Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

1.1. Reichsstatthalteramt Kurfürst Friedrichs von Sachsen

Nr. 733 Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

Nr. 734 Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

Nr. 735 Verschreibung Kg. Maximilians für Kf. Friedrich von Sachsen

Nr. 736 Münzprivileg Kg. Maximilians für den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen

Nr. 737 Mandat Kg. Maximilians an die Reichsstände und an alle übrigen Reichsangehörigen

Nr. 738 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg

Nr. 739 Kf. Friedrich von Sachsen an die Bff. von Bamberg, Würzburg und Augsburg sowie an Hg. Albrecht von Bayern

Nr. 740 Verschreibung Kg. Maximilians für Kf. Friedrich von Sachsen

Nr. 741 Bf. Georg von Bamberg an den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen

1.2. Einsammlung und Verwaltung der Reichshilfe

Nr. 742 Mandat Kg. Maximilians an verschiedene Reichsstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen

Nr. 743 Mandat Kg. Maximilians an den Frankfurter Rat

Nr. 744 Mandat Kg. Maximilians an Reichsstände zur Leistung der Reichshilfe

Nr. 745 Mandat Kg. Maximilians an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Nr. 746 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 747 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg

Nr. 748 Mandat Kg. Maximilians an Reichsstände, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 749 Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte)

Nr. 750 Offenes Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

Nr. 751 Kg. Maximilian an Reichsstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg

Nr. 752 Georg von Schaumberg (Landrichter zu Bamberg) an Stadt Rothenburg/Tauber

Nr. 753 Kg. Maximilian an Hg. Heinrich von Sachsen

Nr. 754 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg und andere Reichsfürsten

Nr. 755 Beschlüsse des Augsburger Domkapitels zur Romzughilfe

Nr. 756 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Edzard und Gf. Uko von Ostfriesland

Nr. 757 Ausschreiben Bf. Hugos von Konstanz an Dekanate im Bm. Konstanz, hier an Dekan und Kämmerer des Dekanats Überlingen

Nr. 758 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 759 Zahlungsmandat Kg. Maximilians an Reichsstände, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 760 Kg. Maximilian an die Innsbrucker Raitkammer

Nr. 761 Instruktion Hg. Wilhelms von Jülich für Friedrich von Brambach als Gesandten zu Kg. Maximilian

Nr. 762 Ebf. Ernst von Magdeburg an Senior und Kapitel zu Magdeburg

Nr. 763 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 764 Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg an Kg. Maximilian

Nr. 765 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer

Nr. 766 Weisung Kg. Maximilians an Sebastian Aigl (kgl. Kammerdiener)

Nr. 767 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Kaufbeuren

Nr. 768 Weisung Kg. Maximilians an [Niklas Ziegler]

Nr. 769 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Wilhelm von Henneberg und andere Stände

Nr. 770 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 771 Bericht des Hans von Werthern und Caesar Pflugs an Hg. Georg von Sachsen

Nr. 772 Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an Kg. Maximilian

Nr. 773 Kg. Maximilian an Bf. Georg von Trient

Nr. 774 Beschlüsse des Deutschen Ordens im Reich

Nr. 775 Kf. Joachim von Brandenburg an Kg. Maximilian

Nr. 776 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Nr. 777 Ebf. Jakob von Trier an Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier

Nr. 778 Sieben Kriegsverordnete der Stadt Metz an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg

Nr. 779 Instruktion Hg. Albrechts von Bayern für Georg Eisenreich als Gesandten zu Kg. Maximilian

Nr. 780 Ammeister und Rat der Stadt Colmar an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg

Nr. 781 Hg. Georg von Sachsen an Kg. Maximilian

Nr. 782 Bf. Christoph von Basel an Kg. Maximilian

Nr. 783 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 784 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Nr. 785 Anton Tetzel an Bf. Gabriel von Eichstätt

Nr. 786 Rat der Stadt Schwäbisch Hall an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 787 Gian Stefano Rozone an Mgf. Francesco von Mantua

Nr. 788 Vincenzo Querini an den Dogen von Venedig

Nr. 789 Bf. Georg von Bamberg an Bf. Lorenz von Würzburg

Nr. 790 Weisung Kg. Maximilians an Paul von Liechtenstein, Frh. zu Kastelkorn (Marschall des Innsbrucker Regiments und Hauptmann zu Rattenberg), Georg von Rottal, Frh. zu Talberg, und andere nach Innsbruck verordnete Räte

Nr. 791 Nürnberg an Schwäbisch Hall

Nr. 792 Hans von Landau (Reichsschatzmeister) an [Jakob von Landau]1  

Nr. 793 Mahnschreiben Hans von Landaus (kgl. Reichsschatzmeister) an säumige Reichsstände (Entwurf)

Nr. 794 Verzeichnis über reichsständische Romzugskontingente

Nr. 795 Bericht Niklas Zieglers an Kg. Maximilian

Nr. 796 Weisung Kg. Maximilians an Niklas Ziegler

Nr. 797 Hg. Albrecht von Bayern an Kg. Maximilian

Nr. 798 Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn an Balthasar Berlin

Nr. 799 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

Nr. 800 Cyriakus von Rinkenberg (Esslinger Hauptmann) an Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen

Nr. 801 Weisung Kg. Maximilians an die Regierung zu Ensisheim

Nr. 802 Instruktion Kg. Maximilians für Gf. Georg von Montfort als Gesandten zu Hg. Ulrich von Württemberg

Nr. 803 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an den Rat der Stadt Schwäbisch Hall

Nr. 804 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände im Elsaß und in der Ortenau1  

Nr. 805 Weisung Kg. Maximilians an Dionysius Braun (kgl. Zahlschreiber)

Nr. 806 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände

Nr. 807 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

Nr. 808 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände

Nr. 809 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

Nr. 810 Instruktion Kg. Maximilians für Wolfgang von Zülnhart (Domdechant zu Augsburg, kgl. Rat) als Gesandten zu Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel und Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig-Lüneburg

Nr. 811  Kg. Maximilian an Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach1  

Nr. 812 Georg von Frundsberg an Kg. Maximilian

Nr. 813 Weisung Kg. Maximilians an Räte der Hofkammer in Konstanz

Nr. 814 Mandat Kg. Maximilians an [Gf. Hermann von Henneberg-Römhild]1

Nr. 815 Mandat Kg. Maximilians an durch Kursachsen eximierte Inhaber von Reichslehen1  

Nr. 816 Mandat Kg. Maximilians an im Reichsanschlag aufgeführte kursächsische Landsassen1  

Nr. 817 Weisung Kg. Maximilians an Wilhelm Güss von Güssenberg (Schwäbischer Bundeshauptmann der Kff. und Ff.)

Nr. 818 Kg. Maximilian an [Ebf. Jakob von Trier]1  

Nr. 819 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen

Nr. 820 Gf. Bernhard von Solms-Braunfels an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg

Nr. 821 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 822  Instruktion Kg. Maximilians für Gesandte1  zum niederösterreichischen Landtag in Krems

Nr. 823 Schwäbischer Bundesabschied

Nr. 824 Hans von Landau an Zyprian von Serntein

Nr. 825 Kg. Maximilian an Pfgf. Alexander von Zweibrücken (bzw. an Pfgf. Johann von Simmern und Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg1 )

Nr. 826 Kg. Maximilian an Bf. Hugo von Konstanz

Nr. 827 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände, hier an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg1  

Nr. 828 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Kg. Maximilian

Nr. 829 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bf. Johann von Metz und die Administratoren des Hochstifts

Nr. 830 Kg. Maximilian an Hg. Albrecht von Bayern

Nr. 831 Ausschreiben Kg. Maximilians an Reichstände, hier an Kf. Friedrich von Sachsen

Nr. 832 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg

Nr. 833 Bericht Johann Butlers an Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

Nr. 834 Bericht Hans Claus’ an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

Nr. 835 Ausschreiben Kg. Maximilians an alle Reichsstände über die Annahme der Kaiserwürde

Nr. 836 Bericht Johann Froschs an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

Nr. 837 Zahlungsmandat Ks. Maximilians an Äbtissin [Agnes] von Niedermünster/Regensburg

Nr. 838 Balthasar Berlin an Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn

Nr. 839 Weisung Ks. Maximilians an das Regiment zu Innsbruck

Nr. 840 Hg. Georg von Sachsen an Kg. Maximilian

Nr. 841 Verschreibung Ks. Maximilians für Hans von Landau (ksl. Rat und Reichsschatzmeister)

Nr. 842 Ks. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Nr. 843 Ks. Maximilian an Gf. Joachim von Oettingen

Nr. 844 Hans von Landau (ksl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 845 Antwort Gf. Johanns von Nassau-Dillenburg an den ksl. Gesandten Gf. Eberhard von Königstein

Nr. 846 Mandat Ks. Maximilians an säumige Reichsstände1  

Nr. 847 Mandat Ks. Maximilians an [Bf. Wiguläus von Passau (ksl. Kammerrichter)]

1.3. Widerstand der Reichsstädte gegen die Reichshilfe

Nr. 848 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Nr. 849 Weisung von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg an Jörg Holzschuher

Nr. 850 Antwort des Überlinger Rates an den kgl. Gesandten Christoph von Thun

Nr. 851 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 852 Rat der Stadt Augsburg an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Nr. 853 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Nr. 854 Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 855 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 856 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann) und Ludwig Hoser (Augsburger Bürgermeister) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Kg. Maximilian

Nr. 857 Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Aachen an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 858 Kg. Maximilian an Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte)

Nr. 859 Abschied des Städtetags zu Speyer

Nr. 860 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Nr. 861 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 862 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 863 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

1.4. Widerstand der Reichsstädte gegen die Zwangsanleihe

Nr. 864 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 865 Mandat Kg. Maximilians an die Handelsgesellschaften in Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Nr. 866a Kg. Maximilian an Bürgermeister und Räte der Stadt Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Nr. 866b Beilage: Entwurf für ein Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

Nr. 867 Gutachten [Konrad Peutingers] über die Zwangsanleihe bei den Handelsgesellschaften

Nr. 868 Rat der Stadt Augsburg an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte)

Nr. 869 Rat der Stadt Augsburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg1

Nr. 870 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 871 Augsburger Memorial für den bevorstehenden Schwäbischen Bundesstädtetag

Nr. 872 Instruktion der Stadt Memmingen für Hans Tochtermann als Gesandten zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 873 Beschluß der Stadt Ulm

Nr. 874 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 875 Instruktion der Schwäbischen Bundesstädte für Gesandte zu Kg. Maximilian

Nr. 876 Aufzeichnung [Konrad Peutingers] über die Antwort Kg. Maximilians an die Gesandten der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 877 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen

Nr. 878 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 879 Antwort Memmingens bzw. Augsburgs an die kgl. Räte in Mindelheim

Nr. 880 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen1

Nr. 881 Instruktion der Stadt Augsburg für Gesandte zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 882 Instruktion der Stadt Memmingen für Hans Tochtermann als Gesandten zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 883 Instruktion Kg. Maximilians für Gesandte zu den in Ulm versammelten Schwäbischen Bundesstädten und Handelsgesellschaften

Nr. 884 Zitationsmandat Kg. Maximilians an die Handelsgesellschaften in Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Nr. 885 Weisung Nürnbergs an Jörg Holzschuher (Gesandter zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte)

Nr. 886 Antwort der in Ulm versammelten Schwäbischen Bundesstädte an die kgl. Gesandten

Nr. 887 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 888 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 889 Instruktion der Stadt Nürnberg für Karl Oertel zu Verhandlungen mit Paul von Liechtenstein

Nr. 890 Ausschreiben Nürnbergs an Schweinfurt

Nr. 891 Weisung Nürnbergs an Erasmus Topler

Nr. 892 Gutachten Dr. Adam Schönwetters (Frankfurter Syndikus) über die Zwangsanleihe bei den Handelsgesellschaften

Nr. 893 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 894 Weisung Nürnbergs an Erasmus Topler

Nr. 895 Abschied des Speyerer Städtetages

Nr. 896 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Dr. Matthäus Neithart

Nr. 897 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 898 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 899 Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen

Nr. 900 Ks. Maximilian an die Handelsgesellschaften in Augsburg

Nr. 901 Reversbrief Ks. Maximilians über die Befreiung der Handelsgesellschaften von Reichsanleihen

1.5. Leistung der Romzughilfe

Nr. 902 Beiträge der Reichsstände zur Romzughilfe1  (Aktenreferat)

1.6. Verhandlungen mit den Eidgenossen über den Romzug

Nr. 903 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern

Nr. 904 Ausschreiben Zürichs an die eidgenössischen Orte

Nr. 905 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern

Nr. 906 Auszug aus der Luzerner Bilder-Chronik Diebold Schillings

Nr. 907 Profranzösisches Bedenken eines Anonymus zur Romzughilfe für Kg. Maximilian

Nr. 908 Instruktion Kg. Maximilians für Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Rat, Schwäbischer Bundeshauptmann) als Gesandten zur eidgenössischen Tagsatzung in Zürich

Nr. 909 Verschreibung Kg. Maximilians für Bf. Matthäus von Sitten und Georg auf der Flüe (Supersaxo)

Nr. 910 In Zürich versammelte eidgenössische neun Orte1  an Luzern, Zug und Glarus

Nr. 911 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Zürich

Nr. 912 Kg. Maximilian an Schultheißen und Räte der eidgenössischen Orte

Nr. 913 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 914 Auszug aus einem Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 915 Zyprian von Serntein an N.N.

Nr. 916 Kg. Maximilian an die Eidgenossen

Nr. 917 Ausschreiben der Stadt Zürich an die Orte Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Basel, Fribourg, Solothurn und Schaffhausen

Nr. 918 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Zürich

Nr. 919 Abschied der drei in Altdorf versammelten Orte [Uri, Schwyz und Unterwalden]

Nr. 920 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern

Nr. 921 Auszug aus der Luzerner Bilder-Chronik Diebold Schillings

Nr. 922 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Zürich

Nr. 923 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 924 Bericht der eidgenössischen Gesandten in Konstanz1  an Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich

Nr. 925 Abschied Kg. Maximilians für eidgenössische Gesandte

Nr. 926 Auszug aus der Luzerner Bilder-Chronik Diebold Schillings

Nr. 927 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Zürich

Nr. 928 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern

Nr. 929 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern

Nr. 930 Eidgenössische Tagsatzung zu Luzern an Kg. Maximilian

Nr. 931 Abschied der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern (im Reich verbreitete Druckfassung)

Nr. 932 Hans von Landau an Zyprian von Serntein

Nr. 933 Heinrich Hechinger (Kaplan) an Zyprian von Serntein

Nr. 934 Ausschreiben Kg. Maximilians an die Reichsstände

Anmerkungen

1
 Der Magistrat von Metz ließ eine frz. Übersetzung des Mandats (AM Metz, AA 4/24 ) anfertigen.
2
 Laut Nr. 744, Anm. 7.
3
 Der Frankfurter Magistrat beriet über das in der dortigen Überlieferung nicht erhaltene kgl. Ausschreiben am 9.9. (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 44’). Für die Städte Mülhausen (Mieg, Politique, S. 17) und Münster/Gregoriental (Scherlen, Inventar, S. 8: Sign.: AM Münster, AA 16, Stück-Nr. 42) sind weitere Exemplare nachgewiesen.
1
 Laut einer vertraulichen Äußerung Kf. Friedrichs gegenüber den Nürnberger Bürgermeistern waren zuerst nur vier Reichsfürsten als Beisitzer vorgesehen. Kf. Friedrich wollte jedoch in Anbetracht der Wichtigkeit der obliegenden Reichsangelegenheiten den Kg. bitten, zusätzlich noch einige Prälaten, Gff. und Vertreter der Städte als Zugeordnete zu bewilligen, nachdem nit der wenigst tayl deß Reichs an den stetten hang und ir policei und regiment aynen aufrechten furgang hab. Der Nürnberger Interessenvertreter am kgl. Hof, Erasmus Topler, sollte sich laut Weisung der Nürnberger Hh. Älteren dafür einsetzen, daß Gf. Wolfgang von Oettingen sowie die Äbte [Sebald Bamberger] von Heilsbronn und [Georg Kastner] von Kaisheim als Nachbarn Nürnbergs deputiert würden (Nürnberger Hh. Ältere an Erasmus Topler, Kop. Nürnberg, mittwoch St. Sebolts unsers hl. patrons abend [18.8.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 245–247, hier 246–246’. Regest: Gümbel, Berichte, S. 209 Anm. 3).
2
 Am 12.11. bestätigte Kg. Maximilian gegenüber Kf. Friedrich noch einmal dessen Befugnis, die Beiräte nach seinem Ermessen an einem Ort seiner Wahl zusammenzuberufen (Konz. mit ex.-Verm., Kaufbeuren; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 107. Mundum mit korrigierter Adresse; ebd., fol. 108–108’).
a
–a als ... reicht] In B: im Fm. Sachsen. C wie A. – Laut Müller (Reichstagsstaat, S. 718f.), Lünig (Reichs-Archiv V/2 (Part. Spec., 4. Abt., 2. Abs.), S. 29 Anm.) und Ziegler (Corpus, S. 931) handelt es sich bei A um die revidierte, endgültige Fassung. Vgl. Ludolphy, Kurfürst, S. 194.
1
 Vorlage verletzt, Ergänzung der Legende aufgrund der Abbildung des sog. Locumtenenstalers bei Tentzel, Saxonia I, Tafel 1 (s.v. Fridericus, Nrr. 1f.), Tafel 2, Nr. 3, Tafel 3, Nrr. 1 und 2, sowie Davenport, talers, S. 291, Nr. 9698. Zum Locumtenenstaler vgl. Ludolphy, Friedrich, S. 24; Westphal, Korrespondenz, S. 119f.
a
–a Memmingen ... 1507] In B Streichung wieder rückgängig gemacht. Einfügung am Rand: Konstanz, 3. August, ebenfalls durchgestrichen.
b
–b Ob ... yetzo] In A gestrichen. 
1
 Am gleichen Tag stellte Kg. Maximilian Kf. Friedrich eine Deklaration aus, wonach die Bergwerksgerechtigkeit der Hh. von Schaumberg auf der Steinheide nur vorbehaltlich der kursächsischen Privilegien galt (Kop. Memmingen, 17.12.1507; HStA Weimar, Kopialbuch F 11, fol. 49’-50’).
1
 Augsburger Kaufleute äußerten gegenüber dem venezianischen Gesandten Querini, Hg. Ulrich habe sich verpflichtet, über seinen Anteil an der Romzughilfe hinaus 500 Reiter aufzubringen [vgl. Nr. 802, Pkt. 1]. Außerdem nähmen Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig, der Hg. von Pommern (Pomuler), der junge Hg. [Albrecht] von Mecklenburg, Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Pfgf. Friedrich und ein weiterer Sohn des pfälzischen Kf., zwei Söhne Mgf. Christophs von Baden und ein bereits in Innsbruck befindlicher junger Hg. von Braunschweig persönlich am Romzug teil (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 16.8.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 79–81, hier 80’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 148–150, hier 149’).
2
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für Heimhofer, Konstanz, 3.8.1507 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; StdA Esslingen, F 307, unfol.). Nördlingen ging ein gleichlautendes Mandat zu (Beschluß des Nördlinger Magistrats über eine Antwort an den kgl. Boten vom 27.8.1507 (sexta post Bartholomey); StdA Nördlingen, Mehrerbuch 1501–1508, fol. 172’. Weisung Nördlingens an Ulrich Strauß mit dem Hinweis, daß eine entsprechende Werbung Georgs von Emershofen und Balthasar Wolfs abschlägig beschieden wurde; Reinkonz., donnerstag nach Michels des hl. erzengels tag [30.9.]1507; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 89–89’. Kop.; ebd., Missivbücher 1507, fol. 104’-105’).
3
 Ein weiterer Adressat war die Stadt Worms [Nr. 902, Anm. 154].
1
 Der Frankfurter Magistrat beschloß am 18.9., die Erhebung der Judensteuer zu verweigern und auf die Privilegien des Rates hinzuweisen, der die Juden erworben habe (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 51’. Andernacht, Regesten, Nr. 3518). Auf diesen Standpunkt stellten sich auch die Frankfurter Juden. Die kgl. Kommissare Michael Rüttner und Hans Rommel (Rümelin) klagten deshalb am kgl. Kammergericht. Der Prozeß endete am 22.10.1511 mit dem Freispruch der Juden vom Vorwurf des Ungehorsams gegen das Reichsoberhaupt (Lersner, Chronica I, S. 558; Kracauer, Geschichte I, S. 244f.).
1
 Erst mit Schreiben vom 21.8. übersandte Kg. Maximilian Exemplare dieses Mandats und von Nr. 733 nach Frankfurt zur Weiterleitung durch städtische Boten. Die Empfangsbestätigungen der Adressaten sollten der kgl. Hofkanzlei zugesandt werden. Die Kosten für den Botendienst wurden mit dem Frankfurter Reichsanschlag verrechnet (Or. Konstanz, Gegenz. Serntein; ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 1380, unfol.). Laut einem Verzeichnis übergab Niklas Eschborn am 31.8. die kgl. Mandate in Königstein, Christian Straub (Strub) am 4.9. an Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg, an den Amtmann zu Büdingen [für Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen] und in Gelnhausen. Der Bote Caspar stellte die Mandate am 31.8. Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg zu und übergab am 6.9. weitere Exemplare in Heidelberg. Am 7.9. wurden die Mandate den Ganerben und dem Rat zu Friedberg, den Gff. Philipp und Bernhard von Solms und Gf. Johann von Nassau-Dillenburg zugestellt. Peter Scheckart übergab die ihm aufgetragenen Briefe am 13.9. an Ebf. Jakob von Trier und an Lgf. Wilhelm von Hessen. Die den Boten mitgegebenen Frankfurter Begleitschreiben an die Empfänger der Mandate datieren jeweils vom 30.8. (Konz., montag nach decollacionis Johannis; ebd.). Auch Nürnberg war mit der Verteilung der Mandate betraut. Am 28.8. machte sich ein städtischer Bote auf den Weg zu Kf. Friedrich von Sachsen, den Bff. von Bamberg, Würzburg und Eichstätt, Hg. Georg von Sachsen, Mgf. Friedrich von Brandenburg, Friedrich Schenk von Limpurg sowie den Städten Windsheim, Rothenburg, Schweinfurt und Weißenburg (Kop., samstag Augustini;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 6’).
2
 Auch online-Ressource. Nachweis über die Urkunde außerdem in: LA Salzburg, Urkundenregesten XIII.
3
 StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 9 (Verm.: Ex cancelleria Nurmbergensi.). Nürnberg antwortete dem Kg. am 30.8., daß man seinem Wunsch in Anbetracht der Bedeutung für das Reich nachkommen und Erasmus Topler mit der Übergabe des Geldes beauftragen werde (Kop., montag nach Augustini; ebd., fol. 9–9’. Gümbel, Berichte, S. 305 Anm. 3). Topler wurde angewiesen, dem Kg. das Schreiben zu übergeben und ihm mitzuteilen, daß die 1760 fl. in Augsburg hinterlegt worden seien und zu seiner Verfügung stünden (Kop., montag nach Augustini; präs. Konstanz, 4.9.; ebd., fol. 9’-10. Gümbel, ebd., Anm. 2). Die Hh. Älteren informierten am 2.9. Hieronymus Imhof in Augsburg, daß der Nürnberger Bürger Jakob Welser beauftragt sei, den Nürnberger Anteil an der Konstanzer Reichshilfe zu überbringen, und baten ihn, das Geld auf Wunsch an Topler oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen (Kop., donerstag nach Egidii; ebd., fol. 14’). Am 22.9. bestätigten die Nürnberger Älteren Imhof den Empfang eines durch seinen Bruder [Hans] überbrachten Schreibens mit der Bestätigung über die Zusendung des Nürnberger sowie des Windsheimer Hilfsgeldes samt einer kgl. Quittung für Windsheim (Kop., mitwoch nach St. Matheus tag; ebd., fol. 36’-37).
Nürnberg hatte Weißenburg und Windsheim auf deren Anfrage am 2.9. mitgeteilt, daß man der kgl. Bitte willfahren werde. Windsheim wurde außerdem Hilfe bei der Zahlung angeboten (Kop., donerstag nach Egidii;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 12–12’). Zwei Tage später erklärte sich der Nürnberger Magistrat bereit, den Anteil Windsheims an der Bargeldhilfe nach Augsburg zu schicken (Kop., sabatho post Egidii [4.9.]1507; ebd., fol. 17). Hieronymus Imhof wurde informiert, daß das Geld, 270 fl., über seinen Bruder Hans aufgebracht würde, und gebeten, es beim Augsburger Magistrat zu hinterlegen (Kop., vigilia nativitatis virginis benedicte [7.9.]1507; ebd., fol. 19).
4
 Abgesehen von der Anrede (Dir/Eüch etc.) und den entsprechenden Abweichungen in der Grammatik ergab die Kollationierung keine Unterschiede gegenüber Fassung I.
5
 Den Empfang der beiden kgl. Mandate vom 3.8. [das obige und Nr. 733] bestätigte Esslingen dem kgl. Boten Rudolf Dietenhaimer am 16.9. (Kop., donrstag nach des hl. crüz erhehung tag; StdA Esslingen, F 12, Missivenbücher 15, fol. 38). Laut einem Schreiben Ulms an Esslingen waren die kgl. Mandate dort bereits am 14.9. eingegangen. Die Stadt erwartete aufgrunddessen die Durchführung des Romzuges und erklärte, den Konstanzer RAb umsetzen zu wollen (Or. m. S., mitwochs nach exaltationis crucis [15.9.]1507; StdA Esslingen, F 307, unfol.).
6
 Kg. Maximilian ersuchte Memmingen mit Schreiben vom 8.8., seinen Rat Hans Walter von Laubenberg mit dem ihnen auf dem Konstanzer RT auferlegten Kontingent von elf Pferden anzuwerben (Or. Konstanz, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; StdA Memmingen, A 1/1, unfol.). Die Stadt wurde mit Laubenberg einig. Wohl kurz nach dem 18.10. brach er mit den Memminger Reitern auf. Bereits am 17.11. empfahl er allerdings, angesichts des fortgesetzten Lageraufenthalts einige Knechte auf deren Bitte vorübergehend zu beurlauben (Laubenberg an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen, eh. Or. [Leutkirch], mitwochen nach Ottmare; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.). Der Memminger Magistrat schloß sich diesem Vorschlag an (Konz., s.d.; ebd., unfol.).
7
 Mitteilung Nordhausens an Goslar und/oder Mühlhausen vom 20.9.1507, daß dieses und andere kgl. Mandate kürzlich von einem kgl. Boten überbracht worden seien (Konz., secunda post Lamperti; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 135).
8
 Beyer (Chronik, S. 455) berichtet von der Übergabe eines Exemplars am 7.11. in Danzig. Die Stadt verweigerte die Zahlung. Statt dessen regte sie nach Rücksprache mit Elbing gegenüber Thorn an, Kg. Sigismund von Polen zu informieren (Danzig an Thorn, 27.11.1507; Biskup, Acta V/1, Nr. 84, S. 185f.). Thorn war kein Mandat zugegangen, empfahl aber am 3.12. ebenfalls die Einschaltung des poln. Kg. (ebd., Nr. 87, S. 187f.). Dies tat Danzig mit Schreiben vom 7.12. (ebd., Nr. 88, S. 189f. Mitteilungen Danzigs an Elbing vom 9.12.1507 und 6.1.1508; ebd., Nrr. 89, 98, S. 190f., 216f.).
Gf. Reinhard von Hanau ersuchte den Kg. mit Schreiben vom 29.1.1508, nachdem sein erstes Schreiben vom 25.9.1507 (Or. , sampstag nach St. Matheus tag apostoli; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 92–92’) ignoriert worden war, noch einmal, Gelnhausen die Romzughilfe zu erlassen, und machte dabei die Pfandverschreibung [von 1435] an sein Haus [und Kurpfalz] geltend (Or., s.l., sampstag nach Pauli conversionis; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 77). Kf. Philipp von der Pfalz war von Gelnhausen unter Hinweis auf die Pfandverschreibung ebenfalls um Unterstützung bei der Abwehr der Reichshilfeforderung gebeten worden (Kop., dinstag nach des hl. crucs tag exaltationis [21.9.]1507, Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 89–89’; 90).
9
 Vgl. Nr. 148, Anm. 58.
10
 Der kgl. Rat Sigmund Pflug informierte Hg. Wilhelm von Jülich am 9.8. über ein – nicht vorliegendes – Schreiben Kg. Maximilians an seine Tochter Hgin. Margarethe, wonach er nicht in die Niederlande, sondern nach Rom ziehen werde. In den Niederlanden werde an seiner Stelle eine angesehene Person alles Notwendige regeln. Der Kg. habe weiter mitgeteilt, daß ihn 30 000 Mann auf dem Romzug begleiten würden, deren Besoldung die Reichsstände zugesagt hätten. Diese Armee würde in zwei Heeresgruppen aufgeteilt. Pflug meldete außerdem, daß sich eine Gesandtschaft des röm. Kg. nach England auf dem Weg nach Brüssel befinde. Laut unbestätigten Meldungen sei ein starkes frz. Heer auf dem Marsch nach Geldern (Or. m. S. Brüssel; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 272, fol. 18–18’).
11
 Landau hatte wohl kurz nach Ende des RT die kgl. Quittungen für die veranschlagten Stände übernommen (Vermerk über die Empfangsbestätigung Landaus; TLA Innsbruck, Schatzarchiv I, Putsch-Repertorium, Bd. 2, fol. 1089)
12
 Der Augsburger Stadtschreiber Konrad Peutinger informierte Vincenzo Querini Anfang September, daß viele Reichsstände begonnen hätten, Geld nach Augsburg zu überweisen. Die dort anfallende Summe sei indessen nicht hoch, der größte Teil des Geldes werde zur nächsten Frankfurter Herbstmesse von den Fuggern erlegt (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 91’-94, hier 92; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 157’-159, hier 157’-158).
13
 Augsburger RAb vom 10.9.1500, Tit. XXIII (Schmauss/Senckenberg, Sammlung II, S. 78f.).
1
 Pfgf. Friedrich hatte Kg. Maximilian gebeten, ihn mit 80 oder mehr Pferden für den Romzug zu besolden und dafür die Romzughilfen folgender Stände heranzuziehen: Bf. von Speyer (18 Reiter/15 Fußsoldaten), Stadt Speyer (11/0), Stadt Heilbronn (6/15), Stadt Wimpfen (3/3), Stadt Frankfurt (21/34). Die Gesamtsumme wurde – die Fußknechte ebenfalls in Reisige umgerechnet – auf 85 Pferde veranschlagt. Alternativ schlug der Pfgf. den Anschlag der Städtegruppe Regensburg (15/28), Donauwörth (5/9), Weißenburg/Fr. (4/4), Nördlingen (11/17), Schwäbisch Hall (11/17) und Dinkelsbühl (6/15) vor, mit einer Gesamtsumme von 88 Reitern. Letztlich wollte er die Entscheidung, aus welchen Beiträgen sein Kontingent finanziert werden sollte, aber dem Kg. überlassen (Kop., s.d.; HStA München, Pfalz-Neuburg Akten 1935, fol. 85–86; HStA München, Neuburger Kopialbücher 22, fol. 305–305’).
2
 Der Pfgf. teilte Regensburg mit Schreiben vom 18.8. mit, daß der Kg. ihm befohlen habe, sich unverzüglich zu rüsten und mit seinen Truppen zu ihm zu verfügen. Er forderte die Stadt auf, das ihr auferlegte Hilfsgeld gemäß dem beiliegenden kgl. Mandat zu bezahlen. Er werde ihr dagegen eine Quittung gemäß der ebenfalls mitübersandten Kopie (Kop. Konstanz, 10.8.1507; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.) aushändigen (Or. Neuburg, mitwoch nach assumtionis Marie; ebd., unfol.). Die Stadt Regensburg legte dem Kg. daraufhin durch Gesandte ihre schlechte finanzielle Situation dar (Instruktion von Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg für Georg Hornecker und Simon Schwäbel, ertags Mathei apostoli et ewangeliste [21.9.]1507; ebd., unfol. Im Entwurf einer undatierten, nicht zur Ausführung gelangten Instruktion für den kgl. Hauptmann Sigmund von Rorbach sowie Hornecker und Schwäbel wird, abgesehen von Abweichungen im Detail, ähnlich argumentiert; ebd., unfol.). Kg. Maximilian bewilligte die Senkung der Romzughilfe Regensburgs um ein Drittel (Gemeiner, Chronik IV, S. 123). Gleichwohl quittierte er über den vollständigen Anschlag von umgerechnet 2442 fl. (Quittung Kg. Maximilians vom 8.10.1507; Volkert, Archivrepertorien II/1, S. 47, Nr. 455).
1
 Wie Nr. 954 [Er konnte ... vorgelassen].
1
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für Simon von Pfirt (kgl. Rat) und Hans Muwe (kgl. Kammerdiener) als Gesandte nach Straßburg zu Verhandlungen über die Konstanzer Reichshilfe und das Geschütz, genannt der „junge Rohraffe“, Meersburg, 13.8.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp.; AV Straßburg, AA 328, fol. 28–28’).
a
 1040] In B entsprechend: 750. In C entsprechend: 2000.
b
 aufzubringen] In B: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg auszubezahlen. In C: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auszubezahlen. – Unter den vorliegenden Überlieferungen sollten die Städte Esslingen, Memmingen, Hagenau und St. Gallen ihren Beitrag nach Konstanz erlegen, Heilbronn nach Frankfurt, alle übrigen Adressaten nach Augsburg. Vgl. auch das von Hans von Landau nach Frankfurt übersandte Verzeichnis der Stände, die ihren Beitrag dorthin entrichten sollten [Nr. 763, Anm. 1].
1
 Kg. Maximilian entsandte seinen Kammerdiener Sebastian Aigl, um bei Ebf. Leonhard von Salzburg, Bf. Christoph von Chiemsee und dem Propst [Balthasar] von Berchtesgaden die Romzughilfe ebenfalls vorzeitig einzutreiben. Seine Argumentation entsprach wörtlich dem oben wiedergegebenen Schreiben. Die Adressaten sollten die Truppenhilfe – laut Instruktion Salzburg 54 Reiter, 62 Fußsoldaten, Chiemsee 6 Reiter, 7 Fußsoldaten, Berchtesgaden 3 [!] Reiter, 8 Fußsoldaten – durch eine Geldzahlung zuzüglich des jeweiligen Anteils an der Bargeldhilfe – 1880, 200 und 240 fl. – ableisten. Dem Ebf. sollte jedoch die Stellung von Reisigen freigestellt werden, falls er deren Abfertigung bereits vorbereitet hätte (Konz., s.l., s.d., jedoch, Innsbruck, 8.9.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 32, Fasz. 2, fol. 108–108’, 111–111’. Beilagen: undatierter Entwurf einer Quittung für Ebf. Leonhard mit Vermerk über die Ausstellung entsprechender Quittungen für Chiemsee und Berchtesgaden; undatierter Entwurf für eine Weisung an den kgl. Schatzmeister Hans von Landau, die in seinen Händen befindlichen Quittungen für diese drei Stände Jakob Villinger zu schicken; ebd., fol. 109; 110’. Nachweis über den an Ebf. Leonhard adressierten Kredenzbrief Aigls vom 8.9.1507; LA Salzburg, Urkundenregesten XIII).
2
 In Frankfurt war bereits vor Eintreffen des Mandats ab dem 12.8. über die Maßnahmen für den bevorstehenden Romzug beraten und ein sechsköpfiger Ausschuß für die organisatorische Vorbereitung gebildet worden. Mit den beitragspflichtigen Klöstern [Eberbach, Haina, Arnsburg, Patershausen und Thron] wurden Verhandlungen über ihre Leistungen geführt. Am 24.8. erklärte sich der Ratsherr Johann Frosch einverstanden, zusammen mit dem Schreiber Johann Christian an Romzug teilzunehmen (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 33’, 34’, 35’, 37, 38, 40’, 43, 45’, 46, 52, 53, 54, 55, 56, 58, 58’; RP 1498–1510, fol. 101’, 103, 104). Am 29.8. beschlossen die Ratsherren die Beantwortung des obigen kgl. Mandats durch eine Gesandtschaft (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 38’), am 2.9. aber hieß es: Mit des Kg. gelt zu schicken triben lassen und doch fuglich antwort geben (ebd., fol. 41). Eine Woche später, am 9.9., fiel jedoch die Entscheidung, das Geld nach Vorlage einer Quittung ohne weiteren Verzug auszuzahlen, doch sollten, wie von Kg. Maximilian zugesagt, die vorgeschossenen Botenlöhne für das Versenden der kgl. Mandate [Nr. 744, Anm. 1] verrechnet werden (ebd., BMB 1507, fol. 45).
3
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für seinen Rat Simon von Pfirt und den Kammerdiener Hans Muwe zu Verhandlungen mit Schultheiß, Bürgermeister und Rat unser und des Hl. Reichs camer und stat Hagenaw, beruerend euer geburend hilf, so uns auf dem yetzgehalten reichstag zu Costenz bewilligt ist, inhalt unser instruction mit euch zu handeln und zu reden, Buchhorn, 13.8.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; AM Hagenau, AA 218, Stück-Nr. 42).
4
 Ulm informierte Konstanz über den Eingang des Mandats. Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten in ihrem Antwortschreiben vom 17.8., daß ihnen weder vom Kg. noch von den Reichsständen ein entsprechendes Mandat zugegangen sei. Darum will uns nit gepuren, uns solichs gelts ze underwinden (Konz.; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 36’). Rieder (Geschichte I, S. 542) weist außerdem ein dem fränkischen Weißenburg zugestelltes Exemplar nach.
1
 Beratung der Frankfurter Ratsherren über das Mandat am 9.9. (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45).
2
 Beschluß des Memminger Rates vom 22.9., daß jeder Zunftmeister das kgl. Mandat verkünden und bei Androhung schwerer Strafen zu dessen Einhaltung ermahnen soll (Konz., mittwoch St. Mauritzen tag; StdA Memmingen, A 1/1, unfol.). 
3
 Die Stadt Köln teilte ihrem Gesandten am kgl. Hof, Dietrich Meinertzhagen, mit Schreiben vom 17.9. mit, daß man das Mandat am 15.9. durch die Morgensprache öffentlich verkündet (HAStd Köln, V+V, V 126A, fol. 160) und die kgl. Ausschreiben bezüglich des kgl. Kammergerichts [Nr. 941] angeschlagen habe (Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, Nr. 43, fol. 277–279, hier fol. 278’). Eine Woche später erreichte eine – demnach inzwischen gegenstandslose – Beschwerde Hg. Johanns von Kleve über Kölner Proviant- und Warenlieferungen nach Geldern und auch an die Franzosen den Magistrat (Or. Kleve, sonnendach post Lamberti [19.9.]; präs. Köln, 24.9.; HAStd Köln, Handel 8, fol. 214–214’).
1
 Beratung der Frankfurter Ratsherren über das kgl. Mandat am 9.9. (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45). Mieg (Politique, S. 17) weist ein an die Stadt Mülhausen/Elsaß adressiertes Exemplar nach.
1
 Mandat Kg. Maximilians an die Stadt Rothenburg vom 27.7.1507, für die ihnen auferlegten 7 Pferde und 45 Fußsoldaten Georg von Schaumberg mit einer entsprechenden Anzahl von Pferden anzuwerben (Kop. Konstanz; GNM Nürnberg, Hist. Archiv, Rst. Windsheim, Fasz. I, unfol.). Das von Rothenburg um Rat gebetene Nürnberg teilte am 29.8. mit, daß Schweinfurt vor wenigen Tagen ein ähnliches Mandat zugegangen sei. Man habe geraten, Schaumberg zu antworten, daß man gern willfahren würde, doch das Kontingent für den Romzug bereits vor Eintreffen seines Schreibens bestellt habe. Esslingen habe um die Anberaumung eines Schwäbischen Städtetages gebeten, der nach Ulm ausgeschrieben worden sei (Kop., sonntag nach Augustini;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 7’-8).
1
 Laut einer undatierten Aufzeichnung ließ Hg. Georg seinen Bruder durch Sigmund von Maltitz über die Höhe des sächsischen Anschlags – 12 000 fl. – informieren und zu Beisteuerung eines angemessenen Anteils auffordern. Hg. Heinrich bat daraufhin den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hg. Friedrich von Sachsen, der zu dieser Zeit in Streitigkeiten zwischen seinen Brüdern vermittelte, Hg. Georg zum Verzicht auf diese Forderung zu veranlassen, da der zwischen ihnen geschlossene Vertrag [vom 30.5.1505; Müller, Reichstagsstaat, S. 505f.; Kötzschke/Kretzschmar, Geschichte, S. 167; Groß, Geschichte, S. 36f.; Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 262f.; Leisnerig, Ordnung, S. 185f.] keine solche Verpflichtung vorsah. Einige Zeit später schickte Hg. Georg seinem Bruder Heinrich dann das obige kgl. Schreiben zu, das Hg. Jorge mit sich von Costenz gebracht hatte und vor disem antragen bei sich gehebt (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCI’). So beantwortete Hg. Heinrich das kgl. Mandat erst am 16.11.1507 mit dem Hinweis, daß er laut der mit seinem Bruder geschlossenen Verträge nicht verpflichtet sei, aus seinen Besitzungen etwas beizusteuern, da Hg. Georg sämtliche Zahlungsverpflichtungen übernommen habe. Aber nicht destweniger, dieweyl ich euer kgl. Mt. vorgenomen reyße, die der Almechtige mit gnaden und glucklicher widerfart seliglichen geruche zu vorleyhen, zu fordern ufs genzlichste begirig, wil ich mich, so dieselbe iren weg zu nemen begynnen, alßo bey euer kgl. Mt. erzeygen, das sunder zweifel dieselben darab gnedigs gefallen empfahen werden (Or. Freiberg, dinstage nach Martini; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 109–109’. Kop.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCII’-XCIII’).
a
–a wie ... hat] Randverm.: Nit registrirt.
1
 Der Freisinger Administrator, Pfgf. Philipp, antwortete am 20.9., daß es in seinen verstreuten Hftt. keine geeigneten Adligen gebe (Or. Freising, montag St. Matheus abent, Registraturverm. G[abriel Kramer], ex.-Verm. bei der Adresse; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 88).
1
 Gemäß Aufforderung Kg. Maximilians vom 12.8. [Nr. 748].
2
 Vgl. Nr. 744 [Pkt. 7].
3
 Am 11.11. beauftragte Kg. Maximilian den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen, allen Reichsständen die Abhaltung von Prozessionen, Kreuzgängen und Fürbitten für einen erfolgreichen Romzug zu befehlen (Konz. mit ex.-Verm., Kaufbeuren; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 105).
1
 Hg. Georg kündigte Gf. Edzard wohl unter Übersendung des kgl. Schreibens am 13.9. an, daß er am 18.10. (St. Lukas) dessen Anteil an der Romzughilfe – 9 Reiter, 12 Fußsoldaten und 360 fl. – in Empfang nehmen wolle (Konz. Schellenberg, montags nach nativitatis Marie; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 269. Regest: Baks, Inventaris, Nr. 820, S. 208).
1
 Vgl. Nr. 201.
2
 Bereits am 27.7. – unmittelbar nach dem Ende des RT – hatte das Domkapitel auf Antrag Bf. Hugos einige Mitkapitulare mit den Beratungen über das Subsidium beauftragt (Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nr. 3072, S. 93).
1
 Vgl. Nr. 763. Mit Schreiben vom 13.9. bevollmächtigte Kg. Maximilian die Stadt, auch Hilfsgelder von anderen Ständen entgegenzunehmen und dafür Quittungen auszustellen. Falls Stände die Frankfurter Quittung nicht akzeptieren würden, sollte der Rat statt dessen einen Reversbrief ausstellen, daß er das Geld erst nach Eingang der kgl. Quittung auszahlen werde. Über erfolgte Zahlungen sollte die Stadt Hans von Landau informieren, der beauftragt war, ihr die kgl. Quittungen zuzusenden. Im Gegenzug sollte dem Reichsschatzmeister dann das Geld ausgehändigt werden. Im übrigen war Frankfurt gehalten, über die Auszahlungen an Landau Kg. Maximilian zu unterrichten. Die Kosten für Botenlöhne und andere Ausgaben sollte ebenfalls Landau erstatten (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. G. v. Thurn, Registraturverm. B. Hölzl, Verm. über den Eingang des Originalschreibens am 17.9. (fritag nach exaltationis crucis); ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 101–101’. Kredenzbrief des Hans von Landau für J. Storch als Gesandten nach Frankfurt, Kop. Konstanz, 13.9.1507; ebd., fol. 105’). Vor Eingang des Schreibens – am 16.9. – hatten die Frankfurter Ratsherren beschlossen, alle Stände, die ihre Absicht bekundet hatten, Zahlungen zur Romzughilfe in Frankfurt zu hinterlegen, über die nunmehr vorliegenden kgl. Quittungen zu informieren (ebd., BMB 1507, fol. 50). Mit Schreiben vom 21.9. wiederholte Kg. Maximilian seine Anfrage an die Stadt nach der Höhe der eingezahlten Gelder (Kop. Innsbruck; ebd., RTA 23, fol. 110). Am 23.9. quittierte der Frankfurter Altbürgermeister Hamman von Holzhausen Johann Storch den Empfang von 3 fl., 1 ß an Botenlöhnen für die Weiterleitung der kgl. Schreiben (Kop., donrstag nach St. Matheus tag; ebd.). Am 30.12. beschlossen die Frankfurter Ratsherren, eine Anfrage des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau mit dem Hinweis zu beantworten, daß keine Zahlungen eingegangen seien (ebd., BMB 1507, fol. 83).
a
–a für ... fl.] In B entsprechend: für 8 Fußsoldaten 384 fl.rh. In C entsprechend: für 30 Reiter und 40 Fußsoldaten 5520 fl.rh. In D entsprechend: für 5 Fußsoldaten 240 fl.rh. – Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939.
1
 Das Zahlungsmandat wurde vermutlich an sämtliche im Reichsanschlag erfaßten – und von Boten erreichbaren – Stände verschickt. Für Straßburg etwa war erst im März 1507 eine Quittung über die Erlegung der Kölner Reichshilfe ausgestellt worden (Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1408f. Anm. 51).
2
 Im Fall Frankfurts erging das Mandat ungeachtet der in Konstanz zustandegekommenen Einigung mit der Stadt über die Zahlung der Reichshilfe [Nr. 646, Pkt. 1]. So registrierte der Frankfurter Magistrat zwar den Eingang des kgl. Mandats, faßte jedoch keine weiteren Beschlüsse (Beratung des Magistrats am 9.9.1507; ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45).
3
 Laut Nr. 744, Anm. 7.
4
 Der kgl. Marschall Klaus Reinhart hatte Nordhausen am 5.7. über seinen Auftrag vom Kg. informiert, gemeinsam mit dem kgl. Speisemeister Wolf Haller die Ausstände der 1505 auf dem Kölner RT bewilligten Reichshilfe einzutreiben. Da beide wegen anderweitiger Angelegenheiten des Kg. verhindert waren, schickten sie an ihrer Stelle den kgl. Sekretär Hermann van Mynden und Bernhard Glatz (Or. Köln; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 112–112’). Nordhausen instruierte den Hauptmann seines Romzugskontingents, Johann Butler, am 16.10., dem Kg. oder dem kgl. Schatzmeister Hans von Landau mitzuteilen, daß Nordhausen nicht zum Kölner RT eingeladen worden sei. Man habe sich im vergangenen Sommer durch seinen Gesandten auf dem Konstanzer RT erklären wollen, doch sei dieser abgereist, bevor ihn die Instruktion erreicht habe. Und het die meynung, das die von Northusen in vorzeiten von des Reichs wegin ein merglich summa gelts ausgeben, dargegen hetten sie verschreibung, das sie dem Reiche nit dienen sollen, es sei dan, das ine solich summa erst bzalt und widergeben werde. Darbei sein sie anher pliben. Und wiewol sie wol angeslagen, so haben sie doch solichs alleweg kgl. Mt. zu erkennen gegeben, die sie auch darbei bleiben lasen. Hinsichtlich des Romzuges zu Ehren von Kg. und Reich wollten sie diese Verschreibung jedoch nicht geltend machen (Kop., sonnabinds am tag Galli; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 8–9, hier 8’-9). Butler berichtete am 10.11., daß Landau die Vorlage des Privilegs wünsche, bis dahin aber in dieser Sache nichts unternehmen werde (Or. Konstanz, mitwochen nach Leonhardi; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 15–16’, 17’-18’, hier 16’).
5
 Nördlingen wies in seiner Antwort vom 6.9. darauf hin, daß es gemäß einer in Straßburg ausgestellten Quittung [vgl. Nr. 498, Anm. 3] den Anschlag bereits bezahlt habe (Kop., montags St. Mangen tag; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 84–84’). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1407 Anm. 42.
6
 Die Nürnberger Kanzlei stellte an diesem Tag ein Recepisse über die Übergabe von vier offenen gedruckten Mandaten und zweier an die Stadt adressierter Schreiben durch den kgl. Boten Oswald Geltinger aus (Kop., freitag nach nativitatis Marie, Verm.: Ex cancelleria;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 22). Nürnberg schickte am 14.9. eine Abrechnung über die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kölner Reichsanschlag an Kg. Maximilian und bot ihm die Zahlung der noch ausstehenden 175 fl., 1 lb, 19 d. an (Kop., eritag des hl. creuz tag seiner erhöhung; ebd., fol. 26–27, hier 26’-27). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1405f. Anm. 38).
7
 Serntein teilte Kg. Maximilian am 29.1.1508 mit, daß Hg. Albrecht von Mecklenburg ihm gegenüber angekündigt habe, für den Romzug Truppen anzuwerben. Doch habe der Hg. eröffnet, daß er zwar nach dem Dafürhalten des Kg. damit vereinbarungsgemäß die Kölner Reichshilfe abdiene [vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1404 Anm. 31], er aber nicht glaube, daß sein Bruder [Hg. Heinrich] in Anbetracht der kgl. Schulden Geld schicken werde (Mundum mit Korrekturen und Registraturverm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 44–44’). Kg. Maximilian einigte sich daraufhin mit Hg. Albrecht auf eine Bestallung mit 45 Reitern und 8 Kürassieren (Or. Perg. m. S., Bozen, 1.2.1508; LHA Schwerin, 1.1–2 Ksl. Privilegien, Nr. 4). Ob Hg. Heinrich den Einsatz seines Bruders mitfinanzierte, ist unklar. In einem Ausschreiben vom 24.12.1508 [wohl richtig: 26.12.11507!] begründete er eine Steuerforderung jedenfalls mit Zahlungen an diesen im Zusammenhang mit Reichsangelegenheiten (Hegel, Geschichte, S. 175f., Nr. 22; Schnell, Mecklenburg, S. 297).
8
 Mieg (Politique, S. 17) weist ein an die Stadt Mülhausen/Elsaß adressiertes Exemplar nach. Das Mandat an die Ff. von Anhalt (Or. Druck; LHA Sachsen-Anhalt, Abt. Dessau, Z4 I, 112 Nr. 3/14) ist verlorengegangen.
1
 Mit Schreiben vom 12.12. wies Kg. Maximilian die Gff. von Montfort an, Gangolf von Hohengeroldseck rückwirkend ab dem 16.10. für die ihnen auferlegten und von diesem in Dienst genommenen Reiter zu bezahlen und anstelle der Fußknechte ebenfalls Reiter anzuwerben (Or. Memmingen, Registraturverm. S. Bruefer; HStA München, Montfort, U 277. Vid. Kop. von 1575; HStA Stuttgart, B 123 M, Bd. 438, Stück-Nr. 42).
1
 Kg. Maximilian hatte dem Jülicher Gesandten Friedrich von Brambach am 8.3. durch Niklas Ziegler eröffnet, daß er Hgin. Margarethe sowie Sigmund Pflug und anderen kgl. Räten befohlen habe, die Verhandlungen mit Hg. Wilhelm und dem Jülicher Landschaftsausschuß über eine Dienstverpflichtung des Hg. mit 400 Reitern und 600 Fußsoldaten zum Einsatz gegen Geldern zum Abschluß zu bringen (Instruktion Kg. Maximilians für Ehgin. Margarethe, Mgf. Christoph von Baden, F. Rudolf von Anhalt, Wilhelm von Croy, Johann von Luxemburg (de Ville), [Corneille de] Berghes und Dr. Sigmund Pflug zu Verhandlungen mit Jülich und anschließend mit den in Löwen versammelten ndl. Ständen, frz. Or. Straßburg, 31.3.1507, Verm. prps., Gegenz. Waudripont; AD Lille, B 18846/29679). Nach persönlichen Verhandlungen mit dem Kg. hatte Hg. Wilhelm zuvor bereits zugesagt, die Angelegenheit auf der Grundlage eines von Niklas Ziegler erstellten Memorials vor seine Landstände zu bringen. Der röm. Kg. drängte nun auf die unverzügliche Aufnahme der Beratungen des Hg. mit seinen Räten und Landständen. Dem Wunsch Wilhelms, an den kgl. Hof zu kommen, wollte der Kg. angesichts der sweren leuf nicht willfahren. Die erbetene Erhöhung des Düsseldorfer Rheinzolls lehnte er wegen des zu erwartenden Widerstands der Stadt Köln ebenfalls ab. Ebenso verschob er eine Antwort wegen der vom Hg. angestrebten niederländischen Statthalterschaft mit dem Hinweis, daß er bislang noch nichts zur Bildung der neuen Regierung unternommen habe (Or., act. Hagenau, Unterz. N. Ziegler; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 271, fol. 113–114). Wohl auch wegen des ausbleibenden Entgegenkommens Kg. Maximilians lehnte Hg. Wilhelm die Dienstverpflichtung gegen Geldern ab (Duncker, Fürst, S. 13).
2
 Vgl. zu den Schulden Kg. Maximilians bei Hg. Wilhelm Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 649, S. 928f. mit Anm. 3 und 4. Laut einem aus dem Jahr 1508 datierenden Verzeichnis des Jülicher Kanzlers Dr. Wilhelm von Lüninck betrug die Restschuld nach Abzug der bis einschließlich 1507 erfolgten Zahlungen 34 800 fl. Lüninck berücksichtigte dabei auch, daß bis dahin weder die zugesagte Lieferung von Kupfer im Wert von 2300 fl. erfolgt war noch Erkelenz und Krickenbeck an Jülich übergeben worden waren (Konz. Hd. Lüninck, s.d.; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 271, fol. 43–44’). Kg. Maximilian hatte – nach Vorverhandlungen Niklas Zieglers in Rottenmann am 23.10.1506 (Artikel Jülichs für Ziegler zum Vortrag an Kg. Maximilian, Or., Unterz. N. Ziegler; ebd., fol. 111–112) – am 8.3.1507 versprochen, sich um die Umsetzung seiner Schuldverschreibung durch Frankfurt, das die Aushändigung der Stadtsteuer an Jülich verweigerte, zu bemühen. Außerdem wollte er wegen der vertragsgemäßen Übergabe Erkelenz’ und Krickenbecks selbst in den Niederlanden verhandeln sowie das zugesagte Kupfer liefern und die 39 Tonnen Pulver bezahlen. Er versicherte, die Expektanz auf ein Reichslehen nicht zu vergessen [Nachweis s. Anm. 1].
3
 Richtig: 45 Reiter [Nr. 271, Pkt. 4, fol. 591’].
4
 Kg. Maximilian behandelte in seiner Antwort am 20.9. die Schuldenfrage hinhaltend. Bezüglich der ersten Rate der Hg. Wilhelm verweigerten Frankfurter Stadtsteuer in Höhe von 900 fl. verwies er auf den Dortmunder Anteil an der Romzughilfe in Höhe von 680 fl. [vgl. Nr. 902, Anm. 104]. Die Übergabe der Hft. Montfort als Pfand lehnte er unter den gegebenen Umständen ab. Wegen der bislang unterbliebenen Kupferlieferung bat der Kg. um Geduld. Er sagte zu, die niederländische Statthalterregierung zur Bezahlung des gelieferten Pulvers aufzufordern. Wegen des nach Meinung Hg. Wilhelms überhöhten Konstanzer Anschlags will kgl. Mt. gnediglich darein sehen, damit sein Gn. deßhalben zimblicher weise gehalten werde. Die Kosten Hg. Wilhelms für seine Mission in den Niederlanden sollten mit dessen Reichsanschlag verrechnet werden, wegen der Restsumme wollte er durch Niklas Ziegler Bescheid geben. Obzwar nicht Statthalter, so sollte der Hg. wenigstens oberster Feldhauptmann in den niederburgundischen Landen werden. Ziegler sollte die entsprechenden Dokumente überbringen und den Hg. überdies über die militärischen Planungen gegen Frankreich und Geldern unterrichten. Die erbetene Erhöhung des Düsseldorfer Rheinzolls erachtete Kg. Maximilian als unmöglich. Seine Zusage über ein Lehen im Wert von 1500 fl. [Ochsenfurt, 1.11.1505; Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 493, S. 611] wollte er dagegen vollziehen, sobald ein entsprechendes Objekt heimfallen würde (Or. Innsbruck, Unterz. N. Ziegler, Verm.: Dise antwurt van kgl. Mt. ist durch Frid[rich] van Branbach mir [= Wilhelm von Lüninck] overantwurt ze Bourch uf dinxtach neist na St. Remeysdach [5.10.]; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 272, fol. 24–24’, 25, 26).
1
 Richtig: 62 [Nr. 271, Pkt. 2].
2
 Tatsächlich hatte Ebf. Ernst vor seiner Abreise aus Konstanz vom Kg. die Aussetzung der Romzughilfe erwirkt (Ebf. Ernst von Magdeburg an Kg. Maximilian, Or. Magdeburg, mittwoch vigilia Katherine virginis [24.11.]1507, Postverm.: In seiner kgl. Gn. selbs hande; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 113–113’).
1
 Es handelte sich um die Ebff. von Mainz (2000 fl.), Trier (2000 fl.), Köln (2000 fl.), den Lgf. von Hessen (2000 fl.), den Bf. von Speyer (440 fl.), Gf. Philipp von Solms (270 fl.), Gf. Ludwig von Isenburg (360 fl.), Gf. Bernhard von Solms (200 fl.), den Gf. [Heinrich] von Nassau-Breda-Dillenburg (840 fl.), Gf. Reinhard von Hanau (240 fl.), Gf. [Eberhard] von Königstein-Eppstein (120 fl.), Kf. Joachim von Brandenburg (2000 fl.), Gf. Philipp von Hanau (270 fl.), die Ganerben zu Friedberg (360 fl.), die Städte Friedberg (240 fl.), Gelnhausen (240 fl.), Frankfurt (1040 fl.), Nürnberg (1760 fl.), Schweinfurt (270 fl.), Worms (600 fl.) und Speyer (600 fl.), den Abt von Maulbronn (240 fl.), die Städte Schwäbisch Hall (510 fl.) und Heilbronn (460 fl.), Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken (150 fl.), die Städte Offenburg (360 fl.), Gengenbach (270 fl.), Zell (170 fl.) und Köln (1760 fl.) sowie Gf. Reinhard von Bitsch-Lichtenberg (150 fl.) (Kop., Überschr.: Tenor scedule Frankfort; ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 99’-100). Unmittelbar vor Eingang des Schreibens Landaus, am 14.9., hatten die Frankfurter Ratsherren beschlossen: Obe imant von steten gelt deß anslags, zu Costenz ufgericht, erlegen wulte, dwile aber der rat deß keynen sondern befehel hait, mogen die rechenmeister gewegen und gezalt und darnach verpitschit hinder sich in depositum nemen uf zymlich erkenteniß (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 48’). Entsprechend bestätigte Frankfurt am 15.9. der Stadt Schweinfurt den Empfang von 270 fl., die ihre Ratsherren Hans Zull und Balthasar Fehleisen (Felysen) überbracht hatten (Kop., mitwoch nach exaltacionis sanctae crucis; ebd., RTA 23, fol. 102; 103). Am 17.9. informierte man Schweinfurt über den inzwischen eingegangenen kgl. Befehl. Die Quittung wurde dem Schweinfurter Bürger Hans Bodenstein (Potenstein) ausgehändigt (Kop., fritags nach exaltacionis crucis; ebd., fol. 102’). Friedberg erklärte, die Romzughilfe nicht bezahlen zu können, und bat Frankfurt, dies gegenüber den kgl. Einsammlern zu entschuldigen. Frankfurt schlug vor, sich entweder direkt an den röm. Kg. zu wenden oder wenigstens eine schriftliche Erklärung zur Aushändigung an die kgl. Bevollmächtigten zu schicken (Beschluß vom 21.9.; ebd., BMB 1507, fol. 52’). Am 5.10. wurde die daraufhin aus Friedberg gesandte Erklärung zu den Akten gegeben (ebd., fol. 58).
2
 Der Frankfurter Rat bestätigte am 15.9. den Empfang der 30 Quittungen (Or. m. S., mitwochen nach exaltacionis sancte crucis [15.9.]1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 3. Kop.; ebd., RTA 23, fol. 99). Darunter befand sich u.a. die Quittung Kg. Maximilians für Frankfurt über den Empfang von 1040 fl. (Or. Konstanz, 28.8.1507; Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; ebd., Reichssachen II, Nr. 203, Nr. 1).
3
 Am 18.9. übergab der Frankfurter Magistrat 3170 fl. an Storch (Notiz, Kop., sabatho post exaltacionis crucis; ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 104). Die Summe setzt sich zusammen aus dem durch Heinrich Kriech geleisteten Heilbronner Beitrag von 460 fl., die 270 fl. der Stadt Schweinfurt, am 18.9. durch den Frankfurter Schöffen Ort zum Jungen als Bevollmächtigten des Bf. von Speyer überbrachte 440 fl. und am gleichen Tag durch den Kurmainzer Kammerschreiber Johann Wenck angewiesene 2000 fl. Der Frankfurter Rat übergab dagegen die kgl. Quittung an den ebfl. Mainzer Kanzleischreiber Martin Goel (Verzeichnis über eingegangene Zahlungen, Kop., s.d.; ebd., fol. 109–109’). Zu dieser Summe kamen noch die 1040 fl. der Stadt Frankfurt (Empfangsbestätigung des Hans von Landau für Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt über ausgehändigte Gelder, Or. s.l., donerstag nach St. Mauritien tag [23.9.]1507; ebd., Reichssachen II, Nr. 203, Stück-Nr. 42. Kop.; ebd., RTA 23, fol. 104–104’. Mitteilung des Frankfurter Rates an Kg. Maximilian über die erfolgte Auszahlung, Kop., sontags nach Dionisii [10.10.]1507; ebd., fol. 111).
1
 Es handelt sich um die Nrr. 748 und 936. Das dritte Schreiben bzgl. der in Augsburg eingegangenen Zahlungen zur Romzughilfe liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor.
1
 In einem späteren Zahlungsmandat wies Kg. Maximilian den Propst darauf hin, daß er ihn wegen der Konstanzer Reichshilfe bereits mehrmals vergeblich gemahnt habe. Er benötige die Hilfe für sein Unternehmen und wolle ihm gegenüber nicht darauf verzichten. Der kgl. Rottenmeister Jost von Wannis habe Befehl, seinen Beitrag – 180 fl. für die drei Reiter, 190 fl. für die acht Fußsoldaten und 240 fl. Bargeld, zusammen 610 fl. – erneut bei ihm anzumahnen. Befiehlt ihm, das Geld dem kgl. Zahlschreiber Matthäus Plöchel gegen Quittung auszuhändigen (Konz. mit ex.-Verm., s.d.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 35 (alt Schuber 61), Nr. 470, fol. 85–86).
1
 Liegt nicht vor. Offensichtlich ersuchte Kaufbeuren um Nachlaß an der Romzughilfe.
1
 Die Instruktion Kg. Maximilians für Ziegler stimmt inhaltlich mit seinem Schreiben an Kf. Joachim von Brandenburg vom 3.10. [Nr. 776] überein (Kop. Steinach, 25.9.1507; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, nach fol. 199. Kredenzbrief Kg. Maximilians an Lgf. Wilhelm von Hessen, Or. m. S., Steinach, 26.9.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. J. Renner, ebd., nach fol. 203). Ziegler verhandelte nicht persönlich mit Lgf. Wilhelm, sondern sandte ihm, da er in Nördlingen unabkömmlich war, lediglich seine Gesandtschaftsunterlagen zu. Zugleich wies er auf die geänderten Pläne des Kg. hinsichtlich der Romzughilfe hin (Or. Nördlingen, 6.10.1507, ebd., unfol.).
2
 Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini mutmaßte in einem Bericht an den Dogen vom 1.10., daß der von Kg. Maximilian angestrebte Reichskrieg gegen Frankreich in Flandern und Burgund stattfinden könnte, zumal Venedig den Durchzug für das kgl. Heer verweigerte – il che Dio permetti che sia per la sua bontà, azò che quella povera Italia per le guerre de do potentissimi re ultramontani, che in essa se facesseno, non restasse funditus desolat[a] (ital. Kop. Hall, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 111’-112, hier 112; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 172–172’). Der Rat der Stadt Frankfurt teilte seinem Bevollmächtigten Johann Frosch am 26.10. mit, daß man Informationen erhalten habe, wonach der röm. Kg. den rheinischen Ff. verkündet habe, daß der Romzug nicht stattfinden werde, zumal nur wenige Stände ihre Kontingente nach Konstanz entsandt hätten. Frosch wurde angewiesen, in diesem Fall nach Hause zurückzukehren und sich nicht anderswohin schicken zu lassen, da die Bewilligung der Stände nur für den Romzug galt (Or., dinstage nach XIM virginum; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Frosch antwortete am 10.11. aus Konstanz, daß er dies für eine Falschmeldung halte, da sich in Konstanz und Umgebung Truppen versammelt hätten, die derzeit auf kgl. Befehl hin nach Innsbruck weiterzögen. Der Romzug werde also durchgeführt (Or.; ebd., Stück-Nr. 42).
a
–a 9 ... Fußsoldaten] In B entsprechend: 2 Reiter und 4 Fußsoldaten. In C entsprechend: 5 Fußsoldaten.
1
 Laut beiliegendem Verzeichnis wurden gleichlautende Schreiben durch mgfl. brandenburgische Gesandte (Instruktion Mgf. Friedrichs für diese, Kop., s.d.; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 340–342) außerdem folgenden Ständen zugestellt: Schweinfurt (6 Reiter, 9 Fußknechte), Abt von St. Emmeram/Regensburg (5/12), Lgf. von Leuchtenberg (4/2), Äbtissin von Obermünster/Regensburg (0/5), Nordhausen (0/26), Rothenburg/Tauber (10/23), Goslar (10/23), Gff. Wolfgang und Joachim von Oettingen (9/12), Windsheim (5/9), Abt von Waldsassen (4/4), Mühlhausen/Thür. (0/26), Gf. Hermann von Henneberg (9/6), Äbtissin von Niedermünster/Regensburg (2/4). Summe: 73 Pferde, 167 Fußsoldaten. Nach Umrechnung der Fußsoldaten in Reiter – 2½ Fußknechte für einen Reisigen gerechnet – und zuzüglich des Kontingents Mgf. Friedrichs von Brandenburg von 48 Pferden ergibt sich eine Truppe von 188 Reitern (StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 317; 317’; 338–338’).
Da die Originalquittungen über die Truppenhilfen der Gff. Wilhelm und Hermann von Henneberg sowie der Städte Nordhausen, Goslar, Schweinfurt, Mühlhausen und Windsheim (Quittungen Kg. Maximilians, jew. Or. Innsbruck, 22.9.1507, Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nrr. 7480, fol. 309–315’) in der mgfl. Überlieferung verblieben sind, ist davon ausgehen, daß diese Stände der kgl. Aufforderung nicht Folge leisteten [vgl. auch Nrr. 806, 808]. Tatsächlich teilten Goslar, Nordhausen und Mühlhausen dem Überlinger Magistrat mit Schreiben vom 5.10. mit, daß man die Fußknechte und die Geldhilfe nicht rechtzeitig zum vorgeschriebenen Termin, dem 16.10., in Konstanz haben werde, und baten, das Geld gegebenenfalls auszulegen (Or., dinstags nach Francisci confessoris; GLA Karlsruhe, 225/117, unfol.). Die Stadt Windsheim wies Mgf. Friedrich in ihrer Antwort darauf hin, daß sie aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 748] ihren Anteil an der Konstanzer Truppen- und Geldhilfe bereits erlegt habe (Or., mitwochen nach Dionisii [13.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–320’). Abt Georg von Waldsassen machte geltend, daß sein bis auf die Grundmauern niedergebranntes Kloster zahlungsunfähig sei und er den Kg. deshalb um Erlaß der Reichssteuer ersuchen werde (Or., donerstags St. Ursula tag [21.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–321’). Der mgfl. Sekretär Hans Rorer berichtete am 28.10. an Mgf. Friedrich über seine Mission zu den vier Prälaten und Prälatinnen. Demnach ging die Äbtissin von Niedermünster von einem Schreibfehler im Reichsanschlag aus, da sie darin viel zu hoch belastet sei. Bezüglich Waldsassens verwies Rorer auf das obige Schreiben des Abtes. Die Äbtissinnen von Ober- und Niedermünster bäten Mgf. Friedrich ihrerseits, ihre Bitte um Erlaß der Reichssteuern beim Kg. zu unterstützen (Or. m. S., donerstag nach Ursule; ebd., fol. 322–322’, Nr. 84). Laut der Schlußrelation Rorers zahlte der Abt von St. Emmeram nach der Zurückweisung seiner Bitte um Erlaß der Romzughilfe durch Kg. Maximilian schließlich gegen kgl. Quittung 288 fl. – davon allerdings 50 verbotene und 20 unterwertige fl., was wenigstens teilweise durch eine zusätzliche Zahlung von 5 guten fl. kompensiert wurde – und stellte für die Restsumme von 300 fl. einen bis Weihnachen einzulösenden Schuldbrief aus. Die Äbtissin von Obermünster willigte schließlich ebenfalls in die Zahlung ein und stellte gegen Aushändigung der kgl. Quittung einen Schuldbrief in Höhe von 120 fl. aus, doch sollte Mgf. Friedrich im Gegenzug beim Kg. ihre Bitte um Verringerung ihres Reichsanschlags und Erlaß des Kammerzielers unterstützen. Die Äbtissin von Niedermünster bestritt, für zwei Reiter und vier Fußsoldaten 216 fl. schuldig zu sein. Sie verwies darauf, gemäß kgl. Mandat für fünf Fußknechte nur 120 fl. zahlen zu müssen, und bot die Zahlung bis Weihnachten an. Über die Annahme der Offerte mußte allerdings noch der Mgf. entscheiden, Rorer hinterlegte die kgl. Quittung einstweilen in Regensburg. Auch Niedermünster bat um Unterstützung beim Kg. wegen eines Erlasses des Kammerzielers – anscheinend vergeblich [vgl. Nr. 946, Pkt. 12]. Die Leistung der Romzughilfe erfolgte ebenfalls [vgl. Nr. 902, Pkt. 4 mit Anm. 60]. Der Abt von Waldsassen machte die Verwüstung seines Stifts geltend, außerdem einen kgl. Brief jüngeren Datums, der nach seinem Dafürhalten mit dem von Rorer vorgelegten Schreiben nicht vereinbar war (ebd., Stück-Nr. 42–329). Die Relation des mgfl. Emissärs Cunz Gotzmann über seine Verhandlungen in Schweinfurt, Mühlhausen, Goslar und Nordhausen (Mitteilung der Statthalter und Räte in Ansbach an Mgf. Friedrich; Or. m. S., donerstag nach allerheiligen tag [4.11.]; ebd., Stück-Nr. 42–331’) liegt nicht vor. Die Quittung Kg. Maximilians über die Truppenhilfe Lgf. Johanns von Leuchtenberg verblieb lediglich als Kopie in der Brandenburg-Ansbacher Überlieferung (Kop. mit imit. Verm. prps., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger, Innsbruck, 22.9.1507; ebd., fol. 316’, [zu Stück-Nr. 42]), was als Indiz für die Zahlung Leuchtenbergs gelten kann.
1
 Nürnberg vertrat die Ansicht, daß die Abtei St. Egidien von Reichsanlagen befreit war, da Ks. Sigismund 1426 dem Nürnberger Rat die Vogtei und die Schirmgerechtigkeit verliehen hatte [Urkunde vom 12.3.1426; Altmann, Urkunden II, Nr. 6552, S. 36]. Nach Auffassung der Stadt war jeder Reichsstand berechtigt, die seiner Schirmherrschaft unterstehenden Prälaten von den Reichssteuern zu eximieren. Das Reichskammergericht sanktionierte schließlich 1567 diese Position (Gümbel, Berichte, S. 309 Anm. 1).
2
 In dem vom 14.9. datierenden Schreiben teilte der Nürnberger Rat mit, daß er die ihm aufgetragenen kgl. Briefe [s. Nr. 744, Anm. 1] weitergeleitet habe, die Empfangsbestätigungen würden der kgl. Kanzlei zugehen. Die Botenkosten übernehme die Stadt. Der noch ausstehende Rest der Kölner Reichssteuer in Höhe von 175 fl. werde beglichen. Dem Schreiben liege ein Verzeichnis über schon geleistete Zahlungen [s. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 939, S. 1405f. Anm. 38] bei (Kop., eritag des hl. creuztag seiner erhöhung;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 26–27. Gümbel, Berichte, S. 310 Anm. 2).
3
 Vgl. zur Affäre Borromäus Nr. 925 [Pkt. 3].
4
 Gemeint ist wohl irrtümlich das Fassatal. Richtig vermutlich: Suganertal.
1
 Liegt nicht vor. Der Anfang September 1507 nach Leipzig einberufene sächsische Landtag hatte die Kostenschätzung Hg. Georgs für sein Romzugskontingent auf 12 000 fl. akzeptiert, bei der Umlage der Steuer jedoch anteilige Zahlungen Hg. Heinrichs, der Bff. von Meißen und Merseburg sowie der albertinischen Dynasten einkalkuliert (Goerlitz, Staat, S. 359, 436f.). Die Mission Wertherns und Pflugs ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
Hg. Georg versuchte vor den Erfurter Verhandlungen vergeblich, sich mit Kursachsen über eine einheitliche Linie gegenüber den sächsischen Reichsprälaten und -grafen zu verständigen (Instruktion für Günther von Bünau als Gesandten zu Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen, Kop., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10511/2, fol. 131–132). Auf einem nach Altenburg einberufenen gemeinsamen Rätetag mußte der sächsische Gesandte Johann von Pack feststellen, daß die kursächsischen Räte lediglich auf Anhören bevollmächtigt waren. Pack kündigte diesen gegenüber an, daß Hg. Georg allein mit den Prälaten, Gff. und Hh. verhandeln werde (Relation Packs an Hg. Georg, Kop., am tage St. Mathey [21.9.]1507; ebd., fol. 137–141’).
2
 Stolberg leistete dem Hg. keinen Beitrag, sondern zahlte weiterhin die geforderten Beiträge an das Reich (Brückner, Reichsstandschaft, S. 207).
1
 Vgl. Nr. 644, Anm. 1.
2
 Vgl. Nr. 457, Anm. 2.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Von diesem Schreiben machte Kg. Maximilian auch dem Innsbrucker Regiment Mitteilung, das ihm das bfl. Schreiben übersandt hatte (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, 25.9.1507, Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 16–16’).
1
 Am 18.11. beschloß eine weitere Versammlung in Mergentheim, zu Anfang Dezember jedenfalls einen Großteil des Ordenskontingents, wie von Adelmann mit Kg. Maximilian vereinbart, unter den Befehl Gf. Wolfgangs von Fürstenberg nach Hagenau zu schicken. Lammersheim hingegen wurde die Teilnahme am Romzug für den Fall, daß es gegen Venedig gehen sollte, erlassen (Biskup/Janosz-Biskupowa, Protokolle, Nr. 20, hier S. 110f., 112).
1
 Laut dem Entwurf einer kgl. Bestallung für Kf. Joachim sollte dieser mit 130 Pferden (100 leichte Reiter mit 30 Troßpferden) für die Dauer von sechs Monaten gegen einen Sold von 200 fl. monatlich am Romzug teilnehmen. Ein gegebenenfalls längeres Engagement wurde dabei in Betracht gezogen (Kop., s.d.; HHStA Wien, Maximiliana 40, Fasz. II/4, fol. 43–44).
2
 Kf. Joachim hatte Mgf. Kasimir mit Schreiben vom 26.9. mitgeteilt, daß er seinen Anteil an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe von 60 Reitern, 67 Fußsoldaten und 2000 fl., abgerechnet einen zur Teilnahme am Romzug bestimmten kfl. Gefolgsmann mit sieben oder acht Reitern, in bar überweisen werde. Für die gesamte Summe sollten – zur Ehre des Hauses Brandenburg – ausschließlich Reiter angeworben und dieses Kontingent dann der Truppenabteilung Kasimirs zugeschlagen werden (Konz., [wahrscheinlich Cölln/Spree], sonntag nach Mauritii; GStA Berlin, Repos. 10, Fasz. 2 M, fol. 8). Mgf. Kasimir bekundete am 8.10. seine Zustimmung zu dem Vorschlag und zeigte sich zuversichtlich, daß der inzwischen von ihm durch ein Schreiben verständigte Kg. einwilligen werde. Angesichts des kurz bevorstehenden Aufbruchs Kg. Maximilians empfahl er dem Kf., seinen angekündigten Teilnehmer am Romzug bald loszuschicken, und kündigte an, selbst am 12.10. aus Ansbach abzureisen (Or., eh. Nachschrift Mgf. Kasimirs, Ansbach, freytag nach Francisci; GStA Berlin, Repos. 46, Nr. 3g-h, unfol.).
1
 Niccolò Frisio berichtete wohl um den 10.10. an Mgf. Francesco von Mantua, daß die reichsständischen Kontingente zu einem großen Teil auf dem Weg nach Konstanz seien, darunter Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Hg. [Albrecht] von Mecklenburg, Lgf. [Wilhelm] von Hessen, Lübeck und Friesland (Frisoni). Viele Stände hätten das Zwei- bis Dreifache ihres Anschlags zur Verfügung gestellt, so daß die Zahl von 30 000 Soldaten, darunter 5000 Reitern, noch übertroffen werde (ital. Or., s.l., s.d., jedoch wohl Innsbruck; StA Mantua, A.G. ser. E.II.3, busta 439, fol. 407).
Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini referierte in seinem Bericht vom 5.10. aus Äußerungen des ferraresischen Gesandten [Antonio de’ Costabili] gegenüber seinem Sekretär Angelo Trevisan, daß ein großer Teil der Reichskontingente auf dem Weg zum Sammelpunkt sei und der Hg. von Württemberg, der Lgf. von Hessen und der Mgf. von Brandenburg[-Ansbach] Kg. Maximilian schriftlich aufgefordert hätten, nach Konstanz zu kommen, perché, come li altri signori et cità imperial intendino che sua maestà sia lì, se apresserano tanto più di esserne anchor loro (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, Postverm.: Per eundem Baronem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 114’-115’, hier 114’-115; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 174’-175, hier 174’). Am 9.10. erfuhr Querini durch einen Vetter des ferraresischen Gesandten in Innsbruck, daß bereits mehr als 8000 Mann in Konstanz eingetroffen seien. Dies wurde ihm auch durch einen Diener des päpstlichen Legaten Carvajal bestätigt. Et dice de più che non è principe alcun del’Imperio che non mandi a Constanza assai mazor numero de zente di quello sono obligati (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 9.10.1507; BM Venedig, ebd., fol. 116–117’, hier 117–117’; BFQS Venedig, ebd., fol. 176–177, hier 177). Carvajal selbst bekräftigte gegenüber Trevisan die Mitteilungen über das sich in Konstanz sammelnde Reichsheer (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 11.10.1507, Postverm.: Per Butistagnum; BM Venedig, ebd., fol. 117’-118, hier 117’; BFQS Venedig, ebd., fol. 177–178, hier 177). Vgl. Nr. 788 [Pkt. 2].
1
 Schreibfehler, richtig: Franciscus.
1
 An diesem Tag sandte Hg. Albrecht ein Antwortschreiben an den Reichsschatzmeister Hans von Landau, worin er erklärte, bereits vor Eingang seines Schreibens bezüglich der noch schuldig gebliebenen Romzughilfe eine Gesandtschaft zu Kg. Maximilian abgefertigt zu haben (Konz. München, sambstag Dionisii; HStA München, KÄA 3136, fol. 144½).
1
 Entsprechende Weisung Armstorfers an die Stadt Mülhausen, ihren Beitrag zum Romzug auf ein weiteres kgl. Mandat hin in bar auszubezahlen. Fürstenberg hatte den kgl. Zinsmeister zuvor informiert, daß Mülhausen die 50 Pferde mitfinanzieren solle, mit denen er gemäß kgl. Weisung an dem Unternehmen teilnehmen werde (Hagenau, 22.9.1507; Druck: Mieg, Politique, S. 53, Nr. 16).
1
 Entsprechendes Mandat Kg. Maximilians an Hg. Heinrich von Sachsen vom 21.11.1507 (Konz. mit ex.-Verm., Augsburg, 21.11.1507, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 111).
2
 Kg. Maximilian befahl Bf. Thilo von Merseburg und Bf. Johann von Meißen, entweder die auf sie veranschlagten Anteile an der bewilligten Romzughilfe an Hg. Georg auszubezahlen oder sich in anderer Weise mit ihm zu einigen (Konz. mit ex.-Verm., Augsburg, 21.11.1507, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; ebd., fol. 110).
1
 Siehe Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1401 Anm. 17.
1
 Liegen nicht vor.
2
 Am 8.3.1508 informierte Ks. Maximilian Nördlingen über das Einlenken des Domkapitels und verfügte die Aufhebung des Arrests (Or. m. S., Fragenstein, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. M. Lang; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 30–30’).
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 775, Anm. 2.
2
 Kf. Joachim bekundete dem Kg. und künftigen Ks. am 4.11. – in Beantwortung des kgl. Mandats vom 3.8. [Nr. 744] – sein Bedauern über die erfahrenen Widrigkeiten und wünschte ihm Glück und Erfolg für sein Unternehmen. Er sagte zu, sich mit der Absendung seines Beitrags zu beeilen und in seinem Territorium für das Erbitten göttlichen Beistands sorgen. Vor Absendung des Briefes war der kfl. Bote Jakob mit dem obigen kgl. Schreiben zurückgekehrt. In der daraufhin erstellten Nachschrift bedankte sich der Kf. für das Wohlwollen des Kg. und beteuerte seine Absicht, das Geld so bald wie möglich durch Eitelwolf vom Stein überbringen zu lassen. Ein eventuell noch fehlender Rest sollte durch Wechsel aufgebracht werden (Konz. [Cölln/Spree], donrstag nach omnium sanctorum; GStA Berlin, I. HA, Repos. 1, Nr. 2 A, fol. 9).
1
 Zu den Beschlüssen des Nürnberger Rates bezüglich der Romzughilfe s.StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsbücher 8, fol. 379, 390–390’, 391, 394, 394’.
1
 Rozone hatte am 10.10. berichtet, daß Kg. Ferdinand von Aragon Burgo, der sich bei Kgin. Johanna von Kastilien aufgehalten habe, aufgrund der Anschuldigung, zwischen ihm und seiner Tochter Zwietracht zu säen, entlassen habe (Rozone an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or. Lyon; StA Mantua, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 61–61’).
1
 Ein von Querini ausgesandter Spion schätzte die bis zum 21.10. in Konstanz und Umgebung eingetroffenen Truppen auf 2000 gut ausgerüstete Reiter und eine große Zahl von wohlgeordnetem Fußvolk. Er meldete außerdem das ständige Eintreffen weiterer Einheiten. Mit ihren Kontingenten anwesend waren demnach in Konstanz Hg. Ulrich von Württemberg, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach mit seinem Sohn Kasimir und einem weiteren Sohn [Johann], Bf. Lorenz von Würzburg und einige dem Agenten namentlich nicht bekannte Reichsfürsten. An reichsständischen Kontingenten identifizierte er Sachsen, Kurmainz, Bamberg sowie die Städte Nürnberg, Augsburg, Ulm und – irrtümlich – Straßburg. Dazu kamen Truppen weiter entfernt gelegener Städte. Memmingen, Kaufbeuren (Copaira) und Kempten (Chempe) hatten ihre Truppen in Bereitschaft versetzt, warteten aber aus Kostengründen auf die Ankunft Kg. Maximilians in Konstanz (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 26.10.1507, Postverm.: Per Albanesotum, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 124’-125’, hier 124’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 182’-183’, hier 182’). Ein zweiter Spion Querinis berichtete, daß außerdem die Kontingente der Städte Speyer und Worms eingetroffen seien. Außerhalb der Stadt habe er 100 Reiter und eine Anzahl Fußsoldaten Hg. Albrechts von Bayern gesehen. Überhaupt seien in der Umgebung von Konstanz große Truppenmengen versammelt. Der aus der Schweiz zurückgekehrte kgl. Gesandte Gerolamo Landriani bezifferte gegenüber Angelo Trevisan deren noch weitere steigende Zahl zum 23.10. - sicherlich übertrieben - auf 10 000 Fußsoldaten und 2500 Reiter (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 29.10.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 128’-130’, hier 130; BFQS Venedig, ebd., fol. 186’-188’, hier 187’-188). Der aus Innsbruck zurückgekehrte venezianische Bote Giovanni Matteo (Zuan Mato) gab gegenüber Querini Behauptungen von Angehörigen des kgl. Hofes – darunter Iacopo Bannissios und Giovanni Camillos de Montibus – wieder, wonach die in Konstanz versammelten Reichstruppen 14 000–15 000 Mann umfaßten (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 17.11.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 134–134’, hier 134; BFQS Venedig, ebd., fol. 192’-193, hier 192’). Diese Angabe bestätigte ein von Querini nach Nassereith (Nazareth) entsandter Kurier (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 20.11.1507, Postverm.: Per Baronem, cursorem; BM Venedig, ebd., fol. 134’-135’; BFQS Venedig, ebd., fol. 193–193’). Ein weiterer Agent Querinis berichtete nach seiner Rückkehr aus Konstanz, daß dort ca. 6000 Reiter versammelt seien (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 21.11.1507, Postverm.: Per proprium nuntium; BM Venedig, ebd., fol. 135’-136; BFQS Venedig, ebd., fol. 193’-194’).
1
 Das Bamberger Domkapitel hatte am 18.9.1507 zur Finanzierung der Romzughilfe ein doppeltes Subsidium charitativum und eine weitere halbe Steuer auf die Stiftsuntertanen bewilligt. Die geistliche Steuer sollte allerdings frühestens an Weihnachten 1507, die Landsteuer nicht vor Ostern 1508 ausgeschrieben werden. Falls das Geld nicht vollständig benötigt würde, sollte es zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Der Bf. mußte dem Domkapitel einen Reversbrief ausstellen, daß die Steuer seine Rechte und Freiheiten nicht tangiere (StA Bamberg, B 86, Nr. 2, fol. 41).
2
 Bf. Georg von Bamberg an Hans Zollner, Bamberg, 21.10.1507 (Konz., donerstag der eilftausend junkfrauen tag; StA Bamberg, B 34, Nr. 1, fol. 37–37’).
1
 Kg. Heinrich VII. entschuldigte in einem an Kg. Maximilian gerichteten Schreiben die Verzögerung der dessen Gesandten – möglicherweise ist Fraunberg gemeint, der im Dez. 1506 gemeinsamen mit Wilhelm von Roggendorf und Charles Poupet, H. von Lachaulx, nach England abgeordnet worden war (Instruktion für dies., wohl vom 6.12.1506; HHStA Wien, Belgien, PA 1, Konv. 1, fol. 71–72’; 73–76; Chmel, Urkunden, Nr. CCXVI, S. 278–281. Naschenweng, Beiträge III, S. 69, 92) – zugesagten Gegengesandtschaft. Sein Bevollmächtigter werde ihn über seine Rückkehr vom Romzug, über den ihn mit Schreiben vom 10.8. Ehgin. Margarethe informiert habe, in Kenntnis setzen (frz. Kop., s.d., jedoch nach dem 10.8., vor dem 31.8.1507; AD Lille, B 18827/24695, fol. 195–196).
1
 Der Adressat ist nicht namentlich genannt, doch laut Anrede als Bruder Hans’ von Landau (Noflatscher, Räte, S. 159) ausgewiesen.
2
 Laut einem Bericht des venezianischen Gesandten Vincenzo Querini erklärte Kg. Wladislaw im September 1507 durch seinen Gesandten, einen Bf. [= Johann Filipec; Lanzer, Gesandten, Nr. 10.14], sein Einverständnis, als Kg. von Böhmen und Reichsfürst Truppen für den Romzug beizusteuern. Kg. Maximilian bestand angeblich demgegenüber auf der Zahlung einer entsprechenden Geldsumme. Wenige Tage vor der geplanten Abreise des Gesandten war darüber noch keine Einigung erzielt (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 25.9.1507, Postverm.: Per cursorem de Verona; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 108’-109’, hier 109–109’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 169’-170’, hier 170–170’).
3
 Kg. Maximilian wies seinen Rat und Reichsschatzmeister Hans von Landau am 4.2.1508 an, sich mit der Stellung von jeweils drei Fußknechten durch die Gff. von Werdenberg, Montfort und Sonnenberg sowie den Truchseß von Waldburg zu begnügen (Or. Bozen; HStA München, Montfort’sches Archiv, U 278. Vid. Kop. von 1575; HStA Stuttgart, B 123 M, Bd. 438, Stück-Nr. 42).
4
 = Datum des dem Brief inserierten Entwurfs für ein Mahnschreiben Landaus als Reichsschatzmeisters an die Reichsstände [Nr. 793].
1
 Möglicherweise ein Fehler. Laut Reichsanschlag waren 11 Reiter zu stellen [Nr. 271, Pkt. 10, fol. 598’].
2
 Augsburg informierte am 6.11. Matthäus Neithart über einen Bericht Wilhelms Marschall von Pappenheim und Jörg Langenmantels, wonach von den rheinischen Städten nur das Frankfurter Kontingent termingerecht in Konstanz eingetroffen war. Das Fernbleiben Straßburgs wurde explizit vermerkt (Or. sambstags nach aller heilgen tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.).
3
 Vermutlich ein Fehler. Laut Reichsanschlag waren 11 Fußsoldaten zu stellen [Nr. 271, Pkt. 10, fol. 598].
a
 2/4] In B richtig: 2/3.
b
 5/9] In B danach: Das Nürnberger Kontingent (41/60) zog zuerst nach Kempten und dann weiter nach Innsbruck.
c
–c Menzisch ... Spyer] Fehlt in B.
4
 Gemeint ist Gf. Ludwig von Hanau-Lichtenberg [vgl. Nr. 902, unter Pkt. 5].
5
 Das Verzeichnis lag unter diesem Datum einem Bericht Johann Froschs an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt bei (Or.; ISG Frankfurt, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42). Am 31.12. erwähnte Frosch in einem weiteren Bericht außerdem die Anwesenheit Mgf. Friedrichs von Brandenburg und zweier seiner Söhne [Kasimir und Johann] sowie des Hg. von der Littaw [= Liegnitz: Hg. Georg von Brieg] in Brixen, der Kontingente von Kurmainz, Würzburg, Bamberg und Eichstätt in Bruneck sowie der Kontingente Augsburgs, Nürnbergs, Nordhausens, Mühlhausens und Goslars in Sterzing (Or. Innsbruck, fritag noch dem hl. cristag; ebd., Stück-Nr. 42).
6
 Beilage zu einem Bericht Cyriaks von Rinkenberg vom 20.11.1507 [Nr. 800].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Abt Johann von Fulda berichtete aufgrund einer Mitteilung des Mainzer Amtmanns Rudolf von Schwalbach seinem Neffen Gf. Wilhelm von Henneberg davon und ersuchte ihn, sich aufgrund der Situation in seiner Gft. nur zum Romzug und keinesfalls für den Krieg in den Niederlanden verpflichten zu lassen (Or. m. S. Fulda, quinta Symonis und Jude [28.10.]1507; StA Meiningen, GHA I, Nr. 1388, unfol.). Ebf. Jakob hatte mit Zustimmung des Domkapitels (Beratungen am 17./18.8.; StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 549’-550) im Erzbistum am 19.8. eine Landsteuer und ein Subsidium charitativum zur Finanzierung der Romzughilfe ausgeschrieben und geltend gemacht, daß wegen der Kosten für seine Bestätigung durch den Hl. Stuhl, des Ungarnkrieges von 1506 und der Bestätigung der Reichsregalien auf dem Konstanzer RT seine eigenen Geldmittel erschöpft seien. Die geistlichen Personen und Körperschaften im Ebm. sollten das Geld in zwei Tranchen, am 11.11.1507 und am 11.11.1508, an die Einnehmer Dr. Dietrich Zobel (Generalvikar), Johann von Hattstein (Domherr), Adolf von Stockheim (Domherr) und Ivo Wittich (Domherr) übergeben (vid. Kop. Mainz; HStA Weimar, Reg. B, Nr. 507, unfol.; Druck: Würdtwein, Nova subsidia X, S. LXVI-LXXIII; Regest: Scriba, Regesten, 3. Abt., Nr. 4502, S. 301. Beschluß des Domkapitels über die Ernennung Hattsteins, Stockheims und Zobels zu Kollektoren am 23.8.1507; StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 550). Das Mainzer Domkapitel bewilligte Ebf. Jakob außerdem am 17./18.8. die Aufnahme von 2000 fl. zur Finanzierung der in Konstanz beschlossenen Bargeldhilfe (ebd., fol. 549’), lehnte aber am 23.8. eine Anleihe von 1000 fl. bei einigen Kölner Bürgern wegen der zu harten Vertragsbedingungen ab (ebd., fol. 550). Zur Finanzierung des Kurmainzer Kontingents mußte Ebf. Jakob unter anderem von seinem Bruder Peter von Liebenstein 1000 fl.rh. aufnehmen (Kop. Aschaffenburg, sonntag invocavit [12.3.]1508; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 88–88’).
3
 Abt Johann von Fulda berichtete an Gf. Wilhelm von Henneberg, daß Mgf. Christoph von Baden das hessische Romzugskontingent mit sich nach Luxemburg führe und versuche, bei Lgf. Wilhelm und anderen Ff. weitere 1000 Reiter anzuwerben (Or. Fulda, omnium sanctorum [1.11.]1507; StA Meiningen, GHA I, Nr. 1388, unfol.).
4
 Vgl. Nr. 761, Anm. 2.
5
 Liegt nicht vor.
6
 Ziegler berichtete in einem weiteren Schreiben an Kg. Maximilian, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig laut Erklärung seines Kanzlers [Konrad Gossel] und seines Marschalls [Claus von Werpe] zur Übernahme der Reichsfeldhauptmannschaft bereit sei, wenn ihm der Sold für 300–400 Reiter garantiert würde. Eine Finanzierung durch die Kriegskammer lehne er jedoch ab. Ziegler schlug deshalb vor, Hg. Heinrich die Finanzierung von 200 Reitern durch die auf dem Konstanzer RT den Bff. von Lübeck, Hildesheim, Münster und Osnabrück, den Städten Lübeck, Goslar, Nordhausen und Mühlhausen sowie dem Hg. selbst auferlegte Romzughilfe anzubieten (Or. Köln, 10.11.1507; Postverm.: Cito; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 104–104’; Druck: Moser, Kanzlei II, S. 114f., Nr. 13). Die genannten Bff. waren indessen meist unsichere Zahler. Mit Mandat vom 18.12.1508 befahl Ks. Maximilian Bf. Erich von Münster die bis dahin ungeachtet mehrfacher Aufforderungen verzögerte Auszahlung seines Anteils an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe vo 4301 fl. an den ksl. Rechenmeister Nicasius Hackeney (Konz. Antwerpen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, fol. 225–225’).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegen nicht vor.
3
 Liegt nicht vor.
1
 Gemeint ist die Primogeniturordnung vom 8.7.1506 [Nachweise siehe Nr. 410, Anm. 9].
2
 Hg. Wolfgang benachrichtigte seinen Bruder am 3.10. über den Eingang eines kgl. Mandats [wohl Nr. 748] zur Leistung seines Anteils an der Konstanzer Romzugshilfe. Er erinnerte daran, daß Hg. Albrecht vertragsgemäß die Vertretung ihres Fm. gegenüber dem Reich obliege, und forderte, ihn in dieser Angelegenheit zu entlasten (Or., s.l., jedoch vermutlich Landsberg, sontag nach Michaelis; HStA München, KÄA 3137, fol. 90–90’). Albrecht wies in seiner Antwort zwei Tage später darauf hin, daß er sich auf dem Konstanzer RT für das gesamte Fm. einschließlich der Besitzungen Hg. Wolfgangs wie die Kff. habe veranschlagen lassen, womit seines Erachtens ihrer Pflicht gegen Kg. und Reich Genüge getan sei. Damit solle er gegenüber dem Kg. argumentieren (Or. Grünwald, eritag nach St. Michels tag; ebd., fol. 87–87’). Kg. Maximilian ließ sich darauf jedoch nicht ein. Er machte mit Schreiben vom 14.10. gegenüber Hg. Wolfgang geltend, daß die in Konstanz versammelten Stände ihn für den Romzug veranschlagt hätten [auf 20 Reiter, 20 Fußsoldaten und 400 fl.; Nr. 271, Pkt. 4, fol. 591] und er sich als Kg. verpflichtet habe, niemandem von dieser Hilfe zu befreien [Nr. 268, § 11]. Der Kg. erneuerte deshalb die Forderung an Hg. Wolfgang, unverzüglich seinen Beitrag zu schicken (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Innsbruck; ebd., fol. 99–99’). Am 26.10. ging ein weiteres kgl. Mandat aus. Hg. Wolfgang wurde darin unter Hinweis auf den am 16.10. abgelaufenen Termin aufgefordert, sein Truppenkontingent unverzüglich nach Innsbruck anstatt nach Konstanz zu entsenden. In einer Nachschrift teilte der Kg. mit, daß er beabsichtige, mit zwei getrennten Heeresabteilungen durch Savoyen und Tirol nach Italien zu ziehen. Die nach Innsbruck beschiedenen Truppen Hg. Wolfgangs sollten sich an einem Unternehmen gegen die Franzosen beteiligen, die den Romzug verhindern wollten (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., fol. 92–92’). Hg. Wolfgang informierte seinen Bruder am 10.11. über das fortgesetzte Drängen des Kg. – das Mandat vom 26.10. war noch nicht eingegangen, aber angekündigt worden – und forderte ihn noch einmal auf, seine Sache gegenüber dem Reichsoberhaupt zu vertreten (Or. Landsberg, mitichen St. Martins abend; ebd., fol. 96–96’).
3
 Offensichtlich verfing die Bitte Hg. Albrechts nicht. Sein Bruder teilte ihm am 10.12. mit, daß ihm am Vortag durch die in Weilheim befindlichen kgl. [Hofkammer-]Räte ein weiteres kgl. Mandat zugegangen sei. Er habe sie zu sich beschieden und heute erfolglos mit Jakob von Landau, Wilhelm von Wolfstein und dem kgl. Zahlmeister Erasmus Baumkircher unter Berufung auf die vom Kg. konfirmierte Primogeniturordnung über eine Befreiung von der Romzughilfe verhandelt (Or. Kloster Andechs (zum hl. perg), freytags nach concepcionis Marie; HStA München, KÄA 3137, fol. 100–100’). Hg. Albrecht antwortete am 13.12., daß er gegenüber dem Kg. geltend gemacht habe, daß er für das Fm. Bayern die Reichshilfe leisten werde und entsprechend gegen Quittung kgl. Reiter in Weilheim ausgelöst und ihnen das Zehrungsgeld bezahlt habe (Konz. München, montag Lucie; ebd., fol. 101. Vgl. Nr. 779). Die kgl. Hofkammerräte zu Weilheim betrachteten diesen Beitrag – anscheinend 6000 fl. – allerdings als Abschlagszahlung auf den Kölner Reichsanschlag von 1505 (Kgl. Hofkammerräte an Hg. Albrecht, Or. Weilheim, 13.12.1507; ebd., fol. 104–104’). Jedenfalls war die Angelegenheit für Hg. Wolfgang noch nicht ausgestanden. Am 26.1.1508 beauftragte Kg. Maximilian das Reichskammergericht, die Hgg. vorzuladen, sich die Primogeniturordnung vorlegen zu lassen und zu entscheiden, wer von beiden die Romzughilfe zu bezahlen habe (Kop. Bozen, imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; HStA München, KÄA 3136, fol. 309–309’; Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 422). Der Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau lud Hg. Wolfgang und Albrechts Nachfolger Hg. Wilhelm daraufhin für den 26.6. (montag nach St. Johanns baptisten tag) vor (jeweils Or. Regensburg, montags nach exaudi [5.6.]1508; ebd., fol. 310–310’; 327–327’). Hg. Wolfgang erachtete die Vorladung jedoch mit dem Argument, daß ihn sein Neffe Wilhelm gegenüber dem Reich zu vertreten habe, als obsolet. Den Umstand, daß Ks. Maximilian sich nicht an die Primogeniturordnung erinnerte, erklärte er mit der Vielzahl der diesem obliegenden Angelegenheiten (Konz. München, sambstag nach Viti [17.6.]1508; ebd., fol. 311–311’).
1
 In einem Schreiben vom 6.11. an Esslingen behauptete der Heilbronner Magistrat, daß die großen Städte und andere Stände mehrheitlich die Romzughilfe nicht nach Konstanz geschickt hätten (Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2107, S. 191).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Offensichtlich auf diesen Vorgang bezieht sich ein früheres Schreiben des Kanzlers an Landau. Er erinnerte darin an den durch ihn, Serntein, und andere kgl. Räte in Konstanz gegebenen Bescheid für Rottweil. Demnach hätten kgl. Gesandte in Rottweil die Angelegenheit abschließen sollen. Diese waren aber bis Mitte Oktober nicht dort eingetroffen. Kg. Maximilian entschuldigte sich in einem von Serntein an Landau übersandten Schreiben für die Verzögerung und kündigte die baldige Ankunft seiner Räte zu Verhandlungen gemäß dem Konstanzer Bescheid an. Serntein übersandte auch Schreiben an August [Eberhard, genannt] Egen (Oger) und Heinrich Freiburger sowie an den Fiskal zu Rottweil [Niklas Ul], worin er mitteilte, daß der röm. Kg. über die Verhandlungen in Konstanz informiert und mit dem Ergebnis einverstanden sei; er habe seine Räte wegen wichtiger Angelegenheiten nicht abfertigen können, werde dies aber so bald wie möglich nachholen. Dies sollten sie dem Rat und der Gemeinde von Rottweil mitteilen. Serntein ersuchte Landau, die Briefe nach Rottweil zu schicken und die Verzögerung der kgl. Gesandtschaft an geeigneter Stelle zu rechtfertigen. Er übersandte außerdem ein kgl. Schreiben an ihn bezüglich der Reichshilfe und des Aufbruchs der Reitertruppen aus Konstanz (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, 15.10.1507, Verm.: Dise maynung ist Blasien Holzl auch angezaigt; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 97–97’). Erst Anfang Februar 1508 hielt sich Hans von Landau als kgl. Gesandter in Rottweil auf (Anton Frh. von Ivano und Albrecht von Wolfstein an Kg. Maximilian, Or. m. 2 Ss., Konstanz, 11.2.1508; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 13–13’, 14–14’).
1
 Das Regiment zu Ensisheim hatte sich mit Schreiben vom 21.10. gegenüber dem Kg. für die Äbte Walter von Murbach, Johann von Schuttern, Peter von St. Peter/Schwarzwald sowie die Hh. von Rappoltstein eingesetzt, die nach dem Eingang eines kgl. Mandats zur Leistung der in Konstanz bewilligten Reichshilfe [Nr. 744] jeweils als österreichische Landsassen um Befreiung von dieser Verpflichtung gebeten hatten, und einen positiven Bescheid empfohlen, um eine Schmälerung der Rechte des Hauses Österreich zu vermeiden (Or. [Ensisheim], dornstags post Luce; TLA Innsbruck, Urk. I/8037/1. Speck, Landstände, S. 246).
2
 Am 23.1.1508 bestätigte Kg. Maximilian gegenüber der Regierung zu Ensisheim noch einmal seine Entscheidung, die Supplikanten nicht vom Haus Österreich trennen zu lassen und ihnen deshalb die Reichshilfe zu erlassen. Er habe den Kf. von Mainz und Hans von Landau als kgl. Schatzmeister aufgefordert, die bewußten Stände künftig nicht mehr mit Reichsanschlägen zu belasten. Allerdings sollten sie für Vorderösterreich mitbesteuert werden. Der Johannitermeister sei dagegen nur für seine dem Haus Österreich unterstehenden Güter exemt, nicht jedoch für seine reichsunmittelbaren Besitzungen (Kop. Bozen; TLA Innsbruck, Urk. I/8038/2).
1
 Liegt nicht vor. Bereits am 20.8.1507 hatte Hg. Ulrich in einem an die Stadt Stuttgart gerichteten Ausschreiben seinen Entschluß zur persönlichen Teilnahme am Romzug mitgeteilt. Die württembergischen Landstände, „sovil deren in der eil beruofft“, hatten eine Romzugssteuer [in Höhe von ca. 26 000 fl.] bewilligt. Stadt und Amt Stuttgart bspw. sollten, notfalls durch Anleihen, bis zum 29.9. 1875 fl. aufbringen (Druck: Sattler, Geschichte I, Beilagen, Nr. 45, S. 109f.; Ohr/Kober, Landtagsakten, Nr. 32, S. 115f.). Die Klöster Bebenhausen, Zwiefalten, Maulbronn, Herrenalb, Hirsau, Denkendorf und Blaubeuren bezahlten zusammen 3200 fl. (Auszug aus dem Rechnungsbuch des württ. Landschreibers Heinrich Lorcher; HStA Stuttgart, A 139, Bü. 1, unfol. Setzler, Zwiefalten, S. 91). Gemäß der Aufzeichnung Lorchers über seine Einnahmen für 1507/08 belief sich der Beitrag der Städte und Ämter auf beinahe 20 000 fl., der Männerklöster auf 5400 fl., der Frauenklöster auf 530 fl und der übrigen Stifte auf 560 fl. (HStA Stuttgart, A 256, Bd. 5, fol. 55-[59]). Insgesamt brachte die Landschaft für den Romzug über 40 000 fl. auf (Heyd, Ulrich, S. 167f.; Ohr/Kober, ebd., S. 115f. Anm. 4; Grube, Landtag, S. 76).
Laut zweifelhaften Informationen des Venezianers Angelo Trevisan teilten Gesandte Württembergs, Hessens und Brandenburg-Ansbachs dem Kg. am 21.9. mit, daß ihre Fürsten mit den jeweiligen Romzugskontingenten bereitstünden und dessen Befehle erwarteten. Der württembergische Gesandte habe sogar bekundet, daß Hg. Ulrich beabsichtige, mit 3000 Fußsoldaten und 1000 Reitern zu kommen. Queste offerte et demonstratione furno facte in frequentia de molte persone, et concluxive da do zorni, in qua se afferma più che may la imprexa de questo serenissimo re haverse ad proseguir. Nientedemancho, fin hora non se vede né sente che in loco alcuno se fazi adunatione de gente. Benché cun questi, se parla, che vegnino de Augusta, Nuinberg, Ulmo et altre terre franche, tuti affermano che per el termine statuito ogniuno serà verso Constanza (Vincenzo Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 22.9.1507, Postverm.: Per Baronem, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 106–107’, hier 106’-107; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 167’-168’, hier 168–168’).
2
 Das Antwortschreiben Kg. Maximilians an Hg. Ulrich liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 786.
2
 Laut dem Verzeichnis waren bis dahin die Kontingente des Ebf. von Mainz sowie der Bff. von Würzburg, Eichstätt, Augsburg und Speyer, der Abt von Fulda, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach mit drei Söhnen, ein Gf. von Hanau sowie die Abteilungen der Städte Augsburg, Frankfurt, Speyer, Esslingen, Heilbronn, Wimpfen, Bopfingen, Biberach, Memmingen, Lindau, Goslar, Nordhausen und Mühlhausen in Konstanz eingetroffen (Konz.; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 57’).
3
 Weisung Kg. Maximilians vom 24.10. an die in und um Konstanz lagernden reichsständischen Truppenkontingente, unverzüglich nach Innsbruck aufzubrechen (Kop. Fragenstein; ISG Frankfurt, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 11).
1
 Adressat des vorliegenden Konzepts war die Stadt Offenburg. Die weiteren Adressaten waren laut einer beiliegenden Liste der Abt zu Münster im Gregoriental, die Städte Münster im Gregoriental, Oberehnheim und Gengenbach, der Abt zu Gengenbach, die Städte Weißenburg/Elsaß, Zell am Harmersbach, Rosheim und Kaysersberg sowie der Abt zu Weißenburg (TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 30).
1
 Vgl. Nr. 649 [Pkt. 1]. Zu den Verhandlungen der Stadt Köln über die auf dem RT von 1505 bewilligte Reichshilfe vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 892, S. 1368, mit Anm. 1.
2
 Liegt nicht vor.
3
 Liegt nicht vor.
4
 Liegt nicht vor.
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 769, Anm. 1. Laut einem Schreiben der Statthalter in Ansbach an den Hauptmann [Kunz von Wirsberg] und den Landschreiber auf dem Gebirge [Friedrich Prucker; Wagner, Archivwesen, S. 35] hatte der mgfl. Kanzler Theobald von Heimkofen (Hirnchofen) ihnen außerdem kgl. Mahnschreiben an Schweinfurt und Mühlhausen, deren Beiträge ebenfalls an Mgf. Friedrich ausbezahlt werden sollten, einschließlich der Quittungen ausgehändigt. Hans Rorer sollte die Schriftstücke zustellen und mit den Adressaten verhandeln (Konz., Stefani Ao. etc. octavo [26.12.1507!]; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 358–358’).
1
 Mit Schreiben vom 14.11. hatte Landau Serntein über eine Vorladung an die drei Bff. informiert und Heinrich Geuder als seinen Anwalt bevollmächtigt. Der Kanzler sollte für die Aufnahme des Verfahrens sorgen. Landau wies darauf hin, daß es für die Reputation Kg. Maximilians nachteilig wäre, wenn die Zitation folgenlos bliebe (Or. m. S. Konstanz; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 8–8’).
2
 Der Streit ging wahrscheinlich um Pfandgüter in Offingen (Plieningen an Serntein, Kop., s.l., montag nach Petri ad vincula [2.8.]1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 76–77). Die Beschwerde Landaus wegen angeblicher Schmähungen Plieningens gegen ihn während einer Sitzung des kgl. Hofrates hatte Kg. Maximilian an das kgl. Kammergericht verwiesen, zugleich jedoch festgestellt, daß der Vorfall die Ehre der Beteiligten nicht tangiert habe (Kg. Maximilian an Hans von Landau, Kop. Konstanz, 31.7.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 71–71’. Entsprechende Mitteilung an Plieningen, Kop. Konstanz, 31.7.1507; ebd., fol. 72).
3
 Bereits am 19.11. hatte Landau Serntein darauf hingewiesen, daß der röm. Kg. seinen älteren Sohn Lutz mit vier Pferden zur Teilnahme am Romzug verpflichtet habe, und darum gebeten, diesen mit einem Hengst auszustatten (Or. Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 110–110’).
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 769, Anm. 1. Der mgfl. Emissär Hans Rorer erhielt in Schweinfurt und Mühlhausen zur Antwort, daß die Truppenhilfe bereits geleistet worden sei. Als Beleg wurde ihm ein in Abschrift beiliegendes kgl. Dankschreiben mit der Bitte um eine Verlängerung der Dienstzeit [Nr. 831] vorgelegt. In Mühlhausen erfuhr Rorer auch, daß Nordhausen und Goslar die Hilfe ebenfalls bereits geleistet hatten und der kgl. Bitte um Verlängerung der Dienstzeit ihrer Kontingente willfahren wollten. Rorer sandte die kgl. Mandate an den mgfl. Kanzler Heimkofen zurück und konstatierte, daß Kg. Maximilian hinsichtlich dieser Städte ein Fehler unterlaufen war. Der zweimal durch kgl. Mandate zur Zahlung aufgeforderte Abt von Waldsassen dagegen verweigerte nach wie vor die Zahlung (Hans Rorer an Dr. Theobald von Heimkofen (Hirnkofen), Kop. s.l., donerstag nach invocavit [16.3.]1508; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–349’). Kf. Ludwig von der Pfalz und sein Bruder Pfgf. Friedrich machten Mgf. Friedrich mit Schreiben vom 4.3. darauf aufmerksam, daß das Kloster Waldsassen durch die Kff. von der Pfalz als Schutzherren eximiert werde und daß den Äbten deshalb bislang die Leistung von Reichshilfen erlassen worden sei. Mit dem Hinweis, daß die von Brandenburg eximierten Klöster sonst ebenfalls zu Reichshilfen genötigt werden könnten, ersuchten sie den Mgf., von seiner Forderung zurückzutreten und statt dessen ihre Bitte beim Ks. um Befreiung Waldsassens von der Hilfe zu unterstützen (Or., sambstag vor sonntag esto michi; StA Bamberg, C 3, Nr. 304, fol. 3–3’).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Es handelt sich um die – nicht vorliegende – kgl. Instruktion zum für den 8.12. nach Zürich ausgeschriebenen eidgenössischen Tag. Vgl. Nr. 927 [Pkt. 2].
1
 Liegt nicht vor.
a
–a mit ... lassen] Korrigiert aus: mit 100 gerüsteten Pferden zum Romzug zu dienen und sich unverzüglich mit einer geringen Anzahl zum Kg. zu verfügen. Dieser wird sich dann mit dem Hg. über seine Bestallung einigen. So wird er rechtzeitig zur Eröffnung des Feldzugs eintreffen. Falls der Hg. geltend macht, daß er die 100 Pferde jetzt nicht aufbieten kann, soll Zülnhart wenigstens soviel erreichen, daß er die gemäß Konstanzer Anschlag zu leistende Truppenhilfe – die Fußtruppen ebenfalls in Reiter umgerechnet – aufstellt.
2
 Laut dessen Abrechnung bestallte Kg. Maximilian Fürstenberg mit einer Truppe von 50 Reitern für sechs Monate. Die Kosten dafür sowie für Troßrösser, Trabanten und Tafel beliefen sich auf 3666 fl.rh. Zur Finanzierung sollte die Romzughilfe dienen: Gf. Wolfgang selbst war laut dem Zahlungsplan mit 9 Reitern und 15 [richtig gemäß Anschlag: 12; Nr. 271, Pkt. 9] Fußsoldaten veranschlagt worden, in Geld umgerechnet 900 fl. Weitere Beiträge sollten die Äbte zu Weißenburg (4 Reiter und 4 Fußsoldaten = 336 fl.), Gengenbach (0/2 = 48 fl.) und Münster/Gregoriental (0/3 [richtig: 2] = 72 fl.) sowie die Städte Gengenbach (3/9 = 396 fl.), Zell am Harmersbach (2/6 [= 264 fl.]), Offenburg (6/12 [= 648 fl.]), Rosheim (0/4 [= 96 fl.]), Oberehnheim (3/8 [= 372 fl.]), Weißenburg/Elsaß (2/6 [= 264 fl.]) und Kaysersberg (3/4 [= 276 fl.]) aufbringen; insgesamt 3672 fl.rh. (HHStA Wien, Maximiliana 45, Fasz. X/2, fol. 50–51’).
1
 Entsprechende Schreiben gingen unter dem gleichen Datum an die Hauptleute der Kontingente des Ebf. von Mainz, der Bff. von Würzburg, Bamberg, Augsburg und Eichstätt sowie der Stadt Frankfurt und Hg. Georgs von Sachsen aus (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel] Kramer; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 40–40’).
1
 Am 14.12. erneuerte Kg. Maximilian seine Weisung an Frundsberg, mit den bei ihm befindlichen Kontingenten unverzüglich nach Telve (Telfan) aufzubrechen und Vorsorge für den Nachzug weiterer noch ankommender Truppen zu treffen. Außerdem sollte Frundsberg erklären, welche Reichsstände ihn mit der Teilnahme am Romzug beauftragt hätten und wie groß seine Truppenabteilung sei (Konz. mit ex.-Verm. und Registraturverm., Memmingen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 42).
2
 = Abt Johann II. von Rietheim (gest. 15.10.1507) (Baumann, Geschichte II, S. 382; Rottenkolber, Studien, S. 40)
3
 Der Bundeshauptmann Adam von Frundsberg hatte während des Konstanzer RT die Äbte von Salem und Weißenau (Minderau) gebeten, seinen Bruder Georg für den bevorstehenden Romzug zu verpflichten. Diese zeigten sich geneigt. Sicherheitshalber bat der Bundeshauptmann jedoch auch noch den einflußreichen Abt Johannes von Kempten, sich für eine Bestallung Georgs als Befehlshabers der schwäbischen Prälaten einzusetzen (Or. m. S., Konstanz, St. Johanns und Pauls tag [26.6.]1507; StA Augsburg, Hst. Augsburg, Mü. Best. Lit. 1102, unfol.). Auf die kgl. Weisung hin, mit Ausnahme der Bargeldhilfe ihren vollständigen Beitrag zur Konstanzer Romzughilfe in bar an Gf. Eitelfriedrich von Zollern auszubezahlen, der sich verpflichtet habe, dafür über seinen eigenen Anschlag hinaus eine Reitertruppe anzuwerben (z. B. Kg. Maximilian an Abt Simon von Marchtal, Or. Konstanz, 7.8.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Sigmaringen, Dep. 30/12 T 3, Nr. 3, unfol.), wiesen die Äbte von Kempten, Salem, Weingarten, Elchingen, Ochsenhausen, Irsee (Ursin), Rot, Roggenburg, Weißenau (Minderau), Schussenried und Marchtal den röm. Kg. mit Schreiben vom 4.9. (sambstags vor nativitatis Marie) darauf hin, daß sie bereits Truppen angeworben hätten (Or. m. Resten von 2 Ss., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 83–83’).
1
 Entsprechende Weisung Kg. Maximilians an die in Konstanz eintreffenden reichsständischen Kontingente, Kaufbeuren, 4.12.1507 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; AV Straßburg, AA 328, fol. 40. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 116–116’). Am 30.11. hatte Kg. Maximilian allen Reitern und Fußsoldaten, so von dem Rein und enhalb desselben durch Kff., Ff. und stende des Reichs irer hilf halben, die jungst zu Costenz auf sy gelegt sein, geschickt, befohlen, mit Gf. Wilhelm von Henneberg unverzüglich in die Gft. Burgund zu ziehen (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 114). Mit Schreiben vom 17.12. wies der Kg. Gf. Wilhelm indessen auf die Gefährdung der Gft. Tirol durch Venedig und auf dessen Widerstand gegen seinen Romzug hin und gebot ihm, sich ihm auf weitere Aufforderung mit seinen Reitern anzuschließen (Kop. Memmingen; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol.). Am 18.1.1508 befahl Maximilian dem Gf. dann, unverzüglich nach Trient zu ziehen [Nr. 826, Anm. 2].
1
 Der Adressat geht aus einer beiliegenden Liste hervor. Dort ist neben dem Namen Gf. Hermanns die im obigen Schreiben gebrauchte Anrede: Hochgeborner, lb. oheim, vermerkt. Das Verzeichnis weist als weitere, durch Mandat vom 15.12. [vgl. auch Nrr. 815, 816] gemahnte Stände aus: die Ff. von Anhalt, die Bff. von Meißen und Naumburg, die Äbtissin von Quedlinburg, den Abt zu Saalfeld, die Gff. Günther, Balthasar und Heinrich von Schwarzburg, die Gff. von Barby, Gf. Sigmund von Gleichen, die Reuß von Plauen, die Hh. von Gera und den H. [Ernst] von Brandenstein-Ranis (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 260–260’; späterer Dorsalverm.: Verzeichnuß der Reichs stende und anderer, bey denen Hg. Friderich, Kf. zu Sachsen, der ksl. Mt. zu Costenz und Collen Ao. 1507 bewilligte hulf zum romzug und wieder den bapst, auch den Gf. zu Zipß etc., 1508.). Kf. Friedrich informierte seinen Rentmeister Hans Leimbach mit Schreiben vom 5.1.1508 darüber, daß er die Reichshilfen von den in der Liste aufgeführten Ständen eintreiben solle. Zum Teil wurden die entsprechenden kgl. Mandate bereits von Weimar aus zugestellt, andere Stände sollten die Reichshilfe bis zum 17.1. (St. Antonien tag) zu Händen Leimbachs nach Leipzig entrichten. Diesen Ständen – Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, Bf. Johann von Meißen und den Ff. von Anhalt – sollte Leimbach sowohl das kgl. Mandat als auch das entsprechende Schreiben Kf. Friedrichs (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 258) zusenden und nach Eingang der Zahlungen die gesiegelten kgl. Quittungen aushändigen (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; ebd., fol. 266). Der Kastner zu Coburg [Kunz Bader] erhielt einen entsprechenden Befehl zur Entgegennahme des Geldes von Gf. Hermann von Henneberg (Konz. Nürnberg, mitwoch nach innocentum [5.1.]1508; ebd., fol. 267). Gf. Jost von Barby zahlte laut einem späteren Schreiben seinen vollständigen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an Leimbach aus (Gf. Jost an Kf. Friedrich von Sachsen, Or. Barby, frigtag in den hl. ostern [13.4.]1509; HStA Weimar, Reg. Ee, Nr. 4, unfol.).
1
 Am Ende des Stücks ist bezüglich der Adressaten vermerkt: Die vom Reich lehen haben, als Swarzberg, Barby etc. – Zu den möglichen weiteren Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
2
 Verm.: Diser zettel leyt in allen briefen. – Fehlt in B.
1
 Am Ende des Stücks ist bezüglich der Adressaten vermerkt: Die kein lehen vom Reich haben, als Gf. Sigmund [von Gleichen]. – Zu den möglichen weiteren Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
1
 Der Adressat wird nicht genannt, ist jedoch durch die Anrede (Erwirdiger, lb. neve, Kf. und rat) sowie durch den Inhalt des Schreibens eindeutig zu identifizieren.
2
 Vom 10.8. datiert eine Instruktion Kg. Maximilians für Ebf. Jakob, wonach dieser als Mitglied der niederländischen Statthalterregierung für ein Jahr der burgundischen Kanzlei vorstehen sollte (dt. Reinkonz./Or. Konstanz, Gegenz. G. Vogt; AD Lille, B 18827/24659, fol. 152–157; frz. Or. Konstanz, Gegenz. G. Vogt; ebd., 24661, fol. 159–160). Dr. Sigmund Pflug erhielt den Auftrag, die Instruktion Hgin. Margarethe und dem Geheimen Rat zu übergeben. Kg. Maximilian erklärte, er habe den Ebf. zum Mitglied der Statthalterregierung ernannt, da sich nach den Beschlüssen des Konstanzer RT zur Durchführung des Romzuges seine Reise in die Niederlande verzögern werde (frz. Or. Konstanz, 10.8.1507; AD Lille, B 18827/24660, fol. 158–158’). Ehgin. Margarethe bestätigte am 29.9. den Empfang der Instruktion, machte jedoch frühere Vereinbarungen mit ihrem Vater geltend und verwies auf laufende Verhandlungen durch einen Gesandten (lat. Konz. Antwerpen; AD Lille, B 18827/24754, fol. 254–254’). Aus dem obigen Schreiben geht hervor, daß die Umsetzung der Instruktion vom 10.8. tatsächlich unterblieb.
3
 Vgl. die Ankündigung Kg. Maximilians an seine Tochter Margarethe vom 18.8.1507 (Le Glay, Correspondance I, Nr. 3, hier S. 5f.).
a
 ain] Danach gestrichen: claine.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Dies hatte Kg. Maximilian bereits in einem Schreiben an F. Rudolf von Anhalt aus Konstanz vom 13.8. angekündigt. Vgl. Duncker, Fürst, S. 9 Anm. 2.
1
 Mit Schreiben vom 9.2. aus Konstanz erinnerte Landau die Stadt an seine Mahnung, worauf er weder das Geld noch eine Antwort erhalten habe. Da das Geld für den Unterhalt der Fußtruppen dringend benötigt werde, fordere er als Schatzmeister und bitte für seine Person um unverzügliche Bezahlung (Or. m. S.; StdA St. Gallen, Tr. VII, Nr. 2.19, unfol.).
1
 Gf. Johann antwortete am 31.12., daß der Kg. ihn gemeinsam mit seinem Sohn Gf. Heinrich aufgefordert habe, Geld anstatt der Reiter zu schicken. Indessen habe der Mgf. [Christoph von Baden] seinen Sohn Gf. Wilhelm für einen Reiterdienst angeworben und sich dabei verpflichtet, diese Summe zu begleichen. Eine Gesandtschaft an den kgl. Hof sei deshalb unnötig (Konz. [Braunfels], fritage noch dem hl. hoegezite cristmessen; HStA Wiesbaden, Abt. 171, R 423, fol. 34–35).
1
 Der kgl. Kredenzbrief lautete auf Wolfgang von Polheim (oberster Hauptmann des niederösterr. Regiments), Sigmund von Fraunberg zum Haag (kgl. Pfleger zu Neuburg/Inn) und den niederösterr. Fiskal Dr. Wilhelm von Reichenbach (spätere Abschrift mit imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein, Innsbruck, 4.1.1508; ÖNB Wien, Cod. 7552, fol. 65–65’). Das mit der Instruktion passagenweise übereinstimmende Ausschreiben datiert vom 15.12.1507 (Kop. Memmingen, imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 52–54).
2
 In ihrer ersten Antwort vom 5.2. lehnten es die Landstände unter Hinweis auf ihre noch unerledigten Beschwerden [vgl. Nr. 523] ab, einen Beitrag zu leisten, bewilligten aber dann doch 14 000 fl. (Resolutionen der Landstände, jeweils spätere Abschrift; ÖNB Wien, Cod. 7552, fol. 75–75’; 76–78’; 78’-81’). Die vorderösterreichischen Landstände hatten am 15.12. die Finanzierung von 100 Reitern und 2000 Fußsoldaten für einen Monat bewilligt (Antwort der Stände an die kgl. Vertreter Christoph Schenk von Limpurg und Dr. Erasmus Topler; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 132–132’. Weisung Kg. Maximilians an Gf. Wolfgang von Fürstenberg, das vorderösterr. Kontingent nach Burgund zu beordern, Konz. Bozen, 25.1.1508; ebd., Konv. 3, fol. 56–57). Der Tiroler Landtag bewilligte im Januar 1508 eine dreimonatige Hilfe von 1000 Mann und für den Kriegsfall weitere 4000 Soldaten. Bei äußerster Not sollten dem Kg. insgesamt 10 000 Mann zur Verfügung gestellt werden (Landtagsprotokoll; TLA Innsbruck, Tiroler landesftl. Landtagsakten 1455–1525, Fasz. Landtag zu Bozen 1508, fol. 1–4. Huber, Geschichte III, S. 367; Jäger, Landstände II, S. 443; Wolff, Beziehungen, S. 92; Köfler, Land, S. 275f.). Die in Marburg versammelten steirischen Landstände genehmigten gegen Venedig 16 000 fl. (Schmid, König, S. 190; Skriwan, Kaiser, S. 20).
1
 Laut dem Bericht Peter Muselers trafen die Gesandten zwar am [Abend des] 7.1. in Ulm ein, eröffneten ihre Beratungen jedoch erst am 10.1. (Or. Ulm, fritag nach St. Erhartz tag [14.1.]1508; AV Straßburg, AA 328, fol. 77–77’).
1
 Nrr. 807, 809. Zuletzt am 2.1. hatte Landau gegenüber Serntein geklagt, daß keine Hilfsgelder mehr hereinkämen, und um Mandate zur Eintreibung der Ausstände gebeten. Damit sollten die Schulden der in Konstanz festsitzenden kgl. Hofkammerräte beglichen werden. Er informierte Serntein außerdem, daß er auf Befehl Kg. Maximilians für Blasius Hölzl eine Aufstellung über die Reichsanschläge von Köln und Konstanz anfertige (Or. m. S., Konstanz; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 3–3’). 
2
 Mit Schreiben vom 2.2. forderte Landau Serntein noch einmal auf, für die Ausstellung von Mandaten zur Eintreibung der [in Köln und Konstanz] bewilligten Reichshilfen zu sorgen. Er zeigte sich zuversichtlich, dann weiteres Geld zu erhalten. Auch würden diejenigen Stände, die bereits bezahlt hätten, diese Maßnahme begrüßen. Der Kg. solle auch nicht glauben, daß er das Geld aus dem Kölner Anschlag für sich selbst behalten wolle, sondern lediglich den Anteil, den dieser ihm zukommen lasse [Nachweis s. Nr. 932, hier fol. 107’].
1
 Bei Hanau Vermerk, daß der Passus bzgl. Luxemburgs wegzulassen ist.
1
 Am 26.1.1508 schrieb der Bf. erneut [vgl. Nr. 757] ein Subsidium charitativum für den Romzug aus (Willburger, Bischöfe, S. 21f.; Zell, Registra; Rieder, Registrum; Schneller, Capitel, S. 48, Nr. 130). Vermutlich war ihm ein ebenfalls auf den 18.1. datiertes kgl. Verbot zur Besteuerung der im Breisgau ansässigen Prälaten als rechtswidrige Neuerung (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 49) zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugegangen. Diesen Prälaten befahl der Kg., das ihnen auferlegte Hilfsgeld an seinen Rat Rudolf von Blumeneck auszuhändigen (Konz. mit ex.-Verm, Bozen, 18.1.1508; ebd., fol. 49. Entsprechender Befehl an Blumeneck vom gleichen Datum; ebd., fol. 49’). Gf. Wolfgang von Fürstenberg hatte den Kg. auf die Besteuerung der Prälaten durch Bf. Hugo sowie der Abtei Gengenbach durch den Bf. von Straßburg [vgl. Nr. 902, Anm. 51] aufmerksam gemacht (Antwortschreiben Kg. Maximilians an den Gf., Konz mit ex.-Verm., Bozen, 22.1.1508; ebd., fol. 51–51’).
2
 Den reichsständischen Kontingenten verkündete der Kg., daß er im Begriff sei, den Romzug anzutreten, und die französisch-venezianische Sperre gewaltsam durchbrechen wolle. Er befahl ihnen, unverzüglich nach Trient zu ziehen, da er angesichts der hohen Kosten für seine eigenen Truppen nicht länger warten könne (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 18.1.1508; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 39; Wolff, Beziehungen, S. 91 Anm. 2). Auch seine in Konstanz residierenden Hof[kammer]räte wies der Kg. an, die in Konstanz eintreffenden reichsständischen Kontingente unverzüglich nach Trient weiterzuleiten (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 18.1.1508; ebd., fol. 40). Das Regiment zu Innsbruck wurde am 25.1. ebenfalls instruiert, alle in der Stadt befindlichen oder noch ankommenden erbländischen und Reichstruppen dorthin zu bescheiden (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; ebd., fol. 59). Am gleichen Tag forderte der Kg. Abt Johann von Fulda auf, mit seinem Kontingent nach Trient aufzubrechen und in seiner Begleitung befindliche Truppen anderer Stände mitzunehmen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 25.1.1508; ebd., fol. 60). Die Bff. von Trient, Brixen und Chur sowie die Regierungen in Linz, Innsbruck und Ensisheim wurden angewiesen, die Abhaltung von Prozessionen und Gottesdiensten für den Romzug zu veranlassen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 26.1.1508; ebd., fol. 61). Vom 2.1. datiert ein Konzept, in dem Kg. Maximilian ungenannte Reichsstädte aufforderte, ihre bislang noch nicht losgeschickten Reiterkontingente unverzüglich nach Trient abzufertigen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, Registraturverm. Gabriel [Vogt]; ebd., fol. 91’).
1
 Adressaten waren laut Vermerk auf dem Innsbrucker Konzept außerdem: Johann Truchseß Frh. zu Waldburg (Verm., wonach die Passagen über die bereits erwartete Leisung der Hilfe und die Androhung des Fiskalprozesses weggelassen werden sollten) sowie die Gff. Johann und Andreas von Sonnenberg. Am 19.1. informierte Kg. Maximilian Landau über eine Beschwerde Wilhelms Truchseß von Waldburg, daß er in Konstanz gemeinsam mit seinem erheblich vermögenderen Vetter Johann veranschlagt worden sei [Nr. 271, Pkt. 9, fol. 594’]. Landau sollte sich über die Verhältnisse informieren und die beiden Truchsessen nach ihrer Vermögenslage getrennt besteuern (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 106).
a
–a Er ... ist] Fehlt in B.
1
 Landau übersandte Serntein das – nicht vorliegende – Verzeichnis mit Schreiben vom 26.1. (Or. Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 21–21’).
2
 In einem weiteren Schreiben bat Landau den kgl. Kanzler Serntein, seine Bitte um Ausstellung der Mandate beim Kg. zu unterstützen (Or. m. S., Konstanz, 23.1.1508; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/V, fol. 33–34’).
1
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1402 Anm. 24.
2
 Im Entwurf für das Schreiben – der Adressat ist darin noch offengelassen – war eine Vorladung vor den kgl. Hofrat oder vor das kgl. Kammergericht in Regensburg vorgesehen, am Rand jedoch vermerkt: Welhes kgl. Mt. gefellig sein wil, hofrat oder camergericht (Reinkonz.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 37, Fasz. [4] Geldsachen, o.J., fol. 88–90).
1
 Hg. Albrecht von Bayern lehnte die Betrauung seines Sohnes Wilhelm mit dieser Mission ab. Er machte dabei die Jugend Wilhelms und aktuelle Verhandlungen mit den bayerischen Landständen über die Leistung der Erbhuldigung diesem gegenüber geltend (Konz. München, sambstag vor Valentini [12.2.]1508; HStA München, KÄA 3136, [nach fol. 329½]).
a
–a und ... Italien] Fehlt in B-D.
1
 Vgl. Nr. 822, Anm. 2. Mit Weisung vom 25.1. aus Bozen erinnerte Kg. Maximilian die Landstände des Fm. Krain an sein Landtags-Ausschreiben, worin er beantragt hatte, ihm für die Durchführung des Romzugs und zur Sicherung der erbländischen Grenzen Truppen zur Verfügung zu stellen. Er äußerte seine Erwartung, daß ein Anschlag beschlossen worden sei und die Hilfe zur Verfügung gestellt werde. Von dem Anschlag sollte Bf. Christoph von Laibach, der Befehl hatte, mit einem entsprechenden Kontingent persönlich mit dem kgl. Hof zu reisen, für seine Besitzungen in Krain ausgenommen werden (Druck: Verbič, Deželnozborski I, Nr. 14, S. 16f.).
b
–b Über ... eingetroffen] Fehlt in A, Ergänzung gemäß B, C.
2
 Vermutlich bezieht sich ein Schreiben Sernteins an Kg. Maximilian bezüglich des Entwurfs für ein Ausschreiben auf dieses Stück. Darin teilte er mit, daß er nach Eingang der kgl. Weisung Gabriel Vogt mit der Erstellung des Entwurfs für das Ausschreiben betraut hatte und vom Vollzug des Auftrags ausgegangen war. Sicherheitshalber wollte er Vogt noch einmal anweisen, den Entwurf dem Kg. vorzulesen und das Ausschreiben dann auszufertigen (Or. Fragenstein, an der unschuldigen kindlein tag [28.12.1507]; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 77–77’).
3
 Wahrscheinlich handelt es sich nicht um das reale Ausstellungsdatum. Der brandenburgische Kanzler Theobald von Heimkofen teilte Mgf. Friedrich durch Schreiben vom 18.3. mit, daß er den Kastner von Heidenheim, ausgestattet mit dem ksl. Mandat, erneut zu Verhandlungen nach Rothenburg und zum Lgf. [Johann] von Leuchtenberg entsandt habe, damit diese das mgfl. Truppenkontingent für weitere zwei Monate mitfinanzierten. Er halte es jedoch für unwahrscheinlich, daß etwas bezahlt werde, solange die Quittungen nicht vorlägen. Er habe bereits vorstellig werden wollen, um zu vermeiden, daß Dritte, wie bereits geschehen, den fraglichen Ständen entsprechende kgl. Mandate vorlegen würden. Falls dies noch nicht geschehen sei, sollte der Mgf. sich deshalb beim Ks. um die Ausfertigung von weiteren Mandaten und Quittungen bemühen, die auf die in seinem Verzeichnis [Nr. 769, Anm. 1] genannten Stände auszustellen seien. Diese Stände hätten auch bislang den brandenburgischen Truppenverband mitfinanziert (Or. s.l., jedoch vermutlich Ansbach, samstag nach invocavit [18.3.]1508; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–350’). In der mgfl. brandenburgischen Überlieferung liegen von Ks. Maximilian ausgestellte Quittungen für Rothenburg und für Gf. Joachim von Oettingen über zwei weitere Monate Romzughilfe sowie ein ksl. Schreiben an Rothenburg, die Finanzierung der mgfl. Truppen gemäß ihrem Anschlag um zwei Monate zu verlängern, da der Romzug wegen der venezianischen Sperre noch nicht habe durchgeführt werden können und ein Großteil der Reichsstände diese Verlängerung bereits bewilligt habe (jeweils Or. m. S., Speyer, 21.4.1508, Vermm. prps./amdip., Gegenz. Wolfstein, Registraturverm. J. Villinger; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 351–351’; 353–353’; 352–352’)
4
 Nürnberg vertröstete den Kg. auf die Beantwortung seines Antrags durch eine eigene Gesandtschaft. Dieser ersuchte die Stadt am 24.2. erneut um Bewilligung der zwei Monate. Er stehe in strenger ubung und handlung und sei auch zuversichtlich, ein eerlich, loblich furnemen zu tun. Die Angelegenheit tangiere vitale Interessen von Ks. und Reich. Außerdem sei die Verzögerung nicht ihm, sondern denjenigen Ständen anzulasten, die ihre Hilfe noch nicht vollständig geleistet hätten (Or. Toblach, Vermm. prps./cdcp., Gegenz. Serntein, Registraturverm.: Feria quarta cinerum [8.3.]1508;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol.).
5
 Bf. Georg von Bamberg verwies in seiner Antwort an den Kg. auf die Notwendigkeit zu Beratungen mit dem Domkapitel (Konz. Bamberg, freytag nach Apolonie [11.2.]1508; StA Bamberg, B 34 Bamberger Reichskorrespondenz, Nr. 1, fol. 24). Mit Schreiben vom 18.2. antwortete Bf. Georg Bf. Lorenz von Würzburg, der ihn über eine gleichlautende kgl. Forderung an ihn informiert hatte, daß er in dieser Frage eine Abstimmung ihrer Positionen für erforderlich halte (Konz. Bamberg, freytag nach Valentini; ebd., fol. 27–27’). Aus einem Schreiben Bf. Georgs von Trient und anderer ksl. Räte geht hervor, daß die Kontingente aus Mainz, Bamberg und Würzburg noch Ende Mai 1508 im Feld standen (Or. m. 3 Ss., Arco (Arch), 31.5.1508; StA Bamberg, C3, Nr. 304, fol. 7–7’).
6
 Frankfurt erklärte sich am 22.2. mit einer Verlängerung der Dienstzeit um zwei Monate zur Durchführung des Romzuges einverstanden, falls andere Stände dies ebenfalls bewilligen würden (Kop., dinstag St. Peters tag ad kathedram; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42. Konz.; ebd., Stück-Nr. 42).
1
 Durch ein an alle Reichsuntertanen gerichtetes Mandat hatte Kg. Maximilian mitgeteilt, daß er seinen Rat Gf. Eberhard von Königstein unter Androhung schwerer Strafen zur persönlichen Teilnahme am Romzug aufgefordert habe. Da dieser einen Angriff Lgf. Wilhelms von Hessen befürchte, befehle er allen, denen dieses Mandat vorgelegt werde, im Ernstfall die Hilfeleistung für Königstein. Dieser sei bereit, jeglichen Forderungen gegen ihn auf dem Rechtsweg zu begegnen (Kop. Bozen, 21.1.1508; HStA Wiesbaden, Abt. 330, Urk. Nr. 50. Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 47–48’). Nach Vermittlung eines Termins durch den kgl. Kanzler Serntein waren die hessischen Gesandten während des RT wegen des Konflikts zwischen Gf. Eberhard und dem von diesem gefangengehaltenen, von Lgf. Wilhelm protegierten Gottfried von Eppstein bei Kg. Maximilian vorstellig geworden, aber ditzmals der merklichen geschaft halben, damit ir Mt. bisher mit den Aidgnossen und ander sachen halben beladen gewesen, nichts entlichs handeln mugen (Serntein an Lgf. Wilhelm von Hessen, Or. Konstanz, 31.5.1507; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, fol. 198–199’). Vgl. Schäfer, Eppstein, S. 355f.
a
 Ff.] Danach gestrichen: und kgl.
b
 kron] Danach gestrichen: zu Rom.
1
 = das im Trentino gelegene Livo.
2
 Der bei Stälin (Bericht, S. 71–73) abgedruckte Bericht der Esslinger Hauptleute Cyriakus von Rinkenberg und Hans Holdermann (Or., dinstag nach St. Valentinus tag [15.2.]1508; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 106, unfol.; Pernthaller, Bestrebungen, S. 110f.) und der Bericht des florentinischen Gesandten Niccolò Machiavelli (Tommasini, vita I, S. 411f.) bieten bezüglich der Kaisererhebung keine zusätzlichen Informationen.
1
 Vermutlich ein Irrtum. Lediglich der Hofmarschall Hg. Bogislaws von Pommern [Ewald Massow] hielt sich Ende Jan./Anfang Febr. 1508 nachweislich am kgl. Hof auf (Heil, Kaiserdeklaration, S. 283 Anm. 64).
2
 Vermutlich ein Irrtum. Sonst werden nur zwei Söhne Mgf. Friedrichs, Kasimir und Johann, genannt [Z. B. Nrr. 788, Anm. 1; 794, Anm. 5; 833; 836].
1
 Beschreibung eines weiteren Exemplars und Faksimiledruck bei Rosenthal, Einblattdrucke, Nr. 90.
2
 Der Frankfurter Ratsherr Johann Frosch gab die Gesamtstärke des reichsständischen Kontingents sicherlich überhöht mit 4000 Fußsoldaten und 600 Reitern an (Bericht an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or. Pergine (Berson), 26.2.1508; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42).
3
 Die Absätze wurden vom Bearbeiter eingefügt.
4
 Am 21.1. hatte Gerolamo Landriano in Venedig noch einmal die Absicht Kg. Maximilians bekundet, auf seinem Italienzug Mailand zurückzuerobern und die Kaiserkrone zu erlangen und zu diesem Zweck durch das Territorium Venedigs zu ziehen, mit dessen Erlaubnis oder gewaltsam. Die Signorie erinnerte erneut an ihren Vorschlag zu einem unbewaffneten Romzug, den man in jeder Weise habe unterstützen wollen (Venedig an seinen Gesandten in Frankreich, ital. Kop., 22.1.1508; StA Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1507–1509 (reg. 41), fol. 73’-74’). Auch gegenüber dem kgl. Gesandten Luca de Renaldis forderte Venedig einen friedlichen Romzug und bot die Begleitung Kg. Maximilians durch den Dogen Leonardo Loredan an. Diese Offerte nahm die Signorie wegen des Alters und schlechten Gesundheitszustands Loredans indessen wieder zurück, als Francesco de Renaldis ihn nach Trient bescheiden wollte. Man bekräftigte aber noch einmal, für einen friedlichen Zug jede Garantie geben zu wollen, und bot die Begleitung des Kg. durch Angehörige der vornehmsten Geschlechter an (Venedig an seinen Gesandten in Frankreich, ital. Kop., 28.1.1508; ebd., fol. 76’-77. Antwort Venedigs an Francesco de Renaldis, ital. Kop. 31.1.1508; fol. 76’-77).
a
–a Dieweil ... wöllen] In C abweichend (an säumige Stände): Vnd vns doch, was vns zuͦgesagt ist, gehalten werd, So begern wir zum andern vnd ermanen Eüch als ain glid des Reichs bey den pflichten vnd Ayden, damit du vns vnd dem Reiche verwandt bist, auffs hoͤchst mit Ernst gebietend vnd woͤllen, das du dein gebürend antzal zuͦ ross vnd fuͦss, doch die fuͦßknecht auch zu phaͤrden angeschlagen, von stund an und im fuͦßstapffen, wo das hieuor nit beschehen wär, den nechsten eylends zuͦ vns vertigest vnd schickest, Auch das bar gelt, Souil dir deines tails angeschlagen ist, gen Franckfurt oder Augspurg hinder Burgermaister vnd Rat daselbst gwißlich erlegest. Vnd für das du seid sant Gallen tag [16.10.1507] bißhere mit deiner hilff außbliben vnd ungehorsam erschinen bist, So wöllest doch zuͦ ergetzlichait der selben zeit versaumbnus vnd vnnser vnd des Reichs auffgeloffner scheden in deinem anschlag der leüt höher vnd mer mitleiden tragen, Als vil zwen monatlang Costen auff dem anschlag laufft, Vnd für dasselb zuͦsambt deinem vorigen anslag auch geraisig halten oder doch zum wenigsten für das alles gelt schicken. Vnd damit vmb kainer sach willen lenger vertziehen Noch vngehorsam erscheinen, damit du, ob dem Reich icht verwarloßt oder verabsaumbt würde, nit vrsacher geacht vnd beschuldigt, Wir auch nit bewegt werden, gegen dir als ainem vngehorsamen vnnser vnd des hailgen Reichs mit penen vnd straffen fürzunemen. Daran thuͦst du zuͦsambt schuldiger pflicht vnd der billichait vnnser ernstliche mainung vnd guͦt geuallen. – B wie A. D, F entsprechend C (2. Person Plural statt Singular und daraus folgende Abweichungen in der Grammatik), E wie C.
b
–b Seid ... tun] Ergänzung gemäß B, C. – Wahrscheinlich ist mit dem erwähnten päpstlichen Schreiben das Breve vom 12.2. (Kop.; StA Würzburg, Histor. Saal VII, 30/451, fol. 4–5’. Druck: Pastor, Geschichte III/2, S. 1131f., Anhang Nr. 121) gemeint. Stelzer (Maximilian, S. 197) zieht – wohl zu Unrecht – die Möglichkeit eines früheren päpstlichen Schreibens in Betracht, womit die Frage offenbliebe, ob Kg. Maximilian den Papst bereits von der beabsichtigten oder erst von der erfolgten Kaiserproklamation in Kenntnis gesetzt hatte. Vgl. Heil, Kaiserdeklaration, S. 284 Anm. 68.
1
 Wiesflecker-Friedhuber (Quellen, S. 163 Anm. 6) schlägt als Möglichkeit zur Auflösung „von der Leiter“ (della Scala) vor. Wahrscheinlich ist jedoch der Hg. von Liegnitz [eigentlich: Hg. Georg von Brieg] gemeint, der bspw. von Fugger/Birken (Ehrenspiegel, Sp. 1246) erwähnt wird.
2
 Wiesflecker-Friedhuber (ebd., S. 164) ergänzt irrtümlich Heinrich; richtig ist Albrecht. Vgl. Nr. 759, Anm. 7.
3
 Janssen (Reichscorrespondenz II, S. 743) verweist auf den 12.11.1503 – dem Datum des kgl. Ausschreibens in das Reich mit der Mitteilung über die Gründung der St. Georgs-Gesellschaft (Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 17881, S. 354f.). Auch Wiesflecker-Friedhuber (Quellen, S. 164 Anm. 9; Dies., Maximilian, S. 435) favorisiert die Auffassung, daß diese St.-Georgs-Gesellschaft gemeint war.
4
 Gemeint ist der Brixener Weihbischof Konrad Reichard, der von 1490–1492 und 1498–1509 auch als Weihbischof in Trient wirkte (Weber, Vescovi, S. 72–74; Gelmi, Weihbischöfe, S. 188f.).
5
 = Valsugana bzw. Suganertal (Wiesflecker-Friedhuber, Quellen, S. 164 Anm. 12).
1
 Der mgfl. Bevollmächtigte Hans Rorer hatte am 22.12. bei Statthalter und Räten zu Ansbach angefragt, ob er der Äbtissin den geforderten verringerten Anschlag von 120 fl. für fünf Fußsoldaten und die Übergabe der Quittung über den höheren Anschlag von 216 fl. bewilligen solle, da sie sich weigere, mehr zu bezahlen. Desweiteren ersuchte Rorer um Weisungen für seine Verhandlungen mit Abt Georg von Waldsassen, der eine Zahlung ablehnte. Die Äbtissinnen von Obermünster und Niedermünster baten Mgf. Friedrich durch Rorer um Fürsprache bei Kg. Maximilian, ihnen den Kammerzieler zu erlassen, und boten dafür die Auszahlung der Romzughilfe an den Mgf. an (Or. m. S., mittwoch nach Thome apostoli; Kanzleiverm.: Sol man meinem gn. H. Mgf. Casimir zuschicken; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–344’).
2
 Laut Schreiben Rorers vom 16.3. hatten St. Emmeram, Obermünster und Niedermünster [vgl. Nr. 769, Anm. 1] Zahlungen geleistet (Hans Rorer an Dr. Theobald von Heimkofen, Kop. s.l., donerstag nach invocavit; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–349’).
1
 Der Wormser Schultheiß Balthasar Mühl schrieb am 15.3. nach Hause: Die röm. Ksl. Mt. ist zu Trent gesalbet worden, aber hat die ksl. cron noch nit aufgehabt und gesworen, dieselb durch iren romzug zu erlangen ader daruber zu sterben (Or., mitwochen nach invocavit; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/2, Stück-Nr. 42).
1
 Gemeint ist die Datierung nach Regierungsjahren (als röm. Kg. und als Kg. von Ungarn) am Ende ksl. Schriftstücke.
2
 In einem Schreiben an den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen teilte der Ks. mit, dz wir im anzug unsers furgenomen romzugs sein. Und sobald wir gein Trient komen, haben wir aus etlichen beweglichen ursachen den titel erwelter röm. Ks. angenommen. Und wellen uns hinfur also schreiben und von meniglich dermasen geheissen und intitulieret werden, dann wir uns desselben titls von rechts wegen, sonderlich dieweil wir auf dem zug zu der ksl. cronung sein, wol geprauchen mogen (unvollständige Kop. mit imit. Vermm. prps./amdcp. und Gegenz. J. Renner; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, unfol.).
1
 Vgl. das Schreiben Hg. Georgs vom 11.10.1507 [Nr. 781].
2
 Vgl. Nrr. 814816.
3
 Reversbrief Hg. Albrechts von Sachsen über die erfolgte Verschreibung vom 1.3.1498 (Wiesflecker, Regesten II/1, Nr. 5928, S. 298); Weisung Kg. Maximilians an den Mautner zu Linz und den Aufschläger zu Engelhartszell vom 14.11.1503 (ebd. IV/1, Nr. 17900, S. 359).
1
 Ks. Maximilian teilte Landau an diesem Tag mit, daß die bislang für die Auslösung der Reiter in den drei Orten angewiesenen Gelder nicht ausgereicht hätten und er deshalb den vollständig in bar zu erlegenden Reichsanschlag Ebf. Hermanns von Köln dafür vorgesehen habe. Da jedoch für die Auslösung weitere 6000 fl. benötigt würden, so bitte er ihn, diese Zahlung zu übernehmen und die Reiter nach Trient zu bescheiden. Dafür wolle er ihn auf die in Köln und Konstanz beschlossenen Reichsanschläge verweisen. Einzelheiten diesbezüglich sollte Landau durch einen seiner Diener mit Zyprian von Serntein klären (Konz. mit ex.-Verm., Toblach, 25.2.1508; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 151–151’).
1
 Vgl. Nr. 483.
1
 Dem Schreiben lag eine Empfangsbestätigung Landaus für 25 Quittungen über die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe bei. Diese waren ausgestellt auf die Ebff. von Trier und Köln, den Lgf. von Hessen, Gf. Philipp von Solms, Gf. Ludwig von Isenburg, Gf. Bernhard von Solms, Gf. [Johann] von Nassau-Dillenburg, Gf. Reinhard von Hanau, Gf. [Eberhard] von Königstein-Eppstein, Kf. Joachim von Brandenburg, Gf. Philipp von Hanau, die Ganerben zu Friedberg, die Städte Friedberg, Gelnhausen, Nürnberg, Worms und Speyer, den Abt [Michael] zu Maulbronn, die Stadt Schwäbisch Hall, Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg, Gf. Reinhard von Bitsch sowie die Städte Offenburg, Gengenbach, Zell und Köln (Or. m. S.; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 1–2’). Die fünf nicht zurückgegebenen, somit an die Zahler ausgehändigten Exemplare waren ausgestellt auf den Ebf. von Mainz, den Bf. von Speyer sowie die Städte Frankfurt, Schweinfurt und Heilbronn.
2
 Frankfurt antwortete Landau mit Schreiben vom 17.7., daß man die noch in ihren Händen befindlichen Quittungen dem ksl. Boten Nikolaus Schöttel (aus Weißenburg) übergeben habe. Die Quittung für den Abt von Fulda habe man Schöttel belassen, da die Stadt die 140 fl. nicht habe (Konz., montags nach Margrethe; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 4). Frankfurt hatte die Bitte des Abtes, ihm diese Summe zu leihen, am 30.12.1507 abschlägig beschieden (ebd., BMB 1507, fol. 83).
1
 Eine im Zusammenhang mit den Verhandlungen angefertigte Aufstellung veranschlagte die von den Gff. Johann und Heinrich zu leistende sechsmonatige Romzughilfe auf 23 Reisige bzw. 1130 fl. [richtig: 1380 fl.], 24 Fußsoldaten bzw. 480 fl. [richtig: 576 fl.; richtig laut Anschlag: 25 Fußsoldaten gleich 600 fl.] und 840 fl., insgesamt ca. 2700 fl. [richtig: 2796 bzw. 2820 fl.]). Davon wollte Gf. Johann ein Drittel leisten. Abzüglich des von Maximilian I. angebotenen Nachlasses um ein Drittel wären dies 600 fl. gewesen. Doch auch diese Summe bewertete der Gf. als unangemessen, zumal er seine Untertanen aufgrund ihrer Armut nicht besteuern konnte (undat. Memorial, Konz./Kop.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 1; 4).
2
 Am Morgen des 10.7.1508 übergaben der Amtmann Friedrich von Brambach und der gfl. Sekretär Henne Weiß in der Kellnerei zu Braubach in Anwesenheit Bf. Matthäus’ von Gurk an Ks. Maximilian die schriftliche Stellungnahme Gf. Johanns zu der durch Königstein vorgetragenen Forderung nach Bezahlung der Romzughilfe für sich und seinen Sohn Gf. Heinrich und zum ksl. Angebot, wegen der auf Ersuchen Mgf. Christophs von Baden aufgewandten Kosten ein Drittel an der Summe von 2700 fl. nachzulassen. Die übergebene Instruktion wiederholte im wesentlichen die mündliche Antwort an Gf. Eberhard von Königstein. Ausdrücklich wurde hervorgehoben, daß Gf. Heinrich das Erbe Gf. Engelberts von Nassau angetreten hatte, weshalb seine Ländereien doppelt so groß waren wie die Besitzungen Gf. Johanns, der sich deshalb nur zur Zahlung eines Drittels verpflichtet sah. Zur Bestreitung seines Anteils bot er die Zahlung von 400 fl. an (Instruktion für Henne Weiß, Kop., s.d.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 3–3’).
1
 Zu den möglichen Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
2
 Laut Instruktion Ks. Maximilians für seinen Gesandten Balthasar Wolf von Wolfsthal zu Mgf. Friedrich war zu diesem Zeitpunkt nicht ein Drittel der bewilligten Romzughilfe geleistet worden. Der Ks. mußte aber zugleich einräumen, daß er sich ohnehin nicht gegen Venedig, Frankreich und ihre Parteigänger hätte durchsetzen können (Or. Siegburg, 10.5.1508, Vermm. prps./cdip., Gegenz. G. Vogt;StA Nürnberg, Fm. Ansbach, Kriegsakten 5, Stück-Nr. 42).
3
 Dreijähriger Waffenstillstand von Arco bzw. St. Maria di Grazia, 6.6.1508 (Sanuto, Diarii VII, Sp. 563–567; Libri commemoriali VI, Nr. 159, S. 98f.; Ulmann, Maximilian II, S. 357f.; Wolff, Beziehungen, S. 112; Wiesflecker, Maximilian IV, S. 22; Seneca, Venezia, S. 101f.).
4
 Die Originalmandate übersandte Ks. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen. Dieser sollte sie durch den Herold an die Adressaten weiterleiten lassen (Konz., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 255–255’). Doch wurden die Mandate in dieser Form den säumigen Ständen nicht zugestellt. Kf. Friedrich erinnerte den Ks. an seine bereits zuvor durch den kgl. Boten Hans von Collen überbrachten Wünsche im Zusammenhang mit dem Reichsanschlag und sandte die Mandate zu Händen Johann Renners zurück an den ksl. Hof. Der Kf. bat den Ks., dies nicht mißfällig aufzunehmen, sondern seinen Wünschen zu willfahren (Konz., s.d., ebd., fol. 268). Friedrich rechtfertigte gegenüber Renner seine Haltung unter Hinweis auf seine frühere Weisung an diesen bzgl. der kgl. Mandate [Nrr. 814816], beim Kg. einen Aufschub bis einem persönlichen Treffen zu erwirken (Kf. Friedrich an Johann Renner, Konz. Lochau, dornstag nach St. Crispin und Crispiani [26.10.]1508; ebd., fol. 269).
1
 In einem Mahnschreiben vom 18.11.1508 erinnerte Ks. Maximilian Bf. Johannes von Hildesheim an die noch unbezahlten Hilfen der letzten RTT und bekundete sein Mißfallen an dessen Ungehorsam. Er teilte ihm mit, daß er Eitelwolf vom Stein beauftragt habe, den Anteil Hildesheims an der Konstanzer Reichshilfe einzutreiben, und befahl ihm die Auszahlung des Geldes, um anderweitige Maßnahmen gegen sich zu vermeiden (Konz. Antwerpen; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 33, III. Teil, Stück-Nr. 42–1’). Der ksl. Fiskal Dr. Christoph Moeller wurde ebenfalls über die Mission Steins informiert. Er erhielt Weisung, auf dessen Antrag hin gegen den Bf. zu prozessieren (Kop., s.d., jedoch wohl Antwerpen, 18.11.1508; ebd., zu Stück-Nr. 42). Mit Weisung vom 22.12.1508 untersagte Ks. Maximilian dem Reichsschatzmeister Hans von Landau indessen, gegen Stände zu prozessieren, die die zweimonatige Verlängerung der Konstanzer Reichshilfe nicht geleistet hatten. Es sei ihm aus ursachen noch zur zeit nit gemaynt (Konz. Mecheln; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, fol. 228).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nrr. 909938, S. 1377–1396.
3
 Schreibfehler, richtig: Montag.
1
 Nürnberg übersandte mit Schreiben vom 14.8. ein Exemplar des Abschieds an Windsheim und kündigte an, über die Ergebnisse des Städtetages Mitteilung zu machen (Kop., sambstag vig[ilia] assumptionis Marie;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 237’). Ebenso erhielten Schweinfurt und Weißenburg je ein Exemplar, verbunden mit der Aufforderung, Gesandte zum Städtetag zu schicken (Kop., sambstag vig[ilia] assumptionis Marie; ebd., fol. 238–238’).
2
 Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini berichtete am 12.8. aus Augsburg: Et per questi lochi imperial sum stat[o] da Constanza, in qua trovo che ciascuno se dispone a far la portione et rata sua per dito termine. Vero è che affirmano che per menor spexa, essendo sì vicini al locho, dove se ha a redur l’exercito, tarderano più che potrano a dar dinari, per la copia grande et facilità che hanno di far zente. Et perché la celsitudine vostra intendi el tut[o] et possi cognoscer ch’el non serìa gran maraveglia, se tra tanti che contribuerano ad questa imprexa facesseno uno exercito dela quantità, dechiarita alla sublimità vostra per mie de 22 del passat[o] [Nr. 696, Pkt. 1] (ital. Kop.; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 78–79, hier 78’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 147–148, hier 147’). Am 16.8. berichtete Querini über ein Gespräch mit Augsburger Kaufleuten: Ulterius dicono che tuti li populi sono prompti ad contribuir ciascuno per la portione sua; et anchorché qui non se veda fin mo effecto alcuno, l’è per la commodità, se ha de zente et per men spexa, non dovendo esser l’exercito del’Imperio in ordine fino a S[an] Michiel [29.9.], et che tuta via la provixione deli danari è fata, et li cap[etanii] sono condut[i], et hanno tuti apostat[i] li fanti, ita che questa terra [= Augsburg], che ha a borsar 600 Raines et far 300 fanti et 40 cavalli in 6 zorni, volendo potrà satisfar del tuto al’obligo suo, et medesimamente Ulmo et Nurinberg che concoreno quasi equali portione. Sì che, principe serenissime, me concludeno che non vedeno cosa possi impedir questa andata (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg; BM Venedig, ebd., fol. 79–81, hier 80’; BFQS Venedig, ebd., fol. 148–150, hier 149’-150).
1
 Nördlingen informierte wie üblich die beiden Städte Bopfingen und Dinkelsbühl sowie Windsheim über das Schreiben des Bundeshauptmannes (Eintrag im Nördlinger Botenregister unter dem 21.8.1507 (sampstag nach assumptionis Marie); StA Augsburg, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 946, unfol.).
2
 Heilbronn war am 25.8. ein entsprechendes Mandat wie Esslingen zugestellt worden. Der Rat ersuchte daraufhin BM Konrad Erer, sich mit den anderen Gesandten dafür einzusetzen, daß die Rechte der Städte nicht geschmälert würden. Erer sollte außerdem das Fernbleiben Wimpfens, dem das kgl. Mandat ebenfalls zugegangen war, entschuldigen (Heilbronn, 26.8.1507; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2089, S. 169f. Anm. a).
1
 Frankfurt teilte in seinem Antwortschreiben am 26.8. mit, daß es die in Konstanz nicht vertretenen Städte über den Beschluß zur Abhaltung eines Städtetages informiert habe und von deren Teilnahme daran ausgehe (Konz., dornstags nach Bartholomei; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42).
1
 Nr. 742. Der Memminger Magistrat instruierte seinen Gesandten Hans Stöbenhaber, gegen die Auszahlung der Romzughilfe Esslingens an Württemberg zu votieren. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte sollte die Weigerung gegenüber dem Kg. rechtfertigen. Doch war Stöbenhaber auch gehalten, sich in dieser Frage an den Voten der vorsitzenden Städte zu orientieren. Er sollte außerdem das kgl. Mandat an Memmingen zur Erlegung der Romzughilfe nach Konstanz [Nr. 748] vorzeigen und um Rat bitten, da in dem Mandat die bereits erfolgte Zahlung von 150 fl. nicht erwähnt war (Kop., s.d.; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.).
2
 Liegt nicht vor. Der nach Augsburg zurückgekehrte Gesandte zum Schwäbischen Bundestag, der Bürgermeister [Jörg Langenmantel], berichtete am 4.9., daß die 28 versammelten Städte qua Reichsstädte, nicht als Bundesstädte, beschlossen hätten, ihre Truppenkontingente bis zum 29.9. (S. Michiel) bereitzustellen. Die Städte hätten sich außerdem schriftlich an den Kg. gewandt mit der Bitte, die städtischen Truppen keinem anderen Befehlshaber zu unterstellen als dem Reichshauptmann. Damit hätten sie auf die kgl. Weisung reagiert, ihre Truppen gemeinsam mit dem württembergischen Kontingent ziehen zu lassen. Augsburg habe in Vollzug des Beschlusses 27 Reiter und 40 Fußsoldaten angeworben. Die deutliche Abweichung gegenüber den im Bericht vom 16.8. aufgeführten 40 Reitern und 300 Fußsoldaten [Nr. 851, Anm. 2] erklärte Querini damit, daß dabei einige kleinere Städte und Prälaten mit eingerechnet seien, die unter dem Augsburger Banner mitzögen (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 91–94’, hier 91’-92; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 157’-159, hier 157’).
3
 Nürnberg übersandte Windsheim am 7.9. eine Abschrift des Abschieds (Kop., eritag unser lb. frauen abend irer gepurt;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 18–18’).
1
 Übersandt mit einem Scheiben der Stadt Frankfurt an die Städte Aachen bzw. Wetzlar vom 14.8.1507 (Konz., sabathe in vigilia assumptionis Marie; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Weitere Exemplare des Städteabschieds gingen unter dem gleichen Datum an die Stadt Worms zur Kenntnisnahme und Weiterleitung (Konz., samstage nach St. Laurencien tag; ebd., Stück-Nr. 42). Bereits mit Schreiben vom 23.8. hatte sich Aachen für die Zusendung des RAb und die Ankündigung des Städtetages bedankt und Beratungen darüber angezeigt (Or., St. Bartholomeus aevent; ebd., Stück-Nr. 42).
Der Frankfurter Rat hatte am 11.8. bezüglich des Konstanzer Städteabschiedes beschlossen, wegen der Verpfändung Goslars, Mühlhausens und Nordhausens für eine Gesandtschaft an den Kg. zu votieren. Der Beschwerde über die überhöhte Veranschlagung der Reichsstädte wollte man sich anschließen. Hinsichtlich der übrigen reichsstädtischen Beanstandungen sollte Kg. Maximilian um Respektierung des Herkommens gebeten werden (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 101).
1
 Gemäß seiner Instruktion sollte Museler darauf hinweisen, daß die Städtevertreter in Konstanz in keine Reichshilfe eingewilligt hätten, da man zuerst auf einem Städtetag darüber hätte beraten wollen. Angesichts der absehbaren Hilfsbewilligung durch andere Städte wollte sich Straßburg aber nicht verweigern. Gleichwohl sollte über die zu hohe Veranschlagung der Reichsstädte auf dem RT gesprochen werden. Die Behandlung der Städtevertreter auf dem Konstanzer RT sollte erst nach der Einberufung eines neuen RT auf einem künftigen Städtetag thematisiert werden (Kop., s.d., jedoch vor dem 14.9.1507; AV Straßburg, AA 320, fol. 19).
a
 Heinrich] In C, D irrtümlich: Konrad.
2
 Der nicht vorliegenden Nürnberger Instruktion lag ein Gutachten des Nürnberger Ratskonsulenten Dr. Johann Letscher zugrunde. Demnach sollten die Reichsstädte beim Kg. oder bei der künftigen Reichsversammlung vorstellig werden, um ihre auf dem Konstanzer RT aufgetretene Benachteiligung bei Umfrage und Session abzustellen. Die Verpfändung der Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen wurde als Problem nur erwähnt. Für die städtischen Romzugskontingente sah Letscher die Wahl eines gemeinsamen Hauptmanns vor. Die Romzughilfe der Städte sollte keinesfalls durch Geldzahlungen, sondern durch die Stellung von Truppen geleistet werden. In diesem Sinne sollte auch die unter anderem gegenüber Esslingen, Rothenburg und Schweinfurt erhobene Forderung Kg. Maximilians, die Ableistung ihrer Romzughilfe durch Dritte zu finanzieren [Nr. 742], abgewendet werden (referiert aufgrund eines Gesprächs mit Letscher in einem Schreiben Jörg Holzschuhers und Kaspar Nützels an Nürnberg, Or. Bamberg, sambstag nach Egidii [4.9.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126, Nr. 2, fol. 2–2’, hier 2’).
b
 Altbürgermeister] In B zusätzlich: So haben der von Worms gesandten, die sich in ansehen deren von Worms yetziger gelegenheit ingehalten, ir anligen und begere schriftlich an die obgenant versamelung uberschickt. Daruf ist ine ein furschrift an die kgl. Mt. mitgeteilet, lutende wie nachvolgt [Nr. 971]. Dieser Punkt ist auch in der reichsstädtischen Registratur (HAStd Köln, K+R 220, fol. 30–30’) enthalten, während dort Punkt 4 des obigen Abschieds und die Teilnehmerliste fehlen.
3
 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten mit Schreiben vom 20.9. an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß sie dem Ausschreiben Straßburgs zum Städtetag wegen wichtiger Angelegenheiten nicht Folge leisten konnten, und baten um Zusendung des Abschieds (Kop., abend Mathei apostoli; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 40).
1
 Güssenberg meldete Kg. Maximilian in seinem Bericht vom 28.9., daß er am Vortag seine Werbung an die Bundesstädte instruktionsgemäß vorgetragen habe. Sein Mitgesandter [Wolfgang von] Zülnhart sei wegen anderer Geschäfte verhindert gewesen. Er übersende beiliegend die Antwort der Städte. Ein Exemplar davon gehe auch Hg. Ulrich von Württemberg zu (Or. s.l., jedoch wohl Ulm, aftermontag nach St. Mauricien tag; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 92–92’).
2
 Laut einem Bericht des Nördlinger Gesandten am kgl. Hof, Ulrich Strauß, vom 5.10.1507 verfügte der Kg., daß Niklas Ziegler das Geld für die Reiter und Fußsoldaten an seinen Bruder, den Bf. von Chur, übergeben sollte (eh. Or. Innsbruck; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 30–31’, hier fol. 31). Aus dem Schreiben geht allerdings nicht hervor, ob sich diese Anweisung nur auf Nördlingen oder auch auf die anderen vom Kg. angeschriebenen Reichsstädte erstreckte.
3
 Vgl. Weisung Nördlingens vom 30.9. [Nr. 742, Anm. 2].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Auf dem Stück ist lediglich das Eröffnungsdatum des Tages – St. Elßbetha tag [19.11.] – angegeben.
1
 Zumindest ein Teil der Schwäbischen Bundesstädte willigte für sich in die Verlängerung ein. Erst am 5.5. wiesen Matthäus Neithart und die Bundesräte die Hauptleute und Bevollmächtigten der Bundesstädte im ksl. Heer an, beim Innsbrucker Regiment um ihre Entlassung zu bitten und heimzukehren (Kop. Ulm, freytags nach des hailigen cruztag im Maien; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 106, unfol.).
1
 Liechtenstein versicherte Querini in einem am 15.8. geführten Gespräch, daß der röm. Kg. von den Kaufleuten in Augsburg und anderen Städten, in denen er nach seiner Abreise aus Konstanz gewesen sei, hohe Summen aufnehmen könne. Philipp Adler und Jakob Fugger bestätigten gegenüber Querini, daß die Augsburger Kaufleute bereit seien, dem Kg. die gewünschten Anleihen gegen die von Liechtenstein in Aussicht gestellten Sicherheiten zu gewähren; der Kg. werde von ihnen bekommen, was er wolle. Fugger habe dem Kg. versprochen, ihm außer den 50 000 fl. Kaufsumme auf der Frankfurter Herbstmesse weitere 120 000 fl. – entsprechend der in Konstanz von den Ff. bewilligten Summe – auszubezahlen [vgl. Nr. 699, Pkt. 4]. Gesichert sei außerdem die Bezahlung einer Anleihe von 150 000 fl. durch die Augsburger Kaufleute; zusätzliche Gelder kämen von den Gesellschaften und Kaufleuten in Ulm und anderen deutschen Städten – alles in der sicheren Erwartung von Profit (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 16.8.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 79–81, hier 79–79’, 80–80’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 148–150, hier 148’, 149–149’. Vgl. Lutz, Querini, S. 205f.). Am 20.8. teilte Jakob Fugger Querini mit, daß Liechtenstein – hochzufrieden mit den Augsburger Handelsgesellschaften, die alle seine Erwartungen erfüllt hätten – abgereist sei (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 20.8.1507, Postverm.: Per Martinum Bestiam, cursorem; BM Venedig, ebd., fol. 81–82’, hier 82; BFQS Venedig, ebd., fol. 150’-151, hier 151). Am 18.9. berichtete Querini über eine erneute Unterredung mit Fugger. Demnach hatten dieser und seine Geschäftspartner Kg. Maximilian 100 000 fl. zu einem Zinssatz von 5 % bereitgestellt. Nach Auffassung Querinis handelte es sich dabei um die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe (Querini an den Dogen, ital. Kop. Zirl, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 104’-106, hier 105’-106; BFQS Venedig, ebd., fol. 166’-167’, hier 167).
1
 Der Nürnberger Rat hatte am 31.7. (sabatho post Jacobi) beschlossen, seinen von kgl. Räten um eine Anleihe ersuchten Kaufleuten zu empfehlen, sich unter Hinweis auf die Belastung der Stadt durch Kriege und Fehden, die Situation in Mailand und Frankreich und die auch durch die Schwächung des Geleitrechts verursachte Unsicherheit auf den Handelsstraßen zu entschuldigen (Unterz. Konrad Imhoff;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 480, fol. 3). Vgl. auch Nr. 891 [Pkt. 2].
a
–a wie ... ist] Fehlt in B-D. E, F wie A.
2
 Ravensburg informierte Augsburg noch am 28.9. über das an diesem Tag eingegangene Schreiben und das der Ravensburger Handelsgesellschaft zugestellte kgl. Mandat (A). So nu solchs in der gesellschaften vermogen nit ist und aber den gesellschaften und auch allen erbern stetten, darine die gesellschaften und handtierend lut sitzen, in vil weg swer, auch verderplich und zu abnemung dienen wurd, wa die strengkait uf das abslahen also gebrucht werden solt, bitten sie um Mitteilung, was die Stadt Augsburg und ihre Gesellschaften in dieser Angelegenheit zu tun gedenken (Or., zinstag St. Michels abend; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] (Augsburg, Febr.-Dez. 1507), unfol.).
b
–b werden ... ausgehen] In B-D abweichend: wird er Mandate in das Reich ausgehen lassen und bei Androhung einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes gebieten, die Gesellschaften keinen Handel mehr treiben zu lassen, ihnen das Geleit zu verweigern und ihre Waren zu beschlagnahmen. E, F wie A.
1
 Urkunde Kg. Ludwigs des Bayern vom 9.1.1316 (Menzel, Urkunden, Nr. 20, S. 10f.).
2
 Richtig: Papst Gregor I. an Ks. Phokas, Mai 603. Druck der im folgenden zitierten Stelle: Gregorii registrum epistolarum XIII, 34 (Hartmann, Registrum II (MGH Ep. II/2), S. 397). Das Zitat – ebenfalls unter Angabe des falschen Adressaten – findet sich auch in der auf den 18.12.1507 datierten Epistel Peutingers an den Kardinallegaten Bernardino de Carvajal (Druck: König, Briefwechsel, Nr. 54, hier S. 97 mit Anm. 1). Vgl. Lutz, Peutinger, S. 66–69.
3
 Ein weiteres Gutachten Peutingers gegen die Zwangsanleihe ist abgedruckt bei Lutz, Peutinger, S. 328–331, und referiert bei Böhm, Reichsstadt, S. 48. Auf ein Gutachten Jakob Fuggers in dieser Frage verweist der Ausstellungskatalog Fugger und Welser, Nr. 303, S. 110f. Vgl. dazu Pölnitz, Fugger I, S. 188–192; II, S. 175. Eine Anfrage an das Fugger-Archiv in Dillingen wegen dieses Stücks blieb leider ergebnislos.
1
 Neithart antwortete am 3.10., daß er wegen dieser alle Städte angehenden Angelegenheit zum 13.10. (mitwochen vor St. Gallen tag) einen Bundesstädtetag einberufen werde. Auch er zeigte sich beunruhigt über die kgl. Forderung, dann solichs dermassen zu Costenz, sovil ich dabey geweßt bin, nit bewilligt noch gehandelt ist (Or. m. S. [Ulm], sonntags nach Michelis; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol.).
1
 Gemäß Randvermerk gingen gleichlautende Schreiben auch an Memmingen und Ravensburg aus.
2
 Nürnberg, dem bis dahin noch kein Mandat zugegangen war, sagte am 4.10. zu, über diese schwerwiegende Angelegenheit zu beraten und eine Gesandtschaft zum bevorstehenden Bundesstädtetag abzuordnen (Or., montag St. Franciscen tag; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. Kop.;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 59’). Nach Eingang des Ausschreibens am 7.10. kündigte der Nürnberger Magistrat an, daß seine Gesandten zum Bundestag über Augsburg reisen würden, um dort noch einmal gemeinsam beraten zu können. Die Augsburger Gesandten sollten deshalb auf die Nürnberger Emissäre warten (Or. m. S., freitag nach Francisci [8.10.]1507; ebd., unfol. Kop.;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 70–70’).
a
 vor] In B richtig: nach.
1
 Nördlingen antwortete am 11.10. auf das Ausschreiben, daß man am Bundesstädtetag nicht teilnehmen könne, da viele Ratsherren durch andere Angelegenheiten beansprucht würden (Kop., montags nach Dionisii; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 109’).
1
 Das Ausschreiben des Bundeshauptmannes Neithart [Nr. 870] lag zum Zeitpunkt der Abfassung noch nicht vor. Die Datierung des Stücks laut Archivarsvermerk auf den 22.12.1507 ist deshalb in jedem Fall unzutreffend.
1
 = Datum der Eröffnung des Bundesstädtetages.
1
 Augsburg informierte Matthäus Neithart über den Eingang eines entsprechenden Schreibens am Abend des 5.11. (Or., sambstags nach aller heilgen tag [6.11.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.)
1
 Nördlingen antwortete am 20.11. auf das Ausschreiben, wegen wichtiger anderer Angelegenheiten nicht teilnehmen zu können (Kop., mitwochen nach Otmari; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 121’-122).
a
 Augsburg] C ergänzt: Ulrich Artzt.
b
 Dieser] C zusätzlich: und der Augsburger Altbürgermeister.
1
 Ein Vermerk am Textende von C weist darauf hin, daß Neithart den Entwurf für das Schreiben nach Memmingen (Lutz, Peutinger, S. 73) und mit Schreiben vom 5.11. auch an Augsburg geschickt hatte (Or. m. S. [Ulm], freytags nach allerseelentag; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund, Jan.-Dez. 1507, unfol.). Augsburg bestätigte am 6.11. den Empfang durch BM Ulrich Artzt und bekundete seine Hoffnung, daß Memmingen demgemäß verfahren werde (Or., sambstags nach aller heilgen tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.).
1
 Entsprechende Schreiben gingen auch Augsburg [am 16.11.], Nürnberg und Ravensburg zu. Am 19.11. (freitag nach Othmari) übergab der kgl. Bote Niklas von Lützelburg das Schreiben dem Nürnberger Alt-BM Martin Geuder (Kop., Verm.: Auß der canzley zu Nurnberg;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 124’). Am 11.12. informierte Nürnberg seinen Gesandten am kgl. Hof, Erasmus Topler, darüber. Die von Maximilian behauptete umittelbare Unterstellung der Gesellschaften unter Kg. und Reich veranlaßte die Stadt, sich durch Topler um ein Privileg hinsichtlich ihrer Kaufleute zu bemühen. Die Gelegenheit wurde angesichts des dringenden Geldbedarfs am kgl. Hof als günstig erachtet (Kop., samstag nach concepcionis Marie; ebd., fol. 150–152, hier 151’-152). Vgl. Nr. 891, Anm. 2.
1
 Die Datierung auf den 22.12. gemäß Archivarsvermerk auf dem Konzept Peutingers ist unrichtig.
1
 Der Nördlinger Gesandte zum Bundestag, Ulrich Strauß, berichtete am 24.11. über den Vortrag der kgl. Gesandten Gf. Philipp von Kirchberg, Abt Jobst von Roggenburg und Johannes von Emershofen: Dergleichen vor bey menschen gedechtnuß weder von röm. Kss. noch Kgg. nie erhort und unß allen erschreckenlich (Or. m. S. Ulm, St. Katherina abent; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, fol. 298–299).
2
 Wormser RKGO, 7.8.1495, § 29 (Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 342/IV, S. 414).
3
 Aufgrund des Präsentatvermerks von Nr. 884. Ebenso Böhm, Reichsstadt, S. 47 Anm. 147.
1
 Nürnberg setzte Neithart mit Schreiben vom 16.12. darüber in Kenntnis, daß man durch Holzschuher über die Verhandlungen in Ulm informiert worden sei. Die Stadt erachtete die Vorladung der Gesellschaften vor das kgl. Kammergericht als formal fehlerhaft, da die Parteien darin nicht einzeln aufgeführt worden waren, und ging davon aus, daß die Kaufleute deshalb Einrede erheben würden. Auch ein – nicht vorliegendes – Schreiben Neitharts war nach dem Dafürhalten Nürnbergs dahingehend zu verstehen, daß die Gesellschaften den Prokurator lediglich zum Vortrag einer Einrede bevollmächtigen sollten. Da man jedoch befürchtete, daß die Kaufleute aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg eine Prozeßvollmacht ausstellen würden, hielten die Nürnberger es für ratsam, [Johann] Rehlinger mit zwei Vollmachten – sowohl für die Einrede als auch den Prozeß – auszustatten. Neithart sollte die anderen drei Städte über ihre Position informieren (Kop., donerstag nach Lucie;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 158–158’). Dieser teilte am 20.12. mit, daß Dr. Rehlinger als mit dieser Angelegenheit betrauter Prokurator während der Vakanz von Regensburg nach Augsburg kommen werde. BM Ludwig Hoser, [Konrad] Peutinger und Neithart erachteten es – in Abänderung des im Abschied vorgesehenen Procederes – für erforderlich, die vorbereitenden Beratungen für den Gerichtstag bei dieser Gelegenheit abzuhalten. Der Städtehauptmann beraumte diese deshalb für den 3.1. an und bat die Stadt Augsburg, durch einige Vertreter der Handelsgesellschaften und ihren Rechtsgelehrten daran teilzunehmen (Or. m. S. [Ulm], St. Thomasabent; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
2
 Nördlingen erklärte am 11.12. in einem Schreiben an Neithart seine Zustimmung und schlug vor, die beiden Vertrauenspersonen nicht nur für Angelegenheiten der Bundesstädte insgesamt, sondern auch einzelner Städte einzusetzen (Kop., sampstags nach Nicolai; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 135’). Heilbronn bekundete ebenfalls sein Einverständnis (Konz., s.d.; HStA Stuttgart, Bü. 156, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2113, S. 208).
a
 teilzunehmen] In B auf der letzten Seite Vermerk: Vergessent des trinkgelts von den kaufleuten nit.
3
 Auf dem Stück ist lediglich das Eröffnungsdatum des Tages – St. Elßbetha tag [19.11.] – angegeben.
1
 Beschluß Frankfurts am 7.12., die Städte Köln, Aachen, Lübeck, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar über den künftigen Städtetag zu informieren (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 76’).
2
 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz antworteten am 20.12. auf ein am Vortag eingegangenes Schreiben Augsburgs, daß man Kürze der Zeit halber über die Anleihe und den Städtetag noch nichts habe beschließen können, doch würden sie dies nachholen und eine Augsburg und den anderen Städten genehme Haltung einnehmen (Konz., abent Thome apostoli; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 69).
1
 Liegt nicht vor. In einem Schreiben Nürnbergs an Augsburg heißt es, daß ein kgl. Bote das Mandat an die Hh. Älteren übergeben habe. Man habe das Schreiben geöffnet, obwohl es an die – nicht existierenden – Handelsgesellschaften in Nürnberg adressiert gewesen und der Termin bereits verstrichen sei, und den Ratsdiener Karl Oertel zu den Verhandlungen abgeordnet. Nürnberg bat Augsburg um Informationen bezüglich dieser Verhandlungen (Kop., montag vigilia Thome apostoli [20.12.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 164’-165).
1
 Abschied des Städtetags zu Speyer vom 28.5.1492 [Nachweise s. Nr. 278, Anm. 3].
1
 Entsprechendes Schreiben Nürnbergs an Kg. Maximilian vom 7.1.1508 (Kop., freytag nach dem hl. oberstag;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 201–201’).
2
 Balthasar Wolf berichtete in einem vertraulichen Schreiben an Anton Tetzel über seine Verhandlungen mit Kg. Maximilian unter anderem wegen der Zwangsanleihe. Demnach hatte Kg. Maximilian Wolf gegenüber beteuert, am Wohlergehen Nürnbergs mehr als am Wohl jedes Kf. interessiert zu sein, und seine Freude über das Nürnberger Romzugskontingent bekundet. Auf den Hinweis Wolfs hin, daß die Prosperität der Stadt infolge der finanziellen Überbelastung durch den Landshuter Erbfolgekrieg und die Aufwendungen für das Reich gefährdet sei, hatte Maximilian vorgeschlagen, Frankfurt eine jährliche Messe zu nehmen und an Nürnberg zu übertragen oder der Stadt die Erhebung eines Zolls oder einer anderen Abgabe in den [während des Erbfolgekrieges] eroberten Gebieten zu gestatten. Der Nürnberger Magistrat erachtete den wirtschaftlichen Nutzen einer Messe jedoch als gering; eine weitere Belastung der Untertanen kam ebenfalls nicht in Betracht. Doch sollte Erasmus Topler mit Unterstützung Wolfs mit Kg. Maximilian über die Konfirmation der böhmischen Belehnung [vgl. Nr. 97, Anm. 2] und die Gewährung einiger, mit Hinblick auf nachbarliche Streitigkeiten nützlichen Privilegien [vgl. Nr. 97, Anm. 1] verhandeln (Hh. Ältere der Stadt Nürnberg an Erasmus Topler, Kop., donerstag nach innocentium 1508 [= 30.12.1507];StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 180–181. Entsprechendes Antwortschreiben Tetzels an Wolf, Kop., donerstag nach innocentium 1508 [= 30.12.1507]; ebd., fol. 182’-183’). Eines der Privilegien betraf die ausschließliche jurisdiktionelle Zuständigkeit Nürnbergs für alle Handelsangelegenheiten. Gegenüber Zweifeln Toplers an der Zweckmäßigkeit dieses Privilegs machte der Nürnberger Rat geltend, daß es ein Argument gegen die von Kg. Maximilian behauptete direkte Zuständigkeit von Kg. und Reich für die Handelsgesellschaften darstellen würde (Nachschrift zu einer Weisung Nürnbergs an E. Topler, Kop., samstag, den tag der beschneidung Cristi [1.1.]1508; ebd., fol. 194–196).
1
 = der kgl. Fiskal am Reichskammergericht Hieronymus von Croaria.
2
 CICivilis, Digesta 49,14 (Mommsen/Krueger, Corpus I, S. 879–884); Codex Iustinianus 10,1 (Krueger, Corpus II, S. 395f.).
1
 Ks. Maximilian erhöhte mit Privileg vom 14.3.1508 die Nürnberger Appellationsfreiheit bei Kaufmanns- und Bausachen auf 600 fl. (Druck: Wölckern, Historia II, Nr. CCCCXX, S. 776–780; Moser, Handbuch II, S. 392–394. Harpprecht, Staatsarchiv III, S. 61f.; Gümbel, Berichte, S. 278 Anm. 2). Er erklärte am 15.3.1508 auch seine Einwilligung zum Empfang der von Nürnberg im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten böhmischen Pfandschaften der bayerischen Hgg. als Lehen der böhmischen Krone (Or. Perg. m. S., Kaufbeuren;StA Nürnberg, Kaiserprivilegien 585. Druck: Wölckern, ebd., Nr. CCCCXIX, S. 775f.; Popp, Darstellung, S. 43–45. Vgl. Gümbel, ebd., S. 278 Anm. 1; Reicke, Geschichte, S. 523).
2
 Liegt nicht vor.
1
 Die Frankfurter Gesandten waren gemäß Beschluß des Rates vom 10.1. instruiert, an einer Gesandtschaft zu Kg. Maximilian wegen der Anleihe nicht teilzunehmen und für die Geheimhaltung der diesbezüglichen Verhandlungen der Reichsstädte zu plädieren. Dr. Adam [Schönwetter] sollte ein Gutachten für die Gesandten [Nr. 892] verfassen (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 106’). Der Rat sprach sich am 14.1. allerdings für eine reichsstädtische Gesandtschaft zum Kg. wegen der Verpfändung Goslars, Mühlhausens und Nordhausens und wegen der überhöhten Veranschlagung der Reichsstädte für den Romzug aus. Alternativ sollten diese beiden Punkte auf dem nächsten RT beraten werden. Ebenso sollte der röm. Kg. unterrichtet werden, wie die stet uf den Richs tagen von der versamelung in ratschlagen ußgeschoben werden. Item indechtig zu sin, ob von den geselschaften, so die wahre mit der menge ufkeufen und gemeyn schatzung im Rich machen, zu reden were. Item zu gedenken des gelts, so den steten zum camergericht ufgelegt ist, zu geben und sie nyemant am camergericht haben (ebd., fol. 107).
2
 Konstanz hatte Speyer mit Schreiben vom 14.1. informiert, daß ihnen der Städtetag zu Beratungen über die Zwangsanleihe durch Augsburg angekündigt worden sei. Es sei ihnen jedoch wegen der vielen Anforderungen an sie im Zusammenhang mit den noch in der Stadt weilenden Fremden nicht möglich, eine Gesandtschaft dorthin abzuordnen. Konstanz bat, dies den übrigen Städtegesandten mitzuteilen und dem Boten eine Abschrift des Städteabschieds mitzugeben (Konz., fritags nach Hilari; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 72’-73).
1
 Vom 29.12.1507 datieren Kaufverträge Kg. Maximilians mit Wilhelm Rehlinger und seiner Gesellschaft über Silber und Kupfer für 12 000 fl. sowie mit Melchior Stuntz und Partnern über 20 000 fl. (Kop.; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 39, fol. 75–76’; 77–80. Vgl. Seibold, Manlich, S. 19). Laut Beilage zu einer Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer wurden am 1.2.1508 Raten der Stuntz-Gesellschaft in Höhe von 9000 fl., der Rehlinger-Gesellschaft in Höhe von 5000 fl., außerdem aufgrund eines nicht vorliegenden Vertrages mit Jörg Besserer 2000 fl. sowie eine halbjährige Anleihe Anton Welsers von 5000 fl. fällig. Dazu kam eine weitere Rate Stuntz’ von 2000 fl. Laut Ausgabenverzeichnis wurden davon 7000 fl. für Kg. Maximilian und den Unterhalt des Hofstaates benötigt, 3000 fl. dienten zur Schuldentilgung bei Dietegen von Westerstetten, 1800 fl. gingen an die Stadt Konstanz auf ir provision und 7000 fl. wurden den Schmelzern in Schwaz für das Kupfer bezahlt. Die Differenz von 800 fl. sollten die Ämter aufbringen (Kg. Maximilian an die Raitkammer zu Innsbruck, Kop. Bozen, 21.1.1508, Verm. über Gegenz. Liechtenstein und Registraturverm. Villinger, mit Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 37, fol. 3–6’). Besserer verweigerte allerdings die Zahlung (Raitkammer zu Innsbruck an Paul von Liechtenstein, Kop., 27.1.1508; ebd., Bd. 38, fol. 93’-94’). Laut einem Schreiben Liechtensteins an das Innsbrucker Regiment vom 8.4.1508 überwies Ambrosius Höchstetter aufgrund eines ebenfalls nicht vorliegenden Vertrages 6000 fl. Liechtenstein kündigte für den 23.4. eine weitere Tranche der Höchstetter-Gesellschaft in Höhe von 10 000 fl., der Rehlinger-Gesellschaft von 6000 fl. und weitere Zahlungen der Herwart- und der Ravensburger Humpis-Gesellschaft sowie eines ungenannten Memminger Kaufmanns an (eh. Or. Trient, HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 2, fol. 61–62’).
Weitere Verträge schloß Ks. Maximilian mit Ulrich und Jakob Fugger über die Lieferung von Silber für 103 750 fl. (Vertrag vom 27.12.1507; Pölnitz, Fugger II, S. 176) sowie von Kupfer für 34 000 fl. (Kop., 8.2.1508; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 39, fol. 82’-84; Jansen, Fugger, S. 101; Pölnitz, ebd., S. 187f.; Mader, ebd., S. 161), mit Jakob Fugger am 3.1. über die Gewährung einer Anleihe von 8000 fl. (Pölnitz, ebd., S. 183; Skriwan, Maximilian, S. 276), am 25.1.1508 durch Liechtenstein ebenfalls mit Fugger über eine Anleihe von 25 000 fl. (ebd., S. 276f.; Jansen, ebd., S. 101; Mader, Liechtenstein, S. 161), mit Christoph Herwart und seiner Gesellschaft (Kop. Innsbruck, 23.3.1508; TLA Innsbruck, ebd., fol. 85’-86’), mit Hans Funck und seiner Gesellschaft über 500 Mark Silber und 500 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 24.3.1508; ebd., fol. 88–89. Vgl. auch Pickl, Geschäftsbuch, S. 31), mit Jörg Besserer und seiner Gesellschaft über 1000 Mark Silber und 1000 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 24.3.1508; ebd., fol. 89’-90’), mit Lienhard und Bernhard Hirschvogel über den Kauf von 500 Mark Silber (Kop. Innsbruck, 10.5.1508; ebd., fol. 138–139), mit den Fuggern über 30 000 Mark Silber und 25 000 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 7.10.1508; ebd., fol. 139’-143’), mit Simon und Hans Manlich über den Kauf von 1100 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 7.10.1508; ebd., fol. 144–145’) und erneut mit den Fuggern über die Lieferung von Kupfer für weitere 25 000 fl. (Kop. Innsbruck, 27.12.1508; ebd., fol. 91–92’; Pölnitz, ebd., S. 241).
2
 Weitgehend wörtlich übereinstimmende Wiedergabe dieses Entwurfs bei Datt, De pace publica, S. 525.
1
 Liechtenstein erklärte in einem vom 19.2. datierenden Schreiben an Neithart sein Einverständnis mit dem Schreiben der Bundesstädte und drückte die Erwartung aus, daß sich auch der Kg. dem anschließen werde. Als Termin benannte er den 16.3. (pfinztag vor sunntag reminiscere in der vasten). Die Vertreter der Gesellschaften sollten nach Bozen bzw. zu seinem Aufenthaltsort an diesem Tag kommen (Kop. Bozen; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.; StdA Augsburg, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
1
 Ks. Maximilian stellte der Stadt Nürnberg am 16.8. eine weitere Urkunde aus, worin er angesichts der Bereitschaft der Stadt, sich anstelle der Kaufleute an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Anleihe zu beteiligen, seinen Verzicht auf die Einforderung dieser Anleihe von den Nürnberger Kaufleuten erklärte (Or. Perg. mit S., Kaufbeuren, Vermm. prps./amdcp., Registraturverm. J. Renner;StA Nürnberg, Kaiserprivilegien, Nr. 586). Am 13.12. bekundete der Ks. in Anbetracht einer erfolgten Zahlung Nürnbergs für Belange des Ks. und des Reichs, daß künftig weder die Stadt selbst noch ihre Bürger, Handelsgesellschaften, Kaufleute, Einwohner oder Hintersassen verpflichtet sein sollten, gegen ihren Willen eine Anleihe zu gewähren oder sich auf Kaufverträge und ähnliche Geschäfte einzulassen (Or. Perg. m. S., Bergen op Zoom; ebd., Nr. 587).
2
 Der Entwurf im StdA Nördlingen [!], auf den Lutz (Peutinger, S. 366 Anm. 61) hinweist, war nicht auffindbar.
1
 Das Verzeichnis kann schon aufgrund der Zufälligkeiten archivalischer Überlieferung bei den meisten kleineren Reichsstände keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Ebenso ist eine fehlende Angabe bei den aufgelisteten Ständen kein Indiz für die unterbliebene Leistung eines Teils der Romzughilfe. – Innerhalb der Ständegruppen sind die Territorien nicht in der Reihenfolge des Reichsanschlags [Nr. 271], sondern alphabetisch aufgelistet.
2
 Die Anwesenheit von durch Ebf. Hermann bestellten Truppen im kgl. Heerlager wird lediglich durch die Erwähnung in einer Beilage zu einer Instruktion Wolf Marschalks an Jakob Genslin belegt, wonach der Ebf. seinen Reitern monatlich 10 fl.rh. bezahlte (Or., donnerstags nach lichtmeß [3.2.]1508; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol.). Vgl. auch Fuhs, Hermann, S. 428f.; Chalopek, Maximilian, S. 250.
3
 Nr. 763, Anm. 3. Nachweis einer Quittung Kg. Maximilians über 2000 fl. bezahlter Romzughilfe als Beilage zu Abrechnungen des ebfl. Kammerschreibers Johann Wenck (StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 62, fol. 509).
4
 Laut Verzeichnis der kgl. Hofkammerräte in Konstanz (Or. [Konstanz, 17.10-21.11.1507], Registraturverm. G[abriel Kramer]; Überschr.: Hernach findet man geschriben, was von Kff., Ff. und ander stende des Hl. Röm. Reichs selbs und durch ir gesanten zu dem furgenomen romzug zu Costenz mit irer anzal zu ross und zu fuess ankumen sein und sich daselbst kgl. Mt. stathalter und rete der hofcamer angesagt haben; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 100-103, hier 100). Ebf. Jakob verpflichtete am 7.10.1507 Gf. Hektor von Gleichen mit 10 Pferden, Frowin von Hutten (11 Pferde), Balthasar Groschlag (5 Pferde), Ludwig Groschlag (7 Pferde), Hans von Schellenberg (6 Pferde), Wolf Marschall von Waldeck (5 Pferde), Stephan Rüd von Bödigheim (5 Pferde), Philipp Bechling (4 Pferde), Jörg von Adelsheim (4 Pferde), Philipp Jörg von Heuchling (6 Pferde), Heinrich von Stotzingen (1 Pferd), Hermann von Hedersdorf (1 Pferd), Ludwig Geypel (5 Pferde), Peter Reiß (Reys) (4 Pferde), Johann von Bergen (1 Pferd), Berthold von Mühlhausen (Mulnhausen) (1 Pferd), Thomas Fischer (1 Pferd) [Fischer nachträglich ergänzt; irrtümlich fehlen Hans Kannengießer, Wendel Wollenschläger und Asmus Urbach mit je einem Pferd], Johann von Karben (1 Pferd), Kunz von Karben (1 Pferd) und Johann von Elwingen (1 Pferd) – insgesamt also 83 Reiter (Dienstrevers mit inseriertem Bestallungsbrief, Aschaffenburg, dornstag nach Francisci; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 192-194’. Hanna, Hutten, S. 88). Der Straßburger Hauptmann Bartholomäus Barpfennig erwähnte in seinem Bericht vom 16.12. die Anwesenheit von zusammen 100 Kurmainzer und bfl. Würzburger Reitern am Sammlungsort Konstanz (Or. Konstanz, durnstag nach St. Lucien tag; AV Straßburg, AA 328, fol. 75-75’). Die Gff. Hektor und Adolf von Gleichen trafen verspätet in Aschaffenburg ein. Ebf. Jakob bezahlte ihnen zwar 30 fl. aus (Quittung der beiden Gff., koll. Kop., St. Sebastians tag [20.1.]1508; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 89), entließ die Gff. mit ihren acht Reitern dann aber. Auf Bitten des Ks. verlängerte der Ebf. am 22.2.1508 das Dienstverhältnis um zwei weitere Monate. In dem daraufhin ausgestellten zweiten Bestallungsbrief für das Romzugskontingent fehlt gegenüber der Urkunde vom 7.10. Gf. Hektor deshalb. Hutten ist darin mit zwölf anstatt elf Reitern aufgeführt (Kop., mitwochen nach dem sontag reminiscere [22.3.]1508; ebd., fol. 194’-196). Demnach umfasste das Kurmainzer Kontingent zu diesem Zeitpunkt 74 Reiter. Der Frankfurter Ratsherr Johann Frosch bezeugte noch am 5.5. deren Anwesenheit im ksl. Heer (Or.; ISG Frankfurt, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42). Der oberste ksl. Feldhauptmann Mgf. Kasimir von Brandenburg und die übrigen ksl. Kriegsräte in Trient bescheinigten Hauptmann Frowin von Hutten am 23.5.1508 den achtmonatigen Dienst des Mainzer Kontingents (Reinkonz. mit ex.-.Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 3, fol. 122. Laut Vermerk auf dem Stück wurden entsprechende Bescheinigungen für den Würzburger Hauptmann Hans Zollner und den Bamberger Hauptmann Georg von Heideck ausgestellt. Chalopek, Maximilian, S. 50). Vgl. auch Nrr. 795 [Pkt. 1 mit Anm. 2], 796 [Pkt. 1].
5
 Kf. Philipp war nicht zum Konstanzer RT geladen worden. In der kurpfälzischen Überlieferung findet sich kein Hinweis, daß er zur Zahlung der dort beschlossenen Romzughilfe aufgefordert worden wäre oder eine Zahlung geleistet hätte.
6
 In der Instruktion für Gf. Wilhelm von Henneberg zur Anwerbung der 60 Reiter für die Dauer von sieben Monaten, wobei ein Monat für den An- und Abzug einkalkuliert war, wurden die Kosten für das Kontingent auf 6276 fl. beziffert (StA Meiningen, GHA I, Nr. 2904, unfol.). Laut Abrechnung des Landrentmeisters Hans Leimbach belief sich der Ertrag aus der Umlage der Romzughilfe in Kursachsen auf 10 964 fl. (Rechnungszeitraum 3.7.-20.10.1508; HStA Weimar, Reg. Bb, Nr. 4189, fol. 121; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 25-34’; 37-41), zuzüglich weiterer 107 fl. bis zum 26.1.1509 (HStA Weimar, Reg. Bb, Nr. 4189, fol. 145. Vgl. auch die Aufstellung im HStA Weimar, Reg. Q, Nr. 292, fol. 38-53). Auf dem Naumburger Ausschußlandtag im Nov. bzw. dem Altenburger Landtag im Dez. 1507 waren 12 000 fl. beantragt und auch bewilligt worden. Vgl. Burkhardt, Landtagsakten I, Nrr. 106, 113; Müller, Türkensteuer, S. 14-16; Ders., Landtage, S. 192.
Der Nürnberger Rat bewilligte Gf. Wilhelm mit seinen Reitern am 4.10.1507 das gewünschte Geleit, wovon allerdings einige namentlich aufgeführte Feinde der Stadt ausdrücklich ausgenommen wurden (Or. m. S.,
montag St. Franciscen tag; StA Meiningen, GHA Urk. 1964). Der Geleitsbrief wurde nicht sofort benötigt. Aus einem Schreiben Abt Johanns von Fulda an Gf. Wilhelm vom 28.10. geht hervor, daß die Ernestiner den Aufbruch ihrer Truppen noch einmal verschoben hatten (Or. m. S., Fulda, quinta Symonis und Jude; ebd., GHA I, Nr. 1388, unfol.). Am 31.10. baten Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen, denen an diesem Tag die kgl. Aufforderung zur unverzüglichen Entsendung ihres Kontingents zugegangen war, Gf. Wilhelm, sich gemäß Instruktion mit seinen 60 Reitern nach Nürnberg zu begeben (Or. Weimar, sontag vigilia Domini sanctorum; StA Meiningen, GHA I, Nr. 2904, unfol.). Der Gf. reversierte am 22.11. über seine Bestallung mit 60 Pferden für den Romzug und die zu diesem Zweck erfolgte Auszahlung von 4200 fl.rh. durch Degenhart Pfeffinger (Kop. Augsburg, montags Cecilie der hl. jungfrauen tag; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol.). Am 28.11. meldete er an seine Statthalter in Schleusingen, Philipp Diemar und Jakob Genslin, daß er zwei Tage zuvor in Memmingen eingetroffen sei, der Kg. ihn jedoch zusammen mit dem Kontingent Hg. Georgs von Sachsen zum Einsatz gegen die Franzosen nach Salins beordert habe (Or. m. S., Memmingen, sontags nach St. Katharin tag; StA Meiningen, GHA I, Nr. 2904, unfol.). Kf. Friedrich informierte den Gf. indessen am 18.12. über einen Bescheid Kg. Maximilians, daß er ihn auf seine Bitte hin nicht nach Hochburgund schicken werde, falls sich seine Pläne ändern sollten und er selbst auch nicht dorthin ziehen werde (Or. m. S., Memmingen, sambstag nach St. Lucien der junkfrau tag; StA Meiningen, GHA I, Nr. 2901, unfol.). Am 18.1. beschied der Kg. Gf. Wilhelm mit seinen Reitern nach Trient (Kop. Bozen; ebd., unfol. Konz. m. ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506-1508, fol. 104-104’). Dieser antwortete am 3.2. aus Ensisheim, daß seine Truppen verstreut lägen, er aber so bald wie möglich kommen werde (Or. [!]; StA Meiningen, GHA I, Nr. 2904, unfol.). Der Anführer des Nördlinger Kontingents, Hans Claus, erwähnte in einem Bericht an Bürgermeister und Rat der Stadt für den 26.4. den Einzug Gf. Wilhelms an der Spitze von 70 Reitern in Trient (Or. m. S., Trient, donderstag nach dem ostertag [27.4.]1508; StdA Nördlingen, Missiven 1508, fol. 174-174’).
7
 Quittung Ks. Maximilians für Ebf. Jakob von Trier, Boppard, 2.7.1508 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. M. Lang, Registraturverm. J. Villinger; LHA Koblenz, 1 A, Nr. 9230 [= Afi. Nr. 83]. Kop.; LHA Koblenz, 1 C, Nr. 21, pag. 452–453. Druck: Hontheim, Historia II, Nr. DCCCCXV, S. 583f.). Am gleichen Tag quittierte der Ks. auch den Empfang der auf dem Kölner RT 1505 bewilligten Reichshilfe (Or. Perg. m. S., Vermm. und Gegenz. wie Nr. 9230; ebd., Nr. 9229 [= Afi. Nr. 83]).
8
 Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4]. Mit Schreiben vom 7.2.1508 bewilligte Bf. Heinrich auf Bitte Kg. Maximilians, das ihm gemäß Konstanzer RAb auferlegte Kontingent für zwei weitere Monate im Feld zu belassen (Konz. Dillingen, secunda post Dorothee; StA Augsburg, Hst. Augsburg, Mü. Best. Lit. 1102, unfol.).
9
 Vgl. Kleiner, Georg, S. 74f. mit Anm. 367. Bestallungsbrief Bf. Georgs von Bamberg für die Fußknechte mit beiliegendem Verzeichnis, Bamberg, 15.10.1507 (Konz., freitag nach Dionisii; StA Bamberg, B 34, Nr. 1, fol. 19–20, 21–21’); Schreiben Bf. Georgs an den Hauptmann des Bamberger Kontingents, Christoph Schenk von Limpurg, Bamberg, 21.10.1507 (Konz., donerstag der 11tausend junkfrauen tag; ebd., fol. 28–28’). Mgf. Kasimir von Brandenburg und andere ksl. Kriegsräte bescheinigten am 23.5.1508 den achtmonatigen Dienst [s. Anm. 4]. Für die Bezahlung seines Kontingents mußte Bf. Georg bei Bf. Lorenz von Würzburg 4000 fl. aufnehmen (Looshorn, Geschichte IV, S. 461).
10
 Das bfl. Reiterkontingent wird in einem Bericht des Straßburger Hauptmanns Glad Böcklin (Or. m. S. Kempten, dornstag noch reminiscere [23.3.]1508; AV Straßburg, AA 328, fol. 61–61’) sowie in einem Schreiben Ks. Maximilians an Böcklin erwähnt (Or. m. S., Oberwesel, 17.6.1508; ebd., fol. 55–55’).
11
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nrr. 794, Anm. 5; 800, Pkt. 1.
12
 Pfgf. Philipp, Administrator von Freising, bezahlte, nachdem er von Kg. Maximilian durch seine Gesandten Lienhart von Fraunberg und Achaz Pusch (bfl. Hofmeister) die Befreiung von der persönlichen Teilnahme am Romzug sowie von den 1505 in Köln und 1507 in Konstanz bewilligten Reichsanschlägen erbeten und von diesem das Einverständnis zu einer einmaligen Zahlung von 2100 fl.rh. erlangt hatte, nach eigenem Bekunden 1900 fl.rh. Die restlichen 200 fl.rh. erhielt Lienhart von Fraunberg für die ihm vom Kg. genehmigten Baumaßnahmen am Schloß Haimburg (Or. Freising, montag St. Matheus abent [20.9.]1507, Registraturverm. G[abriel Kramer], ex.-Verm. bei der Adresse; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 88). Im Zusammenhang mit dieser Zahlung quittierte Kg. Maximilian am 25.9. über den Empfang des Freisinger Anteils von 400 fl. an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Bargeldhilfe (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 17).
13
 Inhibitionsmandat Ks. Maximilians an das ksl. Kammergericht von Anfang 1511, gegen Bf. Philipp wegen der nicht bezahlten Konstanzer Reichshilfe nicht weiter vorzugehen (Webern, Grafen, S. 127).
14
 Anstelle des Romzugskontingents traf am 22.10. lediglich eine bfl. Gesandtschaft zu Verhandlungen über den Reichsanschlag in Konstanz ein (Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4]).
15
 Gewöhnlich leistete Lüttich keine Beiträge zu Reichshilfen. Vgl. Harsin, Liège, S. 329f.
16
 Am 5.11.1507 quittierte Ebf. Ernst der Stadt Magdeburg über den Empfang von 1200 fl. für die ihm auf dem Konstanzer RT auferlegte Reichssteuer (Druck: Hertel, Urkundenbuch III, Nr. 1390, S. 777f.). Mit Schreiben vom 18.5.1508 bestätigte Ks. Maximilian indessen dem Ebf. den Eingang seiner Bitte um Erlaß seines Anteils an der in Konstanz bewilligten Romzughilfe wegen seiner unvermoglichait, lehnte dies jedoch unter Hinweis auf die Angriffe Frankreichs und Venedigs ab. Der Ks. befahl dem Ebf. als der obristen glider ains des Hl. Reichs, die auf dem RT zugesagte und auch durch ihn bewilligte Hilfe unverzüglich zu bezahlen und dem ksl. Diener Gregor Albershofer (Kredenzbrief Ks. Maximilians für dens., Or. Boppard, 1.7.1508, Vermm. prps./amdip., Gegenz. M. Lang; LHA Magdeburg, A 1, Nr. 266, fol. 10–10’) zu übergeben. Falls dies nicht geschehe, so muesten wir uns des von dir beclagen und wurden gegen dir als ainem offenbarn ungehorsamen mit recht handlen, wie sich gepurt (Or. Köln, Vermm. prps./amdip., Gegenz. J. Renner; ebd., fol. 12–12’). Mit Schreiben vom 22.7. informierte Ks. Maximilian den Tiroler Hofmarschall, den er wegen einer Forderung auf den Magdeburger Anteil an der Konstanzer Romzughilfe verwiesen hatte, daß der Ebf. seinen Beitrag ungeachtet seiner Mahnung noch nicht bezahlt habe, er ihn jedoch erneut dazu auffordern werde. Der Ks. bat Liechtenstein, ihm das Geld zu überlassen, und bot als Alternative eine erwartete Zahlung der Republik Florenz an (Or. Xanten, Vermm. prps./cdip., Gegenz. J. Renner; ÖNB Wien, Cod. ser. n. 9406, fol. 45–45’). Vgl. Mock, Kunst, S. 83 mit Anm. 246.
17
 Quittung Kg. Maximilians für Bf. Johann von Meißen über seinen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen (Or. Perg. m. S., Memmingen, 15.12.1507; HStA Dresden, Ältere Urkunden 9749. Regest: Gersdorf, Urkundenbuch III, Nr. 1336); Instruktion Kf. Friedrichs von Sachsen für Gesandte zu Ks. Maximilian, Wittenberg, 22.10.1508 (Konz., sontag nach der eylftausent junkfrauen tag; HStA Weimar, Reg. E, fol. 13–15’, hier 14). Die Instruktion erwähnt auch den Bf. von Naumburg. Dieser hatte Kf. Friedrich vergeblich um einen Zahlungsaufschub gebeten(Bf. Johannes von Naumburg an Kf. Friedrich, Or. Zeitz, sonnabends noch der hl. drey Kgg. [8.1.]1508; HStA Weimar, EGA, Reg. B, Nr. 831, fol. 3–3’. Antwortschreiben Kf. Friedrichs, Konz. Nürnberg, dinstag nach St. Antonien tag [18.1.]1508; ebd., fol. 4). Vgl. Machatschek, Geschichte, S. 590; Goerlitz, Staat, S. 232.
18
 Goerlitz, Staat, S. 232.
19
 Wiesflecker, Maximilian V, S. 258.
20
 Ks. Maximilian befahl dem Bf. von Osnabrück am 27.12.1508 die Auszahlung der auf ihn entfallenden Konstanzer Romzughilfe in Höhe von 2150 fl., 40 kr. an Nicasius Hackeney und drohte ihm für den Fall weiterer Säumigkeit einen Fiskalprozeß an (Konz. m. ex.-Verm., Mecheln; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 1, fol. 36). 1512 verfiel der Bf. wegen fortgesetzter Steuerverweigerung der Reichsacht.
21
 Zwar liegt eine kgl. Quittung über die Ableistung des Passauer Anteils von 18 Reitern und 18 Fußsoldaten an der Romzughilfe vor (Or. Perg. m. anh. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Konstanz, 10.8.1507; HStA München, PNU, Beziehungen zu Stiftern, Nr. 234). Der Verbleib der Quittung in der Pfalz-Neuburger Überlieferung läßt jedoch darauf schließen, daß es Pfgf. Friedrich, der stellvertretend mit der Anwerbung von Reitern für mehrere Reichsstände beauftragt war [vgl. Nr. 745], nicht gelang, beim Bf. von Passau die entsprechende Summe einzutreiben. Tatsächlich machte Bf. Wolfgang gegenüber Pfgf. Friedrich geltend, daß die Romzughilfe die finanziellen Möglichkeiten seines Hochstifts übersteige. Dies hätten die Passauer RT-Gesandten auch im Reichsrat erklärt. Das Stift werde überdies von einem Angriff aus Böhmen bedroht. Und nicht zuletzt sei er aufgefordert worden, sich an das Reichskammergericht zu begeben. Er hoffe, Kg. Maximilian auf dem [Schieds-]tag in Augsburg zu treffen und dort einen Erlaß der Hilfe zu erwirken (Or. Passau, St. Bartholmestag [24.8.]1507; HStA München, K.blau 270/2, fol. 1–1’).
22
 Quittung Kg. Maximilians für Ebf. Leonhard, Innsbruck, 13.9.1507 (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; HHStA Wien, AUR 1507 IX 13).
23
 Nachweis über eine entsprechende Quittung Kg. Maximilians vom 10.9.1507 (LA Salzburg, Urkunden-Regesten XIII. Dopsch, Geschichte I, S. 580f.). Vgl. auch die Aufstellung über den Salzburger Beitrag zur Romzughilfe (HHStA Wien, AUR 1507 XII 31).
24
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. Remling, Geschichte II, S. 224f. Ks. Maximilian bescheinigte Bf. Philipp am 23.4.1508, daß dieser gemäß der Bewilligung der Stände zur Verlängerung der Romzughilfe um zwei Monate seinen Anschlag zu Roß und Fuß in gleicher Weise wie zuvor für sechs Monate geleistet habe. Er habe dem Bf. zugesagt, daß seine zweimonatige Hilfe in Höhe von 480 fl. entweder den in Trient liegenden bfl. Reitern ausbezahlt oder mit dessen nächsten Reichsanschlag verrechnet würde (koll. Kop. mit imit. Vermm. prps./amdip. [Speyer], Gegenz. Ziegler und Registraturverm. J. Villinger, beglaubigt durch den ksl. Notar Johann Blarock; ISG Frankfurt, RTA 26, fol. 23–23’. Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 938, S. 745).
25
 Kg. Maximilian hatte dem Bf. angeboten, die Kosten für seine – dann nicht erfolgte – Teilnahme an einer Gesandtschaft nach England mit seinem Anteil am künftigen Konstanzer Reichsanschlag zu verrechnen (Memorial für Verhandlungen mit Bf. Wilhelm, s.d.; AD Straßburg, G 339, unfol.). Zwar existiert kein Beleg über einen Beitrag Bf. Wilhelms zum Romzug, mit der Einsammlung einer dafür vorgesehenen Steuer hatte er aber jedenfalls begonnen [s. Anm. 51].
26
 Wiesflecker, Maximilian V, S. 258.
27
 Bf. Georg ersuchte das Regiment zu Innsbruck um Fürsprache bei Kg. Maximilian, ihm seinen Beitrag zur Konstanzer Romzughilfe zu erlassen, da er von der Gft. Tirol besteuert werde und der Tiroler Landesherr ihn gegenüber dem Reich vertrete. Die Belastung seiner Untertanen sei überdies in den vergangenen Jahren sehr hoch gewesen; er könne sie deshalb nicht besteuern, wie andere Reichsfürsten dies täten (Nachweis über das Schreiben mit knapper Inhaltsangabe; TLA Innsbruck, Schatzarchiv I, Putsch-Repertorium, Bd. 5, fol. 747).
28
 Laut Ulmann, Maximilian II, S. 332, und Wiesflecker, Maximilian V, S. 258. Aimond (Relations, S. 341 Anm. 3) weist allerdings auf eine von 1508 datierende ksl. Quittung über 200 fl. hin (SiGn.BNF Paris, Collection Lorraine 725, fol. 138).
29
 Quittung Kg. Maximilians für Bf. Lorenz, Konstanz, 28.8.1507 (Or. Perg. m. S., Verm. per regem H. v. Landau, ritter; Verm.: amdrp., Gegenz. B. Hölzl; StA Würzburg, WU 2/48b. Kop.; StA Würzburg, Libri diversarum formarum 24, pag. 339). Der Zahlungstermin war später. Am 27.1.1508 ersuchte Ulrich Fugger Bf. Lorenz um eine Empfangsbestätigung für die ihm zugesandte Quittung über die 1320 fl. Romzughilfe (Or. Perg. m. S., Augsburg, dornstag nach conversionis Pauli; StA Würzburg, WU 2/48d).
30
 Verzeichnis, fol. 100 [wie Anm. 4]. Hans Zollner von Rothenstein (bfl. Marschall), Heinz Truchseß [von Wetzhausen; Reuschling, Regierung, S. 186f.], Hans von Hutten, Christoph von Thüngen, Christoph Fuchs von Schweinshaupten, Agapitus von Hutten, Christoph Fuchs von Haßfurt und Konrad von Finsterlohe bestätigten am 1.10.1507 ihre vom gleichen Tag datierende sechsmonatige Dienstverpflichtung mit insgesamt 40 Pferden für 10 fl. monatlich (Bestallungsbrief Bf. Lorenz’, Kop., freytag nach St. Michel des hl. erzengels tag [1.10.]1507; StA Würzburg, Libri diversarum formarum 22, pag. 125–128. Reversbrief, Or. m. 8 Ss.; StA Würzburg, WU 2/48c. Morsel, Noblesse, S. 574).
31
 Zwar liegt in der bayerischen Überlieferung eine Quittung Kg. Maximilians über die Stellung des vollständigen Anschlags von 60 Reitern, und 67 Fußsoldaten sowie die Zahlung von 2000 fl. (Or. Perg. Mindelheim, 1.12.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; HStA München, Kurbay. Urk. 11710), ein vom ksl. Gesandten Albrecht von Wolfstein (Kredenzbrief Ks. Maximilians, Or. Antwerpen, 1.12.1508, Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein; HStA München, KÄA 3136, fol. 308–308’. Ksl. Instruktion für Wolfstein und Hans von Landau, 1.12.1508; Krenner, Landtagshandlungen XVII, S. 208–211) am 2.1.1509 in München übergebenes Verzeichnis berechnete die Ausstände Hg. Albrechts an der Romzughilfe allerdings auf 1736 fl. sechsmonatiger Truppenhilfe und 2080 fl. Bargeldhilfe (HStA München, KÄA 3137, fol. 114–115’, hier 114’). Laut Wenko (Maximilian, S. 185) erklärten sich Hg. Wilhelm und seine Vormünder im Frühjahr 1509 bereit, von den Ausständen an den in Nürnberg [1501], Köln [1505] und Konstanz beschlossenen Reichshilfen 4000 fl. zu bezahlen. Am 31.3.1509 quittierte Ks. Maximilian über diese Summe als Abschlagszahlung (beschädigte Kop., Grave; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 2, fol. 141–141’. Kop.; HKA Wien, Gedenkbuch 17, pag. LXIIII. Weisungen Ks. Maximilians an Jakob Fugger und Hans von Landau bezüglich der Entgegennahme des Geldes, wonach davon 1000 fl. an Kaspar von Winzer ausbezahlt werden sollten. Jeweils Konz. mit ex.-Verm., Grave, 31.3.1509; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1509), fol. 29; 30–30’).
32
 Vgl. Nr. 797. Das Reichskammergericht ließ am 29.12.1508 aufgrund einer Klage des Prokuratorfiskals Christoph Moeller ein Zitationsmandat an Hg. Wolfgang von Bayern ausgehen. Er sollte entweder unverzüglich seinen vollständigen Anteil an der Konstanzer Romzughilfe an den ksl. Reichsschatzmeister Hans von Landau ausbezahlen oder zur Rechtfertigung vor dem Kammergericht erscheinen (Or. m. S., Verm. amdip., Unterz. A. Dietrich; HStA München, KÄA 3136, fol. 357. Erneute Zahlungsaufforderung durch Hans von Landau, Or. Konstanz, 4.2.1509; ebd., fol. 358).
33
 Seyboth, Markgraftümer, S. 409f. Gemäß Hinweisen in Berichten des Frankfurter Bevollmächtigten Johann Frosch und des Heilbronner Hauptmanns Balthasar Berlin traf Mgf. Kasimir am 23.10 gemeinsam mit zwei Brüdern und – von mehreren Reichsständen finanzierten [Nr. 769] – 200 Reitern sowie 9 Wägen in Konstanz ein (Or. Konstanz, sontags nach XIM virginum [24.10.]1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42. Eh. Or. Konstanz, aubent Simon und Jude [27.10.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098c, S. 174f.). Am 11.11. nannte Berlin sogar 250 Pferde (ebd., Nr. 2098d, hier S. 175). Laut einer Instruktion Ks. Maximilians für Balthasar Wolf von Wolfsthal als Gesandten zu Mgf. Friedrich vom 10.5.1508 standen die brandenburgischen Reiter zu diesem Zeitpunkt acht Monate im Feld. Der Ks. erbat die Verlängerung ihrer Dienstpflicht zum Schutz Trients (Or. Siegburg, Vermm. prps./cdip., Gegenz. G. Vogt;StA Nürnberg, Fm. Ansbach, Kriegsakten 5, Stück-Nr. 42). Dies bewilligte Mgf. Friedrich am 5.6. (Kop., s.d.; ebd., Stück-Nr. 42).
34
 Schmid, König, S. 188; Wiesflecker, Maximilian IV, S. 538; V, S. 17.
35
 Am 31.3.1511 bewilligte Ks. Maximilian dem Gf., eine Schuldforderung von 4000 fl. mit den noch ausstehenden Reichsanschlägen von Köln und Konstanz sowie mit künftigen Reichssteuern zu verrechnen (Schultes, Geschichte I, Nr. CXX, S. 656f.; Mötsch, Regesten II, Nr. 2380).
36
 Vgl. Anm. 6. In einem Eintrag zum Steuerregister der Hennebergischen Ämter für 1508 heißt es: Als Gf. Wilhelm am 9.11.1507 (dinstage nach Leonhardi) zu Kg. Maximilian auszog, hat sein Gn. verhofft, seine Hft. des koniggelds und uflegung, van röm. kgl. Mt. an seinen Gn. gefordert, zu verhelen. Des hat aber nit sein wallen, daruf sein Gn. die seinen besatzt hat, wie nachvolget (StA Meiningen, GHA III, Nr. 584, fol. 3). Gfin. Margarete von Henneberg schrieb am 3.5.1508 an ihre Schwägerin Gfin. Anastasia, Gemahlin Gf. Wilhelms, daß sie für die Konstanzer Reichshilfe 400–500 fl. aufnehmen und vom Amt Mainberg wieder habe eintreiben wollen, das jährliche Steueraufkommen Mainbergs jedoch gemäß einem Verzeichnis Jakob Genslins 850 fl. nicht übersteige (Or. m. S., Mainberg, mitwochen crucis inventionis; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol.).
37
 Vgl. Nr. 795 [Pkt. 3]. Die Anwesenheit von durch Lgf. Wilhelm bestellten Truppen im kgl. Heerlager wird durch ihre Erwähnung in einer Beilage zur Instruktion Wolf Marschalks an Jakob Genslin belegt, wonach der Lgf. seinen Truppen monatlich 8 fl.rh. bezahlte [Nachweis s. Anm. 2]. Die erbetene zweimonatige Verlängerung der Dienstzeit lehnte der Lgf. unter Darlegung seiner vielfältigen finanziellen Beanspruchung ab (Lgf. Wilhelm an Kg. Maximilian, Mundum mit Korrekturen, Marburg, freitags nach Valentini [18.2.]1508; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, unfol.).
38
 Quittung Kg. Maximilians für Lgf. Wilhelm von Hessen über die Bezahlung dieser Summe als Anteil an der in Konstanz bewilligten Bargeldhilfe von 120 000 fl.rh., Innsbruck, 2.10.1507 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger; StA Marburg, K 13, fol. 310–310’. Regest: Demandt, Schriftgut III/3, Nr. 1710, S. 111; Ders., Regesten I, Nr. 1710, S. 650).
39
 Vgl. Nr. 795 [Pkt. 2 – Dem Hg. ... weiß.]. Nachdem sich Hg. Wilhelm durch seinen Gesandten Friedrich von Brambach über den seiner Meinung nach überhöhten Anschlag beschwert und im Gegenzug kgl. Schulden bei ihm geltend gemacht hatte [Nr. 761], sagte Maximilian zu, er wolle gnediglich darein sehen, damit sein Gn. deßhalben zimblicher weise gehalten werde, und erklärte sich konkret bezüglich der Konstanzer Reichshilfe einverstanden, daß der Jülicher Beitrag mit den Kosten für den Aufenthalt Hg. Wilhelms in den Niederlanden – der Hg. hatte auf Wunsch Kg. Maximilians Hgin. Margarethe im Frühjahr und Sommer 1507 beim Einzug in die Niederlande und bei der Entgegennahme der Untertaneneide begleitet – verrechnet würde (Antwort Kg. Maximilians auf die Werbung Brambachs, Or. Innsbruck, 20.9.1507, Gegenz. N. Ziegler; HStA Düsseldorf, JB I/272, fol. 24–26, hier 24’). Wohl in diesem Zusammenhang erhielt Hg. Wilhelm eine Quittung über die Stellung von 45 [!] Reitern und 67 Fußsoldaten sowie die Zahlung von 2000 fl.rh. Konstanzer Reichshilfe (Or. m. S. Innsbruck, 11.9.1507; HStA Düsseldorf, JB Urkunden, Nr. 1829. Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 495, S. 613) ausgehändigt. Anfang Februar 1508 forderte Kg. Maximilian Hg. Wilhelm auf, die gemäß Konstanzer Anschlag zu stellenden Reiter für den Romzug bis auf weiteren Bescheid zurückzuhalten (Instruktion Kg. Maximilians für Adrian von Brempt, Kop., s.d., jedoch vor dem 8.2.1508; HStA Düsseldorf, JB I/272, fol. 40–40’). Der Hg. wies die behauptete Verpflichtung zur Stellung von Truppen unter Hinweis auf eine von Niklas Ziegler gemachte Zusage hinsichtlich der Romzughilfe zurück (eh. Aufzeichung W. von Lünincks, act. Burg, meindach neist na St. Mathias dag [28.2.]1508; ebd., fol. 36, 37–39’, hier 38’).
40
 Ende Januar/Anfang Februar 1508 weilte der pommersche Marschall [Ewald Massow] am kgl. Hof. Johann Renner berichtete am 3.2. an Zyprian von Serntein, daß der Kg. dem Gesandten am nächsten Tag wegen des Reichsanschlags Bescheid geben werde. Der Kg. wolle, daß [Degen] Fuchs das Geld einfordere und Liechtenstein ihm, Serntein, davon 4000 fl. für die ausländischen Reiter gebe. Er solle die Quittung aufsetzen und zusammen mit einer Meldung über die Höhe des Reichsanschlags Pommerns nach Trient schicken (Or. St. Michael, Registraturverm. Sigmund [Bruefer]; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 109–109’).
41
 Nrr. 781 [Pkt. 1], 840; Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4]. Laut einem Verzeichnis über quittierte Reichshilfen bescheinigte der röm. Kg. dem Hg. noch in Konstanz die Aufwendung von 1320 fl. für das Fußvolk (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10502/1, fol. 11). Die Anwesenheit von durch Hg. Georg bestellten Truppen im kgl. Heerlager wird ansonsten durch die Erwähnung in einer Beilage zur Instruktion Wolf Marschalks an Jakob Genslin belegt, wonach der Hg. seinen Reitern monatlich 12 fl.rh. bezahlte [Nachweis s. Anm. 2]. Der Frankfurter Ratsherr Johann Frosch bezeugte noch am 5.5.1508 den Einsatz des Kontingents Hg. Georgs im ksl. Italienheer (Bericht an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or.; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Die Ausgaben Hg. Georgs für die Bezahlung seiner Truppen beliefen sich auf 6300 fl., während die in Leipzig vom sächsischen Landtag im Sept. 1507 bewilligte Steuer 8217 fl. erbrachte (Goerlitz, Staat, S. 359).
42
 Genannt werden – vermutlich einschließlich des durch andere Reichsstände finanzierten Anteils [Nr. 742] – 200–250 Reiter [Nr. 788, Pkt. 2; 802, Pkt. 1]. Laut Sattler (Geschichte IV, S. 74) brach Hg. Ulrich Anfang Januar 1508 mit 100 Pferden von Blaubeuren auf. Heyd (Ulrich, S. 167) nennt unter Berufung auf ein nicht vorliegendes Verzeichnis für den Zug bis Memmingen 220 Reiter und 100 Troßpferde; bis Bozen begleiteten den Hg. demnach jedoch nur noch 30 Reiter. Michael von Wolkenstein, Jörg von Firmian und Veit Welzer (Verweser in Kärnten) berichteten am 11.3.1508 aus Trient an das Regiment zu Innsbruck, daß Hg. Ulrich mit seinen Truppen im Vinschgau liege (Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 1, fol. 24–25). Der Nördlinger Hans Claus kündigte am 27.4. für den nächsten Tag den Abzug der württembergischen Truppen aus dem ksl. Heer an (Or. m. S., Trient, donderstag nach dem ostertag; StdA Nördlingen, Missiven 1508, fol. 174–174’). Der florentinische Gesandte Francesco Vettori berichtete am 30.5. aus Trient, dass der Hg. von Württemberg mit 200 Reitern abgezogen sei (Machiavelli, Legazioni VI, Nr. 94, hier S. 245, Pkt. 8). Der württembergische Landschreiber Heinrich Lorcher verzeichnete an Ausgaben für den Romzug zwischen dem 19.10.1507 und 5.4.1508 insgesamt 18 391½ fl. (Rechnungsbuch Lorchers für 1506/07; HStA Stuttgart, A 256, Bd. 4, fol. 86’–87).
43
 Heinrich Lorcher übergab einem kgl. Diener gemäß hgl. Weisung vom 17.8.1507 1800 fl., nachdem Hg. Ulrich Kg. Maximilian bereits in Konstanz 200 fl. ausgehändigt hatte (Rechnungsbuch Lorchers für 1507/08; HStA Stuttgart, A 256, Bd. 5, fol. 70).
44
 Bebenhausen zahlte 500 fl. an Hg. Ulrich von Württemberg [Nachweis s. Nr. 802, Anm. 1].
45
 Vgl. Nr. 766. Noch am 8.4.1508 mußte Ks. Maximilian feststellen, daß Propst Balthasar der Aufforderung zur Zahlung seines Anteils an den Reichshilfen von 1505 und 1507 an einige ksl. Falkner, die auf das Geld verwiesen worden waren, nicht nachgekommen war. Maximilian befahl, das Geld nun an einige ksl. Dienstleute zu übergeben (Konz. mit ex.-Verm., Ulm; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 2, fol. 55–55’) – vorerst vergeblich. Eine erhaltene Quittung über die Bezahlung ausstehender Reichshilfen datiert erst vom 27.6.1509 (Brugger, Geschichte I, S. 535 (Kramml)).
46
 Der ksl. oberste Feldhauptmann Mgf. Kasimir von Brandenburg und andere Kriegsräte bescheinigten der Äbtissin am 23.5. die Stellung ihres Kontingents für sechs Monate [wie Anm. 4].
47
 Vgl. Nr. 774.
48
 Auf einem Ständetag in Heiligenbeil am 19.1.1508 beantragte der Gesandte des HM Friedrich von Sachsen und oberste Ordenskompan Heinrich von Miltitz, Heinrich von Knöringen mit sechs Pferden zum Sollizitator des Ordens am Hof Kg. Maximilians zu ernennen und diesen gemeinsam mit Hans von Schönberg – angesehen, das ich latein und welsch reden kunt und des hofs zu Rom gelegenheyt wist – und weiteren vier Pferden zum Romzug abzuordnen, falls dieser stattfinden würde. Die vier Reiter sollten bereits ausgerüstet werden, um im Bedarfsfall unverzüglich zur Verfügung zu stehen. Die Versammlung bewilligte dies am gleichen Tag. Miltitz wurde mitgeteilt, daß Schönberg einverstanden sei, am Romzug teilzunehmen (Instruktion HM Friedrichs von Sachsen für Miltitz, undat. Kop.; Protokoll Schönbergs über den preußischen Ständetag zu Heiligenbeil, act. 18.-21.1.1508; GStA Berlin, OF 24a, pag. 163–169, hier 167; fol. 169–199, hier 177–178). Diese Verhandlungen sind in der Wiedergabe der Akten zum Tag zu Heiligenbeil bei Toeppen (Acten V, Nr. 183, S. 498–505) nicht berücksichtigt.
49
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
50
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nrr. 794; 803, Anm. 2; 826, Anm. 2.
51
 Quittung Kg. Maximilians für die Abtei Gengenbach über die Leistung der auf dem RT bewilligten Romzughilfe, Konstanz, 17.8.1507 (Or. Perg. m. S.; GLA Karlsruhe, D 1115). Mit Mandat vom 18.1.1508 untersagte der Kg. dem Bf. von Straßburg die Heranziehung der Abtei Gengenbach für seinen Beitrag zum Romzug. Die Abtei sei zum einen reichsunmittelbar und zum anderen ihm selbst als Ehg. von Österreich durch Vogtei, Schutz und Schirm verbunden. Der Abt habe überdies den auf ihn entfallenden Anteil an der Romzughilfe bereits bezahlt (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 50).
52
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4].
53
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
54
 Anders als etwa für 1510 liegt im Bestand Kloster Kaisheim, Urkunden, des StA Augsburg keine kgl. Quittung über die Leistung der Reichshilfe vor.
55
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4].
56
 Äbtissin Amalie und der Konvent des Kanonissenstifts zu Lindau beantworteten eine kgl. Aufforderung zur Zahlung der 120 fl. Romzughilfe am 4.9.1507 mit der Bitte um Erlaß der Hilfe wegen Zahlungsunfähigkeit (Or., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 82. Watzenig, Wirtschaftspolitik, S. 62 Anm. 7).
57
 Quittung Kg. Maximilians für Abt Simon über die Zahlung von 100 fl.rh. als Beitrag zu den vom RT bewilligten 120 000 fl. für den Unterhalt von Fußtruppen, Konstanz, 28.8.1507 (Maurer/Seiler, Urkunden, Nr. 736, S. 266).
58
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
59
 Abt, Prior und Konvent des Klosters teilten der Stadt Überlingen mit Schreiben vom 20.9.1507 mit, daß man sich bezüglich der Bargeldhilfe für den Romzug gegenüber dem röm. Kg. entschuldigt habe (Or., uf vigilia Mathei; GLA Karlsruhe, 225/117, unfol). Maulbronn leistete statt dessen gemäß Abschied des Landtags vom 20.8. eine Zahlung von 500 fl. an Hg. Ulrich (Auszug aus dem Rechnungsbuch des württ. Landschreibers Heinrich Lorcher für 1507/08; HStA Stuttgart, A 139, Bü. 1, unfol.).
60
 Vgl. Nr. 837. Quittung Kg. Maximilians, Innsbruck, 22.9.1507 (Or. Perg. m. beschädigtem S., Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger, Verm. auf der Rückseite: Solche summa laut diser quitanzen hab ich, Hans Rorer, mgfl. secretarius, uf heut, freitag in die Agnet[is], am XXI. tag des monats Januari Ao. etc. octavo empfangen. Das bezeug ich mit diser meiner hantschrift; HStA München, KU Regensburg/Niedermünster 1507 IX 222). Ks. Maximilian forderte die Äbtissin mit Schreiben vom 23.4.1508 auf, das Hilfsgeld für weitere zwei Monate an Mgf. Friedrich von Brandenburg, der sein rustung fur deinen anslag noch bey uns im feld hat, auszubezahlen (Or. Speyer, Vermm. prps./amdip., Gegenz. [Albrecht von] Wolfstein, Registraturverm. J. Villinger; HStA München, KL Regensburg/Niedermünster, Nr. 40, fol. 12–12’). Die Zahlung unterblieb wohl. Am 5.8. forderte der Ks. Äbtissin Agnes erneut auf, in eine Verlängerung der Romzughilfe – wie der maist teil stend des Hl. Reichs – einzuwilligen und das Geld dem Kammerprokuratorfiskal Hieronymus von Croaria auszuhändigen (Or. Dordrecht, Vermm. prps./amdip., Gegenz. J. Renner; ebd., fol. 11–11’).
61
 Ks. Maximilian bescheinigte der Äbtissin [Katharina von Redwitz; Klimstein, Äbtissinnen, S. 44] am 6.4.1508 die Zahlung von 100 fl. und erklärte damit die ihr auferlegte Bargeldhilfe von 150 fl. als beglichen (Konz. mit ex.-Verm., Ulm; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 2, fol. 31–31’).
62
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
63
 Nachweis über eine Quittung Kg. Maximilians für Äbtissin Hedwig, Konstanz 1507 (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10502/1, fol. 11).
64
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
65
 Quittung Kg. Maximilians vom 28.8.1507 (Or. Perg. Konstanz; HStA Stuttgart, B 486, U 273).
66
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 831 (D).
67
 Quittung Kg. Maximilians für das Kloster Salem über die Leistung der in Konstanz bewilligten Romzughilfe, Konstanz, 18.8.1507 (Or. Perg. m. S.; GLA Karlsruhe, Abt. 4 Urk. Salem I Generalia, Nr. 581).
68
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
69
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
70
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
71
 Verzeichnis, fol. 101’ [wie Anm. 4].
72
 Gemäß Weisung Ks. Maximilians an Hans von Landau, Ulm, 4.5.1509 (Reinkonz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana (1509), fol. 57; Wenko, Maximilian, S. 185 mit Anm. 1).
73
 Or.-Quittung Ks. Maximilians für Gf. Eberhard, Oberwesel, 19.6.1508 (Battenberg, Stolberger Urkunden, Nr. 863, S. 239; Schäfer, Eppstein, S. 358).
74
 Or.-Quittung Kg. Maximilians für Gf. Eberhard, Innsbruck, 29.10.1507 (Battenberg, Stolberger Urkunden, Nr. 860, S. 238).
75
 Wenko, Maximilian, S. 185f. Laut Webern (Grafen, S. 119) machten die Bgff. zu Friedberg geltend, seit jeher von Reichsanschlägen befreit zu sein. Gf. Adolf von Nassau als ksl. Kommissar (Kommissionsbrief Kg. Maximilians, Konz. mit ex.-Verm., Augsburg, 23.11.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 112) bestätigte den Sachverhalt in einem Bericht an Ks. Maximilian vom 19.2.1509 (Or., montag nach dem suntag esto michi; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1509), fol. 17–18’).
76
 Laut einer in Konstanz ausgestellten Erklärung Kg. Maximilians vom 17.8. leistete der Gf. der kgl. Aufforderung zur Leistung der Konstanzer Reichshilfe mit Ausnahme des ihm auferlegten Bargelds Genüge (Regest: Baumann/Riezler, Fürstenbergisches Urkundenbuch IV, Nr. 549, S. 518).
77
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Dort heißt es irrtümlich: Gf. Wilhalm von Hanau.
78
 Quittung Kg. Maximilians vom 29.10.1507 (Or. Perg. Innsbruck; StA Marburg, Urk. 60, Nr. 23 – 1507, Okt. 29); Quittung Ks. Maximilians vom 13.2.1508 (Or. Perg. m. S., Bozen; ebd., Nr. 24 – 1508, Febr. 13). Für die 13 Reiter leistete Gf. Reinhard erst später einen Beitrag. Wie aus einem Schreiben an den ksl. Kanzler Zyprian von Serntein hervorgeht, bemühte er sich anfänglich um eine Reduzierung seines Anschlags (Or., mytwachen St. Michels tag [29.9.]1507; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 95–95’). Nach einer Mahnung durch den ksl. Schatzmeister Hans von Landau (Kop. Konstanz, 5.3.1509; StA Marburg, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42) konnte er diesem gegenüber am 31.3.1509 auf die bereits erfolgte Zahlung verweisen (Konz., mitwochens nach palmarum; ebd., Stück-Nr. 42). Ungeachtet der erbrachten Leistungen einzelner Wetterauer Gff. wurde noch auf einem Grafentag im November 1510 beschlossen, beim nächsten Treffen auch darüber zu beraten, ob man die in Konstanz bewilligte Reichshilfe leisten oder den Ks. durch eine Gesandtschaft um einen Nachlaß bitten solle (Kop., dinstag noch allerheligen tag [5.11.]1510; StA Marburg, Best. 86, Nr. 33, unfol.). Vgl. Kulenkampff, Einungen, S. 72–75.
79
 Laut Quittung Ks. Maximilians für Gf. Eberhard von Eppstein-Königstein vom 19.6.1508 [Nachweis s. Anm. 73].
80
 Fiskalprozeß gegen Kf. Jakob von Trier und Isenburg-Grenzau (1509) wegen Steuerverweigerung der Gff. aufgrund der behaupteten Exemtion durch Kurtrier (Looz-Corswarem/Scheidt, Repertorium, Nr. 533, S. 86).
81
 Hempel, Stellung, S. 22.
82
 Quittung Kg. Maximilians über eine Abschlagszahlung von 100 fl., Augsburg, 16.11.1507 (Or., Gegenz. Serntein; HStA München, Montfortsches Archiv, U 274. Konz., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 108). Weitere 100 fl. Reichshilfe erließ Kg. Maximilian auf Vermittlung Sernteins dem Gf. (Or. Schwabmünchen, 16.11.1507; HStA München, Montfortsches Archiv, U 275).
83
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4].
84
 Vgl. Anm. 87. Laut einem Schreiben Ks. Maximilians an Gf. Adolf von Nassau bezahlte Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken einen Teil der Reichsanschläge von Köln 1505 und Konstanz 1507. Der Rest wurde ihm gegen die Zusage, auf eigene Kosten einen ksl. Auftrag bei Kf. Friedrich von Sachsen zu erledigen, und in Anbetracht der von ihm bewilligten Verlängerung eines Kredits für Balthasar von Wolfstein über 5000 fl. erlassen (Konz. mit ex.-Verm., Stuttgart, 30.4.1509; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 100. Quittung Ks. Maximilians für Gf. Johann Ludwig über die Reichshilfen von Köln und Konstanz, Konz. Vaihingen, 29.4.1509; ebd., fol. 96; Wenko, Maximilian, S. 184). Dennoch mahnte der ksl. Schatzmeister im Reich, Hans von Landau, am 16.10.1509 unter Übersendung eines fiskalischen Monitorials die unverzügliche Zahlung der vollständig noch ausstehenden Reichshilfen von 1505 und 1507 an (Landau an Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken, Or. Konstanz; HStA Wiesbaden, Abt. 131, IVa, Nr. 13, unfol.).
85
 Laut Quittung Ks. Maximilians für Gf. Eberhard von Eppstein-Königstein vom 19.6.1508 [s. Anm. 73]. Dennoch mahnte ein kammergerichtliches Monitorial an Gf. Ludwig am 18.1.1509 die Bezahlung der noch vollständig ausstehenden Reichshilfen von 1505 und 1507 binnen sechs Wochen an (Or. Regensburg, gedr. Formular, Unterz. A. Dietrich (ksl. Protonotar); HStA Wiesbaden, Abt. 150, Nr. 1037, unfol.). Am 16.10.1509 erneuerte der ksl. Schatzmeister im Reich, Hans von Landau, unter Übersendung eines fiskalischen Monitorials die Mahnung (Landau an Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg, Or. m. S., Konstanz; HStA Wiesbaden, Abt. 150, Nr. 1037, unfol.).
86
 Laut Quittung Kg. Maximilians vom 29.10.1507 (Schliephake, Geschichte V/1, S. 498). In einem Schreiben an die Stadt Frankfurt mit Bitte um Stundung einer Schuld klagte Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden allerdings, daß er mit dem anslag zu Costenz hochlich benotigt werde (Or., montags nach Mathie [28.2.]1508; ISG Frankfurt, Reichssachen I, Nr. 2542, fol. 10–10’).
87
 Laut dem undatierten Entwurf einer kgl. Quittung für Gf. Philipp (TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 35 (Schuber 60), fol. 68–68’. Auf dem Stück befindet sich eine Notiz über entsprechende Quittungen für Gf. Ulrich von Montfort über 100 fl. [Quittung vom 16.11.1507; s. Anm. 82] und für Gf. [Johann] Ludwig von Nassau[-Saarbrücken] über 390 fl.). Am 28.9. hatte sich Gf. Philipp allerdings noch wegen Zahlungsunfähigkeit um die Befreiung von der Konstanzer Romzughilfe bzw. deren Verrechnung mit früheren Diensten für den Kg. bemüht (Gf. Philipp an Zyprian von Serntein, Or. Idstein; Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 93–94’).
88
 Eine vom 12.11.1507 datierende Quittung Kg. Maximilians für Gf. Edzard über die Stellung von 9 Reitern und 12 Fußsoldaten sowie die Bezahlung von 300 fl.rh. liegt lediglich als Konzept vor (Kaufbeuren, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 106–106’). Ks. Maximilian erinnerte Gf. Edzard mit Schreiben vom 22.6.1508 daran, daß er ihn kürzlich gebeten habe, die Romzughilfe um zwei Monate zu verlängern und einen entsprechenden Betrag an den ksl. Stallmeister Georg von Emershofen auszubezahlen, der diese Summe im ksl. Kriegsdienst abgeleistet habe. Der Ks. verwies darauf, daß der merer tail stende des Reichs uns solh erstreckung irer hilf auf verwilligt und ausgericht hätten. Da Emershofen von der Weigerung des Gf. berichtet habe, das Geld zu bezahlen, erneuere er jetzt diese Forderung (Konz. mit ex.-Verm., Boppard; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 4, fol. 15–16).
89
 Verzeichnis, fol. 103 [wie Anm. 4].
90
 Am 14.11.1508 teilte Ks. Maximilian der Stadt Frankfurt mit, daß er Gf. Heinrich befohlen habe, die an seinem Beitrag zur Konstanzer Hilfe [in Gesamthöhe von 576 fl.; Nr. 271, Pkt. 9] noch ausstehenden 500 fl. an den ksl. Rat Gf. Adolf von Nassau zu übergeben (Or. Antwerpen, Vermm. prps./amdip., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger; ISG Frankfurt, RTA 24, fol. 23–23’).
91
 Laut Quittung Ks. Maximilians für Gf. Eberhard von Eppstein-Königstein vom 19.6.1508 [s. Anm. 73].
92
 Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4].
93
 Stolberg-Wernigerode, Regesta, Nr. 2718, S. 900f. Anm.
94
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4].
95
 Verzeichnis, fol. 100’, 102 [wie Anm. 4].
96
 Quittung Kg. Maximilians für Gf. Michael von Wertheim, Bozen, 12.1.1508 (Konz.; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 26).
97
 Die 1010 fl. – abzüglich 2 fl., 1 lb, 4 ß, 3 h. für im kgl. Auftrag angefallene Botenlöhne – wurden am 30.10. an Anton Mangolt als Bevollmächtigten Jakob Fuggers ausgehändigt, dem der Augsburger Beitrag gemäß kgl. Weisung zustand (StdA Augsburg, BMB 101, fol. 53’; Böhm, Reichsstadt, S. 274).
98
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Böhm (Reichsstadt, S. 271) gibt aufgrund chronikalischer Quellen überhöht 50 Fußknechte an (richtig ebd., S. 274). Der Bestallungsbrief lautete indessen tatsächlich auf 33 Fußknechte (Augsburg, 22.10.1507; StdA Augsburg, Rep. Herwart’sche Urkundensammlung, Supplementband II, fol. 74–75’. Vgl. auch Chroniken der deutschen Städte, Bd. 23, S. 114f., 115 Anm. 1). Auch der ksl. oberste Hauptmann Mgf. Kasimir von Brandenburg quittierte der Stadt am 21.5.1508 über die Stellung von 26 Reitern und 33 Fußsoldaten [s. Anm. 130]. Während sich laut Reichsanschlag die nominalen Kosten für das Augsburger Kontingent auf 2352 fl. beliefen, lagen die Ausgaben schon im Zeitraum vom 16.10. bis 24.12. real deutlich höher bei über 3944 fl. Der Hauptposten waren 3000 fl. Soldgelder, die Restsumme ergab sich aus den Kosten für Ausrüstung, Wartgelder, Pferde und Botenlöhne (StdA Augsburg, BMB 101, fol. 138–139’). Die Gesamtkosten Augsburgs für den kgl. Romzug summierten sich sogar auf 7807 fl., 27 ß, 2 h (StdA Augsburg, BMB 102, Beilage, unfol., und fol. 134–135’).
99
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
100
 Quittung Ks. Maximilians, Ulm, 9.4.1508 (Or. Perg.; StA Ludwigsburg, B 165, U 32). Die Summe setzt sich zusammen aus 120 fl. Bargeldhilfe und den Kosten für den sechsmonatigen Unterhalt von 4 Fußknechten.
101
 Wiesflecker, Maximilian V, S. 258.
102
 Bei der Erwähnung eines Danziger Truppenkontingents durch Vincenzo Querini (Albéri, Relazioni, S. 39) muß es sich um einen Irrtum handeln.
103
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
104
 Hg. Wilhelm von Jülich forderte Dortmund mit Schreiben vom 5.10. auf, ihm gemäß kgl. Befehl die der Stadt auferlegten 680 fl. Romzughilfe auszubezahlen (Mundum mit Korrekturen, Burg, dinßtach nest na St. Remeys dach; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 272, fol. 34–34’. Vgl. Nr. 761, Anm. 4). Die Stadt erwiderte am 8.10., daß ihr ein kgl. Mandat zur Finanzierung von 20 Reitern und 23 Fußsoldaten zugegangen sei, jedoch keine anderweitigen Weisungen. Man sei ohnedies außerstande, dieser Forderung nachzukommen, und müsse dem Kg. die Lage der Stadt vergegenwärtigen, in der Hoffnung, nicht über ihre Leistungsfähigkeit belastet zu werden (Or., vrijdagh na St. Francisci dage confessoris; ebd., fol. 33–33’).
105
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794. Ks. Maximilian bedankte sich mit Schreiben vom 4.3.1508 dafür, daß die Stadt Esslingen sich einverstanden erklärt hatte, ihr Kontingent über die im Konstanzer RAb bestimmte Frist hinaus noch weitere zwei Monate im Feld zu belassen (Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. Serntein; StdA Esslingen, F 307, unfol. Druck: Datt, De pace publica, S. 570). Der ksl. oberste Hauptmann [Mgf. Kasimir von Brandenburg] bescheinigte der Stadt am 21.5. die Stellung von 11 Reitern und 17 Fußsoldaten [s. Anm. 130].
106
 Quittung Kg. Maximilians, Konstanz, 28.8.1507 (Or. Perg., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 203, Stück-Nr. 42). Tatsächlich erfolgte die Bezahlung am 18.9. [Nr. 763, Anm. 3].
107
 Nr. 794; Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4]. Johann Frosch und der Frankfurter Hauptmann Martin von Heusenstamm waren am 9.10.1507 mit 21 Reitern, zwei Heerwägen, einem Kammerwagen und sechs Trabanten von Frankfurt aufgebrochen (Libell mit Abrechnungen über den Romzug; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Am 10.5.1508 befahl der Frankfurter Rat Frosch, nach Ablauf der acht Monate heimzukehren (Or.; ebd., Stück-Nr. 42). Der oberste Feldhauptmann Mgf. Kasimir von Brandenburg und andere ksl. Kriegsräte in Trient attestierten Frosch am 24.5.1508, daß er sich als Bevollmächtigter der Städte Frankfurt und Wetzlar mit 22 Reitern und 49 Fußsoldaten gut geführt habe (Faksimile, Or. im ISG Frankfurt, WTA 6, fol. 65, verloren; Gerber, Quellen, S. 65). Allerdings waren die von den Klöstern Eberbach, Haina, Arnsburg, Patershausen und Thron gestellten 10 Pferde und 2½ Wägen teilweise unbrauchbar (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 112’). Die Frankfurter Rechenmeister bezifferten die Gesamtausgaben für den kgl. Romzug auf 6679 fl. (Aufstellung über Ausgaben der Frankfurter Rechenmeister; ebd., Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42c).
108
 Vgl. Nr. 763, Anm. 1.
109
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
110
 Quittung Kg. Maximilians, Konstanz, 28.8.1507 (Or. Perg., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; StdA Goslar, Urk. 1039a1. Eintrag in den Rechnungen des Tafelamtes von 1507; StdA Goslar, B 16, pag. 207). Laut einem Bericht Johann Butlers händigten er und die Bevollmächtigten Mühlhausens und Goslars erst am 8.11. die Bargeldhilfen der drei Städte an den kgl. Schatzmeister Hans von Landau, Albrecht von Wolfstein, Georg vom Thurn und den kgl. Pfennigmeister Georg Hackeney aus. Dan die andern stett ir gelt vast, wiewol wir denacht nit allerding die lestin, bezalt haben (Or. Konstanz, mitwochen nach Leonhardi [10.11.]1507; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 15–16’, 17’-18’, hier 15). Dennoch wurde Goslar durch ein kammergerichtliches Monitorial [vom 18.1.1509] erneut aufgefordert, die Geldhilfe zu begleichen (laut Antwortschreiben Nürnbergs an Goslar, Kop., mitwoch Philippi et Jacobi [2.5.]1509;StA Nürnberg, Rst Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates 63, fol. 241’-242’).
111
 Bescheinigung Ks. Maximilians über die Stellung von 10 Reitern gemäß dem Beschluß des Konstanzer RT, Bozen, 11.2.1508 (Or. Perg., Vermm. prps./amdcp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StdA Goslar, Urk. 1042). Vom gleichen Tag datiert ein Schreiben des Ks., worin er feststellte, daß die Stadt mit zehn Reitern unter der Führung Albrechts von Wolfstein (ksl. Truchseß und Pfleger zu St. Pölten) drei Monate lang gedient habe. Für die gemäß RAb 1507 noch abzuleistenden drei Monate sollte die Stadt das Geld für acht Reiter an den ksl. Marschall Ulrich Knaut schicken; mit zwei Reitern war Goslar bereits im ksl. Heer vertreten. Knaut quittierte am 29.2. in Trient über die Aushändigung von 240 fl.rh. durch Johann Butler (Hauptmann der Stadt Nordhausen) als Bevollmächtigten der Stadt Goslar (Kop., ebd., Bestand B, unverz. Teil, Reichssachen 1506-1510, R.S. 44b). Am 22.5.1508 bescheinigten der oberste ksl. Feldhauptmann, Mgf. Kasimir von Brandenburg, und andere ksl. Hauptleute und Räte in Trient den Städten Nordhausen, Mühlhausen und Goslar die Stellung eines gemeinsamen Kontingents von 10 Reitern und 75 Fußsoldaten [Goslar 10/23, Mühlhausen 0/26, Nordhausen 0/26] für insgesamt 8 Monate unter dem Kommando Johann Butlers (Or. m. 4 Ss., Trient; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 49–49’. Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 3, fol. 119. Druck: Linke, Urkundenbuch II, Nr. 146, S. 182). Laut Abrechnung Butlers über seine Ausgaben für den Romzug für die Zeit vom 16.10.1507–20.6.1508 beliefen sich die Gesamtkosten für die drei Städte auf 3763½ fl. (StdA Goslar, Bestand B, unverz. Teil, Reichssachen 1506–1510, R.S. 37, pag. 20–38; StdA Nordhausen, R, Dc 3, fol. 8–18).
112
 Laut Quittung Ks. Maximilians, Augsburg, 25.3.1508 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./cdcp., Gegenz. J. Villinger; AM Hagenau, EE 65, Stück-Nr. 42). Das Datum der Quittung stimmt überein mit einem Kredenzbrief Ks. Maximilians für Hans Heinrich Armstorfer als Gesandten nach Hagenau (Or. Augsburg, 25.3.1508, Vermm. prps./cdcp., Gegenz. J. Villinger; ebd., Stück-Nr. 42). Armstorfer bestätigte der Stadt den Empfang von 756 fl.rh. für den sechsmonatigen Unterhalt des Hagenauer Kontingents und erklärte, daß die 270 fl. Bargeldhilfe schon früher bezahlt worden seien (Or., s.d.; ebd., Stück-Nr. 42).
113
 Auf Veranlassung Ks. Maximilians strengte der Reichsfiskal 1508 eine Klage wegen Verweigerung der Reichssteuern an (Reincke, Aufstieg, S. 26; Wenko, Maximilian, S. 184). Gf. Adolf als Kammerrichter hatte sich 1509 mit einer Klage Hg. Friedrichs von Schleswig-Holstein gegen Hamburg wegen der Veranschlagung der Stadt im Konstanzer Anschlag auseinanderzusetzen (Harpprecht, Archiv III, S. 231–234; Webern, Grafen, S. 123).
114
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794. Laut Schreiben Heilbronns an Wilhelm Marschall von Pappenheim und den Augsburger Bürgermeister Jörg Langenmantel vom 13.10.1507 (Or., mitwoch nach Dionisii; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.), an Kg. Maximilian vom 19.2.1508 (Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2114d, S. 204) und gemäß Aufzeichnung über die Rückzahlung von dem Heilbronner Hauptmann Balthasar Berlin vorgestreckten Geldern, insgesamt 652 fl., an Augsburg (HStA Stuttgart, H 53, Bü. 156, unfol.). Der Heilbronner Magistrat wies Berlin am 29.2.1508 an, seine Truppen gemäß ksl. Wunsch für weitere zwei Monate im Feld zu belassen (Konz., dinstag nach St. Matheus tag apostoli; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098p, S. 184f.). Berlin teilte allerdings am 27.3. mit, daß er seine sechsmonatige Dienstzeit nicht für einen Sold von 10 fl. verlängern wolle. Auch die Reisigen wollten nicht um den alten Sold bleiben, sondern forderten 13 fl. je Rechnungsmonat von 28 Tagen (Or. m. S., Trient, montag nach oculi; ebd., unfol.). Vgl. auch den Heilbronner Bestallungsbrief für das Reiterkontingent vom 28.9.1507 (Rauch, ebd., Nr. 2098, S. 172f.).
115
 Quittung Kg. Maximilians vom 28.8.1507 (Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2091, S. 170 Anm.).
116
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4].
117
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
118
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
119
 Laut der Vertragsabrede von 1502 [Nachweise s. Nr. 99, Anm. 3] hatte Kg. Maximilian die Begleichung der Konstanzer Reichssteuern übernommen.
120
 Verzeichnis, fol. 100 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
121
 Laut Quittung Ks. Maximilians vom 13.2.1508 (Or. Perg. Bozen, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; StdA Lübeck, Urk. Caesarea 229a). Ob es tatsächlich zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung kam, ist unklar. Leider fehlt im StdA Lübeck das einschlägige Faszikel (ASA Int., Reichssteuern, Konv. 7, Fasz. 9: Einmahnung und Entrichtung der Anschläge von Köln, Konstanz und Augsburg, 1509–1512). Jedenfalls stellte Ks. Maximilian der Stadt am 13.1.1512 eine Quittung über den Empfang der Ausstände an den in Köln 1505 und Konstanz 1507 bewilligten Reichshilfen sowie der vollständigen in Augsburg 1510 bewilligten Reichshilfe aus (Or. m. S.; StdA Lübeck, Urk. Caesarea 231).
122
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
123
 Quittung Kg. Maximilians über die Zahlung von 510 fl., Konstanz, 28.8.1507 (Or. Perg., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; StA Augsburg, Rst. Memmingen, Urk. 521).
124
 Quittung Kg. Maximilians für die Stadt Metz, Konstanz, 28.8.1507 (frz. Kop.; AM Metz, AA 3/46). Laut Abrechnung des Metzer Schreibers Gerard Tanard bezahlte er dem Kg. am 12.3.1508 in Füssen oder Schongau 2000 fl. zur Erstattung der auf den RTT von Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen (AM Metz, AA 6/11, unfol.). Bereits mit Schreiben vom 27.11. hatte Kg. Maximilian die Stadt aufgefordert, die mit dem Metzer Emissär in Besançon vereinbarte Zahlung von 2000 fl. Reichshilfe für den Unterhalt von Fußsoldaten zu Händen des Marschalls von Burgund [Wilhelm von Vergy] und des burgundischen Schatzmeisters, H. von Salans [Jean de Bontemps], zu leisten (frz. Or. m. S., Memmingen, Verm. prps., Gegenz. J. Renner; StdA Metz, AA 3/47). Diesbezüglich wurde Bontemps wohl im Dezember in Metz erneut vorstellig. Der Kg. forderte die Stadt im Januar noch einmal auf, das Geld an diesen auszuhändigen (Kg. Maximilian an Schöffen und Rat der Stadt Metz, frz. Or. Bozen, 11.1.1508, Verm. prps., Gegenz. J. Renner; StdA Metz, AA 3/41).
125
 Vgl. Anm. 111. Das ksl. Kammergericht stellte aufgrund einer Klage des ksl. Kammerprokuratorfiskals Christoph Moeller gegenüber der Stadt Mühlhausen die unterbliebene Bezahlung der auf dem Kölner RT bewilligten Reichshilfe und der Bargeldhilfe von 1507, insgesamt 1104 fl.rh., fest und befahl die Auszahlung der Summe binnen sechs Wochen an den ksl. Schatzmeister Hans von Landau – bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes und gleichzeitiger Vorladung an das Kammergericht (Or., gedr. Formular, Regensburg, 18.1.1509, Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; StdA Mühlhausen, Abt. G, Fach 1, Nr. 2, fol. 9–9’). Anscheinend bezahlte Mühlhausen aber nur den noch ausstehenden Teil der Kölner Reichshilfe. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1411 Anm. 61.
126
 Auf der eidgenössischen Tagsatzung zu Luzern am 5./6.1.1508 beklagten die Gesandten Mülhausens, daß sie bedrängt würden, ihren Anteil an der vom Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe zu leisten. Dazu sehe man insbesondere wegen der Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft keine Veranlassung. Der Luzerner Tag ersuchte Kg. Maximilian daraufhin, von seiner Forderung zurückzutreten (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 296, hier S. 414, Pkt. b; Schilling, Bilderchronik (Schmid), S. 387; Ders., Bilderchronik (Durrer/Hilber), S. 160).
127
 Quittung Kg. Maximilians, Innsbruck, 2.10.1507 (Or. m. S., Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StdA Nördlingen, U 7200), sowie Bestätigung Kg. Maximilians über den Empfang des Geldes, Innsbruck, 8.10.1507 (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 96–96’).
128
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Die Reiter und Fußknechte wurden am 11.10.1507 angeworben. Das Nördlinger Kontingent kehrte am 14.6.1508 (mitich in den pfingstfeirn) zurück (StA Augsburg, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol.). Ks. Maximilian dankte der Stadt am 20.2.1508 für die Bewilligung weiterer zwei Monate Dienstzeit des Nördlinger Kontingents über die vom RT bewilligten sechs Monate hinaus (Or. Brixen, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. Serntein; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 22–22’). Mgf. Kasimir von Brandenburg bescheinigte am 21.5.1508 die Stellung von 11 Reitern und 17 Fußsoldaten [s. Anm. 130]. Die Gesamtkosten für das Nördlinger Truppenkontingent bis zum 23.4.1508 beliefen sich auf 1459 fl. (StdA Nördlingen, Rechenbuch 1507, fol. 51).
129
 Quittung Kg. Maximilians über die Zahlung von 410 fl., Konstanz, 28.8.1507 (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 124; Regest: Linke, Urkundenbuch I, Nachtrag Nr. 5, S. 106. Bzgl. des Nordhäuser Kontingents vgl. Anm. 111.
130
 Laut Aufzeichnung des Nürnberger Küchen- und Zahlmeisters Alexius Haller. Demnach brachen die 54 Reiter (mit einem Begleittroß von 7 Wägen mit 28 Pferden und 14 Knechten) und 50 Fußsoldaten (mit 6 Wägen, 24 Pferden und 12 Knechten) am 29.10. in Nürnberg auf. Die Ausgaben für 8 Monate betrugen 18.309 fl., wozu sich noch die Kosten für Ausrüstung etc. addierten (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Kriegs- und Zeugamt, Akten S II L 33, Nr. 5, unfol. Baader, Geschichte, Sp. 42–49). Der ksl. oberste Feldhauptmann Mgf. Kasimir von Brandenburg und die ksl. Kriegsräte in Trient bescheinigten den Nürnberger Hauptleuten Hans von Obernitz und Georg Fütterer am 21.5.1508 ihren Dienst mit den Kontingenten Nürnbergs, Windsheims und Schweinfurts – ingesamt 52 Reiter und 72 Fußsoldaten (Konz. mit ex.-Verm., Trient; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 3, fol. 111. Laut Vermerk auf dem Aktenstück erhielten entsprechende Bescheinigungen: Augsburg für 26 Reiter und 33 Fußsoldaten, Ulm für 30 Reiter und 33 Fußsoldaten, Nördlingen und Esslingen jeweils für 11 Reiter und 17 Fußsoldaten sowie Schwäbisch Gmünd für 6 Reiter und 11 Fußsoldaten).
131
 Der Nordhäuser Hans Claus erwähnte am 15.11. den Zug des Ravensburger Kontingents nach Kißlegg [Nachweis s. Nr. 925, Anm. 4]. Der Ravensburger Bevollmächtigte Heinrich Steinhäusler bestätigte am 22.3.1508 Bartholomäus von Firmian den Empfang von 370 fl.rh. Die für den Unterhalt des Ravensburger Kontingents vorgesehene Summe war zuvor an Jakob von Landau übergeben worden (Or. m. S., Innsbruck, mithüchen [!] nach reminiscare [!]; TLA Innsbruck, Urk. II/3302).
132
 Die Stadt erinnerte Kg. Maximilian auf seinen Zahlungsbefehl hin an die von ihm nach dem Stadtbrand von 1506 bewilligte Befreiung von sämtlichen Reichssteuern (Or., montag vor nativitatis Marie virginis gloriosissime [6.9.]1507, Registraturverm. G[abriel Kramer], Verm.: Ad regem; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 84). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1408 Anm. 47.
133
 Quittung Kg. Maximilians, Konstanz, 28.8.1507 (Or.;StA Nürnberg, Rst. Rothenburg, Urkunden nach 1400, Nr. 742).
134
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Demnach wurden sogar 13 Fußsoldaten gemeldet. Vgl. oben, Anm. 130 (Bescheinigung Mgf. Kasimirs von Brandenburg vom 21.5.1508), und Nr. 794.
135
 Verzeichnis, fol. 102’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794. Balthasar Berlin behauptete demzufolge unrichtig in seinem Bericht an Heilbronn, daß Schwäbisch Hall – um Geld zu sparen – erst am Vortag ein Kontingent von 5 Reitern und 9 Fußsoldaten angeworben hätte. Yder man sucht sein nucz in dem zuhe (Or. m. S. Konstanz, St. Martiß tag [11.11.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098d, hier S. 176).
136
 Vgl. Anm. 130 (Bescheinigung Mgf. Kasimirs von Brandenburg vom 21.5.1508).
137
 Verzeichnis, fol. 100 [wie Anm. 4]. Dort sind allerdings nur zehn Reiter angegeben. Der Aufenthalt der Kontingente aus Speyer und Worms in Konstanz ist durch einen Bericht Bartholomäus Barpfennigs an die Stadt Straßburg belegt (Or. Konstanz, durnstag noch St. Lucien tag [16.12.]1507; AV Straßburg, AA 328, fol. 75–75’). Laut Bericht des Straßburger Hauptmanns Glad Böcklin blieben die beiden Abteilungen wegen fehlenden Solds ungeachtet des kgl. Befehls, nach Trient zu ziehen, in Kempten zurück (Or. Kempten, sontag der grossen faßnacht [12.3.]1508; ebd., fol. 57–57’). Ks. Maximilian quittierte der Stadt Speyer jedoch am 20.4.1508 über die Bereitstellung ihres Kontingents für weitere zwei Monate über die vom Konstanzer RT bewilligten sechs Monate hinaus (Or. Speyer, Vermm. prps./amdip., Gegenz. N. Ziegler, Registraturverm. J. Villinger; StdA Speyer, 1 U 135).
138
 Ks. Maximilian quittierte der Stadt am 7.10.1508 über die Anschläge von Köln 1505 und Konstanz 1507, sovil inen an parem gelt, auch leuten zu fueß in baiden anslegen zu geben und zu halten auferlegt ist (Or. Perg. m. S., Verm. amdip.; StdA St. Gallen, Tr. VII, Nr. 2.21).
139
 Quittung Kg. Maximilians, Innsbruck, 12.10.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; AV Straßburg, AA 328, fol. 32–32’).
140
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für den kgl. Feldzeugmeister Adrian von Brempt als Gesandten nach Straßburg zu Verhandlungen über die gemäß Konstanzer Anschlag zu stellenden Fußknechte und über das Geschütz „Rohraffe“, Memmingen, 28.11.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; AV Straßburg, AA 328, fol. 39–39’); Reversbrief Brempts über den Empfang des Geschützes, 17.1.1508 (Or. m. S., s.l., mentag St. Anthonien tag; ebd., fol. 51).
141
 Quittung Adrians von Brempt für die Stadt Straßburg über die Zahlung von 640 fl., 11.5.1508 (Or. m. S., s.l., donnerstag nach dem sontag misericordia Domini; AV Straßburg, AA 328, fol. 49); Quittung Gf. Wolfgangs von Fürstenberg über die Zahlung weiterer 300 fl., 11.5.1508 (Kop., dornstag nach dem sondag misericordias Domini; ebd., fol. 50); Quittung Mgf. Christophs von Baden für die Stadt Straßburg, 13.5.1508. Demnach hatte Ks. Maximilian den Mgf. für eine Schuld von 500 fl. auf den Anteil Straßburgs in Höhe von 1440 fl. für die gemäß Konstanzer Anschlag zu stellenden Fußknechte verwiesen (Or., sampstags nach dem sontag misericordia Domini, Gegenz. Georg Hose, mgfl. Landschreiber; AV Straßburg, AA 328, fol. 47); Quittung Ks. Maximilians für die Stadt Straßburg über die Zahlung von 1440 fl. für das Fußvolk, St. Wendel, 1.5.1508 (Or., Vermm. prps./amdip.; ebd., fol. 54).
142
 Laut einer undatierten Abrechnung bezahlte Straßburg für die Reiter 2850 fl. [laut Anschlag wären es 2460 fl. gewesen] und für die Fußknechte 1400 fl. [richtig wäre: 1440 fl.] sowie die Bargeldhilfe in Höhe von 1760 fl., insgesamt 6010 fl. Bei dem Stück ist vermerkt: Und kam man doch nie uß tutschen landen (Kop.; AV Straßburg, AA 16, fol. 3’).
143
 Wiesflecker, Maximilian V, S. 258.
144
 Laut Quittung Kg. Maximilians, Konstanz, 16.8.1507 (Or. Perg., Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StdA Überlingen, Abt. I, Nr. 12). Der kgl. Emissär Jakob Villinger, der am 17.8. (zinstag nach assumptionis) um die Übergabe der Summe bat, erhielt allerdings den Bescheid, daß der Überlinger Rat derzeit zur Zahlung nicht imstande sei (StdA Überlingen, Ratsbuch 1506/1507, pag. 24). In einer wohl auf das Frühjahr 1508 zu datierenden Supplikation an [in Mainz versammelte] Kff., Ff. und Stände machte Überlingen geltend, daß es auf dem Konstanzer RT beim Kammerzieler und bei der Romzughilfe überhöht veranschlagt worden sei, das wir mit grossem costen und schaden erstatten und wider unser vermögen tragen. Dem wurde die schlechte wirtschaftliche und finanzielle Situation der Stadt bei gleichzeitigen hohen Kosten insbesondere im Schweizerkrieg von 1499 und seither für Sicherungsmaßnahmen gegen die Eidgenossen gegenübergestellt. Bürgermeister Hans Freiburger bat deshalb um Ringerung des Überlinger Anschlags. Erforderlichenfalls sollte eine Kommission die Zahlungsunfähigkeit der Stadt feststellen (Kop.; StdA Überlingen, Abt. LXVI, Nr. 1869, unfol. Vgl. Nr. 850]). Der Verbleib der kgl. Originalquittung in der Überlinger Überlieferung läßt jedoch vermuten, daß das Geld – vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt – bezahlt wurde.
145
 Laut Mitteilung des Konstanzer Rates an Peter Museler erlegten Ulm und andere Städte – wohl aufgrund des kgl. Mandats vom 11./12.8. [Nr. 748] – das Geld bereits vor dem 30.9. in Konstanz. Es wurde durch den Rat an die kgl. Bevollmächtigten Hans von Landau, Georg vom Thurn und Balthasar von Wolfstein (Walter Wolfensteiner) übergeben (P. Museler an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg, Or. Konstanz, fritag noch Michels tag [1.10.]1507; AV Straßburg, AA 328, fol. 87–87’).
146
 Verzeichnis, fol. 102 [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794. Bestallungsbrief der Stadt Ulm für Reiter (Kop.; StA Augsburg, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 991, unfol.). Johann Butler kritisierte in seinem Bericht an den Nordhäuser Rat vom 20.1.1508 allerdings die mangelhafte Ausrüstung der Ulmer Reiter und Fußtruppen (Or. m. S. Bruneck, St. Sebastianß tag; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 39–41’, hier 40’). Mgf. Kasimir von Brandenburg bescheinigte der Stadt am 21.5.1508 die Stellung von 30 Reitern und 33 Fußsoldaten [vgl. Anm. 130].
147
 Wiesflecker, Maximilian V, S. 258.
148
 Verzeichnis, fol. 101 [wie Anm. 4]. Vgl. Nr. 794. Der Heilbronner Hauptmann Balthasar Berlin erwähnte in seinem Bericht vom 14.2. den Einzug der Kontingente aus Esslingen, Heilbronn, Weil der Stadt und Wimpfen mit angeblich 35 Pferden in Bozen am 25.1.1508 (Or. Trient, St. Valentini tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.). Am 1.3.1508 teilte Weil der Stadt dem Heilbronner Magistrat mit, daß die Fußtruppen gemäß kgl. Wunsch für weitere zwei Monate im Feld bleiben würden, und übersandte 69 fl. zu deren Bezahlung (Or., mitwoch nach Mathie; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 106, unfol.).
149
 Rieder, Geschichte I, S. 540 (Auszug aus den Weißenburger Stadtrechnungen von 1507), S. 542f. (Antwortschreiben an den Reichsschatzmeister Hans von Landau).
150
 Wetzlar ersuchte am 24.9. Frankfurt, durch seinen Bevollmächtigten in Konstanz [Johann Frosch] acht Fußsoldaten anzuwerben, und bekundete seine Absicht, auch die 240 fl. Bargeldhilfe zu bezahlen. Zur Stellung bzw. Finanzierung der ihr auferlegten drei Reiter sah sich die Stadt außerstande (Or., frijtag nach Mauricii; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Frankfurt bewilligte am 28.9. die Vorfinanzierung der Fußknechte und erlaubte am 7.10. die Integrierung der Wetzlarer Knechte in das Frankfurter Kontingent (ebd., BMB 1507, fol. 55, 59’). Mit Schreiben vom 20.2.1508 teilte Wetzlar der Stadt Frankfurt mit, daß man der Bitte Ks. Maximilians um eine zweimonatige Verlängerung der Romzughilfe nachkommen werde (Or., montag nach Valentini; ebd., Reichssachen II, Nr. 214, unfol.).
151
 Verzeichnis, fol. 100’ [wie Anm. 4]. Vgl. auch Nr. 794.
152
 Bürgermeister und Rat teilten Kg. Maximilian mit Schreiben vom 10.9. mit, daß sie auf seine Aufforderung hin 270 fl. in Augsburg hinterlegt hätten (Or., freitags nach nativitatis Marie; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 90–90’). S. a. Nr. 744, Anm. 3.
153
 Zum Windsheimer Kontingent vgl. Anm. 130.
154
 Laut Memorial für Wormser Gesandte zu Ks. Maximilian, s.d. (StdA Worms, 1 B, Nr. 1926,2, Stück-Nr. 42). Vermutlich bereits im August 1507 waren Wormser Gesandte beim Kg. vorstellig geworden, um einen Erlaß der Reichshilfe zu erwirken (PS zu einer Weisung der Stadt an Gesandte, s.d., jedoch nach dem 29.7.1507; StdA Worms, 1 B, Nr. 1927,2, Stück-Nr. 42. Egersdörfer, Städte, S. 27). Mit Schreiben vom 18.9. instruierte die vom Kg. bereits mehrfach wegen der Konstanzer und Kölner Reichshilfe gemahnte Stadt ihren Gesandten am kgl. Hof, Adam von Schwechenheim, sich mit dem Kg. über die Zahlung von 600 fl. für den Romzug und zugleich als Schlußzahlung für die 1505 bewilligte Reichshilfe zu einigen und dafür eine Reduzierung des Wormser Romzugskontingents zu erreichen. Bezüglich der vom Kg. ebenfalls für den Romzug geforderten Judensteuer sollte Schwechenheim bitten, diese der Stadt zugutekommen zu lassen (Or., sampstags nach crucis; StdA Worms, 1 B, 1927,3, Stück-Nr. 42. Konz.; ebd., Stück-Nr. 42). Mit Schreiben vom 19.9. kündigte die Stadt dem Kg. unter Bezugnahme auf dessen Aufforderung, ihren Anteil an der Romzughilfe an Hg. Ulrich von Württemberg zu übersenden [Nr. 742], den Stadtschreiber erneut als Gesandten an und bat ihn, sich als Schirmherr gnädig zu erweisen (Kop., sonndag nach exaltationis sancte crucis; ebd., Stück-Nr. 42). Kgl. Emissäre, die im September 1507 die Aushändigung des Judengelds forderten, wurden auf die Verhandlungen Schwechenheims am kgl. Hof hingewiesen, erhielten jedoch die Zusage, daß ihnen das Geld ausgehändigt werde, wenn der Kg. darauf bestehen sollte (Worms an Adam von Schwechenheim, Or. m. S., mondags nach Mauricii [27.9.]1507; ebd., Stück-Nr. 42). Vgl. die Aufzeichnung von Reinhard Noltz (Boos, Quellen III, S. 526).
155
 Vgl. Anm. 137. Vgl. Boos, Geschichte IV, S. 104.
1
 Der Solothurner Magistrat sagte dem frz. Gesandten Bf. Pierre Louis von Rieux am 25.7. (sunntag ipsa Jacobi) zu, am Bündnis mit Frankreich festhalten zu wollen; und ob schon der romzug furgang hat, dem Kg. von Fr[ankreich] an Meyland noch andern sinen stetten noch landen ganz kein schaden tun noch zufugen, sonder brief und sigel an im halten (StA Solothurn , Ratsmanual 1507–1509, A 1,3, pag. 14; Ratsmanual 1503–1520, A 1,9, pag. 103).
1
 Laut dem Bericht Gerolamo Morones an Charles d’Amboise (Zürich, 27.7.) beschloß der Züricher Magistrat an diesem Tag, den durch venezianisches Gebiet zu führenden Romzug Kg. Maximilians, nicht jedoch einen Angriff auf Mailand, mit 1000 Fußsoldaten zu unterstützen. Ein Gesandter Kg. Maximilians – vermutlich der oben genannte Schad – brach unverzüglich nach Konstanz auf, um dem Kg. die Nachricht zu überbringen. Morone schickte einen Agenten hinterher, um einer eventuellen Falschinformierung der dort versammelten Fürsten hinsichtlich des Züricher Beschlusses entgegenzuwirken (Morone, Lettere, Nr. LX, S. 443f.).
a
–a Teilnehmer ... Barter] Fehlt in B, C.
b
–b Die ... habe] Laut Eidgenössische Abschiede III/2, S. 398 (Anm. c), gibt das Fribourger Exemplar des Abschieds diesen Punkt anders wieder. Demnach forderte Bf. Matthäus von Sitten als Gesandter Kg. Maximilians den Vollzug des Beschlusses von Zürich und dementierte Absichten zur Eroberung Mailands. Die französischen Gesandten – Pierre Louis de Valtan, Bf. von Rieux, und Philippe de Roquebertin, Statthalter von Piacenza – mahnten die Einhaltung des französisch-schweizerischen Bündnisses an und behaupteten, der röm. Kg. wolle Mailand und Burgund einnehmen, was er auch an den frz. Kg. geschrieben habe. Die Eidgenossen sollten Kg. Ludwig vertragsgemäß beistehen. [Erklärung der neun Orte wie oben im Text; deren Aufforderung an die übrigen drei Orte fehlt hier].
1
 Bürgermeister Marx Röist sowie der Kleine und Große Rat der Stadt Zürich beschlossen am 3.8. (zinstag vor Sixti) mit Hinblick auf den bevorstehenden Luzerner Tag, an der auf dem Züricher Tag gegebenen Zusage der neun Orte zur Unterstützung des Romzuges gegen jeglichen Widerstand festzuhalten, doch das wir sunst wider niemend sin und dem Kg. von Frankrich noch niemend das sin nemen wellen, es syg Meyland oder anders. Gegenüber eventuellen Hilfeforderungen des frz. Kg. sollten die Züricher Vertreter fehlende Instruktion geltend machen, die französischen Gesandten sollten auf dem nächsten Tag zu Zürich Antwort erhalten (StA Zürich, B II 41, pag. 9; Gagliardi, Anteil I, S. 677 Anm. 132). Laut Diebold Schilling ging es Zürich vorrangig darum, die Spaltung der Eidgenossenschaft in zwei Lager zu verhindern, wofür man vor allem die Agition der frz. Gesandten verantwortlich machte. Desglich rettend ouch die von Switz, sy woͤltend der Frantzosen nüt, wann sy machtend, das je einer wider den andern und die lüt partygig warend (Bilderchronik (Schmid), S. 366). In der Instruktion für seine Gesandten zu den Tagen in Luzern und Zürich sprach sich der Berner Magistrat gegen jegliche Verletzung des Bündnisvertrages mit Frankreich aus. Gegenüber den Vertretern Kg. Maximilians sollte klargestellt werden, daß der Beitrag der Eidgenossen zum Romzug ausschließlich für die Erlangung der Kaiserkrone bestimmt sei und nicht für einen, wie es inzwischen heiße, Feldzug gegen Mailand. Falls der röm. Kg. damit nicht zufrieden sei, solle die Eidgenossenschaft neutral bleiben und den Zulauf von Knechten für beide Parteien unterbinden (Kop., s.d., jedoch Bern, vor dem 7.8.1507; StA Bern, A IV 10, pag. 202–204).
c
–c Ihre ... diene] Fehlt in C.
2
 Diebold Schilling äußert über deren Position: Dennocht lagend sine [= des frz. Kg.] botten staͤtz in der Eitgnoschafft mit grossem costen, und by inen vil lüten, die mit gewalt wider den Roͤmschen küng ziehen und nit mit dem merteil der Eitgnossen. Doch woltend min heren von Lucern, Zug und Glarus ee zuͦ keinem ziechen, damit sy nit geschuldiget wurdend, wider den merteil der Eitgnossen ze tuͦnde. Wann min heren warend dem Roͤmschen küng noch dem Rich sunderlich nit vyend, sy vermeintend aber, es stuͦnd inen nit zuͦ, gelt von zweyen heren in eim geschaͤfft ze naͤmen (Bilderchronik (Schmid), S. 368).
1
 = Pierre Louis de Valtan, Bf. von Rieux, und Philippe de Roquebertin. Es fehlt Giovanni Morosini (Rott, Histoire I, S. 157–161; Gagliardi, Anteil I, S. 662 Anm. 110).
2
 Heiratsvertrag zwischen Hg. Karl von Burgund und Prinzessin Claudia von Frankreich vom 22.9.1504 [Nachweise s. Nr. 148, Anm. 48].
1
 Anshelm (Chronik III, S. 35), bemerkt einleitend zu diesem Stück: Es wurden ouch zuͦ hindrung des Romzugs volgend artikel in abscheid [irrtümlich gemeint ist der Luzerner Abschied vom 4.10.1507] genommen – ful oͤpfel mit gulden rinden verdekt; wan d’Franzosen spareten gar nuͤt, weder wort noch gelt, d’Eidgnossen, ouch wider aller êrberkeit missvallen, von Roͤmschen kuͤng ab- und inen zuͦzeziehen. In der Berner Überlieferung ist das Stück unter die Akten zum Luzerner Tag Anfang Aug. 1507, in der Solothurner Überlieferung – wegen des inhaltlichen Bezugs darauf – beim Züricher Tag (Juni 1507) eingeordnet. Die Eidgenössischen Abschiede reihen es unter die Beilagen zum Züricher Tagsatzungsabschied vom 16.8.1507 ein.
1
 Die Instruktion ist, obwohl auch im Entwurf nur auf Limpurg ausgestellt, an mehrere Personen gerichtet.
2
 Text bricht ab. Die restlichen Seiten fehlen.
1
 Wahrscheinlich ist der kgl. Kanzleischreiber Sigmund Bruefer gemeint.
1
 = Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Basel, Fribourg, Solothurn und Schaffhausen.
1
 Liechtenstein erklärte am 15.8. gegenüber dem venezianischen Gesandten Querini, daß der Kg. einen Angriff der Eidgenossen auf Mailand wünsche, der von 2000 Reitern unterstützt werden sollte, wovon 1500 bereits zur Verfügung stünden (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 16.8.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 79–81, hier 80; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 148–150, hier 149). Konrad Peutinger referierte Querini aus einem Schreiben vom kgl. Hof, daß Kg. Maximilian in der Bodenseegegend die Resolution der in Zürich versammelten Eidgenossen erwarte. Luzern, das der Übereinkunft mit dem röm. Kg. nicht zugestimmt habe, sei ebenfalls in Verhandlungen eingetreten, um eine Einigung herbeizuführen. Es sei einverstanden, sich am Romzug zu beteiligen, lehne jedoch unter Hinweis auf den noch bestehenden Bündnisvertrag einen Krieg gegen Frankreich ab. Die übrigen Kantone hätten darauf hingewiesen, daß auch sie nicht beabsichtigten, das Bündnis mit Frankreich oder einem anderen Land zu brechen, sondern pflichtgemäß Kg. Maximilian – auf der gewünschten Route – zur Kaiserkrönung eskortieren wollten. Falls sich aber jemand während des Romzuges dem röm. Kg. gegenüber nicht gebührend verhalten würde, so würden sie im Interesse der Ehre und der Rechte des Reiches keine Rücksicht auf Bündnisverpflichtungen nehmen. Auf dieser Grundlage habe sich der Tag zu Zürich unter Einbeziehung Luzerns über die Besoldung der Hauptleute verständigt. Der röm. Kg. werde damit indessen nicht zufrieden sein, perché la intention sua non è altro in questa andata in Italia che de incoronarsi et restituir l’Imperio nela pristina dignità sua, castigando coloro che volesseno contra el dover usurpar le jurisdictione che anticamente fusseno stat[e] dela corona imperiale (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 20.8.1507, Postverm.: Per Martinum Bestiam, cursorem; BM Venedig, ebd., fol. 81–82’, hier 81’-82; BFQS Venedig, ebd., fol. 150’-151). Vgl. die zwischen Zuversicht und Resignation changierenden Äußerungen Kg. Maximilians gegenüber seiner Tochter Hgin. Margarethe von Anfang August (präs. 15.8.; Gachard, Collection, S. 478) sowie vom 18. und 29.8. (Le Glay, Correspondance I, Nr. 3, hier S. 7; Nr. 4, hier S. 9).
a
 Ob] In B, D: So. C wie A.
2
 Bern schärfte durch Ausschreiben vom 17.8. an Stadt- und Landgemeinden unter Hinweis auf die in Zürich bestätigte Zusage von neun Orten bezüglich der Erlangung der Kaiserkrone durch Kg. Maximilian noch einmal das Verbot an die Knechte ein, bis zu einer Entscheidung der Eidgenossen keinem der beiden Kgg. zuzulaufen. Die Aufwiegler sollten verhaftet werden. Man berate täglich mit anderen eidgenössischen Orten, wie der romzoig mit eren und also ze tund, damit solichs uns allenthalb unverwyßenlich sye. Falls die Adressaten keine ausreichenden Vorkehrungen träfen, die Knechte deshalb entgegen der Zusage an das Hl. Reich dem frz. Kg. zulaufen würden und Bern infolgedessen in einen tödlichen Krieg geraten würde, hätte dies für die Haltung Berns gegenüber den Adressaten Konsequenzen (Konz., zinstag nach assumptionis Marie; StA Bern, A III 14, fol. 309; Gagliardi, Anteil I, S. 676 Anm. 130).
1
 Zürich unterrichtete Solothurn und Luzern wie auch die übrigen eidgenössischen Orten über folgende Mitteilung zweier kgl. Räte: Kg. Maximilian werde den auf den 30.8. nach Zürich angesetzten Termin us merklichen geschäften, siner kgl. Mt. furgefallen, nicht wahrnehmen können, da die vorgesehenen Räte zu dieser Zeit nicht zur Verfügung stünden. Zürich solle den Tag deshalb absagen. Der Kg. werde einen neuen Tag anberaumen, sobald dies mit seinen übrigen Angelegenheiten vereinbar sei. Man solle nicht glauben, daß dies uß geverd oder verhindrung solichs furnemens des romzugs geschehe, sonder allein uß notturft und obgemelter ursach (jeweils Or., St. Bartholomeus abend [23.8.]1507; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 129–130; StA Luzern, TG 114, unfol.).
a
–a Demnach ... Einfluß] Zusammenfassende Wiedergabe dieser Passage: Libri commemoriali VI, S. 94, Nr. 141.
1
 Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 676 Anm. 129; Lutz, Querini, S. 209.
2
 Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 676 Anm. 129, 679.
3
 Vgl. ebd., S. 676 Anm. 129, 679.
4
 Jedenfalls gegenüber dem Sekretär Querinis, Angelo Trevisan, gab sich der oberösterreichische Regimentsrat Bartholomäus von Firmian optimistisch: Kg. Maximilian habe Nachrichten aus der Schweiz erhalten und sei zuversichtlich, daß diejenigen Kantone, die eine Mitwirkung am Romzug ablehnten, neutral bleiben würden. Er selbst sei fest davon überzeugt. Dafür würde schon die vom Konstanzer RT ausgesprochene Kriegsdrohung [Nr. 673, Pkt. 5] sorgen. Selbst wenn einige Leute gern Frankreich folgen würden, so würden dies die Gemeinden, die keinen Krieg wollten, nicht dulden (Trevisan an den Dogen, ital. Kop. Innsbruck, 3.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 89’-91’, hier 90; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 156–157, hier 157’. Brunetti, Vigilia, S. 74). Anton Welser hingegen referierte in Augsburg Querini aus einem ihm zugegangenen Schreiben, wonach die vier Kantone Luzern, Zug (Socho), Solothurn und Fribourg unverändert an ihrem Beschluß festhalten würden, ihre Waffen weder gegen den frz. noch den röm. Kg. zu erheben, diesen jedoch auf dem Romzug zu eskortieren – contra ogni che impedir lo volesse. Die übrigen acht Kantone seien bereit, dem Reich in allen Dingen zu willfahren. Welser war der Meinung, daß die vier Kantone ihre Haltung nicht ändern würden (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, ebd., fol. 91’-94, hier 92’; BFQS Venedig, ebd., fol. 157’-159, hier 158). Luca de Renaldis äußerte sich gegenüber Angelo Trevisan in gleichem Sinne, erwähnte jedoch nichts von einer möglichen Beteiligung der vier Kantone am Romzug, sondern nur deren Wunsch nach Wahrung von Neutralität. Kg. Maximilian hielt demnach am Romzugsunternehmen fest. Er wollte sich mit der Stellung von 6000 Knechten durch acht Kantone begnügen und dafür mehr deutsche Landsknechte anwerben (Trevisan an den Dogen, ital. Kop. Innsbruck, 5.9.1507; BM Venedig, ebd., fol. 94’-95’, hier 95; BFQS Venedig, ebd., fol. 157’-159, hier 158). Am 18.9. berichtete Querini, daß man am kgl. Hof eine Neutralitätserklärung derjenigen vier Kantone erwarte, die sich weigerten, gegen Frankreich zu ziehen, und davon ausgehe, von den übrigen Kantonen zu bekommen, was man wolle (Querini an den Dogen, ital. Kop. Zirl, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 104’-106, hier 105–105’; BFQS Venedig, ebd., fol. 166’-167’, hier 167).
1
 Siehe Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 301.
2
 Zu den weiteren Punkten s. ebd., S. 301–305.
1
 Sein vom kgl. Hof zurückgekehrter Sekretär Angelo Trevisan berichtete dem venezianischen Gesandten Querini, daß Kg. Maximilian Hans von Königsegg und andere Räte zu den Eidgenossen entsandt habe, um die vereinbarten Zahlungen an das Wallis, an Graubünden, Schwyz, Uri und Unterwalden sowie an alle anderen zu leisten, die zum Dienst gegen Frankreich bereit seien. Ebenso sei der Humiliatengeneral Gerolamo Landriani in die Schweiz abgereist. Et disse che la maestà cesarea solicita questa irruptione de’ Suizari, perché’l ha intexo che alcuni zentilhomeni de Borromay sono sta’ schoperti de uno tractato che havevano cun el veschovo de Vallexe, et azio el re de Franza non li destruzi cercha adjutarli cun questo mezo (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 22.9.1507, Postverm.: Per Baronem, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 106–107’, hier 106’-107; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 167’-168’, hier 168). Der päpstliche Nuntius Bernardino de Carvajal setzte Querini über eine ihm zugegangene Information in Kenntnis, wonach Kg. Maximilian die Auszahlung von 100 000 fl. an die Eidgenossen befohlen habe, um diese zu einem Angriff auf das Hm. Mailand zu bewegen (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 28.9.1507, Postverm.: Per Buttistagnum; BM Venedig, ebd., fol. 109’-111, hier 111; BFQS Venedig, ebd., fol. 170’-172, hier 171’). Am 1.10. konnte Querini aufgrund weiterer Nachforschungen seine Angaben dahingehend präzisieren, che la p[refac]ta maestà, havendo speranza cum intelligentia de alcuni zentilhomeni Boromei da Milano che hano el stato suo a’ confini de’ Suizari de far un bel trat[o] atorno el lago de Como, mandò li p[redic]ti Hanz [von Königsegg] et el generale [Landriani] cum qualche dinaro, non perhò tanti qu[an]ti se diceva per pagar 3- o 4000 Suizari et cum quelli tenir le forteze de’ diti Boromei et occupar gran parte del prefato lago. Ma el pensier li è anda fallit[o], come harà saput[o] la sublimità vostra, perché p[rim]a ch’el trat[o] sia reuscito, li Boromei sono sta’ scoperti et prexi; unde se crede ch’el re non farà mover Suizari, se p[rim]a l’exercito del’Imperio non sarà adunat[o] tut[o] o la mazor parte a Constanza secondo l’ordine dat[o]. Al qual tempo pensano che li p[redic]ti Suizari non siano per negarli el suo servitio, parte per amor et parte per forza, dubitando che non li sia rott[a] guerra dal’Imperio, se altramente facesseno (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 1.10.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 111’-112, hier 111’; BFQS Venedig, ebd., fol. 172–172’, hier 172). Am folgenden Tag berichtete Querini über die vom frz. Gesandten Roquebertin veranlaßte Wegnahme von für Kg. Maximilian bestimmten Briefen der Borromei in Luzern, worüber sich die kgl. Gesandten auf dem eidgenössischen Tag beschwert hätten [Nr. 925, Pkt. 3]. Der Kg. habe eine Nachricht aus Luzern erhalten, daß die Gemeinde das Vorgehen ihrer frankfreichfreundlichen Führung verurteile und den Statthalter von Mailand [Charles d’Amboise] ultimativ auffordern wolle, die wegen dieser Affäre verhafteten Borromei freizulassen (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 2.10.1507, Postverm.: Per easdem postas [regias]; BM Venedig, ebd., fol. 112–113, hier 112–112’; BFQS Venedig, ebd., fol. 172’-173’, hier 172’-173).
2
 Gemeint sind die französischen Gesandten.
1
 Der Kardinal von Rouen teilte dem mantuanischen Gesandten Gian Stefano Rozone mit, che hano havuto uno altro cantone de li Suiceri apresso alli altri tri che haveano et che hanno bona spe di havere li altri (Rozone an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or. Lyon, 9.9.1507; AS Mantua, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 45–45’). Laut einer kurz darauf erfolgten Mitteilung des Kardinals an Rozone wurde er durch ein Schreiben des Statthalters von Mailand, Charles d’Amboise, über die Aussage eines Schweizers informiert, como li Suiceri haveano negato el passo al re de’ Romani per la via de Belinzona (Ders. an dens., ital. Or. Riom (Rio), 13.9.1507; ebd., fol. 49–50’).
2
 Dem für Luzern bestimmten Exemplar wurde ein Zettel folgenden Inhalts beigefügt: Wiewol ir uns die hilf wie die andern neun ort nit zugesagt, so haben doch dieselben ort in dem abschid, so uns und des Reichs stenden gegeben, eu mit euer anzal in die sechstausend knecht auch gestellt [Nr. 246, Pkt. 17] , deshalben wir eu solich maynung auch zugeschriben, eu darnach wissen zu richten (StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol.).
1
 Nach Einberufung durch den Berner Magistrat vom 22.9. traten zwei Tage später führende Persönlichkeitne der Stadt zu Beratungen über das kgl. Schreiben zusammen, durch das wir zü dem romzug dem ersten zusagen nach und wider merklichen so hoch und wyt ermant werden, das die notturft ganz wil vordren, den handel wyßlich und mit güter fursorg zü bedenken (Kop., mittwuchen nach Mathei; StA Bern, A III 14, fol. 316; Gagliardi, Anteil I, S. 685 Anm. 136; Kohler, Suisses, S. 84 Anm. 2). Die Gemeinden Saanen, Frutigen und Aigle (Alenn) wurden unter Hinweis auf das kgl. Schreiben ermahnt, den Beschluß der Züricher Tagsatzung abzuwarten. Dann wo das nit beschechen und unser Eydgnosschaft knecht uber des röm. Kg. zimlich beger dem frankenrichischen Kg. söllten züloufen, sind wir dahär eins tödlichen, swären kriegs zü erwarten (ebd., fol. 317).
1
 Schreibfehler, richtig: Ludwig.
2
 = Conrad Appenzeller (laut freundlicher Auskunft von Frau Ursula Hasler, StdA St. Gallen).
a
–a Der ... gestraft] Fehlt in C.
3
 Bei Anshelm (Chronik III, S. 31) heißt es: Friburg und Solaturn stuͤnden irer zuͦsag ab, wolten stil sitzen.
4
 Diese Auffassung vertrat etwa Zürich (Entsprechender Beschluß von Bürgermeister, Kleinem und Großem Rat vom 22.9. (St. Moritzen tag); StA Zürich, B II 41, pag. 16; Gagliardi, Anteil I, S. 683 Anm. 135).
5
 Pensionenbrief vom 21.7. und sog. Beibrief vom 30.8.1503. Vgl. Nr. 213, Anm. 1.
6
 Laut ihrer Instruktion zum Züricher Tag waren die Gesandten Basels darüber informiert, was die Ratsherren als die, so gern lob, ere und nutz nit allein ir loblichen Eydgnoschaft, sonder vorab des Hl. Röm. Richs und tutzscher nacion furdern helfen wölten, über das kgl. Schreiben beraten hatten. Basel war demnach zu dem Ergebnis gelangt, die auf dem Züricher Tag gegebene Zusage einhalten zu müssen. Denn weger und besser sye, man werd bruchig an uns, denn das wir Eydgnossen, nit gehalten haben, angezogen werden solten. Daran wollte man auch gegen eine Mehrheit der Orte festhalten. Dieser Beschluß sollte dem röm. Kg. durch Gesandte mitgeteilt werden, die indessen auch darauf hinweisen sollten, daß die Zusagen des Kg. an die Eidgenossen ebenfalls eingehalten werden müßten. Walter Harnescher wurde beauftragt, zum Tag nach Luzern weiterzureisen, um dort den Vortrag der frz. Gesandten auf Hintersichbringen anzuhören (Kop., s.d., jedoch Basel, vor dem 30.9.1507; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 165–165’). Bern plädierte angesichts der widersprüchlichen Positionen unter den eidgenössischen Orten dafür, zwischen den beiden Kgg. Neutralität zu wahren und den Knechten das Reislaufen zu verbieten. Kg. Ludwig sollte schriftlich aufgefordert werden, niemand von der Eydgnosschaft wider sölichen romzug in dienst oder besoldung anzunämen, sunder sich dero in sölicher gestalt zu müssigen, mit anzoug, wo er wider sölichs nit tun, das sich alsdann ein Eydgnoschaft erlutret welle haben, wider im zu ziechen und in an land und lut zu schedigen. Die Gesandten wurden ermächtigt, einen Mehrheitsbeschluß zur Unterstützung des Romzuges auf Hintersichbringen anzunehmen (Kop., s.d., jedoch Bern, vor dem 29.9.1507; StA Bern, A IV 10, pag. 219–220).
7
 Diebold Schilling vermerkt über den Züricher Tag: Und also kamend in dem der Eitgnossen botten gan Zürch und wurdend da raͤtig, diewil der Roͤmsch küng sy und dargegen sy inn beidersit nit raͤcht verstanden und sine botten ouch bitzhar, die er schickte, kein vollen gewalt haͤttend, das sy dann selber wider an künglicher maiestat mund und ir bottschafft zuͦ im schicken, doch das hindersich an ir obern bringen woͤltend, alß ouch beschach. Und ward darumb, das ab- oder anzesagen, ein tag vor Galli am zinstag [12.10.] angesetzt, zuͦ Zürch ze sin (Bilderchronik (Schmid), S. 376f.; Bilderchronik (Durrer/Hilber), S. 156).
1
 Bf. Pierre Louis von Rieux hatte in Luzern um die Ansetzung eines Tages gebeten. Die frz. Gesandten hätten aufgrund eines Schreibens Kg. Ludwigs wichtige Dinge mitzuteilen, die geeignet seien, Unruhe und Streit zu vermeiden (Luzern an Solothurn, Or., fritags vor Michahel [24.9.]1507; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 153–154; Gagliardi, Anteil I, S. 686).
2
 Schultheiß, Großer und Kleiner Rat zu Solothurn beschlossen bei der Beratung über die Abschiede von Zürich und Luzern einhellig, daß ihre Knechte keinem der beiden Kgg. zuziehen sollten, doch mit dem Vorbehalt, daß Solothurn gemäß dem bestehenden Bündnis dem frz. Kg. gegen jedweden Angriff beistehen würde (act. sonntag nach Francisci [10.10.]1507; StA Solothurn , Ratsmanual 1507–1509, A 1,3, pag. 43; Ratsmanual 1503–1520, A 1,9, pag. 105f.; Gagliardi, Anteil I, S. 688).
3
 Der Kardinal von Rouen teilte dem mantuanischen Gesandten Gian Stefano Rozone mit: Li Suiceri hano negato el passo di le gente d’arme al re de’ Romani, qual per li paesi suoi volta descendere in Italia. Et questo videndo, gli ha richiesto vogliano essere contenti di darli el passo almen per l’artelarie sue. Et a questo la medema risposta gli hanno dati, perché intendeno non volere essere contra alla maestà christianissima, et hora si expeta la resolutione de la confederatione, se praticha fra el reverendissimo et essi Suiceri, quale qua si tiene quasi per certa. Et a questo non se gli mancha né de denari né di niuna altra cosa. Et anchor sua signoría dice che la non puo credere ch’el re de’ Romani possa descendere in Italia, havendo Venetiani contra, el stato di Milano ben fortificato et Suiceri negarli el passo, che lui non scia, come possa venire, se non vola. Et che anchor tutte queste cose gli fano credere non habbia a venire, non si moverà perhò uno cavallo né fante fuora dil stato de Milano per tuta questa invernata (Rozone an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or. Lyon, 13.10.1507; AS Mantua, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 63–63’). Vincenzo Querini berichtete am 8.10., daß es heiße, der Kg. sei noch nicht nach Konstanz aufgebrochen, weil er auf die Erklärung der Eidgenossen warte. Er hoffe, wenigstens die Mehrzahl der Kantone für sich zu gewinnen, wenn die Eidgenossen das sich nahe an ihrer Grenze sammelnde Reichsheer sähen, dubitando che la furia non se volti verso loro, perché sanno che tuti li principi li hanno malissimo animo et volentiera vederiano la sua ruina. Tamen de loro, per quanto sento, non se ha alcuna firma concluxione. El re non se ne fida molt[o], anchorché dali commessi sui che andorono l’altro zorno cum danari a Zurich, come per mie de primo del instante scrisi [Nr. 915, Anm. 1], sua maestà ne habia gran promesse (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 115’-116, hier 116; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 175’-176, hier 175’).
4
 = Datum der Ratifizierung des am 16.3.1499 geschlossenen Bündnisses [Nachweise s. Nr. 45, Anm. 4] durch Kg. Ludwig XII.
1
 Zürich beschloß am 9.10. (St. Dyonisius tag), daß seine Gesandten auf der bisherigen Position und insbesondere auf der dem röm. Kg. auf dem Züricher Tag nach dem 10.8. (nechst nach Larency) gegebenen schriftlichen Antwort beharren sollten, bei der Durchführung des Romzuges zur Erlangung der Kaiserkrone zu helfen und ihn gegen etwaigen Widerstand zu unterstützen, doch sust niemand das sin nemen noch sust niemand beschädigen. Einer gemeinsamen Gesandtschaft zum röm. Kg. in dieser Angelegenheit, in der Hoffnung, daß dieser sich dann zufriedengebe, stimmte man zu (StA Zürich, B II 41, pag. 19; Gagliardi, Anteil I, S. 689 Anm. 141). Der Basler Magistrat betonte in seiner Instruktion zum Züricher Tag, daß man dieses Problem auf der Grundlage der in Zürich gegebenen Zusage mit Rücksicht auf das französische Bündnis und unter Abwägung der möglichen Konsequenzen sorgfältig erwogen und beraten habe. Man sei zu dem Ergebnis gelangt, es bei der Zusage der neun Orte zu lassen, mit den worten, ob jemand kgl. Mt. daran hindern oder siner Mt. das speren wurde, das die Eydgnoschaft siner kgl. Mt. dawider hilf und bystand tün wölle etc., aber daneben niemand das sin innemen noch beschedigen etc. Doch werde man sich der Mehrheit anschließen. Die dem röm. Kg. schriftlich zu gebende Zusage sollte zusätzlich mit einer Klausel versehen werden, daß dieser seine den Eidgenossen gemachten Zusicherungen ebenfalls einzuhalten habe (Kop., s.d., jedoch Basel, vor dem 12.10.1507; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 168’-169’).
2
 Liegt nicht vor. Vincenzo Querini erfuhr am 9.10. durch einen Verwandten des ferraresischen Gesandten [Antonio de’ Costabili] in Innsbruck von einem Bericht der Vertreter Kg. Maximilians auf dem eidgenössischen Tag, wonach neun Kantone erklärt hätten, sie wollten dem röm. Kg. auch gegen Frankreich folgen und würden Gesandte zu ihm schicken, um zu einem verbindlichen Abschluß zu kommen. Sie hätten als Zeichen ihres guten Willens die frz. Gesandten ausgewiesen und würden ohne Schutzbrief keinen Franzosen mehr im Land dulden (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 9.10.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 116–117’, hier 117; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 176–177, hier 176’-177). Ein Diener Querinis informierte diesen, daß er selbst die 800 Mann gesehen habe, die der Graue Bund dem röm. Kg. versprochen habe und die auf Abruf bereitstünden. Er bestätigte auch aufgrund von in Zürich gesammelten Informationen, daß seines Wissens die neun Kantone tatsächlich bereit seien, Kg. Maximilian auch gegen Frankreich zu folgen (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 11.10.1507, Postverm.: Per Butistagnum; BM Venedig, ebd., fol. 117’-118’, hier 118–118’; BFQS Venedig, ebd., fol. 177–178, hier 177’-178). Vgl. den Bericht Querinis vom 20.10. [Nr. 923].
3
 Vgl. das Rechtfertigungsschreiben Fribourgs an Zürich vom 20.10.1507 (Druck: Gagliardi, Anteil I, S. 689 Anm. 141).
4
 Entsprechendes Schreiben der Tagsatzung an Luzern vom 15.10.1507 (Or., fritag vor St. Gallen tag; StA Luzern, TG 115, unfol.; Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, S. 404 Anm. zu b).
5
 Solothurn informierte den Schultheiß Niclaus Conrad mit Schreiben vom 18.10. über den Züricher Abschied, den sie wie andere Orte vollziehen und von der gemachten Zusage nicht zurücktreten wollten, sondern uf anzöug unß lb. Eidgnossen von Zürich und Bern und andrer stillzusitzen sind beraten worden. Und aber sy nu doby sich hant lassen merken, dem abscheid und zusagen, zu Schaffhusen [Einfügung am Rand: und Zurich] beschechen, ze geleben, by demselben ir gewesen und unsers beschluß wol bericht, verstand wir doch nit anders, dann sy nochmaln kgl. Mt. des ze erinnern willen habent. Dwyl ir nu wissent, unser meynung nye gewesen sin, uns von inen ze zichen, so hant wir uch geordnet, mit inen den tag zu Costenz, uf kunftigen sunntag [24.10.] zu nacht an der herberg ze sind, ze suchen. Conrad sollte sich vor allem um die Ausfertigung der vom röm. Kg. zugesagten Privilegien bemühen und ansonsten die Interessen Solothurns wahren (Konz., lune nach Galli; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 371). Der Kardinal von Rouen informierte am 20.10. den mantuanischen Gesandten Gian Stefano Rozone, daß vier eidgenössische Kantone erklärt hätten, volere essere in tutto con la maestà christianissima et contra ad chi la volesse offendere; una altra parte di loro gli haveano fatto intendere volere stare neutrali, l’altra parte havea fatto intendere al re de’ Romani che loro erano preparati per acompagnarlo a Roma, ma quando volesse fare guerra alla maestà christianissima et alli confederati suoy, loro non se intendeano volerlo sequire. Der Kardinal erklärte weiter, daß er nicht an einen Erfolg Kg. Maximilians glaube (ital. Or. Lyon, 20.10.1507; AS Mantua, A.G., E.XV.3, busta 631, fol. 74–74’).
6
 Ein entsprechendes Ausschreiben des Berner Magistrats an die Stadt- und Landgemeinden vom 18.10.1507 (Konz., mentag nach Galli; StA Bern, A III 14, fol. 327) wurde durch eine Warnung Bf. Matthäus’ von Sitten, der gemäß Tagsatzungsbeschluß seinen Untertanen das Reislaufen für Frankreich bereits verboten und entsprechend den Durchzug eidgenössischer Knechte durch sein Territorium untersagt hatte, vor der Anwerbung von Berner Knechten durch den frz. Gesandten Roquebertin veranlaßt (Kop. Naters, St. Galli [16.10.]1507; StA Luzern, AKT A 1 F 1, unfol.). Bern wies in seiner Antwort vom 19.10. auf seine Gegenmaßnahmen hin. Der Bf. sollte überdies – wie von diesem angekündigt – durch sein Territorium ziehende Söldner aus Bern festnehmen lassen (Kop., zinstag nach Galli; StA Bern, A III 14, fol. 328; Gagliardi, Anteil I, S. 690 Anm. 142). Luzern wurde aufgefordert, Roquebertin zur Einstellung der Anwerbungen, die im Widerspruch zum Züricher Abschied und zu den Zusagen der frz. Gesandten stünden, zu veranlassen (Or., zinstag nach Galli [19.10.]1507; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 27 A, Fasz. Frankreich, Kriege, Friedensschlüsse etc., 1500–1510, unfol. Kop.; StA Bern, A III 14, fol. 327’; Gagliardi, ebd.).
7
 Entwurf für das Schreiben an den Landvogt vom 26.10.1507 (Gagliardi, Anteil I, S. 689 Anm. 141).
1
 Querini an den Dogen, Hall, 16.10.1507 (ital. Kop., Postverm.: Per Joannem Fatuum; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 119’-121’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 179–180’; Brunetti, Vigilia, S. 96).
2
 Bezieht sich auf den durch Paul von Liechtenstein mit Schreiben vom 22.9.1507 gegenüber Querini unterbreiteten Vorschlag [Nr. 700, Anm. 3].
3
 Am 26.10. berichtete Querini allerdings wieder über widersprüchliche Signale vom kgl. Hof bezüglich der Haltung der Eidgenossen. So wurde die Überzeugung geäußert, daß neun Kantone beschlossen hätten, dem röm. Kg. in jeder Weise beizustehen. Andere vertraten die Meinung, daß alle zwölf Kantone neutral bleiben würden, womit der röm. Kg. einverstanden sei, da er über genügend deutsche Truppen von gleicher Qualität und größerer Zuverlässigkeit verfüge. Personen, die sich als mit den geheimen Angelegenheiten am Hof besonders vertraut charakterisierten, behaupteten, daß sieben Kantone dem Kg. gegen jeden Feind folgen würden. Darunter seien Uri, Schwyz und Unterwalden (liga del Bo). Dazu kämen die zugeordneten Orte Appenzell (Labat) und St. Gallen, außerdem Graubünden und Wallis, che sono naturalmente boni Imperiali et inimici de Franza. Laut Querini stand lediglich fest, daß noch keine Einigung zwischen Eidgenossen und röm. Kg. erzielt worden war. Dies würde nach seinem Dafürhalten wohl erst geschehen, wenn die eidgenössischen Gesandten den Kg. mit dem Reichsheer gesehen hätten, da nur wenige Führer der Eidgenossen Krieg mit dem Reich wünschten (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, Postverm.: Per Albanesotum, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 124’-125’, hier 125–125’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 182’-183’, hier 183–183’). Der aus der Schweiz zurückgekehrte kgl. Gesandte Gerolamo Landriani konstatierte gegenüber Angelo Trevisan die Uneinigkeit der Eidgenossen dahingehend, daß sieben Orte bereit seien, Kg. Maximilian gegen jedermann zu folgen; zwei Orte wollten neutral bleiben und drei stünden auf französischer Seite. Auf dem letzten eidgenössischen Tag hätten die Kantone jedoch einhellig beschlossen, Gesandte zum röm. Kg. abzufertigen, cum amplissima libertà di concluder acordo cum sua maestà (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 29.10.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 128’-130’, hier 130; BFQS Venedig, ebd., fol. 186’-188’, hier 187’-188).
1
 Unterzeichner des Schreibens waren die Gesandten aus Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Basel und Solothurn sowie des Abts von St. Gallen, der Stadt St. Gallen und Appenzells. – Die Beschlüsse des in Konstanz abgehaltenen eidgenössischen Gesandtentages vom 24.10. enthalten nichts zur Frage des Romzuges, sieht man davon ab, daß Prälaten, Adlige und andere Hintersassen im Thurgau unter Hinweis auf die Konsequenzen des Krieges von 1499 für sie dringend darum baten, es nicht wieder zu einem bewaffneten Konflikt kommen zu lassen, und daß der Landvogt im Thurgau [Melchior zur Gilgen] die Verhaftung von Söldnern meldete, die nach Mailand ziehen wollten (Kop., sonntag vor Symonis et Jude angevangen; StA Zürich, B VIII 84, fol. 215–215’; StA Bern, A IV 10, pag. 260–261; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 181; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 171’-172; StA Schaffhausen, Tagsatzung 1507, unfol. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 291, S. 404f.).
2
 Kg. Maximilian bestätigte in seinem Antwortschreiben an die in Zürich versammelten eidgenössischen Gesandten den Empfang ihrer Ankündigung, ihm persönlich spätestens bis zum 24.10. (sonntag vor St. Simon und Judas) in Konstanz die Entscheidung der Eidgenossen bezüglich ihrer Mitwirkung am Romzug mitteilen zu wollen. Er begrüße die Gesandtschaft, könne jedoch, obwohl er bereits im Aufbruch aus Innsbruck begriffen sei, wegen wichtiger Angelegenheiten von Kg. und Reich so bald nicht in Konstanz sein. Er bitte sie deshalb, ihre Erklärung dort gegenüber seinen bevollmächtigten Hofräten abzugeben. Diese würde ihm dann Bericht erstatten (Or. Innsbruck, 21.10.1507; Verm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Zürich, A 176.1, Stück-Nr. 42. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, S. 404 Anm. zu b. Entsprechende Weisung Kg. Maximilians an seine Hofkammerräte in Konstanz, Kop. Innsbruck, 22.10.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 99–99’).
3
 Der Heilbronner Hauptmann Balthasar Berlin berichtete am 27.10. aus Konstanz: Die Schwyzer sein der sache wol halber oneinß mit andern, haben ein tage gehalten yzund. Und ist die sage, daß die VI orte wellen ziehen mit unßer H. Kg. gen Rom, aber wieder Frankreich nit zu tun auf dem zuge yzund. Auch laß ich euch wyssen, daß die Schwyzer sein innegereitten gen Kostenz mit XXV pferden kostliche und wellend unßer[em] H., dem Kg., selbß muntliche antwort geben. Und sagen auch, besorgen seych die Forlender [= Ostschweizer] sere vor unß allen miteinander; sye forchten, eß gan uber inen nauß (B. Berlin an Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn, eh. Or. m. S., Konstanz, aubent Simon und Jude; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 157, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098c, S. 174f.).
4
 Gemäß Abschied der vier Städte vom 8.10.1507 (Kop.; StA Bern, A IV 10, pag. 222–224. Lat. Kop.; ebd., A III 175, fol. 1’-2’. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 286, S. 394f.; irrtümliche Datierung auf den 19.9.). Vgl. zu dem Vorgang Reutter, Rôle, S. 90–97, 412ff.; Bischoff, Osterische, S. 181f.
5
 Zürich ersuchte Luzern aufgrund des Gesandtenberichts aus Konstanz mit Schreiben vom 2.11., auf dem bevorstehenden Tag in Bern bezüglich des Streits um Joux, darus uch, uns und gmeyner unser Eydgnoschaft merklich und treffenlich widerwertigkeit, ufrur und krieg under uns und auch gegen andern erwachsen möcht, die Interessen der Eidgenossenschaft als vorrangig zu betrachten (Or., allerseelentag; StA Luzern, TG 115, unfol.). Schaffhausen bat die in Bern versammelten Vertreter Berns, Luzerns, Fribourgs und Solothurns unter Hinweis auf die Beratungen der letzten Tagsatzung über die Erhaltung von Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschaft, es wegen des Streits um Joux zu keinem Krieg kommen zu lassen (Konz., fritag nach allerselen tag [5.11.]1507; StA Schaffhausen, Missiven 1507, unfol.). Das ebenfalls durch Zürich unterrichtete Basel forderte seinerseits am 6.11. den Berner Magistrat sowie die dort anwesenden Gesandten auf, im Streit um Joux nichts zu unternehmen, was den Frieden der Eidgenossen mit den Nachbarn gefährden und die Beziehungen zu Kg. Maximilian verschlechtern könnte (Konz., sampstag vor Martini; StA Basel, Missiven A 23, pag. 342–343). Die Versammlung in Bern versicherte, alles für die Erhaltung von Frieden, Ruhe und guter Nachbarschaft Notwendige zu tun, und verwies auf den zu diesem Zweck angesetzten Waffenstillstand und die eingeleiteten Schritte zu einem rechtlichen Verfahren zwischen den Parteien (Kop. Bern, Martini [11.11.]1507; StA Bern, A III 14, fol. 332. Abschied vom 8.11.1507; Kop., mentag vor Martini; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 183–185; StA Bern, A IV 10, pag. 252–255; StA Luzern, TA 4, fol. 302–303’. Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 293, S. 406f.).
1
 Laut Schmid (Maximilian, S. 247) hielt sich Kg. Maximilian in diesem Zeitraum in Kaufbeuren auf. Nach Gagliardi (Anteil I, S. 691ff. – ebd. Referat eines burgundischen Berichts über die Verhandlungen [Druck: Le Glay, Négociations I, LXII, hier S. 209f.] und Nachweis über weitere Quellen) fanden die Schlußverhandlungen am 8.11. in einem Dorf zwischen Kaufbeuren und Füssen statt. Kohler (Suisses, S. 98) nennt als Verhandlungsort Kaufbeuren selbst. Anshelm (Chronik III, S. 38) gibt für die Abreise der eidgenössischen Gesandten Martini [11.11.] an. Braun (Eidgenossen, S. 34 Anm. 32) datiert auf den Zeitraum 7.-10.11.
2
 Anshelm (Chronik III, S. 38) nennt als Vertreter Berns Dr. Thüring Fricker und Hans Rudolf von Scharnachtal.
3
 Anshelm (ebd.) schreibt: Wurden allenthalb, ouch vom Roͤmschen kuͤng, fuͤrsten und staͤnden des richs, vast êrlich, wol und fruͤntlich enpfangen, gehalten und gelassen, ir antwort guͤtlich gehoͤrt und uf witre beredung angenommen, si trungenlich ermant und gebeten, zuͦ hanthabung und fuͤrdrung des heiligen Roͤmschen richs êren und guͦt wie verpflichte des selbigen richs glider und nit dem Franzesischen kuͤng noch iemands wider das selb beholfen zesin. Demnach iedem boten 40 und iedem knecht 6 ducaten zuͦ einer verêrung geschenkt und harzuͦ von der herberg geloͤst.
4
 Der Nordhäuser Hauptmann Johann Butler berichtete am 10.11., daß sieben eidgenössische Orte zur Unterstützung des kgl. Romzuges bereit seien und derzeit in Kempten Verhandlungen darüber geführt würden. Diese Orte seien gut kunigisch, zwei Orte wollten stillsitzen und drei stünden auf französischer Seite (Or. Konstanz, mitwochen nach Leonhardi; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 15–16’, 17’-18’, hier 18). Der Bevollmächtigte für das Nördlinger Romzugskontingent, Hans Claus, berichtete am 15.11., daß neun eidgenössische Orte eingewilligt hätten, mit dem röm. Kg. zu ziehen und der kgl. Mt. die unkorsamen korsam zu machen. Doch des wellens ain tag haben zu Zurch, ob sie wider die Vendiger ton wellent oder nit. Der sol ein kunftig vickelay [!] werden, dan das gemain geschray ist, daß man wider die Venediger wil ziechen (Or. m. S., Ravensburg, montag nach Martini; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 269–269’).
5
 Vincenzo Querini gab in seinem Bericht Aussagen von Kaufleuten wieder, wonach die eidgenössischen Gesandten unzufrieden gewesen seien. Sein nach Konstanz entsandter Agent habe auf dem Rückweg durch die Schweiz viele Bewaffnete gesehen, die erwarteten, daß die Gesandtschaft mit Geldern des Kg. zurückkehre, um ihren Anmarsch in das Feldlager zu finanzieren. Ein Bekannter des Agenten habe ausgesagt, daß er mit Hans von Königsegg ziehen werde, der auf Befehl Kg. Maximilians in Graubünden 4000 Fußknechte anwerben solle (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 21.11.1507, Postverm.: Per proprium nuntium; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 135’-136; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 193’-194’).
6
 Zürich forderte im Auftrag der übrigen Gesandten zu Kg. Maximilian Luzern auf, gemäß kgl. Wunsch an dem auf den 6.12. nach Zürich anberaumten Tag teilzunehmen. Außerdem sollte es seinen Knechten untersagen, dem frz. Kg. gegen den röm. Kg. und das Reich zu dienen (Or., mitwoch nach St. Othmari tag [17.11.]1507; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol.).
1
 = [Louis de] Vaudrey.
a
–a Teilnehmer ... Eggeli] Fehlt in B.
1
 Laut dem bzgl. dieser Verhandlungen auch sonst informativen Bericht Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren (Konstanz, 27.12.1507) handelte es sich um Christoph Schenk von Limpurg, Georg vom Thurn, Philipp van Loyt, Hans von Landau, Hans Schad, Hans von Landenberg und Topler selbst (Gümbel, Berichte, Nr. 20, hier S. 138–140).
2
 Die Instruktion Basels zum Züricher Tag schloß die Teilnahme an einem Krieg gegen Frankreich kategorisch aus (Kop., s.d., jedoch Basel, vor dem 6.12.1507; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 175–175’).
3
 Entsprechendes Schreiben der in Zürich vertretenen Orte an Luzern vom 11.12.1507 (Or., sambstag nach Nicolai; StA Luzern, TG 115, unfol.).
4
 Der Vortrag Roquebertins ist im StA Zürich (A 225.1, Stück-Nr. 42 und die – falsch eingeordneten – letzten beiden Seiten von Nr. 41), im StA Bern (A V 1418, Stück-Nr. 42) und im StA Solothurn (Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 207–209) als eigenständiges Stück erhalten. Ein weiterer differenzierterer Vortrag Roquebertins vor dem Züricher Magistrat enthielt neben den oben skizzierten Punkten noch zusätzliche Aspekte: Er wies die gegenüber den eidgenössischen Gesandten in Kaufbeuren gemachte Anschuldigung zurück, Kg. Ludwig wolle Kg. Maximilian am Romzug hindern; vielmehr habe dieser mehrfach angeboten, darüber eine schriftliche Erklärung abzugeben. Auch sei er bereit, den röm. Kg. mit allen Ehren durch das Hm. Mailand ziehen zu lassen, wenn er wie sein Vater Ks. Friedrich auf die Begleitung durch ein großes Heer verzichte, da der röm. Kg. gedroht habe, sich des Hm. zu bemächtigen. Kg. Maximilian habe außerdem geplant, dem frz. Kg. mittels eines nachgemachten Schlüssels die Stadt und das Schloß Chiavenna (Cleven) wegzunehmen. Er habe die Gff. von Arona durch Vermittlung des Bf. von Wallis dazu gebracht, vom frz. Kg. abzufallen, und habe diesen Versuch auch bei etlichen mailändischen Adligen unternommen. Weiter habe der röm. Kg. den Großmeister von Mailand [Charles d’Amboise] umbringen lassen wollen. Er habe den frz. Gesandten zum Konstanzer RT [Gian Antonio Crivelli], einen kgl. Beichtvater, drei Monate lang im Gefängnis festgehalten. Und schließlich habe der röm. Kg. einigen eidgenössischen Orten angeboten, ihnen Lugano (Louwertz) und Locarno (Luewis) zu übergeben, den Wallisern Domodossola (Thum) und den Graubündnern das Veltlin mit dem Cleven- und dem St. Jakobstal. Darunter seien auch Besitzungen des frz. Kg. (StA Zürich, A 225.1, Stück-Nrr. 41; 43; Gagliardi, Anteil I, S. 695 Anm. 145).
a
 394] In B richtig: 384. – Es handelt sich um die noch nicht beglichene Kölner Reichshilfe von 1505. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1409 mit Anm. 54.
b
 34] In B richtig: 24.
1
 Die Gesandtschaft Basels hatte Weisung, die an Basel und Mülhausen gerichteten Aufforderungen Kf. Jakobs von Mainz zur Zahlung des Kammerzielers [Nr. 942] zur Sprache zu bringen (Instruktion Basels zum Luzerner Tag, Kop., sonntag nach circumcisionis [2.1.]1508, StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 187’-190). – Die in Luzern versammelten Eidgenossen informierten mit Schreiben vom 7.1. Kg. Maximilian über die Beschwerde Mülhausens und referierten die Argumentation seiner Gesandten: Nun syen sölich uflegungen über und wider ir alt harkommen, sonder in vermeinten, sy by ir gewonlichen rychsstür, der sy sich gehorsamblich gegen e. kgl. Mt. alzyt bewisen, wie von alter harkomen zu beliben. Zu dem allem sye söllich uflegung ganz über ir vermögen. Die Eidgenossen ersuchten Kg. Maximilian, auf die Heranziehung Mülhausens zu Reichssteuern zu verzichten und den kgl. Schatzmeister [Hans von Landau] entsprechend zu instruieren (Or., fritag nach trium regum; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 5–5’; Mossmann, Cartulaire IV, Nr. 1978, S. 465. Schilling, Chronik (Schmid), S. 387). Kg. Maximilian wies in seiner Antwort darauf hin, daß es sich bei den in Köln (1505) und Konstanz verabschiedeten Reichsanschlägen um Beschlüsse der Reichsstände handle und er sich verpflichtet habe, keine Nachlässe zu gewähren [Nr. 268, Pkt. 11]. Dennoch befahl er Hans von Landau, Mülhausen wegen der Ausstände nicht weiter zu behelligen (Bozen, 27.1.1508; Druck: Mossmann, ebd., Nr. 1979, S. 466f.). Doch mußte die Stadt den Reichsschatzmeister ein knappes Jahr später – nachdem dieser am 1.1.1509 noch einmal die Zahlung der Reichshilfen angemahnt hatte (Mieg, Politique, S. 24) – an diese kgl. Zusage erinnern (Mülhausen, 7.1.1509; Mossmann, ebd., Nr. 1980, S. 467f.). Vgl. zu den weiteren, für Mülhausen schließlich erfolgreichen Verhandlungen Mieg, ebd., S. 24–27, 61–63.
2
 Vgl. Schilling, Chronik (Durrer/Hilber), S. 160 mit Anm. 3; Gagliardi, Anteil, S. 695, 700f. Anm. 149; Büchi, Kardinal, S. 114f.
3
 Kredenzbrief Kg. Ludwigs für [Louis] de la Trémoille (Generalstatthalter des Hm. Burgund), Imbert de Villeneuve (H. von Joux-sous-Tarare, Präsident von Burgund) und den Bailli von Troyes [Gaucher de Dinteville], Blois, 4.12.1507 (Eidgenössische Abschiede III/2, S. 416, Anm. zu f).
4
 Basel plädierte dafür, ungeachtet der auf dem Züricher Tag vorgetragenen Forderungen Kg. Maximilians bei dem in Kaufbeuren gegebenen und vom röm. Kg. akzeptierten Bescheid zu bleiben. Seine Gesandten waren bevollmächtigt, einem Mehrheitsentscheid für die Neutralität der Eidgenossen zwischen Habsburg und Frankreich verbindlich zuzustimmen und eine Regelung über das Auszugsverbot der Knechte zu verabschieden. Eine Beschlußfassung darüber erachtete Basel auch für diejenigen vier Orte als unproblematisch, die den Tagsatzungen wiederholt ferngeblieben waren. Andernfalls sollten diese Orte aufgefordert werden, sich nicht von der Mehrheit abzusondern (Instruktion Basels zum Luzerner Tag, Kop., sonntag nach circumcisionis [2.1.]1508, StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 187’-190). Bern wies seine Gesandten Scharnachtal und Hetzel an, auf der Grundlage des von Kg. Maximilian erklärten Einverständnisses für Neutralität zwischen den beiden Kgg. zu plädieren. Beide Seiten sollten aufgefordert werden, keine eidgenössischen Söldner anzuwerben, verbunden mit der Drohung, welicher der Eydgnosschaft knecht in besoldung wurde annämen, das man desselben vyend sin und dem andern Kg. in zu hilf wurde zuziechen. Bezüglich der Verlängerung des Bündnisses mit Frankreich sollten die Gesandten die Bedingungen Kg. Ludwigs und die Meinung der anderen Orte dazu anhören (Kop., s.d., jedoch Bern, vor dem 3.1.1508; StA Bern, A IV 10, pag. 272–273. Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 698f. mit Anm. 148; Schilling (Chronik (Schmid), S. 388).
5
 Gemeint ist wohl das Bündnis Hg. Ludovico Sforzas mit den vier Kantonen Bern, Luzern, Schwyz und Unterwalden vom 1.10.1498 (Druck: Eidgenössische Abschiede III/1, Beilagen Nr. 32, S. 747–753. Gagliardi, Anteil I, S. 280f.).
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 Laut Schilling (ebd., S. 161) trafen die eidgenössischen Gesandten am Abend des 24.1. in Luzern ein und blieben bis zum 28.1.
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 Schwyz wandte sich mit Schreiben vom 23.1. an die in Luzern versammelten eidgenössischen Gesandten, der Magistrat habe die Gemeinde über die ungleichen Voten der letzten Tagsatzung in Luzern und über die Anberaumung eines weiteren Tages informiert. Und den zusag, wie das uf tagen verschinen geantwurt ist, dem röm. Kg. den romzug zu helfen tun one mündrung und abbruch, gemererter dan stilzesitzen seigend; wir jetzmalen derumen nit fermüglich sin (Or., suntag vor bekerung Pauli; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol.). Vgl. Schilling, Bilderchronik (Schmid), S. 390.
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 In der Instruktion Basels zum Luzerner Tag wurde festgestellt, daß auf dem letzten eidgenössischen Tag in Luzern vilerlay widerred und doch kein merers, sonder zweytrechtig meynungen und dryerley weg funden. Basel plädierte unverändert für Neutralität zwischen Habsburg und Frankreich. Doch sollte in dieser Frage kein Mehrheitsvotum gelten, sondern ein einhelliger Beschluß gefaßt werden. In separaten Verhandlungen sollten die Magistrate der dissentierenden Orte überzeugt werden, weder Kg. Maximilian noch Kg. Ludwig zu unterstützen (Kop., s.d., jedoch Basel vor dem 25.1.1508; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 192–193’). Bern hielt an seiner vor dem Luzerner Tag Anfang Januar 1508 formulierten Position [vgl. Nr. 928, Anm. 4] fest (Kop., s.d., jedoch Bern, vor dem 25.1.1508; StA Bern, A IV 10, pag. 279–281). Schultheiß sowie Großer und Kleiner Rat zu Solothurn hatten bei Beratungen über den letzten Luzerner Abschied am 23.1. (sunntag nach Sebastiani) einhellig beschlossen, am Bündnis mit Frankreich festzuhalten. Und ob gemein Eidgnossen wellen des romzugs halb stillsitzen, wellent sy nach irem vermogen auch tun, alsover dz man dem Kg. von Frankrich an Meyland und der kron von Frankrych nit understand ze schedigen. In diesem Fall müsse man der Bündnispflicht nachkommen. Und ob aber der röm Kg. understünd, alz man meint vor augen sin, die Venediger zu schädigen, meynent sy, dem Kg. von Fr[ankreich] nit schuldig sin, an demselben ort eynich hilf zu tund, in ansechen, dz die Venediger mit dem Turken und ungeläubigen vereynung und fruntschaft hant. Die beiden Gesandten Niclaus Conrad und Benedikt Hugi sollten Vorschläge zu einer Verlängerung des frz. Bündnisses lediglich anhören (StA Solothurn , Ratsmanual 1507–1509, A 1,3, pag. 76f.; Ratsmanual 1503–1520, A 1,9, pag. 107f.; Gagliardi, Anteil I, S. 700f.). Die am 23.1. versammelte Landgemeinde des Kantons Uri hatte – wie von Hans Biderbist befürwortet – mehrheitlich entschieden, das dem röm. Kg. gegebene Wort zu halten. Auch in Schwyz und Unterwalden votierte eine Mehrheit für die Teilnahme am Romzug (Schilling, Chronik (Schmid), S. 390f.).
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 In der Luzerner Überlieferung sind in einer Beilage zum Abschied für die Gesandten Kg. Maximilians [s. Anm. 6] die Voten der einzelnen Orte festgehalten: Zürich: Inen gfal nit dz ufbr[ingen], und wernd nüt schicken us e[iner?] ursach. Bern:  Dergstalt och mißfallen, wie Zürch. Ir bot sin handlung nit in befelch ghan, ein semblichen abschied helfen zu tun. Uri: Es söll jederman stillsitzen. Schwyz: Sy vermeynen, die Franzosen haben nit ghalten. Darum wöln sy der tag eins ubersitzen und inen, sovil an inen stät, ir eynung und gleit abkunden. Doch stillzesitzen were inen ouch lieb, aber yecz losen und heymbringen. Unterwalden ob dem Wald: Loßen, wz ghandlt, dz heimbr[ingen] und darüber sitzen, och antwurten. Und mit den Fr[anzosen] reden, dz sy stillstanden müssig gangen. Zug: Will ein ander ort und ander Eidgn[ossen] ziechen, sy ouch, lut der vereynung. Glarus: Sechen ouch nit gern diß ufrur; doch loßen, wz man tüg, heimbr[ingen]. Basel: Syn den Fr[anzosen] nit verwandt. Wz ghandelt, dz in abschit ze nemen. Fribourg: Will loßen, ouch heimbr[ingen]. Uflof ouch nit. Solothurn: Handlen, wz zu friden dint. Schaffhausen: Wie sy vor geantwurt, bedunk stillsitzen. Ouch heimbr[ingen] diß handlung. Stadt St. Gallen: Stillsitzen, gut gfall am abschid. Appenzell und Abt von St. Gallen wie St. Gallen (StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol.).
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 Landau bestätigte Kg. Maximilian am 23.1. den Eingang seiner Weisung, sich zum 26.1. mit anderen kgl. Räten nach Luzern zu verfügen. Zugleich übersandte er ein – nicht vorliegendes – Schreiben aus Zürich mit dem Kommentar: Daran meins bedunkens e. Mt., wie ich dan dieselb jungstverschiner zeit clerlich in schrift bericht hab, vil gelegen sein will. In dem wais sich e. Mt. wol zuhalten, ob das gewendt werden mocht (Or. m. S., Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 11–11’, 12’). Ivano (Yfan) und Wolfstein teilten dem Kg. am 11.2. mit, daß zwei an Landau adressierte Schreiben aus Zürich eingetroffen seien. Wolfstein habe diese geöffnet und leite sie hiermit an den Kg. weiter. Die Sache dulde keinen Aufschub. Er empfehle, e. kgl. Mt. welle furderlichen, damit die gemaind in Aidsgnossen bey gutem willen und e. Mt. anhengig bleib, darin handlen lassen, dan meins bedunkens e. kgl. Mt. nit wenig daran gelegen sein woll (Anton Frh. von Ivano und Albrecht von Wolfstein an Ks. Maximilian, Or. m. 2 Ss., Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 13–13’, 14–14’).
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 Eine auf den 25.1. datierte Fassung des Abschieds für die kgl. Gesandten liegt nur in der Luzerner und der Schaffhauser Überlieferung vor: Die Gesandten Hohensax, Landau, Schad und Landenberg teilten mit, daß der röm. Kg. für den Romzug gerüstet sei und Antwort begehre, was er von den Eidgenossen zu erwarten habe. Die Eidgenossen antworteten, daß sie es bei der Annahme des kgl. Angebotes, keiner Partei zuzuziehen, bleiben ließen, soverr dz der röm. Kg. dem Kg. von Frankrych, mit dem wir in vereynung, dz sin in Meyland oder anderswo ninent understand ze beschedigen noch inzenemen. Dann wo dz beschechen und wir um hilf angerüft, wöln wir dem Kg. von Frankrych sin brief und sigel halten (Kop., Pauli conversionis; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol.; StA Schaffhausen, Tagsatzung 1506, unfol. [irrtümlich unter 1506]).
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 Basel übersandte am 1.2. eine Abschrift des Abschieds nach Mülhausen, mit getruwer warnung, so uns velicht die sachen ansechen, daz allerley zu ersorgen sin mecht (Kop., IIIa purificationis; StA Basel, Missiven A 23, pag. 383). Zur Antwort Mülhausens vgl. Mieg, Politique, S. 56f., Nr. 22.
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 Datierung gemäß Kollationsexemplar B. DuMont (Corps IV, S. 89) und Eidgenössische Abschiede III/2, S. 420, datieren das Stück auf den 29.1.1508.
a
–a Ulrich ... beschlossen] Fehlt in B, C. – In B, C wird Kg. Maximilian anders als in A direkt in der zweiten Person Plural angesprochen. Diese Abweichung einschließlich der grammatikalischen Konsequenzen werden in der Kollationierung nicht berücksichtigt.
b
 semblichs] In B, C: solichs.
c
 nienndert] In B: nienen. In C: nienthart. – Vgl. Schweizerisches Idiotikon IV, Sp. 761–763, s.v. niener.
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 Vgl. den gegen den Abschied vom 26.1. gerichteten Beschluß der Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Tagsatzung vom 6.-8.2.1508 (Gagliardi, Anteil I, S. 703f.).
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 Kg. Maximilian wandte sich wohl unter anderem wegen dieses Berichts – und einer nicht vorliegenden alarmierenden Meldung des Hans von Königsegg – gegen eine Empfehlung Liechtensteins, derzeit keine Kriegsknechte der Drei Bünde anzuwerben. Er teilte die Befürchtung, daß die Bündner dann auf die Seite Frankreichs überlaufen würden und ihr Gegensatz zu den Eidgenossen überbrückt würde. Deshalb sollten von jedem der Bünde 300 Knechte angeworben werden (Konz. mit ex.-Verm., Neustift, 18.2.1508, Registraturverm. G[abriel Kramer]; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 130). Der Kg. äußerte gegenüber Königsegg am gleichen Tag seine Verwunderung über die gemeldeten unerwarteten Schwierigkeiten bei der Anwerbung von Knechten der Drei Bünde. Er befahl ihm, je 300 Söldner im Oberen Bund [= Grauer Bund], Unteren Bund [=Niedere Vereinigung] und in den Acht Gerichten [Davos, Klosters, Castels, Schiers, Churwalden, Belfort, St. Peter und Langwies; Hitz, Strukturen, S. 1] anzuwerben und zu erklären, daß diese Truppen gegen Venedig eingesetzt würden (Konz. mit ex.-Verm., Neustift, Registraturverm. G[abriel Kramer], Postverm.: zito, cito, cito, cito; ebd., fol. 133–134’)
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 Liegt nicht vor.