Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Die Eroberung des Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel durch die Schmalkaldischen Bundeshauptleute und die Vertreibung Hg. Heinrichs d. J. im Aug. 1542 hatten eine Situation im Reich geschaffen, die nach Klärung verlangte. Das Fürstentum stand seit Sommer 1542 unter der einstweiligen Verwaltung durch die von Kursachsen und Hessen eingesetzten Statthalter und Räte zu Wolfenbüttel. Im Vorfeld des Reichstags und währenddessen beschäftigten sich mehrere Reichsstände wie Kursachsen, Hessen, Bayern, Württemberg, Straßburg und Frankfurt mit der Frage einer endgültigen Regelung der Verhältnisse im Herzogtum. Die Hgg. von Bayern boten sich als Vermittler zwischen den Schmalkaldenern und Hg. Heinrich in der Causa Braunschweig an1, wobei sich der Ausschuss der Schmalkaldener unter bestimmten Voraussetzungen zu gütlichen Verhandlungen am Reichstag bereit erklärte (Nr. 243). Wie das von 21. Febr. bis 10. März 1543 geführte Ausschussprotokoll (Nr. 244) zeigt, endeten die Verhandlungen ergebnislos, da die kursächsischen und hessischen Räte lediglich die Rückkehr der Kinder Heinrichs unter gewissen Bedingungen akzeptierten, nicht jedoch die von Bayern ins Spiel gebrachte Restitution des Herzogs (Nr. 245). Die Meinungen in dieser Frage waren innerhalb des Schmalkaldischen Bundes keineswegs einhellig, wie das Straßburger (Nr. 246) und Frankfurter Gutachten (Nr. 256) zeigen.

Die Folgen der Eroberung Braunschweigs durch die Schmalkaldener sind Gegenstand mehrerer Supplikationen, die den Reichsständen oder den Schmalkaldenern vorgelegt wurden. Der braunschweigische Kanzler Dr. Stopler versuchte, den König und die Reichsstände, wie schon auf dem Nürnberger Reichstag von 1542, von der Unschuld seines Herrn zu überzeugen und verlangte dessen Restitution (Nr. 247). Bf. Valentin von Tetleben bemühte sich um Restitution der Hildesheimer Stiftsgüter, soweit diese nun in den Händen der Schmalkaldener lagen. Außerdem beklagte er sich über die in der Stadt Hildesheim nach der Eroberung gewaltsam eingeführte Reformation und die Vorenthaltung von geistlichen Einkünften (Nr. 248). Die altgläubigen Reichsstände und Kg. Ferdinand nahmen zur Supplikation Tetlebens Stellung (Nr. 249). Hg. Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel, der Bruder Hg. Heinrichs und Dompropst von Köln und Bremen, fühlte sich durch die Eroberung Braunschweigs um seine erblichen Ansprüche auf das Fürstentum gebracht und drängte sowohl bei den Schmalkaldenern (Nr. 56) als auch bei den Reichsständen (Nr. 257) auf die Einbeziehung seiner Person in alle Verhandlungen über das weitere Schicksal des Landes Braunschweig-Wolfenbüttel. Die Schmalkaldener machten in ihrer Antwort mit Hinweis auf die nicht beendeten Verhandlungen keine Zusagen, erklärten sich aber bereit, ihre Räte und Statthalter in Wolfenbüttel zur Ausfolgung der geistlichen Gefälle an Hg. Georg anzuhalten (Nr. 252–253).

Als die unter Vermittlung Bayerns stattfindenden Verhandlungen am 10. März 1543 wegen Rückfragen der kursächsisch-hessischen Räte bei den Bundeshauptleuten unterbrochen wurden, schaltete sich Kg. Ferdinand ein. Er schrieb für den 1. April 1543 eine Tagsatzung nach Nürnberg aus, bei der die gütlichen Verhandlungen fortgesetzt werden sollten (Nr. 249). Hg. Heinrich war damit einverstanden und sicherte die Suspension der Kammergerichtsprozesse für die Dauer der Verhandlungen zu (Nr. 251). Ein kgl. Mandat an das Reichskammergericht ordnete die Suspension der Prozesse an (Nr. 254). Als die Tagsatzung beginnen sollte, wandten sich die kursächsischen und hessischen Räte an den König und verweigerten die Teilnahme im Namen ihrer Herren, da das Ausschreiben zu spät erfolgt sei, um vorherige Beratungen der Schmalkaldener zu ermöglichen. Sie ersuchten um Aufschub der Verhandlungen bis zur Ankunft des Kaisers im Reich (Nr. 255). Kg. Ferdinand war damit einverstanden und wies seinen Rat Lorenz von Streitberg an, den Hgg. von Bayern und Hg. Heinrich den Aufschub der Verhandlungen bekannt zu geben. Sollten die gütlichen Verhandlungen unter Leitung des Kaisers scheitern, würde die Angelegenheit wieder dem Reichskammergericht übertragen werden (Nr. 258).

Nr. 243 Vorschlag des Ausschusses der Schmalkaldener für eine Antwort an die württembergischen Räte betr. Unterhandlung in der Causa Braunschweig – Nürnberg, 1543 Febr. 19

Nr. 244 Protokoll der Verhandlungen des Ausschusses der Schmalkaldener mit den bayerischen Unterhändlern über die Causa Braunschweig – Nürnberg, 1543 Febr. 21 bis März 10

Nr. 245 Gutachten des Ausschusses der Schmalkaldener zum Vermittlungsvorschlag der bayerischen Unterhändler vom 1. März 1543 – o.O., o.D. (Nürnberg, 1543 zwischen März 1 und März 10)

Nr. 246 Gutachten der Straßburger Gesandten Jakob Sturm und Michel Han zum Vermittlungsvorschlag der bayerischen Unterhändler vom 1. März 1543 – o.O., o.D. (Nürnberg, 1543 zwischen März 1 und März 10)

Nr. 247 Supplikation des braunschweigischen Kanzlers Dr. Johann Stopler an Kg. Ferdinand und die ksl. Kommissare wegen Restitution Hg. Heinrichs von Braunschweig – verlesen Nürnberg, 1543 Febr. 27/März 3

Nr. 248 Supplikation Bf. Valentin Tetlebens von Hildesheim an Kg. Ferdinand und die ksl. Kommissare – dem König übergeben Nürnberg, 1543 Febr. 25/verlesen im Reichsrat Febr. 27/abgeschrieben Febr. 28/März 1

Nr. 249 Gutachten der katholischen Reichsstände und Stellungnahme Kg. Ferdinands zur Supplikation Bf. Valentin Tetlebens von Hildesheim (Nr. ) – actum Nürnberg, 1543 März 9

Nr. 250 Kg. Ferdinand an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen: Suspension der Reichskammergerichtsprozesse und Ausschreiben einer Tagsatzung nach Nürnberg in der Causa Braunschweig – Nürnberg, 1543 März 10

Nr. 251 Antwort Hg. Heinrichs von Braunschweig auf das Ausschreiben Kg. Ferdinands zur Tagsatzung nach Nürnberg am 1. April 1543 (ad Nr. ) – o.O., 1543 März 15

Nr. 252 Antwort der Schmalkaldischen Bundesstände auf die Werbung Dr. Ludwig Falkenbergs (Nr. ), des Gesandten Hg. Georgs von Braunschweig-Wolfenbüttel – actum Nürnberg, 1543 Mitwochen nach Judica (März 14)/verlesen 1543 März 15

Nr. 253 Die Schmalkaldischen Bundesstände an Statthalter und Räte zu Wolfenbüttel betr. die Werbung Dr. Ludwig Falkenbergs (Nr. ) – Nürnberg, 1543 März 14/verlesen 1543 März 15

Nr. 254 Mandat Kg. Ferdinands an das Reichskammergericht wegen Suspension der Reichskammergerichtsprozesse in der Causa Braunschweig – Nürnberg, 1543 März 25

Nr. 255 Antwort der kursächsischen und hessischen Räte auf das Ausschreiben Kg. Ferdinands zu einer Tagsatzung in der Causa Braunschweig (ad Nr. ) – Nürnberg, 1543 April 1

Nr. 256 Gutachten des Frankfurter Rechtsgelehrten Dr. Johann Fichard zur Restitution Hg. Heinrichs von Braunschweig – (Frankfurt), o.D. (nach 1543 März 18)/empfangen Nürnberg, 1543 April 3

Nr. 257 Supplikation Hg. Georgs von Braunschweig-Wolfenbüttel, Dompropst zu Köln und Bremen, an Kg. Ferdinand und die Reichsstände wegen seines erbrechtlichen Anspruchs auf die braunschweigischen Besitzungen – reg. Nürnberg, 1543 April 11

Nr. 258 Instruktion Kg. Ferdinands für eine Werbung Lorenz von Streitbergs bei den Hgg. von Bayern und Hg. Heinrich von Braunschweig wegen des Aufschubs der Verhandlungen in der Causa Braunschweig bis zur Ankunft des Kaisers – o.O., o.D. (Nürnberg, 1543 vor April 23)

Anmerkungen

1
Hg. Wilhelm beauftragte Dr. Leonhard von Eck und seine anderen Räte, in Nürnberg die Vermittlungsverhandlungen zu führen, Wasserburg, 1543 Febr. 11: [...] Zudeme mogen wir auch leiden, dieweil wir uns hievor gegen Sachssen und Hessen angebotten, zwischen inen und unserm vettern, dem von Braunschweigg, und seinen kindern der underhandlung zu beladen, das durch dich und die andern unsere rete solhe handlung, wie dein bedengkhen stet, fur die hand genomen und der sachen ain anfang gemacht. Besorgen gleichwol, es werde bey dem gegentail wenig zu erheben noch außzerichten sein, yedoch kan zum wenigist sovil damit geschafft werden, das man sich ires gemuts dardurch erlernen mag. [...]. In: München HStA, KBÄA 2094, fol. 145r–146v, hier fol. 145v–146r (Ausf.).