Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Anmerkungen
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Zu den Verfassern zählten höchstwahrscheinlich EB Albrecht von Mainz und Kf. Joachim von Brandenburg, die der Ks. eigens zu sich nach Frankfurt a. M. gerufen hatte, sowie von ftl. Seite Hg. Wilhelm von Bayern und Mgf. Kasimir von Ansbach-Kulmbach, die den Ks. auf seiner Reise aus den Niederlanden begleitet hatten.
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Im April 1516 exkommunizierte Papst Leo X. Hg. Francesco Maria von Urbino und konfiszierte dessen Hgt. Der Neffe des Papstes, Lorenzo de Medici, vollzog die Konfiskation und wurde am 16. August 1516 mit dem eingezogenen Hgt. belehnt. Ab Januar 1517 bemühte sich jedoch Hg. Francesco Maria mit geheimer Unterstützung durch Kg. Franz I. von Frankreich, das ihm entzogene Hgt. zurückzuerlangen. Hieraus entwickelte sich ein bewaffneter Konflikt, der erst nach achtmonatiger Dauer endete. Vgl. Pastor, Geschichte IV,1, S. 101–116.
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Die Anhörung Sickingens ist auch erwähnt in der Reisebeschreibung des ital. Kardinals Luigi d’Aragona, der 1517 und 1518 Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Oberitalien besuchte. Am 26. Juni 1517 reiste er von Oppenheim nach Mainz, wo er Franz von Sickingen traf und von dessen Verhör durch die drei Kff. erfuhr. Vgl. Pastor, Beschreibung, S. 45f.
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Die Vorschläge stammen von einer unbekannten Person wohl aus dem ksl. Umfeld. Die Datierung ergibt sich aus Nr. 803.
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Folgt gestrichen: Und nachdem die pundischen [= Mitglieder des Schwäbischen Bundes]von der nam wegen, so den iren im pfalzgfl. glait beschehen ist [vgl. Abschnitt VIII.4.10], vordrung zu dem Pfalzgf. [Ludwig] haben, sol derselben / 13b/ Pfalzgf. den [Schwäbischen]pund contentieren, wie solhs durch ksl. Mt. oder den pund selbs, soferr sich der Pfalzgf. fur sy erpeut, gesprochen und erkennt wirdet.
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Mit Schreiben aus Mainz vom 24. Juli 1517 (freitag nach Marie Magdalene) antworteten die Reichsstände, sie hätten die übersandten urteil, executorialn und privationbriefen Franzen belangend mit angehengter bitt alles inhalts vernommen und die zugriff und ander gewaltsamer handlung, sich im hl. Reich ereugen, nit gern gehort. Auf Ersuchen des Ks. würden sie diesem Vorschläge (Nr. 765/II) übermitteln, wie die Gewalttätigkeiten abgestellt werden könnten, in der Überzeugung, dass er sich als Oberhaupt des Reiches um die Sache kümmern werde. Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 111b, Kop. Druck: Münch, Sickingen 2, Beilage Nr. XXII.