Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 811 Ks. Maximilian an die württembergischen Landstände – Mecheln, 15. Mai 1517
Nr. 826 Jakob Villinger (ksl. Schatzmeister) an Ks. Maximilian – Brügge in Flandern, 22. Juli 1517
Nr. 828 Ks. Maximilian an die Gesandten der württembergischen Landstände – Augsburg, 28. Juli 1517
Nr. 831 Ks. Maximilian an die Gesandten der württembergischen Landstände – Augsburg, 5. August 1517
Nr. 834 Ks. Maximilian an die Gesandten der württembergischen Landstände – Augsburg, 10. August 1517
Nr. 844 Hg. Ulrich von Württemberg an Ks. Maximilian – Kirchheim (Teck), 17. August 1517
Nr. 846 Abschied Ks. Maximilians für die Gesandten der Eidgenossen – Augsburg, 17. August 1517
Anmerkungen
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In einem weiteren Schreiben vom 5. Juli 1517 (sonntags nach Udalrici) antworteten die Gesandten auf die Anfrage des Ks., ob sie ein schriftliches oder ein lebendes Geleit haben möchten und für wen es ausgestellt werden solle, sie bäten um ein auf Abt Melchior von Königsbronn, Michael von Dachenhausen, Komtur des Johanniterordens zu Rohrdorf, Rudolf von Ehingen (württembergischer Hofmeister), Hans Kraus von Waiblingen und Albrecht Rotenburger von Tübingen lautendes schriftliches Geleit. Sie seien mit sechzehn Pferden unterwegs. Am 6. Juli 1517 erteilte der Ks. in Augsburg den genannten Abgesandten sowie ihren Dienern und Pferden Geleit für die Reise nach Augsburg und wieder nach Hause und gebot allen Reichsuntertanen, die Reisenden in keiner Weise zu beeinträchtigen. München, HStA, KÄA 1835, fol. 64, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).
c
In C folgt folgende Erläuterung: Uf dits schreiben des von Wirtenbergs ist ksl. Mt. und daneben dem von Wirtenberg von den stenden geschrieben, wie nachfolgt: [Folgt Nr. 816 und 816, Anm. 1].
1
Mit Schreiben aus Dinkelsbühl vom 30. Juni 1517 teilte der Ks. Bm. und Rat von Heilbronn mit, er schicke (für den Vornamen ist eine Lücke freigelassen) Westermacher und etliche Diener mit dem Auftrag, in Heilbronn auf seine Ankunft zu warten, außerdem seinen Furier Peter Güss, um in Heilbronn für 1000 Berittene und in den umliegenden Dörfern für 2000 Fußsoldaten Herberge zu bestellen. Befiehlt, Westermacher und Güss bei der Erfüllung ihrer Aufträge behilflich zu sein. Stuttgart, HStA, H 53 Bü 160, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; Gegenzeichnung: [Hans] Finsterwalder). Druck: Von Rauch, UB Heilbronn, Nr. 2448. Verschiedene Schreiben aus dem Zeitraum 2. Juli bis 9. August bezüglich der vom Ks. verlangten Truppeneinquartierungen in Heilbronn, darunter die Klage des dortigen Bm. und Rats an den obersten ksl. Sekretär Niklas Ziegler, dass sie mit der Versorgung einer so großen Anzahl von Berittenen und Fußsoldaten völlig überfordert seien, ebd., Nr. 2448a-l.
2
Am 6. Juli 1517 (montag nach St. Ulrichstag) teilten die drei Gesandten der württembergischen Landstände Hg. Ulrich u. a. mit, dass ihnen über die Ankunft der Berittenen und Fußknechte in Heilbronn nichts bekannt sei, sie jedoch entsprechende Erkundigungen einziehen wollten. Zudem hätten sie erfahren, dass der Ks. auch in Augsburg Knechte bestellen lasse.München, HStA, KÄA 1835, fol. 65, Orig. Pap. m. S.
1
Mit Schreiben aus Mainz vom selben Tag (Kiliani) teilten EB Albrecht von Mainz, EB Richard von Trier, Elekt Hermann von Köln, Kf. Ludwig von der Pfalz sowie die übrigen in Mainz versammelten Reichsstände und Gesandtschaften Hg. Ulrich mit, sie wollten s ein Schreiben dem Ks. unverzüglich zusenden und ufs undertenigst bitten, euer lieb und Gn., wie die begern, zu verhore und entschuldigung kommen zu lassen. Kop.: Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 25b; Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 63, fol. 27b–28a; Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 39b–40a; München, HStA, Kasten blau 103/2c/1, fol. 43b; Bamberg, StA, Hst. Bamberg, Geheime Kanzlei Nr. 9, fol. 12a u. b; Karlsruhe, GLA, Abt. 50 Nr. 12, fol. 22a; Würzburg, StA, Würzburger RTA 6, fol. 181a; Köln, Historisches A., Best. 50A 45, fol. 21b–22a; Nordhausen, StadtA, R Ac 01, fol. 181b–182a; Worms, StadtA, 1 B Nr. 1945/2, o. Fol.
1
Siehe Nr. 757, Anm. 3.
3
Obwohl er im Blaubeurer Vertrag allen seinen Gegnern Amnestie gewährt hatte, hatte Hg. Ulrich Ende Oktober 1516 auf der Heimreise von Blaubeuren das Schloss Hiltenburg des Gf. Ulrich von Helfenstein aus einem fadenscheinigen Grund niedergebrannt. Vgl. Brendle, Reich, S. 53; Metz, Oberster Herr, S. 167f.
4
Um den Einfluss der württembergischen Landstände auszuschalten, hatte Hg. Ulrich im November 1516 führende Vertreter der sogen. Ehrbarkeit inhaftieren, wegen Hochverrats anklagen und schließlich nach grausamen Folterungen hinrichten lassen. Vgl. Metz, Oberster Herr, S. 168–174; Grube, Landtag, S. 102f.; Brendle, Reich, S. 53.
5
Siehe Nr. 757, Anm. 3.
6
Siehe Nr. 720, Anm. 2.
1
Siehe Nr. 757, Anm. 3.
2
Siehe Nr. 818, Anm. 3.
3
Siehe Nr. 818, Anm. 4.
4
Siehe Nr. 720, Anm. 2.
1
Vertrag von Blaubeuren vom 22. Oktober 1516. Siehe Nr. 757, Anm. 3.
a
–a F Allen und yedem Kf., F., geistlichen und weltlich, prelaten, Gff., freyen Hh., ritterschaft, Frey- und Rstt., gemainden, vögten, ambtluten, vitztumben, pflegern, verwesern, schultheissen, aman, richtern, gerichten, reten und sonst meniglichen embiten wir, Ulrich, von Gottes gnaden Hg. zu Wirttemberg und zu Deckch, Gf. zu Mümpelgart etc., unser fruntlich dienst und was wir liebs und guts vermögen, fruntschaft, fruntlichen, gönstigen grus zuvor.
1
Siehe Nr. 757, Anm. 3.
2
Gemeint ist der am 20. September 1516 in Augsburg unter dem Vorsitz des Ks. begonnene Prozess gegen Hg. Ulrich, an dem auch verschiedene Reichsfürsten teilnahmen. Am 11. Oktober 1516 verhängte der Ks. die Reichsacht gegen den Hg. Vgl. Brendle, Reich, S. 49–51; Grube, Landtag, S. 99–101; Metz, Oberster Herr, S. 162–165.
1
Darin hatten die beiden u. a. berichtet, Kg. (Franz) von Frankreich habe sich im Rahmen einer Unterredung freundlich und hoch erboten gegen eur ksl. Mt. und bemeltem eur ksl. Mt. sun [Kg. Karl von Spanien] und zu besluß angezaigt, das er willig und berait sey, auch zu sweren und zu ratificieren die tractet, zu Camerigk abgeredt [vgl. Nr. 729, Anm. 4]. Auf solhs ist beslossen worden, das sein kgl. Gn. als auf den freitag, den X. tag dises monats, die yetzgemelten tractet swern solt. Das dann also desselben freitags beschehen ist, wie sich gebürt. Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 368, fol. 40–41, Orig. Pap. m. S.
2
Vom 3. Dezember 1516. Siehe Nr. 733, Anm. 2.
1
Ausgestellt in Augsburg am 28. Juli 1517. Darin wird den Gesandten der württembergischen Landstände freies Geleit von zuhause nach Lauingen und von dort weiter nach Dillingen zu Verhandlungen mit Bf. Christoph von Augsburg und anderen ksl. Räten erteilt, mit der Möglichkeit, bei Bedarf zwischen den beiden genannten Orten hin und her zu reisen und wieder nach Hause zurückzukehren. Allen Reichsuntertanen wird unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe geboten, das Geleit zu respektieren und die Gesandten keinesfalls zu beeinträchtigen. Stuttgart, HStA, A 34 Bü 1c, Nr. 16, Prod. XI, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt; defekt).
1
Siehe Nr. 757, Anm. 3.
3
Vertrag von Blaubeuren vom 22. Oktober 1516. Siehe Nr. 757, Anm. 3.
4
Siehe Nr. 818, Anm. 4.
5
Siehe Nr. 720, Anm. 2.
6
Siehe Nr. 818, Anm. 3.
1
Mit Brief aus Brügge vom 23. Juli 1517 teilte J. Villinger J. Renner mit, er schreibe dem Ks., wie es der Lm cronen halben stet. Renner möge mitteilen, ob der Ks. wolle, dass dieses ihm noch zustehende Geld durch ihn (Villinger) in bar über Land oder durch Wechsel nach Augsburg gebracht werde. (…) Erinnert zudem Renner daran, das der gehaim rat bey Kg. Karln [von Spanien] gern sehe, das ksl. Mt. nichts anfieng, sondern simulieret, bis derselb seiner Mt. sun in Hispani were aus vilerlay ursachen, die nit all zu schreiben sein, sonder ich wirde die der ksl. Mt. und euch mündlich anzaigen. Und alsdann so möchten auch die drey helfen, als Frankreich, Spanien und England gleich mitainander geen und all sachen dest gründlicher und austreglicher gehandelt werden. […] Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 390, fol. 158–161, Orig. Pap. m. S. (eigenhändig; teilweise chiffriert, der dechiffrierte Text steht über der Zeile).
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Mit Schreiben aus Weimar vom 18. August 1517 (dinstag nach Unser Lb. Frauen tag assumptionis) teilte Hg. Johann dem abwesenden Kf. Friedrich mit, er habe das Schreiben Hg. Ulrichs ohne Kenntnis seines Inhalts geöffnet. Als er gesehen habe, dass es die vom Ks. auf dem Mainzer Reichstag gegenüber dem Hg. erhobenen Anschuldigungen betreffe, habe er den Boten nicht ohne Wissen Kf. Friedrichs mit einer Antwort zurückschicken wollen, jedoch einen entsprechenden Entwurf verfasst, den er übersende mit der Bitte, ihn zu prüfen und, falls Kf. Friedrich damit einverstanden sei, den Boten damit abzufertigen. Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 1060, fol. 21, Orig. Pap. m. S. u. eigenhändiger Unterschrift. Kf. Friedrich antwortete mit Schreiben aus Altenburg vom 20. August 1517 (dornstag nach assumptionis Marie virginis gloriosissime), da die Sache den Ks. betreffe, habe er gegen den übersandten Entwurf verschiedene Bedenken und deshalb einen anderen verfasst. Hg. Johann möge entscheiden, welcher verwendet werden solle und den Boten damit abfertigen. Orig. Pap. m. S. u. eigenhändiger Unterschrift: Ebd., fol. 22. Kop.: Ebd., fol. 23a. Im ersten der beiden undatierten Entwürfe des Antwortschreibens (wohl derjenige Hg. Johanns) heißt es, die beiden sächsischen Hgg. hätten aus Hg. Ulrichs Schrift ersehen, das er beim Ks. durch etliche ire abgunstige beschwerlicherweis angetragen und verunglimpft sein sollen […] und solch euer lieb widerwertigkait nit gern gehort, und wolln euer lieb nit bergen, das diese sach hivor an uns nit gelangt hat. Wo dy aber an uns geraichn wurd, wollen wir euer lieb entschuldigung und bit indenk sein. Ebd., fol. 24a, Kop. Im zweiten Entwurf (wohl derjenige Kf. Friedrichs) erklären beide Hgg., wenn Hg. Ulrich in ainichm wider billikait beschwerung aufgelegt werde, horten wir nit gern. Was wir auch zu abwendung derselben furdern mochten, weren wir eur lieb zu fruntlicher wilfarung gar gneigt. Nachdem aber eur lieb in beslus des druks anzaigen, das dieselb solcher irer entschuldigung ksl. Mt. ain abschrift zugeschikt und euer lieb in hofnung, ksl. Mt. wird darob gn. gefallens und eur lieb darauf entschuldigt haben, zweiveln wir nit, ir Mt. wird euer lieb furgewante entschuldigung und erbieten betrachten und eur lieb mit kainer unbillikait beschweren. Ebd., fol. 25a, Kop.
1
Laut Randvermerk fol. 167a und ähnlichen Vermerken fol. 169b–170a ergingen weitgehend gleichlautende Schreiben der geistlichen Ff. an Bf. (Gabriel) von Eichstätt sowie der weltlichen Ff. an Mgf. Philipp von Baden (vgl. Nr. 840).
1
Mit Schreiben aus Augsburg vom 16. August 1517 antwortete Gabriel Vogt, er habe dem Ks. die Beschwerde der Gesandten vorgetragen. Der tregt ir ksl. Mt. nit gefallen, sagt wol darbey, es sein jünger leut reden, die nit wol gar verhürt werden mügen. Aber ir Mt. wiß wol, das die werk nit daraus volgen und euch noch den e[u]eren nichts laids widerfar. Nichtdestminder hat ir Mt. verordent, Dietrich Späten zu sagen, bey den seinen zu verfuegen, sich hinfur dergleichen reden zu massen [= mäßigen].München, HStA, KÄA 1835, fol. 132, Orig. Pap. m. S.
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Gemäß dieser Weisung schrieben die Gesandten am 17. August 1517 (montags nach assumptionis Marie) an Bf. Matthäus von Gurk, weder den württembergischen Landständen noch ihnen selbst stehe es zu, über die Vermittlungsvorschläge zu verhandeln, da dies allein Sache Hg. Ulrichs sei. Bitten Bf. Matthias, beim Ks. die Erlaubnis zu ihrer Abreise zu erwirken. Sind zudem heute von Zusmarshausen nach Lauingen gereist, um dort ihre Abfertigung zu erwarten. Kop.: München, HStA, KÄA 1835, fol. 160a u. b; Ebd., fol. 172a u. b. Inhaltsangabe: Steinhofer, Ehre, S. 417f.
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In einem weiteren Schreiben aus Zusmarshausen vom 17. August 1517 (mentag nach assumptionis Marie) teilten die Gesandten der württembergischen Landstände Hg. Ulrich mit, der Ks. sei gestern von Augsburg nach München gezogen, heute reisten auch die Ff. und alle Verwandten des Schwäbischen Bundes ab. Sie selbst lägen noch mit erheblichen Kosten hier und warteten auf seinen Bescheid, wie sie sich gegenüber dem Kardinal (von Gurk) und den anderen noch in Augsburg weilenden Verordneten verhalten sollten. München, HStA, KÄA 1835, fol. 146, Orig. Pap. m. S.