S. Am 3. Juli 1510 (mitichn vor Udalrici) antwortete Hg. Wilhelm, er habe am 30. Juni seinen Vormund Johann von der Leiter zum Ks. abgefertigt mit dem Befehl, auf einen schuldbrief geltz halben zu Augspurg aufzubringen. [...] Dardurch wir verhoffen, ir Mt. werde auf dasmal solhs hilfgelts und anleg zufridengestellt und solhs von uns zu gn. dank und gefallen annemen. Ebd., fol. 172, Orig. Pap. m. S.; Ebd.; fol. 174a, Konz. (undat.). – Mit einer undatierten, jedoch wohl um den 5. Juli 1510 ausgestellten Quittung bestätigten Bm. und Rat von Augsburg im Namen des Ks., daß Hg. Wolfgang von Bayern und seine Mitvormünder für Hg. Wilhelm von Bayern 3348 rh. fl. und damit die am 24. Juni 1510 (Johanes waptista) fällige erste Hälfte des Augsburger Reichsanschlags bezahlt hätten. München, HStA, KÄA 3137, fol. 166a, Orig. Pap oder Kop. (das angekündigte Siegel fehlt).
1
 Mit Schreiben aus Ansbach vom 5. Juli 1510 (freytags nach visitationis Marie) teilte Mgf. Kasimir von Ansbach-Kulmbach dem Ks. mit, er werde seinem Vater Mgf. Friedrich, der sich auf einer Wallfahrt nach Aachen befinde, das ksl. Ersuchen übermitteln in der Überzeugung, dieser werde sich im Rahmen seiner Möglichkeiten als gehorsamer F. des Reiches erweisen. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 16, Orig. Pap. m. S.; Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 385a, Konz. (undatiert). – Am 7. Juli 1510 (sonntag nach visitationis Marie) antwortete Mgf. Friedrich dem Ks. Maximilian, er würde dessen Gesuch Folge leisten, wenn er dazu nur in der Läge wäre. Euer ksl. Mt. wissen aber, das ich und meine sone uns wie meine voreltern in euer ksl. Mt. und des hl. Reichs dienst und sachen bisher mit darstreckung leibs und guts also vor andern stenden des Reichs, so die ye zu zeiten anhaims gerne gesessen sein, unterteniglich gehalten und mich an gelt dermassen entplöst hab, das ich dismal gar entschopft und unvermugend bin. Und darumb bin ich des vertrauens zu euer ksl. Mt. als meinem allergnst. H., die werde solich meiner eltern, mein und meiner kinder getanen getreuen dinst, die wir auch euer ksl. Mt. hinfuro noch gern unsers vermogens tun wollen, in gnaden ansehen und mich bemelter aufgelegter hilf dieser zeit gnediglich erlassen, wie ich dann kein zweivel hab, euer ksl. Mt. tun werde. Das will ich sampt meinen sonen umb euer ksl. Mt. verdienen als derselben und des hl. Reichs gehorsamer F., dem ich mich damit tue bevelhen als meinem allergnst. H. Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 386a u. b, Konz.
1
 Am 6. Juli 1510 (sambstags nach Ulrici) antwortete Schwäbisch Hall, daß es sich bzgl. des Augsburger Anschlags noch nicht entschlossen habe. Es werde jedoch seinen Alt-Stättmeister Rudolf Nagel, der am 22. Juli (Marie Magdalene) nach Würzburg reite, um dort Dinkelsbühl zu unterstützen, anweisen, sich bei den versammelten Gesandtschaften zu erkundigen, wie sich die anderen Städte verhalten wollten. Danach wolle man sich richten und Heilbronn entsprechend Bescheid geben. Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 157, o. Fol., Orig. Pap. m. S. – Am 13. August 1510 (dinstag nach Laurentii) schrieb Heilbronn wiederum, es habe aufgrund der Mitteilung Schwäbisch Halls vom 6. Juli mit der Zahlung des Augsburger Anschlags gewartet. Nunmehr bitte es nochmals um Nachricht, zu welchem Entschluß Schwäbisch Hall zwischenzeitlich gekommen sei. Ebd., o. Fol., Konz. Hierauf antwortete Schwäbisch Hall am 15. August 1510 (donderstag assumptionis Marie), da der Tag in Würzburg nicht zustande gekommen sei, habe es Rudolf Nagel angewiesen, sich auf der Ulmer Versammlung der Bundesstädte entsprechend zu erkundigen. Er habe aber nichts weiter erfahren, als daß andere Städte, darunter Schwäbisch Hall, mit der Zahlung zögerten. Etliche hätten zudem die Absicht, nicht den vollen Anschlag zu zahlen. Regest: Rauch, UB, S. 274 Punkt c. – Am 19. September 1510 (donerstags nach exaltacionis crucis) teilte Schwäbisch Hall Heilbronn schließlich mit, nach Heimkehr Rudolf Nagels von der Ulmer Versammlung der Bundesstädte habe es sich entschlossen, den Anschlag zu bezahlen. Ebd., S. 274 Punkt d.
1
 Quittung Frankfurts vom 27. Juli 1510 über die Zahlung von 900 rh. fl. Reichshilfe durch Straßburg. Straßburg, AM, AA 333, fol. 23, Orig. Pap. m. S.
2
 Mit Schreiben vom 20. Juli 1510 (samstag nach Margarethe) teilte Bf. Wilhelm von Straßburg Frankfurt mit, er übersende seinen Anteil an der Augsburger Reichshilfe in Höhe von 540 rh. fl. Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 267, Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk: Praesentatum durch Conrad Meyer uf fritag nach vincula Petri Ao. etc. decimo [2.8.10]).
a
 Folgt gestrichen: Item der rat zu Sweynfurt hat erlegt 240 fl. in vigilia Petri et Pauli apostolorum Ao. etc. 10 [28.6.10]. Hat geben H. Stefan Siegeler, ir statschriber. Zur Zahlung des Schweinfurter Anteils siehe den Eintrag unter dem Datum 25. September 1510.
3
 Am 22. August 1510 teilte Wetzlar Frankfurt mit, es sei derzeit so schwer durch Fehden belastet, daß es den Augsburger Anschlag nicht gefahrlos nach Frankfurt übersenden könne. Wenn möglich, werde es dies anläßlich der Frankfurter Herbstmesse tun, ansonsten einen anderen Weg suchen, um das Geld schnellstmöglich zu übermitteln. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 42, Orig. Pap. m. S. Bereits wieder am 25. August 1510 (sontags nach Bartholomei) schrieb Wetzlar an Frankfurt, da es auf dem Augsburger Reichstag nur zur Besoldung von zwei Fußknechten veranschlagt worden sei, übersende es hierfür 48 rh. fl. zum Zahlungstermin 25. Juli (Jacobi). Frankfurt möge die Quittung zustellen. Ebd., fol. 46, Orig. Pap. m. S.
4
 Mit Schreiben aus Reutte vom 27. Juli 1510 teilte Ks. Maximilian Frankfurt mit, er habe EB (Jakob) von Trier und Mgf. Christoph von Baden aus etlichen beweglichen ursachen angewiesen, die ihnen auferlegte Reichshilfe bis auf weiteren Bescheid nicht zu bezahlen. Beide sollten deshalb vorläufig nicht zur Zahlung aufgefordert und es solle nichts gegen sie unternommen werden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 31, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
5
 Mit Schreiben aus Würzburg vom 4. September 1510 (mitwochen nach St. Egidientag) teilte Bf. Lorenz von Würzburg Frankfurt mit, Kf. Joachim von Brandenburg habe darum gebeten, 3000 rh. fl. der ihm in Augsburg auferlegten Hilfe für den Ks. nach Frankfurt zu schicken. Er tue dies hiermit mit der Bitte, Kf. Joachim eine Quittung über die Zahlung der ersten Hälfte des Anschlags auszustellen, außerdem dem bfl. Beauftragten eine Bestätigung zu geben, daß er das Geld überbracht habe. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 52, Orig. Pap. m. S. – Quittung Frankfurts vom 9. September 1510 (montag nach unser lb. Frauwentag nativitatis) über die Zahlung des Augsburger Reichsanschlags Kf. Joachims von Brandenburg durch Valentin Dasch, Kammerschreiber Bf. Lorenz’ von Würzburg. Ebd., fol. 54a, Konz.
6
 Am 19. August 1510 (montags noch assumptionis Marie) hatte Hagenau Frankfurt mitgeteilt, es sei gewillt gewesen, die Hälfte des den Städten der Landvogtei Hagenau auferlegten Augsburger Anschlags durch eine Gesandtschaft zum Termin 25. Juli (Jacobi apostoli) in Frankfurt zu bezahlen. Krankheitsbedingt sei dies nicht möglich gewesen, doch wolle Hagenau das Geld nunmehr anläßlich der bevorstehenden Frankfurter Messe entrichten. Falls wegen der kleinen Verzögerung Gerede entstehe, möge Frankfurt Hagenau entschuldigen. Sollten Hagenau gar Nachteile drohen, möge Frankfurt Bescheid geben. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 38, Orig. Pap. m. S. Frankfurt hatte am 24. August 1510 (sambstag in die Bartholomei) geantwortet, es habe dem Ks. auf dessen Weisung hin mitgeteilt, wer den Anschlag zum Termin 25. Juli (Jacobi nehstvergangen) bezahlt hatte, und darüber auch den Reichskammerrichter informiert. Demzufolge könne es Hagenau keinen Zahlungsaufschub geben, werde aber dessen Schreiben in Erinnerung behalten und die Stadt nicht vergessen. Ebd., fol. 39a, Konz.
7
 Mit Schreiben vom 5. September 1510 (donnerstags nach Egidii) teilte Schweinfurt Frankfurt mit, es habe durch seinen Stadtschreiber (Stefan Franz) die Hälfte des Augsburger Anschlags bezahlt und gebeten, davon die Anleihe für den Ks. abzuziehen. Frankfurt habe daraufhin geantwortet, daß es keinen Befehl habe, einen entsprechenden Abzug vorzunehmen, sich aber diesbezüglich erkundigen werde. Da nun der Zahlungstermin für die zweite Hälfte des Anschlags nahe und Schweinfurt noch immer nicht wisse, wie es sich mit der Anrechnung der Anleihe verhalte, bitte es um Auskunft durch den Überbringer dieses Schreibens. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 49, Orig. Pap. m. S. Am 11. September 1510 (mitwochen nach nativitatis Marie) antwortete Frankfurt, unmittelbar nach Abreise des Schweinfurter Stadtschreibers sei eine (nicht vorliegende) Weisung des Ks. eingetroffen, die ihm zur Verfügung gestellte Anleihe von der zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags abzuziehen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 50a, Konz. – Am 26. September 1510 (dornstags nach Mathei apostoli et evangeliste) schrieb Frankfurt an Schweinfurt, der Schweinfurter Stadtschreiber habe bei seinem hiesigen Aufenthalt erklärt, daß Schweinfurt nur mit 10 Fußsoldaten veranschlagt sei, und gefordert, dies zu berücksichtigen. In der Frankfurt vorliegenden Aufstellung ist Schweinfurt jedoch mit 12 Fußsoldaten, zwei mehr als im Kölner Anschlag (von 1505), verzeichnet. Quittiert deshalb die Abschlagssumme von 540 fl. Wenn Schweinfurt den Rest bezahlt hat, erhält es eine Quittung über den vollen Anschlag. Eine andere Vorgehensweise ist nicht möglich, da Frankfurt gemäß ksl. Befehl den in seiner Liste vermerkten Betrag einheben muß. Im übrigen sind auch andere Städte höher als im Kölner Anschlag veranschlagt. Ebd., fol. 67a, Konz.
8
 Am 26. September 1510 (dornstags nach Matei apostoli et evangeliste) antwortete Frankfurt auf die (nicht vorliegende) Bitte Goslars, Mühlhausens und Nordhausens, jeder Stadt eine eigene Quittung für die Zahlung des Reichsanschlags zu geben, dies sei aus mehreren (näher erläuterten) Gründen nicht sinnvoll. Es habe deshalb eine gemeinsame Quittung für alle drei Städte ausgestellt. Diese sollten sich selbst darüber verständigen, welcher Betrag auf jede Stadt entfalle. In der Frankfurt vorliegenden Liste sei Mühlhausen mit 10 Fußsoldaten, Nordhausen mit 8 Fußsoldaten sowie Goslar mit 10 Fußsoldaten und 2 Berittenen verzeichnet. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 69a, Konz. Vgl. Nr. 636.
9
 Mit Schreiben aus Kirrweiler vom 31. Juli 1510 (mitwoch nach Jacobi apostoli) teilte Bf. Philipp von Speyer Frankfurt mit, es habe den Ks. hievor uber die sechs monat unsers dinstvolks uf den anslag zu Costenz für noch zwen monat sold 480 fl. vergnügt, die laut einer ksl. Obligation von künftigen Reichsanschlägen abgezogen werden sollten. Auf dem Reichstag in Augsburg seien ihm und seinem Hst. 6 Berittene und 8 ½ Fußsoldaten, in Geld umgerechnet 1080 fl., auferlegt worden. Die Hälfte davon sollte zum 25. Juli (ytztverschienen Jacobi) in Frankfurt bezahlt werden. Er schicke deshalb seinen Landschreiber Jörg Brentz mit dem Auftrag, die ksl. Obligation zu übergeben und 60 fl. zu bezahlen. Damit sei die zu diesem Zahlungstermin fällige erste Hälfte der ksl. Hilfe in Höhe von 540 fl. entrichtet. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 22, Orig. Pap. m. S. – Erklärung Frankfurts vom 25. September 1510 (mitwochen nach St. Matheus des hl. zwolfboten und evangelisten tag): Jörg Brentz, Landschreiber Bf. Philipps von Speyer, ist erneut gekommen und hat verlangt, daß die zweite Hälfte des Augsburger Anschlags Bf. Philipps in Höhe von 540 rh. fl. sowie weitere 60 rh. fl., also insgesamt 600 rh. fl., von den 1000 rh. fl., die Bf. Philipp dem Ks. als Anleihe gegeben hat, abgezogen werden. Da Frankfurt keinen ksl. Befehl gehabt hat, die Anleihe für den Ks. mit der ersten Rate der Augsburger Hilfe zu verrechnen, hat es auch diese Forderung abgelehnt. Ebd., fol. 66a, Konz. Hierzu der Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum feria secunda Petri [5.8.10]): Als H. Philips, Bf. zu Speier, den ersamen Jorge Brentzen, siner Gn. lantschriber, des hilfgelt lute des anslag zu Augspurg alher gefertiget und sin Gn. dabyneben eyn missive dem rat uberschickt hait mit eyner ksl. obligation [siehe oben], der meynung, domit sein hilfgelt in abeslag der schult zu uberliebern, ist solichs dem rat nit anzunemen fuglich gewest und in ratslag bedocht, us ksl. befehel quittung zu geben wulle sich auch nit zu tun gezimen. Und ist dem lantschriber eyn erkentnisbrief geben uf sine anbietung iuxta notulam. Ebd., Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 133b, Orig. Pap.
b
 Folgt der Vermerk: Diß hievor ist ksl. Mt. zugeschrieben uf montag nach Dionisii Ao. 1510 [14.10.10]. Damit ist gemeint, daß Frankfurt an diesem Tag den Ks. gemäß seiner Weisung vom 18. Juni 1510 (Nr. 608) darüber informierte, wer bis dahin den Augsburger Anschlag bezahlt hatte.
10
 Mit Schreiben vom 9. Oktober 1510 (mittwoch noch Francisci) teilte Straßburg Frankfurt mit, ihm sei auf dem Augsburger Reichstag eine Hilfe von 4800 rh. fl. für den Ks. auferlegt worden. Von diesem Betrag habe es bereits 900 rh. fl. nach Frankfurt übersandt, außerdem die Hälfte der dem Ks. geliehenen 3000 rh. fl., also 1500 rh. fl., in Abzug gebracht. Es lasse nunmehr durch einen Diener nochmals 900 rh. fl. überbringen, so daß jetzt nach Abzug der zweiten Anleihehälfte der Anschlag vollständig bezahlt sei. Frankfurt möge hierüber dem Diener eine Bestätigung aushändigen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 71, Orig. Pap. m. S. – Mit Quittung vom 29. Oktober 1510 (feria tercia post festum Symonis et Jude apostolorum) bestätigte Frankfurt Straßburg die Zahlung der am 8. September 1510 (unser lb. Frauentag nativitatis Marie) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Anschlags in Höhe von 3900 rh. fl., davon 3000 rh. fl. per Schuldbrief und 900 rh. fl. in bar. Straßburg, AM, AA 333, fol. 23, Orig. Pap. m. S.; Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 271, Konz. (undat.).
11
Mit Schreiben aus Kaufbeuren vom 6. Juli 1510 wies Ks. Maximilian Frankfurt an, Dr. Erasmus Toppler vom Augsburger Anschlag 200 rh. fl. auszuhändigen. Dieser sei beauftragt, das Geld an die ksl. Räte, die zum Schiedstag in Marburg in der hessischen Angelegenheit beordert seien, zu verteilen. Frankfurt solle den ausgezahlten Betrag von der Abrechnung des Augsburger Anschlags abziehen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 15, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Braun).
12
Mit Schreiben vom 29. August 1510 (donnerstag nach Bartholomei) bat Augsburg Frankfurt unter Berufung auf den entsprechenden (nicht vorliegenden) ksl. Befehl, dem Überbringer dieses Schreibens, einem Angehörigen der Gesellschaft des Augsburger Bürgers Anton Welser, die bisher eingegangenen Beträge des vom Reichstag beschlossenen Hilfsgeldes auszuhändigen, damit es sie gemäß ksl. Weisung weiterverwenden könne. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 48, Orig. Perg. m. S. (Vermerk: Uf diesen brief hat der rat 6000 fl. geben Simon Sytzen von Augspurg.). – Am 2. Oktober 1510 quittierte Augsburg den Empfang von 6000 rh. fl. des Anschlags vom Augsburger Reichstag, die Bm. und Rat von Frankfurt eingesammelt und an den Augsburger Bürger Simon Seitz, Mitglied der Welser-Gesellschaft, übergeben hatten. Darunter befanden sich 17 verbotene und 35 im Wert zu geringe fl. Ebd., fol. 70, Orig. Perg. m. S.
1
 Damit ist wohl ein Exemplar des Augsburger Reichsanschlags (Nr. 123) gemeint.
1
 Gemeint ist wohl der Reutlingen durch Kg. Maximilian am 10. Juni 1506 gewährte Erlaß aller Reichsanlagen für die Dauer von sechs Jahren. Vgl. Heil, Reichstagakten 8, Nr. 629 Anm. 47.
1
 In einem Entwurf dieser Quittung, erstellt in Füssen am 26. Juli 1510, bestätigte Ks. Maximilian, daß Esslingen am heutigen Tag den zu zwei Terminen fälligen Augsburger Anschlag in Höhe von 1680 rh. fl. bar zu seinen Händen entrichtet habe. Sollte Esslingen künftig durch die mit der Einsammlung der Anschlagsgelder beauftragten Kommissare wegen des Anschlags ersucht werden, so werde er die Stadt vertreten und gänzlich schadlos halten. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 93a.
2
 In ihrem Antwortschreiben aus Augsburg vom 28. Juli 1510 erklärten Hans von Landau und Jörg Hackenay, sie hätten aufgrund früherer Erfahrungen schon befürchtet, daß besagte Quittung bei Augsburg nicht zu erlangen sein werde. Ihre entsprechenden intensiven Bemühungen bei Dr. Peutinger hätten deshalb nur zu dem Ergebnis geführt, daß auch dieser die Erlangung der Quittung für ausgeschlossen halte. Unter diesen Umständen hielten sie es für das Beste, wenn der Ks. Ungelter als Vertreter Esslingens eine Verschreibung gemäß beiliegender Kopie (siehe unten) gebe. Wenn die Verschreibungen für Paul von Liechtenstein, die Augsburger, Philipp Adler und die Fugger einmal abbezahlt seien, dürfte die Quittung für Esslingen wohl leicht zu bekommen sein. Sollte dieser Vorschlag dem Ks. nicht gefallen, wollten sie gemäß seinem Befehl verfahren. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 72, Orig. Pap. m. S. Bei besagter Kopie könnte es sich um folgende am 26. Juli 1510 in Füssen verfaßte Erklärung Ks. Maximilians handeln: Esslingen hat sich beklagt, daß es auf dem letzten Augsburger Reichstag höher veranschlagt worden ist als auf dem Reichstag zu Köln (1505). Verspricht, Esslingen künftig gemäß dem Kölner Anschlag anzuschlagen. Sollten allerdings die Reichsstände den Anschlag erhöhen oder vermindern, so soll Esslingen in demselben wie ander stende des Reichs gehalten werden und sich desselben nit setzen oder widern, sunder genzlichen dabey beleiben. Ebd., fol. 97a, Konz.
1
 Am 10. August 1510 antwortete Frankfurt, daß bisher erst 3204 rh. fl. bezahlt worden seien, daran ksl. Mt. uf gescheftbrief wir etlich gelt usgeben haben. Wenn 6000 rh. fl. beisammen seien, werde es den Betrag übersenden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 35a u. b, Konz.
1
 Eine entsprechende Mitteilung schickte Frankfurt am 22. August 1510 (dornstags in octava assumpcionis Marie) an den Reichskammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 44a, Konz. Dieser antwortete mit Schreiben aus Worms vom 26. August 1510 (montags nach Bartholomei), er werde die Mitteilung, wer den Augsburger Reichsanschlag bezahlt habe, auch an den Fiskal weiterleiten. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 47, Orig. Pap. m. S.
1
 Vgl. die Berichte der Frankfurter Gesandten bei Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 642-644, 646, jew. [1.].
1
 In diesem undatierten, jedoch kurz vor dem 23. August 1510 verfaßten Entwurf heißt es, Frankfurt habe dem Gesandten Johann Peutler auf dessen Werbung des gelühen gelts halben geantwortet, wenn die drei Städte die Originale (der ksl. Obligationen über die Anleihe) aushändigten, würde es ihnen im Namen des Ks. eine Quittung (über die Zahlung des Augsburger Reichsanschlags) ausstellen. Übergeben demgemäß durch ihren Beauftragten die Originale und bitten um Ausstellung der Quittungen für jede Stadt. Mühlhausen, StadtA, 10/W 1 Nr. 9, fol. 84a u. b, Kop. Vgl. Nr. 627 Anm. 8.
a
–a Korrigiert aus: solcher ubermässigen anslege und anforderung.
b
 Folgen zwei gestrichene Passagen: [1.] erlassen werden mochten oder zum mindesten, wo es ye (als wir besorgen) nit gar on sin mög, uf ein zimlich, lydlich summ unsers vermogens gestelt und in abzug der schulden, so ksl. Mt. uns und den unsern zu tund ist, gewendt werde etc., uf masse, wie uch dann deshalb des jungsten augspurgischen anslags halben laut eur instruction wege und mittel angezeigt und ir zu tun wol wisst und zum besten zu bedenken habt; [2.] sunderlich in bedenken der stetigen anfechtungen und widerwertikeit, so uns von unsern nachburen und widerwertigen, als ir wisst, bisher begegnet und zu besorgen, hinfuro on underlaß begegnen mag. Sunderlich, so die ksl. Mt. sich us land tun würde, uns not sin, nit allein gelt, sonder auch volk zu haben, uns solicher ungnedigen, unnachpurlichen zusetze und gewalts ufzuhalten und zu entretten. Wo wir aber solicher anfechtung, die dann sunderlich entspringt und ursach hat us dem, das wir im osterreichischen schirm sind, uberhaben oder durch fuglich wege versehen, weren wir willig, solich.
1
  Fh. Kaspar von Mörsberg, Landvogt im Unterelsaß, und Wilhelm II. von Rappoltstein, Landvogt im Oberelsaß.
2
 Gemeint ist wohl in erster Linie Kf. Ludwig von der Pfalz.
1
 Laut der Heilbronner Steuerstubenrechung schickte die Stadt am 27. September 1510 660 fl. nach Augsburg. Daraus ergibt sich, daß die Anleihe für den Ks. vom Reichsanschlag abgezogen wurde. Rauch, UB, S. 274 Punkt e.
1
 Gemeint ist die Eilende Hilfe für den geplanten Zug Kg. Maximilians nach Italien, zu der Nördlingen, wie einige andere Städte des Schwäbischen Bundes, mit 500 fl. veranschlagt wurde. Vgl. Angermeier, Reichstagsakten, Nr. 366 sowie die Aufstellung entsprechender Zahlungsquittungen EB Bertholds von Mainz, ebd., Nr. 367, in der allerdings Nördlingen nicht genannt ist.
2
 In einem weiteren, gleichfalls auf den 11. Oktober 1510 datierten Schreiben bat Nördlingen Dr. Peutinger, Scholl gnädig anzuhören und sich dafür einzusetzen, daß die 292 fl. angenommen werden. Nördlingen, StadtA, Missiven 1510, fol. 59a u. b, Kop.
1
 Mit Schreiben von diesem Tag (montags nach Dionisii) antwortete Frankfurt auf Ks. Maximilians Ersuchen, ihn unverzüglich zu informieren, wieviel Geld des Augsburger Reichsanschlags derzeit vorhanden sei (Nr. 641), es schicke ihm den beigefügten Zettel. Aus ihm sei zu ersehen, wer gezahlt habe, wohin das Geld geflossen sei und wieviel davon sich noch hier befinde. Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol.
1
 Frankfurt antwortete am 8. November 1510 (fritags nach Leonhardi), von den 6000 rh. fl., deren jeweilige Übersendung nach Augsburg der Ks. befohlen habe, sei momentan etwa die Hälfte vorhanden. Es könne allerdings das Geld den leufden nach, so itzt in dieser landeart sin, nicht ohne Risiko nach Augsburg schicken. Es werde deshalb Augsburg informieren, wenn wieder 6000 rh. fl. beisammen sind, und mit dessen Rat, falls es nicht durch ksl. Geschäftsbriefe daran gehindert werde, diese Summe übersenden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 7a, Konz.
1
 Eine am 6. November 1510 in Freiburg i. Br. ausgestellte Quittung Ks. Maximilians, mit der er Frankfurt den Empfang von 3000 fl. aus dem Augsburger Anschlag bestätigte, in Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 276, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).
1
 Dieses Schreiben an Augsburg liegt nicht vor, hingegen ein Brief an Frankfurt aus Breisach vom 26. November 1510, in dem der Ks. gebietet, eingehende Anschlagsbeträge nur an Paul von Liechtenstein auszuhändigen. Frankfurt solle sich durch kainerlay unser gescheft oder bevelh, so derhalben hievor an euch ausgangen und beschehen wern oder noch von uns ausgeen werden, daran irrn noch verhindern lassen, sondern dem Befehl unverzüglich Folge leisten, außerdem Liechtenstein eine entsprechende Verschreibung geben. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 16, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Praesentatum 12. Decembris, quod fuit quinta post conceptionis Marie Ao. 1510, Michel Rollebatz, ksl. bot, wes H. Micheln [recte: Paul] von Liechtenstein werden soll).
2
 Eine nur die genannten Namen und Geldbeträge umfassende undatierte, jedoch wohl ebenfalls um den 20. November 1510 entstandene Aufstellung in Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol. (Überschrift: Diß gelt ist H. Paulus von Liechtenstein zugeeignet).
1
 Das Datum ergibt sich aus Frankfurts Schreiben an den Ks. von diesem Tag, Nr. 655.
a
 Am Rand neben diesem Absatz: Ist ksl. Mt. nit zugeschrieben uf sabato post Lucie Ao. etc. 10 [14.12.10] zugeschrieben worden [sic!].
1
 Als Empfänger des nicht adressierten Mandats kommt Hg. Bogislaw von Pommern vor allem deshalb in Frage, weil er laut Reichsanschlag (Nr. 123 [4.]) der einzige Reichsfürst ist, auf den die verlangten 25 Berittenen und 40 Fußsoldaten zutreffen. Vgl. auch Nr. 654.
1
 Am 16. Juni 1511 äußerte der Ks. von Innsbruck aus sein Mißfallen über die noch immer ausstehende Zahlung des Augsburger Anschlags und befahl EB Ernst erneut, den über die geliehenen und beim Nürnberger Rat erlegten 2000 rh. fl. hinausgehenden Betrag dem Leipziger Fuggerfaktor Andreas Matstett auszuhändigen. Ebd., fol. 19, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).
1
 In einem gleichfalls undatierten Schreiben informierte Ks. Maximilian den Kammerprokuratorfiskal, daß er Bf. Erich von Paderborn sowie Gf. Johann von Nassau-Dillenburg nochmals befohlen habe, den Augsburger Reichsanschlag beim ksl. Sekretär Jörg Mosbach zu bezahlen. Falls beide erneut ungehorsam seien und Mosbach ihm dies anzeige, solle er gemäß der in Augsburg beschlossenen Ordnung gegen die Säumigen vorgehen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/Miscellanea Karton 36 Fasz. „1-293“, fol. 170a u. b, Konz.
1
 Über die Beteiligung der Kurtrierer Landstände an der Aufbringung des Augsburger Anschlags ist im Huldigungsbuch des Kurtrierer Sekretärs Peter Maier vermerkt: Dem hochgemeltten ertzbischoff Jacoben haben des stiffts stennde anno 1510 uff Samstage nach Willibrordi [9.11.10] aber gewilligt 3350 R[heinische] gulden an golde. Das gelt ist worden keyser Maximilian contra Venetos. Krümmel, Huldigungsbuch, S. 490. Ähnlich ebd., S. 214, 423, 473, 514, 516.
1
 Ausgestellt in Köln am 6. August 1512. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Aug., fol. 12a, Konz.
1
 Das Exemplar ist erwähnt bei König, Peutingers Briefwechsel, S. 122 Anm. 1, allerdings mit falscher Datierung 14. Dezember 1514. – Vermerk in Peutingers Nachlaßinventar aus dem Jahr 1597: Etlich ksl. Quittungen zusamengebunden, des Reichs hilfgelt betr. München, BSB, Cgm 2042, fol. 6b, erwähnt bei König, Peutingers Briefwechsel, S. 122 Anm. 1.
1
 Zur Zahlungsaufforderung an die Juden in den beiden Landvogteien vgl. Mentgen, Studien, S. 75.
2
 Randvermerk: Dieser anschlag ist Hansen Strattner einzunemen verordnet und darauf sonder brief [Nr. 685] gefertigt.
3
 Wohl fälschlich heißt es bei Harpprecht: XXVL fl. rh.
1
 Am 8. August 1510 schrieb Ks. Maximilian von Innsbruck aus an die Juden im Reich und in den Erbländern, ihm sei von euwern wegen anbracht, wie euch vil obligender beschwerde und neuwerung, so euch widder euwer loblich freiheit und herkommen, von weilent unnsern vorfaren am reiche Romisch kaisern und konigen gegeben, in viel wege zugefügt. Sie hätten ihn deshalb darum gebeten, eine gemeyne besamlung im reich abhalten zu dürfen. Der Ks. entsprach dieser Bitte, indem er fünf jüdische Kommissare benannte, die binnen einem Monat zu der Versammlung einladen sollten. Druck: Zimmer, Jewish Synods, Document V, S. 134-137 (dt. Originalfassung mit engl. Übersetzung); Regest: Andernacht, Regesten, Nr. 3686. Ob diese Zusammenkunft zustande kam und ob das Gesuch der Juden möglicherweise mit der vom Ks. verlangten Hilfe für den Krieg gegen Venedig in irgendeinem Zusammenhang stand, muß offen bleiben. Vgl. Zimmer, Jewish Synods, S. 54-57; Battenberg, Maximilian I., S. 51f.
1
 Am 14. und 19. September 1510 beriet der Frankfurter Rat über das durch Michael Reuter und Hans Rommel (= Rümelin) überbrachte ksl. Mandat und beschloß, den beiden ksl. Kommissaren die entsprechenden Privilegien der Stadt vorlesen und es im übrigen auf einen Prozeß vor dem Reichskammergericht ankommen zu lassen. Regest: Andernacht, Regesten, Nr. 3696. – Nachdem das gleiche ksl. Mandat wie an die Juden zu Worms (Nr. 687) auch an die Judenschaft in Frankfurt ergangen war, beschloß der dortige Rat, den Prozeß gegen die Judenschaft selbst in die Hand zu nehmen und (den Syndikus) Dr. Adam Schönwetter mit dessen Führung zu beauftragen. Man erwog auch die Anfertigung einer Abschrift des jüngsten Privilegs vom 22. August 1498 (Regest: Ebd., Nr. 3006), in dem Kg. Maximilian bestätigte, daß die Frankfurter Juden aufgrund der Verpfändung durch Ks. Karl IV. ausschließlich der Stadt steuerpflichtig seien. Regest: Ebd., Nr. 3707. Besagter Prozeß vor dem Reichskammergericht begann am 13. Oktober 1510 und endete am 22. Oktober 1511 mit dem Urteil, daß die Frankfurter Juden von der Zahlung der Sonderabgabe für den Krieg gegen Venedig befreit sein sollten. Regest: Ebd., Nr. 3710, 3745.
1
 Zum Wormser Visitationstag vgl. Mencke, Visitationen, S. 15; Häberlin, Reichsgeschichte, S. 475f.
2
 Abschied des Reichstags 1507. Druck: Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 268 [23.].
3
 Druck: Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 294.
4
 Druck: Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 272.
5
 Von 1508. Vgl. ebd., Nr. 949 Anm. 2.
6
 Vom Reichstag 1509. Vgl. Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 303 [10.].
7
 Ein vermutlich im Kontext des Wormser Visitationstages Ende Juni 1510 entstandenes Verzeichnis nennt verschiedene Richter, Beisitzer, Fiskale und einen Protonotar am Reichskammergericht, die Dauer ihrer jeweiligen Dienstzeit(en) sowie die an sie ausgezahlten bzw. noch ausstehenden Besoldungsbeträge. Terminus post quem des undatierten Stückes ist der 1. April 1510, an dem die Dienstzeit einiger der erwähnten Personen als beendet bezeichnet wird. Im einzelnen sind folgende zu diesem Zeitpunkt noch unbezahlte Summen aufgeführt: Reichskammerrichter (Bf. Wiguläus Fröschl) von Passau 300 fl., Beisitzer Dr. (Augustin) Lösch 100 fl., Beisitzer Dr. Sebastian Schilling 67 fl. minus 20 kr., Beisitzer Dr. (Anton) von Emershofen 100 f., Beisitzer Dr. (Georg) Besserer 187 fl.; Beisitzer Dr. (Dietrich von) Lautern 73 fl., Beisitzer Lic. (Arnold) Rymerstock 58 fl., Beisitzer Dr. Jörg Schütz 100 fl., Fiskal Dr. Hieronymus von Croaria 170 fl., Reichskammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden 500 fl und 700 fl., Beisitzer (Gf. Philipp) von Kirchberg 145 fl. und 268 fl., Reichskammerrichter und Beisitzer (Gf. Adam) von Beichlingen 270 fl. und 317 fl., Beisitzer Dr. Johann Fürderer 231 fl. und 239 fl., Beisitzer Dr. Wachtendorp 117 fl., Beisitzer Dr. (Jakob von) Landsberg 277 fl. und 268 fl., Beisitzer Dr. Johann Blankenfeld 72 fl. und 120 fl., Beisitzer Dr. Simon von Reischach 303 fl. und 286 fl., Dr. (Haring Sinnama, gen.) Fries 247 fl., Beisitzer Dr. (Sebastian von) Rotenhan 290 fl. und 172 fl., Beisitzer Dr. (Simon) Reisacher 93 fl., Beisitzer Dr. Ambrosius Widmann 89 fl. und 132 fl., Beisitzer Dr. (Dietrich von) Schiederich 201 fl. und 214 fl., Beisitzer Dr. (Valentin von) Sunthausen 290 fl. und 283 fl., Fiskal 225 fl. und 245 fl., Protonotar Ambrosius Dietrich 389 fl. und 362 fl. Wiesbaden, HStA, 1/2304, o. Fol.
8
 Schreiben Kg. Maximilians an Johann Storch vom 12. August 1507. Regest: Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 938.
9
 Über diese Angelegenheit liegen keine weiteren Nachweise vor.
1
 Gemeint ist wohl das Zisterzienserkloster Riddagshausen, das allerdings in Braunschweig liegt und deshalb keinerlei Bezug zur Schweiz hat.
2
 Gemeint ist wohl das Zisterzienserkloster Riddagshausen, das allerdings in Braunschweig liegt und deshalb keinerlei Bezug zur Schweiz hat.
3
 Zur fraglichen Identifizierung mit Masowien vgl. Heil, Reichstagsakten 9, S. 543 Anm. 2.
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 Zur fraglichen Identifizierung mit Masowien vgl. Heil, Reichstagsakten 9, S. 543 Anm. 2.